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Übergänge gestalten

Ob ein Eintritt in die Arbeitwelt, Austritt aus einer Institution, Wechsel der Wohn- oder Arbeitssituation oder Umzug in ein Pflegeheim: Übergänge betreffen nicht nur Strukturen, sondern Biografien, Beziehungen und Selbstverständnis. Hier finden Sie Hilfsmittel, die Sie dabei unterstützen, Übergänge frühzeitig zu planen, fachlich zu begleiten und partizipativ zu gestalten.

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Übergänge frühzeitig planen und begleiten

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Für gelungene Übergänge empfiehlt sich eine frühe, partizipative Vorbereitung. Schaffen Sie Orientierung, indem Sie Erwartungen klären, Optionen aufzeigen, weiterhin notwendige Unterstützung aufgleisen und die betroffene Person aktiv einbeziehen.

Bewährt haben sich:

  • frühzeitige Gespräche über Wünsche, Sorgen und Perspektiven,
  • realistische Planung mit ausreichend Zeit,
  • klare Zuständigkeiten und gute Koordination,
  • enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, Beiständen und externen Stellen.

Übergänge sind ein Prozess. Planen Sie bewusst Phasen für Abschied, Übergang und Ankommen ein.

Von der Schule in die Arbeitswelt

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Alle jungen Menschen haben das Recht auf eine geeignete berufliche Perspektive. Damit der Übergang von der Schule ins Berufsleben gelingt – insbesondere bei Jugendlichen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf – braucht es frühe Orientierung, reale Einblicke und eine klare Definition der Unterstützung am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Zentral sind dabei:

  • Früh starten: Berufliche Interessen und Stärken früh gemeinsam klären – nicht erst am Ende der Schulzeit.
  • Einblicke ermöglichen: Schnuppern und Praktika so organisieren, dass Jugendliche echte Tätigkeiten erleben und Rückmeldungen erhalten.
  • Ziele realistisch definieren: Ziele in kleinen Schritten planen.
  • Unterstützung am Arbeitsplatz früh klären: Wer begleitet? Welche Anpassungen sind nötig? Wer ist Ansprechperson (Betrieb, Schule, IV, Institution)?
  • Finanzierung sichern: Wer übernimmt die Kosten für die Ausbildung und den Lebensunterhalt während der Ausbildung?

Hier finden Sie das offizielle Schweizer Portal für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung mit

  • Berufsbildern, Anforderungen, Videos und Checklisten zur Berufswahl
  • Adressen der kantonalen Berufsberatungs- und Informationszentren (BIZ)

berufsberatung.ch

Hier finden Sie:

  • Informationen zu beruflichen und schulischen Ausbildungen von Menschen mit Behinderungen
  • Hinweise zum Nachteilsausgleich und unterstützenden Massnahmen im Ausbildungssetting
  • Orientierung, welche Stellen pro Kanton zuständig sind

berufsberatung.ch

Die IV arbeitet nach dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» und unterstützt Jugendliche beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit. Dieses Merkblatt zeigt Ihnen, welche Instrumente der IV Sie in der Praxis einsetzen können – auch gemeinsam mit Ausbildungsbetrieben.

Hier finden Sie:

  • Begleitung: Verbindliche, kontinuierliche Unterstützung vor, während und zwischen Massnahmen – auch für Arbeitgebende.
  • Integrationsmassnahmen (für Personen unter 25): Aufbau von Präsenz- und Leistungsfähigkeit sowie Stabilisierung – als Vorbereitung auf Ausbildung oder Stellenantritt.
  • Berufsberatung: Vertiefte Abklärungen, Tests und praktische Erprobungen möglicher Berufsrichtungen, damit das Setting passt.
  • Erstmalige berufliche Ausbildung: Die IV übernimmt invaliditätsbedingte Mehrkosten (zum Beispiel für Transport oder Nachhilfe), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Arbeitsvermittlung und Job-Coaching: Unterstützung bei der Stellensuche, beim Zusammenstellen des Bewerbungsdossiers, bei der Vorbereitung auf Gespräche und Akquisition von Betrieben.
  • Arbeitsversuch: Betriebe können Jugendliche bis max. 180 Tage im Arbeitsalltag testen – mit klarer Vereinbarung.

Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV | Merkblatt | IV | 2024
IV einfach erklärt

Die Praktische Ausbildung (PrA) ist für Menschen mit Behinderungen konzipiert, denen es nicht möglich ist, ein eidg. geregeltes Bildungsangebot zu nutzen.
Je nach Kompetenzen der Lernenden dient die Ausbildung

  • als Vorbereitung auf eine Hilfstätigkeit in der freien Wirtschaft oder
  • auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstatt.

