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Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen und sonderpädagogischen Angeboten

Die kantonalen Unterschiede in der Leistungsfinanzierung sind gross. Sie unterscheiden sich in der allgemeinen Vorgehensweise (Pauschalfinanzierung, Defizitabgeltung, Beteiligung von Betroffenen, Leistungsfinanzierung über verschiedene Ämter)  und in der Definition der finanzierten Leistungen.

Die Finanzierungslandkarte gibt Informationen auf die Frage, welcher Kanton in welcher Form welche Leistungen finanziert und welche gesetzlichen Grundlagen bestehen und welche kantonalen Ämter Ansprechpartner für welche Art von Angeboten zuständig sind.

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