Höhere Fachschule für Kindheitspädagogik
Dipl. Kindheitspädagog:in HF
3 oder 4 Jahre
Jährlich CHF 4’500
Zug & Zürich
Präsenz & online
3-jähriges Studium:
jährlich im Oktober
4-jähriges Studium:
Oktober 2027
Aufnahmeverfahren & Vorpraktikum (ohne Vorbildung)
13. Mai 2026, Zug
1. April 2026, Zug
9. April 2026, online
Ladis + Gyr-Strasse 1, 6300 Zug
Sie fördern Kinder in ihrer Entwicklung und schaffen ein Umfeld, in dem Lernen, Spielen und Entdecken selbstverständlich sind. An der hfk werden Sie zu einer pädagogischen Fachperson ausgebildet, die Kinder individuell begleitet und Bildungsqualität gestaltet.
Berufsbild
Kindheitspädagog:innen begleiten Kinder im Vorschul- und Schulalter. Sie fördern ihre individuelle Entwicklung und unterstützen ihre soziale, sprachliche und kulturelle Integration. Sie übernehmen Führungsaufgaben und sie tragen Verantwortung für die pädagogische Arbeit in ihren Einrichtungen.
Schwerpunkte der Ausbildung
Ausbildungswege
Verkürzte Ausbildung
Für anerkannte Fachpersonen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in einer Führungsposition sowie qualifizierten Weiterbildungen besteht die Möglichkeit, den Abschluss in verkürzter Form (3 Semester statt 6 Semester) zu erwerben. Voraussetzungen sind
- das Durchlaufen eines individuellen Aufnahmeverfahrens, in dem die anderweitig erworbenen Kompetenzen überprüft werden,
- mehrere Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in einer Leitungsposition
- begleichen der Kosten für das individuelle Aufnahmeverfahren: CHF 500
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zulassungsbedingungen
Anerkannter Abschluss auf Sekundarstufe II:
- eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ mit oder ohne Berufsmatura
- Fachmittelschule
- gymnasiale Matura
Zusätzlich ist ein Vorpraktikum von mindestens 400 Stunden in einer Institution der Kinderbetreuung erforderlich.
- Abgeschlossene Ausbildung als Fachperson Betreuung EFZ, Kleinkinderzieher:in, Fachmatura Pädagogik oder gleichwertige Qualifikation
- Mindestens 50 % Anstellung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb während der gesamten Ausbildung
- Nachweis von gleichwertigen Aus- und Weiterbildungen und Berufserfahrung im pädagogischen Bereich (Mindestalter 22 Jahre)
- Einreichung eines vollständigen Gesuchs mit Nachweis der Allgemeinbildung
Sie möchten aufgrund einer Beeinträchtigung einen Nachteilsausgleich geltend machen? Informieren Sie sich vorgängig bei der Administration der hfk. Ein Nachteilsausgleich kann nur bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung – und nicht nachträglich – beantragt werden. Ihr Kontakt: hfk@artisetbildung.ch
Kosten
Der grösste Teil der Ausbildungskosten wird von Ihrem Wohnsitzkanton getragen. Sie bezahlen pro Studienjahr CHF 4’500. Zusätzlich fallen
- eine Aufnahmegebühr von CHF 300 und
- eine Diplomierungsgebühr von CHF 500 an.
- Die Kosten für Lehrmittel, Literatur, Unterrichtsprojekte, Exkursionen sowie Semester- und Diplomarbeiten übernehmen Sie selbst.
Gesamtkosten über die gesamte Ausbildungsdauer: ca. CHF 14'000 bis CHF 19’000, je nach Ausbildungsdauer und individuellem Materialaufwand. Die Beiträge der Wohnsitzkantone richten sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV).
Anmeldeverfahren
Besuchen Sie eine unserer Infoveranstaltungen und lernen Sie die Ausbildung kennen. Die Teilnahme ist freiwillig, wird aber empfohlen.