Bei den Abschlüssen der PrA handelt es sich nicht um eidgenössische Abschlüsse nach Berufsbildungsgesetz. Hier finden Sie Informationen, wie PrA in der Begleitung und Anschlussplanung genutzt werden kann:
Mehr erfahren

Mit dem Individuellen Kompetenznachweis (IKN) können Sie Kompetenzen einer Person sichtbar machen, auch wenn sie keinen Abschluss einer anerkannten Ausbildung erlangt hat. Der IKN dokumentiert erworbene Kompetenzen in standardisierter Form und verbessert die Anschlussfähigkeit in Arbeitsmarkt und Bildungssystem.
Hier finden Sie:

  • ein Fachportal mit Informationen zur Anwendung und zum Nutzen des IKN
  • Hinweise zum Einsatz des IKN im Kontext PrA und weiteren nicht-formalen Ausbildungen

Individueller Kompetenznachweis (IKN)

Für Jugendliche, die Informationen in einfacher Sprache benötigen, finden Sie hier:

  • niederschwellige Erklärungen zu Ausbildungswegen (EFZ, EBA, PrA, Brückenangebote) sowie
  • Hinweise, wo Sie Beratung sowie Unterstützung bei der Lehrstellensuche in Anspruch nehmen können.

Berufsbildung für Menschen mit Behinderungen

Übergang ins Erwachsenenleben – Leaving Care

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Der Austritt aus einer Institution mit Erreichen der Volljährigkeit ist für viele junge Erwachsene herausfordernd. Mehrere Übergänge fallen zusammen – oft bei begrenzten Ressourcen und instabilem Unterstützungsnetzwerk. Als Fachperson der ausserfamiliären Jugendhilfe sind Sie gefordert, Übergangsbegleitung und Nachbetreuung systematisch mitzudenken.

Zentrale Erfolgsfaktoren für einen gelungenen Start ins selbstständige Erwachsenenleben sind:

  • frühzeitige Planung des Austritts,
  • Begleitung über den Austritt hinaus,
  • Klärung von Wohnen, Finanzen, Ausbildung/Arbeit und Beziehungen sowie
  • Sensibilisierung der Teams für die Situation von Care Leaver:innen.

Fachliche Unterstützung

Das Kompetenzzentrum Leaving Care bietet Ihnen Beratung, Prozessbegleitung, Fallsupport, Grundlagen und Wissen, damit Sie Jugendliche optimal begleiten können.

Wechsel der Wohnsituation

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Beim Wechsel der Wohnsituation – ob es sich um einen Schritt in ein ambulantes Angebot, einen Wechsel innerhalb eines Wohnangebots oder einen Umzug wegen zunehmendem Pflegebedarf handelt – können Sie mithilfe dieser Grundsätze eine gute Begleitung sicherstellen:

  • Übergänge frühzeitig planen und Wünsche der betroffenen Person ermitteln und festhalten
  • Konsequente Partizipation der betroffenen Person ermöglichen
  • Angehörige, Beistände und Fachpersonen einbeziehen
  • Besuche, Probewohnen und Übergangsphasen ermöglichen
  • Finanzielle Fragen klären
  • Abschied und Ankommen bewusst gestalten

Zur Orientierung finden Sie hier die verschiedenen Wohnformen für Menschen mit Unterstützungsbedarf kurz erklärt:

  • Klassisch häusliche Wohnformen: eigene Wohnung oder eigenes Haus mit punktueller Unterstützung (z. B. Spitex, Assistenzleistungen)
  • Gemeinschaftliches Wohnen: Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenprojekte, Wohngruppen ohne Pflege etc.
  • Wohnen mit Dienstleistungen: Wohnungen mit Grund- und Zusatzleistungen, Ansprechperson vor Ort
  • Dezentrale Wohngruppen mit intensiverer Pflege und Betreuung: spezialisierte Wohngruppen für Alter, Behinderung oder Demenz
  • Stationäre Wohnformen: Alters- und Pflegeheime sowie Institutionen für Menschen mit Behinderungen in stationären Settings

Beratung für Wohnwechsel von Menschen mit Behinderungen

Bei Wohnwechseln lohnt es sich, früh externe Beratung beizuziehen. Fachorganisationen unterstützen bei der Klärung von Bedarf, Finanzierung und passenden Angeboten.
Zentrale Anlaufstellen sind:

  • Pro Infirmis – Beratung für Menschen mit Behinderungen und Angehörige
  • Procap – Unterstützung bei Rechts- und Sozialversicherungsfragen
  • insieme – Begleitung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Plattformen für Orientierung und Vermittlung

meinplatz.ch

  • Übersicht über Wohn-, Arbeits- und Tagesstrukturangebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen
  • Zugriff auf nationale und regionale Beratungsstellen

Beratungsstellen finden

heiminfo.ch

  • Informationen zu Alters- und Pflegeheimen
  • Hinweise auf freie Plätze und kantonale Anlaufstellen

Angebote und Plätze prüfen

Wechsel der Arbeitssituation

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Bei Veränderungen der Arbeitssituation – etwa aufgrund neuer gesundheitlicher Voraussetzungen, veränderter Interessen oder eines angepassten Leistungsvermögens – können Sie als Fachperson eine wichtige Unterstützungsrolle wahrnehmen.

