Politik

EPD: SGK-N lässt zentrale Frage zur Anschlusspflicht offen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die Beratung des neuen Bundesgesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier abgeschlossen. Sie anerkennt die Unsicherheiten, die durch den Rückzug von Post Sanela entstanden sind, und fordert einen geordneten Übergang vom heutigen elektronischen Patientendossier (EPD) zum künftigen elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD). Damit nimmt sie wichtige Anliegen von ARTISET und ihrem Branchenverband CURAVIVA auf. Die Forderung, die bestehende Anschlusspflicht für Pflegeheime während der Übergangsphase zu sistieren, bleibt jedoch offen.

Investitionen sollen geschützt werden

Mit dem angekündigten Ausstieg von Post Sanela als Stammgemeinschaft per Ende 2026 hat sich die Ausgangslage für zahlreiche Leistungserbringer grundlegend verändert. Die SGK-N fordert deshalb den Bundesrat einstimmig auf, einen sorgfältigen Übergang sicherzustellen. Bereits getätigte Investitionen sollen soweit wie möglich erhalten und weiter genutzt werden können. Personen und Institutionen, die heute bei Post Sanela angeschlossen sind, sollen durch den Wechsel weder zusätzliche Investitionen noch Ausgaben tragen müssen.

ARTISET und ihr Branchenverband CURAVIVA hatten gemeinsam mit H+ unmittelbar vor der Kommissionsberatung auf genau diese Problematik hingewiesen: Bevor weitere Investitionen in das heutige EPD verlangt werden, muss geklärt sein, welche Anschlüsse, Schnittstellen und Infrastrukturen später auch für das E-GD genutzt werden können. Es gilt zu verhindern, dass Leistungserbringer jetzt nochmals investieren müssen und diese Investitionen wenige Jahre später erneut hinfällig werden.

Anschlusspflicht bleibt der entscheidende Punkt

ARTISET und CURAVIVA begrüssen, dass die SGK-N die Schwierigkeiten der Übergangsphase ausdrücklich anerkennt und den Schutz bestehender Investitionen einfordert. Damit wurden zentrale Anliegen der Leistungserbringer aufgenommen. Nicht erfüllt ist jedoch die Forderung, die bestehende Anschlusspflicht für die betroffenen Leistungserbringer bis zur Einführung des E-GD aufzuheben. Bereits in der Stellungnahme zur Vorlage hatten ARTISET und CURAVIVA darauf hingewiesen, dass das heutige EPD in der Langzeitpflege aufgrund seiner geringen Verbreitung unter den Bewohnenden kaum genutzt werden kann. Ein Anschluss ohne entsprechenden praktischen Nutzen ist weder wirtschaftlich noch sachgerecht.

Aus Sicht von ARTISET und CURAVIVA bleiben deshalb zentral: Weitere Investitionen müssen auf das künftige E-GD ausgerichtet sein und die Übergangsphase darf für Pflegeheime nicht zu zusätzlichen ungedeckten Kosten führen. Diese Anliegen werden im weiteren parlamentarischen Prozess weiterhin eingebracht. Die Vorlage wird in der Herbstsession im Nationalrat beraten.