Medizinische Versorgungssicherheit: SGK-N unterstützt direkten Gegenentwurf
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) spricht sich für den direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» aus. Damit folgt sie im Grundsatz der Haltung von ARTISET. Für die Institutionen ist eine verlässliche Versorgung mit Medikamenten und anderen wichtigen medizinischen Gütern zentral.
Versorgungssicherheit gezielt stärken
Die SGK-N empfiehlt, die Volksinitiative abzulehnen und den direkten Gegenentwurf anzunehmen. Dieser sieht vor, die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern in der Bundesverfassung zu verankern. Bund und Kantone sollen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Versorgungssicherheit einsetzen. Der Bund soll die Versorgung überwachen und bei Bedarf Massnahmen ergreifen können.
ARTISET unterstützt diesen fokussierten Ansatz. Der zunehmende Medikamentenmangel stellt die Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf der drei Branchenverbände CURAVIVA, INSOS und YOUVITA im Alltag vor erhebliche Herausforderungen. Gleichzeitig beurteilt ARTISET den direkten Gegenentwurf als zielgerichteter als die Volksinitiative: Er konzentriert sich auf die konkreten Versorgungsprobleme und wahrt die bestehenden Zuständigkeiten von Bund und Kantonen.
Gegenentwurf entspricht der Haltung von ARTISET
ARTISET hatte sich bereits im Rahmen der politischen Beratung für den direkten Gegenentwurf ausgesprochen. Aus Sicht der Föderation bietet die Volksinitiative gegenüber dem Gegenentwurf keinen entscheidenden zusätzlichen Nutzen. Der Gegenentwurf schafft dagegen eine klarere Grundlage, um Versorgungsengpässe frühzeitig zu erkennen und gezielt zu bekämpfen.
Für ARTISET bleibt entscheidend, dass die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln und medizinischen Gütern zuverlässig sichergestellt wird und die Umsetzung pragmatisch erfolgt. Die nun eingeschlagene Richtung der SGK-N ist deshalb zu begrüssen.