Appenzell Innerrhoden (AI)
Die Kantone regeln die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich. Hier finden Sie eine Übersicht, was für Kindesschutzmassnahmen und sonderpädagogische Angebote gilt.
Pauschale Beteiligung: Tagessonderschule
Grundlagen:
Bei amulanten Leistungen fallen Elternbeiträge dann an, wenn sie mit der Verpflegung von Kindern einhergehen. Angebote wie die heilpädagogische Früherziehung oder therapeutische Dienste sind für die Eltern daher kostenlos.
Beteiligung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit: Ambulante Hilfen zur Erziehung
Grundlagen:
Der Kanton kann die Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung nur übernehmen, wenn sie behördlich angeordnet wurden. In diesem Fall bezahlen die Eltern einen Beitrag entlang ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wird die Hilfe freiwillig in Anspruch genommen, gehen die Kosten voll zulasten der Familien.
Pauschale Beteiligung: Sonderschulinternat
Grundlagen:
Elternbeiträge fallen an, wenn ein Kind im Rahmen eines sonderpädagogischen Angebots verpflegt wird oder untergebracht ist. Wird ein stationärer Aufenthalt nach Abschluss der Schulpflicht weitergeführt, ohne dass das Kind weiterhin die Schule oder eine berufliche Eingliederung besucht, belaufen sich die Elternbeiträge auf maximal 40 CHF. Für vorübergehende stationäre Entlastungsangebot werden Elternbeiträge von bis zu 80 CHF pro Kalendertag erhoben.
Beteiligung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit: Stationärer Kindesschutz
Grundlagen:
Das Sozialhilfegesetz sieht vor, dass sich Unterhaltspflichtige im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten von stationären Kindesschutzmassnahmen beteiligen. Vorgesehen ist, dass sie mindestens einen Beitrag leisten, der den Lebenserhaltungskosten eines Kindes im eigenen Haushalt entspricht. (Art. 22)
Volle Kostentragung: Ambulante Hilfen zur Erziehung:
Der Kanton kann sich nur an den Kosten von ambulanten Hilfen zur Erziehung beteiligen, wenn diese behördlich angeordnet werden. Bei freiwilligem Leistungsbezug gehen die Kosten voll zu Lasten der Familien.
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