Waadt

Die Kantone regeln die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich. Hier finden Sie eine Übersicht, was für Kindesschutzmassnahmen und sonderpädagogische Angebote gilt.

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Beteiligung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit


Grundlagen:

Eltern müssen sich im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht an den Kosten stationärer Massnahmen beteiligen. Der Kanton legt eine Beteiligungpauschale fest. (Gesetz, Art. 48)

Sofern die Eltern die Kosten für die Unterbringung des Minderjährigen oder jungen Erwachsenen nicht in voller Höhe bezahlen können, wird ihr Beitrag im Einvernehmen mit ihnen auf der Grundlage einer vom Dienst erstellten Tabelle festgelegt. (Gesetz, Art. 50)

Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die Kosten für die Unterbringung in vollem Umfang zu zahlen, kann der Dienst bei der Kindesschutzbehörde beantragen, einen Abzug vom Vermögen des Kindes zu genehmigen gemäß Artikel 320 Absatz 2 ZGB beantragen. (Gesetz, Art. 54)

Das Gesetz über die Harmonisierung und Koordination der Gewährung von Sozial-, Bildungs- und Unterstützungsleistungen Ausbildungs- und Wohnraumförderung der Kantone des Kantons Waadt. ist in Bezug auf die Berechnung des Einkommens anwendbar. und der Zusammensetzung der wirtschaftlichen Referenzeinheit.

Defizitdeckung

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