Appenzell Ausserrhoden (AR)
Die Kantone regeln die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich. Hier finden Sie eine Übersicht, was für Kindesschutzmassnahmen und sonderpädagogische Angebote gilt.
Pauschale Beteiligung: Tagessonderschule
Grundlagen:
- Gesetz über die Volksschule
- Merkblatt Eltern- / Versorgerbeitrag
- Merkblatt Übernahme der Elternbeiträge in Institutionen der Sonderschulung
Auch bei amulanten Leistungen im Bereich Sonderpädagogik fallen pauschale Elternbeiträge an. Die beläuft sich bei Tagessonderschulen auf 800 CHF pro Jahr und decken den Schulbetrieb ab. Die darüber hinausgehenden Tagesaufenthalte werden mit einer Pauschale von 15 CHF pro Tag in Rechnung gestellt.
Der Betrag wird um einen Drittel gekürzt, wenn die Schule im ersten Kindergartenjahr aus medizinischen Gründen an weniger als drei Tagen besucht wird. (Merkblatt Eltern-/Versorgerbeitrag)
Wenn Eltern Sozialhilfe beziehen oder durch die Kostenübernahme auf Sozialhilfe angewiesen wären, kann das Departement Bildung und Kultur die Elternbeiträge übernehmen (Merkblatt Übernahme der Elternbeiträge).
Pauschale Beteiligung
Stationärer Kindesschutz
Grundlagen:
Unterhaltspflichtige müssen sich an der stationären Unterbringung von Kindern mit einem pauschalen Beitrag von 25 CHF pro Tag beteiligen (IVSE-Verordnung, Art. 15). Kann dieser Beitrag nicht bezahlt werden, übernimmt die Sozialhilfe die Beiträge der Unterhaltspflichtigen.
Pauschale Beteiligung: Sonderschulinternate
Grundlagen:
- Gesetz über die Volksschule
- Merkblatt Eltern- / Versorgerbeitrag
- Merkblatt Übernahme der Elternbeiträge in Institutionen der Sonderschulung
Anders geregelt ist die Kostenbeteiligung bei stationären Aufenthalten in Sonderschuleinrichtungen. Die gemäss Volksschulgesetz (Art. 24) vorgesehenenen Elternbeiträge werden als Jahrespauschale bei 3'000 CHF angesetzt. Diese Pauschale beinhaltet den Aufenthalt im Wocheninternat während 40 Schulwochen. Die darüber hinausgehenden Aufenthalte werden mit einer Pauschale von 15 CHF pro Tag in Rechnung gestellt. (Merkblatt Eltern- / Versorgerbeitrag) Wenn Eltern Sozialhilfe beziehen oder durch die Kostenübernahme auf Sozialhilfe angewiesen wären, kann das Departement Bildung und Kultur die Elternbeiträge übernehmen (Merkblatt Übernahme der Elternbeiträge). Entsprechende Anträge werden in der Regel gutgeheissen.
Ambulante Leistungen
Auch bei amulanten Leistungen im Bereich Sonderpädagogik fallen pauschale Elternbeiträge an. Die beläuft sich bei Tagessonderschulen auf 800 CHF pro Jahr und decken den Schulbetrieb ab. Die darüber hinausgehenden Tagesaufenthalte werden mit einer Pauschale von 15 CHF pro Tag in Rechnung gestellt. Der Betrag wird um einen Drittel gekürzt, wenn die Schule im ersten Kindergartenjahr aus medizinischen Gründen an weniger als drei Tagen besucht wird. (Merkblatt Eltern-/Versorgerbeitrag) Wenn Eltern Sozialhilfe beziehen oder durch die Kostenübernahme auf Sozialhilfe angewiesen wären, kann das Departement Bildung und Kultur die Elternbeiträge übernehmen (Merkblatt Übernahme der Elternbeiträge).
Volle Kostentragung
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Kanton sich an den Kosten von angeordneten oder vereinbarten ambulanten Hilfen zur Erziehung beteiligen kann. Die entstehenden Kosten gehen entsprechend voll zu Lasten der Familien.
Kein Inhalt
Kein Inhalt