Melden Sie sich online für das Studium an:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden Sie zum Aufnahmeverfahren eingeladen. Diese besteht aus:
- einer schriftlichen Eignungsprüfung
- einem Aufnahmegespräch
Reichen Sie die Beurteilung der Berufseignung ein – in der Regel nach einem Vorpraktikum in einer Institution der Kinderbetreuung oder einer gleichwertigen Erfahrung.
Sichern Sie sich eine anerkannte Praxisausbildungsstelle mit einem Arbeitspensum von mindestens 50 Prozent.
Nach erfolgreicher Aufnahme und Bestätigung der Berufseignung erhalten Sie die Zulassung zum Studium.
Nächste Infoveranstaltungen
Erfahren Sie alles, was Sie für ein künftiges Studium an der hfk wissen müssen. Hier können Sie sich für unsere Infoveranstaltungen anmelden.
FAQ
Kindheitspädagog:innen begleiten Kinder im Vorschul- und Schulalter gestalten Bildungs- und Erfahrungsräume und übernehmen pädagogische Verantwortung.
In Krippen, Kitas, Tagesschulen, Kinderheimen, stationären Einrichtungen oder Aufsichts- und Vermittlungsstellen für Kindertagesbetreuung.
Fundierte Ausbildung mit Praxisnähe, individueller Begleitung und enger Kooperation mit Ausbildungsinstitutionen.
Mit beruflicher Vorbildung 3 Jahre, ohne berufliche Vorbildung 4 Jahre.
Duale Ausbildung mit Unterricht in Präsenz und Onlineformen sowie intensiver Praxiseinbindung.
Ja, für erfahrene Fachpersonen mit langjähriger Berufserfahrung und anerkannten Weiterbildungen (1½ Jahre).
Mit Vorbildung: EFZ FaBe oder gleichwertig. Ohne Vorbildung: EFZ, gymnasiale Matura, Fach- oder FMS-Abschluss. Vorpraktikum von 400 Stunden erforderlich.
Bewerbung ab 22 Jahren mit gleichwertigen Ausbildungen und Berufserfahrung möglich.
- Infoveranstaltung besuchen
- Online anmelden
- Aufnahmeprüfung und Gespräch
- Berufseignung nachweisen
- Praxisplatz sichern
Über das standardisierte Formular nach einem Vorpraktikum.
CHF 4’500 pro Jahr plus Gebühren und Material. Gesamtkosten über die gesamte Ausbildungsdauer: ca. CHF 14'000 bis CHF 19'000.
Details
Dipl. Kindheitspädagog:in HF (eidg. anerkannt).
Zum Weiterbildungsangebot von ARTISET Bildung
CAS, DAS oder Bachelorstudium an einer Fachhochschule.
Sehr gut – qualifizierte Fachpersonen in der frühen Bildung sind stark gefragt.
Praxispartner werden
Die Ausbildung an der hfk ist duales Lernen – Schule und Praxis gestalten den Lernprozess gemeinsam.
Damit Studierende ihre beruflichen Kompetenzen erwerben können, müssen sowohl Ausbildungsorganisationen als auch Praxisausbildner:innen anerkannt sein.
Als Praxispartner:
- stellen Sie den Studierenden Lerngelegenheiten zur Verfügung,
- begleiten und beurteilen sie im Lernprozess,
- führen regelmässige Praxisgespräche und Qualifikationsgespräche,
- arbeiten eng mit der Höheren Fachschule zusammen,
- fördern den Theorie-Praxis-Transfer und reflektieren gemeinsam berufliches Handeln.
Wer kann Praxisausbildner:in werden?
Praxisausbildner:innen können intern in der Institution tätig sein oder extern beigezogen werden. Praxisausbildende müssen über ein Diplom auf Tertiärstufe (HF oder FH) und eine Zusatzqualifikation in Praxisausbildung verfügen. Fehlen diese Voraussetzungen, kann eine Äquivalenzanerkennung beantragt werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie im nächsten Kapitel.
Anerkennung als Praxispartner
Hier finden Sie alle Formulare fürs Anerkennungsverfahren Ihrer Institution sowie der/des Praxisausbildner:in.