Glarus
Die Kantone regeln die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich. Hier finden Sie eine Übersicht, was für Kindesschutzmassnahmen und sonderpädagogische Angebote gilt.
Sonderschulen: pauschale Beteiligung
Grundlagen:
Eltern müssen sich an den Kosten für Aufenthalte in Tagessonderschulen und Sonderschulinternaten pauschal beteiligen (Verordnung, Art. 24) Die Pauschalen betragen 15 CHF pro Aufenthaltstag bei Sonderschulinternate und 8 CHF pro Aufenthaltstag bei Tagessonderschulen. Falls die Eltern Sozialhilfe beziehen, können diese Beiträge ganz oder teilweise erlassen werden (Verordnung, Art. 24).
Sonderschulen: pauschale Beteiligung
Grundlagen:
Eltern müssen sich an den Kosten für Aufenthalte in Tagessonderschulen und Sonderschulinternaten pauschal beteiligen (Verordnung, Art. 24) Die Pauschalen betragen 15 CHF pro Aufenthaltstag bei Sonderschulinternate und 8 CHF pro Aufenthaltstag bei Tagessonderschulen. Falls die Eltern Sozialhilfe beziehen, können diese Beiträge ganz oder teilweise erlassen werden (Verordnung, Art. 24).
Pauschale
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