Graubünden
Die Kantone regeln die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich. Hier finden Sie eine Übersicht, was für Kindesschutzmassnahmen und sonderpädagogische Angebote gilt.
Pauschale Beteiligung
Sonderschule
Grundlagen:
- Schulgesetz
- Verordnung zum Schulgesetz
- Weisung zur Finanzierung von Institutionen der Sonderschulung
Als Anteil an Betreuung und Verpflegung müssen Unterhaltspflichtige einen Elternbeitrag an sogenannt hochschwellige sonderpädagogische Massnahmen leisten. Dazu zählen der Unterricht, die ambulante und stationäre Betreuung im Rahmen der Sonderschulung sowie die stationäre Betreuung von Kindern mit Behinderung vor Eintritt in den Kindergarten (Gesetz, Art. 78 und 44) Diese Kostenbeteiligung beträgt 10 CHF pro Tag bei stationärem Aufenthalt und 5 CHF bei externer Sonderschulung (Verordnung, Art. 68). Als Aufenthaltstag bei externer Sonderschulung gilt ein Tag, wenn das Mittagessen vor Ort eingenommen wird (Weisung, Punkt 3.6).
Beteiligung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Kindesschutz
Grundlagen:
- Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch
- Merkblatt Finanzierung von Massnahmen im Kindesschutz
- SKOS-Richtlinie D.4.2 und Praxishilfe
- Berechnungsexcel Berechnung Elternbeitrag
Unterhaltspflichtige müssen sich sowohl an ambulanten als auch an stationären Kindesschutzmassnahmen im Umfang des von der SKOS definierten Elternbeitrags beteiligen (Gesetz, Art. 63a). Diese tragen der Leistungsfähigkeit der Eltern Rechnung. Zur Anwendung kommt das erwieterte SKOS-Budget. Dem so errechneten Bedarf wird das Einkommen sowie ein Vermögensverzeht von 10% jährlich gegenübergestellt. Von der Differenz kann die Hälfte als ELternbeitrag gefordert werden. (SKOS, Erläuterungen D.4.2) Es gilt zu beachten, dass der Kanton Graubünden einen Mindestbetrag von 10 CHF pro Tag festgesetzt hat. Kann dieser Beitrag nicht bezahlt werden, übernimmt die Sozialhilfe die Beiträge der Unterhaltspflichtigen. Diese Regelung gillt sowohl für angeordnete als auch für vereinbarte stationäre Massnahmen, setzt aber eine Empfehlung bzw. die Unterstützung der KESB voraus. (Gesetz, Art. 63a)
Pauschale Beteiligung
Sonderschule
Grundlagen:
- Schulgesetz
- Verordnung zum Schulgesetz
- Weisung zur Finanzierung von Institutionen der Sonderschulung
Als Anteil an Betreuung und Verpflegung müssen Unterhaltspflichtige einen Elternbeitrag an sogenannt hochschwellige sonderpädagogische Massnahmen leisten. Dazu zählen der Unterricht, die ambulante und stationäre Betreuung im Rahmen der Sonderschulung sowie die stationäre Betreuung von Kindern mit Behinderung vor Eintritt in den Kindergarten (Gesetz, Art. 78 und 44) Diese Kostenbeteiligung beträgt 10 CHF pro Tag bei stationärem Aufenthalt und 5 CHF bei externer Sonderschulung (Verordnung, Art. 68). Als Aufenthaltstag bei externer Sonderschulung gilt ein Tag, wenn das Mittagessen vor Ort eingenommen wird (Weisung, Punkt 3.6).
Beteiligung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Kindesschutz
Grundlagen:
- Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch
- Merkblatt Finanzierung von Massnahmen im Kindesschutz
- SKOS-Richtlinie D.4.2 und Praxishilfe
- Berechnungsexcel Berechnung Elternbeitrag
Unterhaltspflichtige müssen sich sowohl an ambulanten als auch an stationären Kindesschutzmassnahmen im Umfang des von der SKOS definierten Elternbeitrags beteiligen (Gesetz, Art. 63a). Diese tragen der Leistungsfähigkeit der Eltern Rechnung. Zur Anwendung kommt das erwieterte SKOS-Budget. Dem so errechneten Bedarf wird das Einkommen sowie ein Vermögensverzeht von 10% jährlich gegenübergestellt. Von der Differenz kann die Hälfte als ELternbeitrag gefordert werden. (SKOS, Erläuterungen D.4.2) Es gilt zu beachten, dass der Kanton Graubünden einen Mindestbetrag von 10 CHF pro Tag festgesetzt hat. Kann dieser Beitrag nicht bezahlt werden, übernimmt die Sozialhilfe die Beiträge der Unterhaltspflichtigen. Diese Regelung gillt sowohl für angeordnete als auch für vereinbarte stationäre Massnahmen, setzt aber eine Empfehlung bzw. die Unterstützung der KESB voraus. (Gesetz, Art. 63a)
Mehrere Zuweisungen
- Defizitdeckung
- Pauschale
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