Verbesserung des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusionsinitiative
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die Beratung der Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und des dazugehörigen Gegenvorschlags abgeschlossen. ARTISET und ihr Branchenverband INSOS sind erfreut, dass die Kommission dabei auch Anliegen berücksichtigt hat, die sie im Rahmen der Anhörung vorgeschlagen haben. Für eine Gesamtbeurteilung des indirekten Gegenschlags ist die weitere parlamentarische Beratung abzuwarten.
Während die WBK-N die Inklusionsinitiative mehrheitlich zur Ablehnung empfiehlt, hat sie den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates um zahlreiche Elemente in den Bereichen Arbeit, Assistenz, Freizeit, Wohnen und Bildung ergänzt. Besonders hervorzuheben sind aus Sicht von ARTISET und INSOS die Ergänzungen im Inklusionsgesetz, die einen besseren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen sowie die Förderung der Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen verlangen. Sehr erfreulich ist auch der Entscheid der Kommission, das Job Coaching im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung stärker zu verankern.
ARTISET und INSOS haben in ihrer Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag auf zahlreiche Lücken hingewiesen. Die WBK-N hat mit ihren Anträgen an den Nationalrat einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Ein Schwachpunkt bleibt, dass das Inklusionsgesetz grundsätzlich nur deklaratorisch ist und keine unmittelbare Wirkung zu erzielen vermag. Für eine abschliessende Beurteilung des indirekten Gegenvorschlags sind die weiteren parlamentarischen Beratungen abzuwarten. ARTISET und INSOS werden sich dafür einsetzen, dass die von der WBK-N beantragten Änderungen in beiden Räten Mehrheiten finden.