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Freiburg

Die Kantone regeln die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich. Hier finden Sie eine Übersicht, was für Kindesschutzmassnahmen und sonderpädagogische Angebote gilt.

Pauschale Beteiligung


Grundlagen:

Die gesetzlichen Vertreter:innen beteiligen sich an den Betreuungskosten. (Gesetz, Art. 8). Die Beteiligung erfolgt pauschal.

In Bezug auf ambulante Kindesschutzangebote beträgt die Pauschale 15 CHF für Kinder, die dauerhaft ein Tagesheim besuchen. Externe Betreuung wird pro Intervention verrechnet und zwar mit 13 pro Intervention. Für Leistungen der sozialpädagogischen Familienhilfe wird pro Einsatz eine Pauschale von 20 CHF verrechnet. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob eine ambulante Leistung angeordnet oder vereinbart wurde. (Beschluss, Art. 1)

Auch im Sonderschulbereich kommt eine pauschale Beteiligung zum Einsatz. Diese beträgt in Tagessonderschulen 9.50 CHF pro Mahlzeit. Bei notfallmässigen Aufenthalten in der Tagesonderschule sowie an Wochenenden und in den Ferien beträgt die Pauschale 18 Franken pro Tag. Hält sich das Kind notfallmässig oder zur Ferienbetreuungmehr als fünf Tagehintereinander in einer Tagessonderschule auf, reduziert sich dieser Betrag auf 12 CHF pro Tag. (Beschluss, Art 1)

Falls mehrere Kinder derselben Familie stationäre Leistungen in Anspruch nehmen, kann der Beitrag pro Kind und Tag um 5 CHF reduziert werden. (Beschluss, Art. 1)

Pauschale Beteiligung


Grundlagen:

Die gesetzlichen Vertreter:innen beteiligen sich an den Betreuungskosten, die bei stationären Aufenthalten entstehen (Gesetz, Art. 8). Die Beteiligung erfolgt Pauschal als Tagesansatz.

Im Zusammenhang mit Kindesschutzangeboten wird unterschieden zwischen Kindern vor der und mit Schulpflicht und solchen, die die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben. Im ersteren Fall beträgt der Beitrag 22.50 CHF pro Tag, im letzteren 32 CHF pro Tag. Der Tagesansatz wird für jeden Tag fällig, an dem das Kind Frühstück, Mittagessen oder Abendessen in einer Einrichtung eingenommen hat. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob der stationäre Aufenthalt angeordnet oder vereinbart wurde. (Beschluss, Art. 1)

Auch im Sonderschulbereich kommt eine pauschale Beteiligung zum Einsatz. Diese beträgt 17.50 CHF pro Übernachtung bei dauerhaftem Aufenthalt, für Kurzaufenthalte an Wochenenden oder in den Ferien sowie für befristete Notfallaufenthalte. Übernachtet ein Kind im Rahmen von Kurzaufenthalten oder Notfallaufenthalten mehr als fünf Nächste aneinander in der Einrichtung, beträgt der Preis 15 CHF pro Nacht. (Beschluss, Art 1)

Falls mehrere Kinder derselben Familie stationäre Leistungen in Anspruch nehmen, kann der Beitrag pro Kind und Tag um 5 CHF reduziert werden. (Beschluss, Art. 1)

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