Höhere Fachschule für Gemeindeanimation
Dipl. Gemeindeanimator:in HF
3 oder 4 Jahre
Jährlich CHF 4’900 plus Zusatzkosten
Luzern
Präsenz & online
August
Aufnahmeverfahren & Vorpraktikum
5. Mai 2026, Luzern
13. April 2026, online
7. September 2026, online
14. Oktober 2026, Luzern
24. November 2026, online
Abendweg 1, Postfach, 6000 Luzern 6
Als Gemeindeanimator:in fördern Sie den Dialog zwischen Menschen, schaffen Begegnungen, und stärken so den sozialen Zusammenhalt. Die hfg bildet Sie dazu aus, mit unterschiedlichen Gruppen und Bedürfnissen zu arbeiten, partizipative Prozesse zu unterstützen, Projekte zu entwickeln, Netzwerke zu gestalten, um so die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Berufsbild
Als Gemeindeanimator:in gestalten Sie den Dialog und den sozialen Zusammenhalt in Gemeinden, Quartieren oder Organisationen. Sie arbeiten mit verschiedenen Gruppen, unterstützen Eigeninitiativen, Anliegen und Projekte, die das Zusammenleben stärken. Dabei beziehen Sie die Menschen mit ihren Bedürfnissen und Ressourcen aktiv mit ein.
Sie arbeiten in den Berufsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit, in der Quartier- und Generationenarbeit, in Wohnsiedlungen, in Zentren fürs Alter, in Integrations- und Kulturarbeit – in Quartieren, bei Gemeinden, Kirchen oder privaten Organisationen.
Schwerpunkte der Ausbildung
Ausbildungswege
Zulassungsbedingungen
Anerkannter Abschluss auf Sekundarstufe II:
- eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ mit oder ohne Berufsmatura
- Fachmatura
- Fachmittelschule
- gymnasiale Matura
- Abschluss wie EFZ Fachperson Betreuung oder gleichwertige berufsspezifische Vorbildung im sozialen Bereich
- Mindestens 50 % Anstellung in einer anerkannten Praxisausbildungsorganisation während der gesamten Ausbildung
Personen, die die Aufnahmekriterien nicht erfüllen und mindestens 22 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Sur Dossier Aufnahme zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage: hfg@artisetbildung.ch
Sie möchten aufgrund einer Beeinträchtigung einen Nachteilsausgleich geltend machen? Informieren Sie sich vorgängig bei der Administration der hfg. Ein Nachteilsausgleich kann nur bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung – und nicht nachträglich – beantragt werden. Ihr Kontakt: hfg@artisetbildung.ch
Kosten
Der grösste Teil der Ausbildungskosten wird von Ihrem Wohnsitzkanton getragen. Sie bezahlen
- pro Studienjahr CHF 4’900 Ausbildungsgebühren,
- Nebenkosten von CHF 200 pro Studienjahr,
- eine einmalige Aufnahmegebühr von CHF 400 und
- eine Diplomprüfungsgebühr von CHF 400 im letzten Jahr.
- Für Literatur, Exkursionen und Unterrichtsprojekte sollten Sie zusätzlich rund CHF 1’000 einplanen.
Gesamtkosten über die gesamte Ausbildungsdauer: ca. CHF 16'000 bis 22’000, je nach Studienmodell. Die Beiträge der Wohnsitzkantone richten sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV).
Anmeldeverfahren
Besuchen Sie eine unserer Infoveranstaltungen und erfahren Sie, wie das Studium abläuft. Die Teilnahme ist freiwillig, wird aber empfohlen.
Melden Sie sich online für das Studium an:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden Sie zur Aufnahmeprüfung eingeladen. Diese besteht aus:
- einer schriftlichen Eignungsprüfung
- einem Aufnahmegespräch
Reichen Sie die Beurteilung der Berufseignung ein – in der Regel im Rahmen eines Vorpraktikums.
Formular zur Beurteilung der Berufseignung | hfg
Richtlinien zur Beurteilung der Berufseignung | hfg
Sichern Sie sich eine anerkannte Praxisausbildungsstelle.
Nach erfolgreicher Aufnahme und Bestätigung der Berufseignung erhalten Sie die Zulassung zum Studium.
