Thurgau
Die Kantone regeln die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich. Hier finden Sie eine Übersicht, was für Kindesschutzmassnahmen und sonderpädagogische Angebote gilt.
Pauschale Beteiligung
Tagessonderschule
Grundlagen:
Erziehungsberechtige müssen sich an den Kosten für die Verpflegung und Betreuung von Kindern, die sich in Tagessonderschulen aufhalten, beteiligen (Gesetz, Art. 16). Die Beteiligung erfolgt pauschal und berägt 1'440 CHF pro Jahr. Hält sich das Kind in einem Jahr nicht dauernd in der Tagessonderschule auf, kann ein Tagesansatz von 10 CHF pro Tag zur Anwendung kommen. Die Tagessätze dürfen zusammengerechnet höstens die Jahrespauschale betragen. (Verordnung, Art. 10)
Volle Kostentragung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Im Kanton Thurgau gibt es keine gesetzliche Grundlage, die dem Kanton eine Beteiligung an den Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung ermöglichen würde. Die Familien tragen die vollen Kosten. Falls nötig, kommt die Sozialhilfe zum Zug.
Pauschale Beteiligung
Sonderschulinterante
Grundlagen:
Erziehungsberechtige müssen sich an den Kosten für die Verpflegung und Betreuung von Kindern, die sich stationär in Sonderschulen aufhalten, beteiligen (Gesetz, Art. 16). Die Beteiligung erfolgt pauschal und berägt 2'880 CHF pro Jahr. Hält sich das Kind in einem Jahr nicht dauernd in der Sonderschule auf, können Tagesansätze zur Anwendung kommen. Diese betragen:
- maximal 10 CHF für Tage in der Tagessonderschule
- maximal 20 CHF für Übernachtungstage
Die Tagessätze dürfen zusammengerechnet höstens die Jahrespauschale betragen. (Verordnung, Art. 10) Die Tagessätze kommen auch zur Anwendung bei Entlasungsaufenthalten (Verordnung, Art. 15).
Beteiligung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Stationärer Kindesschutz
Grundlagen:
Im Kanton Thurgau müssen sich Unterhaltspflichtige an den Kosten von stationären Aufenthalten beteiligen. Die Höhe der Beteiligung wird gemeinsam mit der KESB oder von einem Gericht festgelegt. (Verordnung, Art. 28d)
Mehrere Zuweisungen
- Defizitdeckung
- Pauschale
Kein Inhalt