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Höhere Fachschule für Kindheitspädagogik

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und arbeiten gemeinsam am Laptop.
Abschluss

Dipl. Kindheitspädagog:in HF

Dauer

3 oder 4 Jahre

Kosten

Jährlich CHF 4’500

Ort

Zug & Zürich

Form

Präsenz & online

Start

3-jähriges Studium:
jährlich im Oktober
4-jähriges Studium:
Oktober 2027

Zulassung

Aufnahmeverfahren & Vorpraktikum (ohne Vorbildung)

Aufnahmeprüfungen

13. Mai 2026, Zug

Infoveranstaltungen

1. April 2026, Zug
9. April 2026, online

hfk – Höhere Fachschule für Kindheitspädagogik

Ladis + Gyr-Strasse 1, 6300 Zug

Fragen? Wir helfen gerne.

Sie fördern Kinder in ihrer Entwicklung und schaffen ein Umfeld, in dem Lernen, Spielen und Entdecken selbstverständlich sind. An der hfk werden Sie zu einer pädagogischen Fachperson ausgebildet, die Kinder individuell begleitet und Bildungsqualität gestaltet.

Berufsbild

Kindheitspädagog:innen begleiten Kinder im Vorschul- und Schulalter. Sie fördern ihre individuelle Entwicklung und unterstützen ihre soziale, sprachliche und kulturelle Integration. Sie übernehmen Führungsaufgaben und sie tragen Verantwortung für die pädagogische Arbeit in ihren Einrichtungen.

Schwerpunkte der Ausbildung

  • Kinder in ihrer Entwicklung begleiten

    Sie beobachten Kinder aufmerksam und unterstützen sie individuell beim Entdecken, Lernen und Wachsen.

  • Pädagogische Qualität sichern

    Sie reflektieren Ihr pädagogisches Handeln und entwickeln es gemeinsam mit Ihrem Team weiter.

  • Im Team führen und zusammenarbeiten

    Sie planen den Alltag, koordinieren Aufgaben und übernehmen Verantwortung für Mitarbeitende.

  • Mit Fachstellen zusammenarbeiten

    Sie suchen den Dialog, stärken Vertrauen und bauen tragfähige Netzwerke auf.

  • Verantwortung übernehmen

    Sie führen Einrichtungen der frühen Bildung und vertreten Ihre pädagogische Haltung selbstbewusst.

  • Theorie und Praxis verbinden

    Sie setzen Ihr Wissen direkt in der Praxis um und lernen aus konkreten Erfahrungen.

Ausbildungswege

Berufsintegriert – ohne berufsspezifische Vorbildung
Nächster Start

Oktober 2027

Dauer

4 Jahre (8 Semester)
Basisjahr 1 Jahr
Grundstudium 1.5 Jahre
Hauptstudium 1.5 Jahre

Schultage

1 bis 2 Schultage pro Woche, Wochentage bleiben über alle vier Jahre gleich

Praxis

Mindestens 50% Anstellung in einer anerkannten Ausbildungsinstitution während der Ausbildung.

Berufsintegriert – mit berufsspezifischer Vorbildung
Nächster Start

Oktober 2026

Dauer

3 Jahre (6 Semester)
Grundstudium 1.5 Jahre
Hauptstudium 1.5 Jahre

Option: Verkürzte Ausbildung

Schultage

1 bis 2 Schultage pro Woche, Wochentage bleiben über alle drei Jahre gleich

Praxis

Mindestens 50% Anstellung in einer anerkannten Ausbildungsinstitution während der Ausbildung.

Verkürzte Ausbildung

Für anerkannte Fachpersonen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in einer Führungsposition sowie qualifizierten Weiterbildungen besteht die Möglichkeit, den Abschluss in verkürzter Form (3 Semester statt 6 Semester) zu erwerben. Voraussetzungen sind

  • das Durchlaufen eines individuellen Aufnahmeverfahrens, in dem die anderweitig erworbenen Kompetenzen überprüft werden,
  • mehrere Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in einer Leitungsposition
  • begleichen der Kosten für das individuelle Aufnahmeverfahren: CHF 500

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zulassungsbedingungen

Anerkannter Abschluss auf Sekundarstufe II:

  • eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ mit oder ohne Berufsmatura
  • Fachmittelschule
  • gymnasiale Matura

Zusätzlich ist ein Vorpraktikum von mindestens 400 Stunden in einer Institution der Kinderbetreuung erforderlich.

  • Abgeschlossene Ausbildung als Fachperson Betreuung EFZ, Kleinkinderzieher:in, Fachmatura Pädagogik oder gleichwertige Qualifikation
  • Mindestens 50 % Anstellung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb während der gesamten Ausbildung

  • Nachweis von gleichwertigen Aus- und Weiterbildungen und Berufserfahrung im pädagogischen Bereich (Mindestalter 22 Jahre)
  • Einreichung eines vollständigen Gesuchs mit Nachweis der Allgemeinbildung

Sie möchten aufgrund einer Beeinträchtigung einen Nachteilsausgleich geltend machen? Informieren Sie sich vorgängig bei der Administration der hfk. Ein Nachteilsausgleich kann nur bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung – und nicht nachträglich – beantragt werden. Ihr Kontakt: hfk@artisetbildung.ch

Kosten

Der grösste Teil der Ausbildungskosten wird von Ihrem Wohnsitzkanton getragen. Sie bezahlen pro Studienjahr CHF 4’500. Zusätzlich fallen

  • eine Aufnahmegebühr von CHF 300 und
  • eine Diplomierungsgebühr von CHF 500 an.
  • Die Kosten für Lehrmittel, Literatur, Unterrichtsprojekte, Exkursionen sowie Semester- und Diplomarbeiten übernehmen Sie selbst.