Empfohlene Massnahmen sind:

  • gemeinsam mit der betroffenen Person passende Arbeitsfelder zu prüfen,
  • bestehende Angebote im ersten oder zweiten Arbeitsmarkt zu kennen,
  • Wechsel sorgfältig vorzubereiten und Übergänge eng zu begleiten,
  • bestehende Unterstützungsangebote frühzeitig zu klären und zu koordinieren.

Berufliche Teilhabe fördern

Auf dieser Seite finden Sie gebündelte Informationen zur Praktischen Ausbildung PrA sowie zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen.

meinplatz.ch – Angebote und Beratung nutzen

Auf meinplatz.ch finden Sie eine nationale Übersicht über aktuelle Angebote in den Bereichen Arbeiten, Wohnen und Tagesstruktur für erwachsene Menschen mit Behinderungen. Die Plattform unterstützt Sie dabei,

  • passende Arbeits- oder Beschäftigungsangebote zu identifizieren,
  • freie Plätze nach Region und Angebotsform zu filtern,
  • regionale und nationale Beratungsstellen für eine persönliche Abklärung zu finden.

meinplatz.ch eignet sich besonders, um gemeinsam mit der betroffenen Person nächste Schritte zu besprechen und konkrete Anschlusslösungen zu prüfen.

Von zuhause ins Pflegeheim

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Beim Eintritt ins Pflegeheim übernehmen Sie als Fachperson eine zentrale Orientierungs- und Begleitfunktion für Bewohner:innen und deren Angehörige. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung schaffen Sie Sicherheit, können Sie Erwartungen klären und so die Grundlage für einen gelungenen Start im neuen Lebensumfeld legen. Dazu gehören:

Finanzierung und Zuständigkeiten klären

  • Klären Sie, wer für die Pflegefinanzierung aufkommt (KVG, Ergänzungsleistungen, kantonale Restfinanzierung)
  • Klären Sie die Zuständigkeiten bei überkantonalen Eintritten oder wenn die Institution nicht am bestehenden Wohnort ist
  • Informieren Sie frühzeitig über mögliche finanzielle Konsequenzen

Einen strukturierten Anmelde- und Eintrittsprozess aufgleisen

  • Planen Sie ein persönliches Gespräch vor Vertragsabschluss, um Bedürfnisse, Erwartungen und offene Fragen zu klären
  • Informieren Sie transparent zu Leistungen, zum Alltag, zur Mitwirkung und Hausregeln

Einen schriftlichen Pensionsvertrag als rechtliche Grundlage aufsetzen

Bei einem längeren Aufenthalt in einer Pflegeinstitution ist ein schriftlicher Betreuungs- bzw. Pensionsvertrag erforderlich. Dieser regelt verbindlich die Leistungen der Institution und das geschuldete Entgelt.

Gut zu wissen:

  • Der Pensionsvertrag ist kein Mietvertrag, sondern ein Betreuungsvertrag gemäss Zivilgesetzbuch.
  • Er gilt auch bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit weiter.
  • Für urteilsunfähige Personen muss der Vertrag durch die vertretungsberechtigte Person gemäss Kaskadenordnung (Art. 378 ZGB) unterzeichnet werden.

Ein Pensionsvertrag regelt unter anderem:

  • Hotellerie- und Pflegeleistungen
  • Tarife und Abrechnung
  • Kündigungsfristen (auch im Todesfall)
  • Rechte und Pflichten der Bewohnenden
  • Umgang mit Urteilsunfähigkeit, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
  • Datenschutz, Bewegungsfreiheit und weitere sensible Bereiche

Diese Mustervorlage

  • erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen des Erwachsenenschutzrechts (Art. 382 ZGB),
  • enthält praktische Textbausteine für Leistung und Entgelt und
  • kann auf Ihre kantonalen und betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.

Von der Institution ins Pflegeheim

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Immer mehr Menschen mit lebensbegleitender Behinderung erreichen ein hohes Alter. Mit zunehmendem Pflegebedarf rückt auch der Umzug ins Alters- und Pflegeheim in den Fokus. Wird dieser Übergang sorgfältig begleitet, eröffnen sich Gestaltungsräume – für alle Beteiligten.

Zentral für einen gelungenen Übergang von der Institution ins Pflegeheim sind:

  • eine biografieorientierte Begleitung,
  • die Sicherung von Selbstbestimmung und Lebensqualität sowie
  • enge Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Dieses Faktenblatt bietet Ihnen eine Einführung in die Gerontologie mit Fokus auf Menschen mit lebensbegleitender Behinderung, ihre Lebenslagen, Wünsche und Bedürfnisse im Alter.