Nächste Infoveranstaltungen
Erfahren Sie alles, was Sie für ein künftiges Studium an der hfg wissen müssen. Hier können Sie sich für unsere Infoveranstaltungen anmelden.
FAQ
Gemeindeanimator:innen fördern den Dialog und den sozialen Zusammenhalt in Gemeinden, Quartieren oder Institutionen. Sie arbeiten mit Gruppen, erkennen Bedürfnisse, unterstützen Eigeninitiativen und gestalten Projekte, die das Zusammenleben stärken.
Sie sind bei Gemeinden, Kirchen oder privaten Organisationen tätig – z. B. in Quartier- und Gemeinschaftszentren, Jugendtreffs, Seniorenzentren, Integrationsprojekten, aufsuchender Arbeit oder Nachbarschaftsinitiativen.
Die Ausbildung fördert Fähigkeiten in Projektarbeit, Moderation von Gruppen und Begleitung von Gruppenprozessen Begleitung von Partizipationsprozessen, kreative Gestaltungskompetenzen, Netzwerkaufbau, Dialoggestaltung, Diversity und Nachhaltigkeit sowie Reflexions- und Kommunikationskompetenz.
Mit berufsspezifischer Vorbildung 3 Jahre, ohne berufsspezifische Vorbildung 4 Jahre.
Blended Learning mit einem Präsenztag (Montag oder Dienstag) und einem Online- oder Selbstlerntag pro Woche. Dazu kommen Blockwochen.
Ja. Die Ausbildung ist berufsintegriert. Studierende arbeiten mindestens zu 50 % in einer anerkannten Praxisausbildungsinstitution.
Abschluss auf Sekundarstufe II (EFZ, Fach- oder gymnasiale Matura, FMS), Nachweis einer praktischen Tätigkeit (mind. 400 h), erfolgreiche Aufnahmeprüfung und anerkannte Praxisausbildungsstelle.
Personen mit gleichwertiger Ausbildung und Berufserfahrung können auf Gesuch hin zugelassen werden.
- Infoveranstaltung besuchen (keine Voraussetzung)
- Online anmelden
- Aufnahmeprüfung (schriftlich und Gespräch)
- Berufseignung nachweisen (Formular)
- Ausbildungsplatz sichern
Die Berufseignung wird im Rahmen eines Vorpraktikums beurteilt.
Formular zur Beurteilung der Berufseignung | hfg
Richtlinien zur Beurteilung der Berufseignung | hfg
CHF 4’900 pro Jahr plus Nebenkosten und Diplomprüfungsgebühren. Gesamtkosten ca. CHF 16'000 –22’000. Der Wohnsitzkanton trägt den Hauptanteil.
Details
Dipl. Gemeindeanimator:in HF (eidg. anerkannt).
Zum Weiterbildungsangebot von ARTISET Bildung
Weiterführende Studiengänge an Fachhochschulen oder Nachdiplomstudiengänge (CAS, DAS).
Sehr gut – Fachpersonen für Gemeinwesenarbeit und soziale Kohäsion werden immer stärker nachgefragt.
Praxispartner werden
Die Ausbildung an der hfg ist duales Lernen – Schule und Praxis gestalten den Lernprozess gemeinsam.
Damit Studierende ihre beruflichen Kompetenzen erwerben können, müssen sowohl Ausbildungsorganisationen als auch Praxisausbildner:innen anerkannt sein.
Als Praxispartner:
- stellen Sie den Studierenden Lerngelegenheiten zur Verfügung,
- begleiten und beurteilen sie im Lernprozess,
- führen regelmässige Praxisgespräche und Qualifikationsgespräche,
- arbeiten eng mit der Höheren Fachschule zusammen,
- fördern den Theorie-Praxis-Transfer und reflektieren gemeinsam berufliches Handeln.
Wer kann Praxisausbildner:in werden?
Praxisausbildner:innen können intern in der Institution tätig sein oder extern beigezogen werden. Praxisausbildende müssen über ein Diplom auf Tertiärstufe (HF oder FH) und eine Zusatzqualifikation in Praxisausbildung verfügen. Fehlen diese Voraussetzungen, kann eine Äquivalenzanerkennung beantragt werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie im nächsten Kapitel.
Anerkennung als Praxispartner
Hier finden Sie alle Formulare fürs Anerkennungsverfahren Ihrer Institution sowie der/des Praxisausbildner:in.