Uri
Die Kantone regeln die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich. Hier finden Sie eine Übersicht, was für Kindesschutzmassnahmen und sonderpädagogische Angebote gilt.
Volle Kostentragung: Ambulante Hilfen zur Erziehung
Im Kanton Uri gibt es keine gesetzliche Grundlage, die dem Kanton eine Beteiligung an den Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung ermöglichen würde.
Die Familien tragen die vollen Kosten. Falls nötig, kommt die Sozialhilfe zum Zug.
Volle Kostentragung
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