Gesamtkosten über die gesamte Ausbildungsdauer: ca. CHF 14'000 bis CHF 19’000, je nach Ausbildungsdauer und individuellem Materialaufwand. Die Beiträge der Wohnsitzkantone richten sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV).

Anmeldeverfahren

1
Informieren

Besuchen Sie eine unserer Infoveranstaltungen und lernen Sie die Ausbildung kennen. Die Teilnahme ist freiwillig, wird aber empfohlen.

2
Anmelden

Melden Sie sich online für das Studium an:

3
Aufnahmeverfahren absolvieren

Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden Sie zum Aufnahmeverfahren eingeladen. Diese besteht aus:

  • einer schriftlichen Eignungsprüfung
  • einem Aufnahmegespräch
4
Berufseignung nachweisen

Reichen Sie die Beurteilung der Berufseignung ein – in der Regel nach einem Vorpraktikum in einer Institution der Kinderbetreuung oder einer gleichwertigen Erfahrung.

Formular zur Beurteilung der Berufseignung | hfk

5
Ausbildungsplatz sichern

Sichern Sie sich eine anerkannte Praxisausbildungsstelle mit einem Arbeitspensum von mindestens 50 Prozent.

Nach erfolgreicher Aufnahme und Bestätigung der Berufseignung erhalten Sie die Zulassung zum Studium.

Nächste Infoveranstaltungen

Erfahren Sie alles, was Sie für ein künftiges Studium an der hfk wissen müssen. Hier können Sie sich für unsere Infoveranstaltungen anmelden.

Gerne melde ich mich für diese Infoveranstaltung an

FAQ

Kindheitspädagog:innen begleiten Kinder im Vorschul- und Schulalter gestalten Bildungs- und Erfahrungsräume und übernehmen pädagogische Verantwortung.

In Krippen, Kitas, Tagesschulen, Kinderheimen, stationären Einrichtungen oder Aufsichts- und Vermittlungsstellen für Kindertagesbetreuung.

Fundierte Ausbildung mit Praxisnähe, individueller Begleitung und enger Kooperation mit Ausbildungsinstitutionen.

Mit beruflicher Vorbildung 3 Jahre, ohne berufliche Vorbildung 4 Jahre.

Duale Ausbildung mit Unterricht in Präsenz und Onlineformen sowie intensiver Praxiseinbindung.

Ja, für erfahrene Fachpersonen mit langjähriger Berufserfahrung und anerkannten Weiterbildungen (1½ Jahre).

Mit Vorbildung: EFZ FaBe oder gleichwertig. Ohne Vorbildung: EFZ, gymnasiale Matura, Fach- oder FMS-Abschluss. Vorpraktikum von 400 Stunden erforderlich.

Bewerbung ab 22 Jahren mit gleichwertigen Ausbildungen und Berufserfahrung möglich.

  1. Infoveranstaltung besuchen
  2. Online anmelden
  3. Aufnahmeprüfung und Gespräch
  4. Berufseignung nachweisen
  5. Praxisplatz sichern

Über das standardisierte Formular nach einem Vorpraktikum.

Formular zur Beurteilung der Berufseignung | hfk

CHF 4’500 pro Jahr plus Gebühren und Material. Gesamtkosten über die gesamte Ausbildungsdauer: ca. CHF 14'000 bis CHF 19'000.
Details

Dipl. Kindheitspädagog:in HF (eidg. anerkannt).

Zum Weiterbildungsangebot von ARTISET Bildung

CAS, DAS oder Bachelorstudium an einer Fachhochschule.

Sehr gut – qualifizierte Fachpersonen in der frühen Bildung sind stark gefragt.

Praxispartner werden

Die Ausbildung an der hfk ist duales Lernen – Schule und Praxis gestalten den Lernprozess gemeinsam.

Damit Studierende ihre beruflichen Kompetenzen erwerben können, müssen sowohl Ausbildungsorganisationen als auch Praxisausbildner:innen anerkannt sein.

Als Praxispartner:

  • stellen Sie den Studierenden Lerngelegenheiten zur Verfügung,
  • begleiten und beurteilen sie im Lernprozess,
  • führen regelmässige Praxisgespräche und Qualifikationsgespräche,
  • arbeiten eng mit der Höheren Fachschule zusammen,
  • fördern den Theorie-Praxis-Transfer und reflektieren gemeinsam berufliches Handeln.

Wer kann Praxisausbildner:in werden?

Praxisausbildner:innen können intern in der Institution tätig sein oder extern beigezogen werden. Praxisausbildende müssen über ein Diplom auf Tertiärstufe (HF oder FH) und eine Zusatzqualifikation in Praxisausbildung verfügen. Fehlen diese Voraussetzungen, kann eine Äquivalenzanerkennung beantragt werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie im nächsten Kapitel.

Anerkennung als Praxispartner

Hier finden Sie alle Formulare fürs Anerkennungsverfahren Ihrer Institution sowie der/des Praxisausbildner:in.