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Genf

Die Kantone regeln die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich. Hier finden Sie eine Übersicht, was für Kindesschutzmassnahmen und sonderpädagogische Angebote gilt.

Pauschale Beteiligung

Tagessonderschulen

Grundlagen:

Im Kanton Genf müssen sich Eltern an den Verpflegungskosten beteiligen, wenn ihr Kind eine Tagessonderschule besucht. Die Pauschale beträgt 7.50 CHF. Wenn das Kind gleichzeitig stationär untergebracht ist, muss der Verpflegungsbeitrag nicht bezahlt werden. (Reglement, Art. 6)

Keine Beteiligung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Grundlagen:

Im Kanton Genf ist grundsätzlich eine Beteiligung der Eltern an den Kosten von Dienstleistungen im Bereich Kinder und Jugendliche vorgesehen (Gesetz, Art. 36). Tatsächlich erhoben werden diese aber nur für stationäre Aufenthalte und in Tagessonderschulen. Abmulante Hilfen der Erziehung werden vom Staat finanziert, Unterhaltspflichtige müssen nichts bezahlen. (Reglement)

Beteiligung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit


Grundlagen:

Im Kanton Genf müssen sich Eltern an den Kosten von stationären Aufenthalten beteiligen (Gesetz, Art. 36) Die Kostenbeteiligung wird  auf der Basis des massgebenden Einkommens berechnet. Ausgangspunkt ist eine Beteiligung von 39.45 CHF pro Tag und Kind (Reglement, Art. 5). Je nach Einkommensstufe muss ein unterschiedlicher Anteil dieses Betrags bezahlt werden:

  • Einkommen bis 57'000 CHF: kein Beitrag
  • Einkommen bis 69'000 CHF: Tagesbeteiligung * 0.2
  • Einkommen bis 84'000 CHF: Tagesbeteiligung * 0.4
  • Einkommen bis 95'000 CHF: Tagesbeteiligung * 0.6
  • Einkommen bis 150'000 CHF: Tagesbeteiligung * 0.8
  • Einkommen bis 180'000 CHF: Tagesbeteiligung
  • Einkommen über 180'000 CHF: Tagesbeteiligung * 1.2 (Reglement, Art. 8)

Sind Eltern für mehr als ein Kind unterhaltspflichtig, wird die Einkommensgrenze pro weiterem Kind um 7'500 CHF angehoben. (Reglement, Art. 8)

Diese Regelungen gelten unabhängig von der Einrichtung und dem Grund für den stationären Aufenthalt (z.B. Kindesschutz, Behidnerung). Es spielt zudem keine Rolle, ob ein Aufenthalt angeordnet oder vereinbart wurde.

Defizitdeckung

Kein Inhalt