Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative publiziert: Trotz Verbesserungen fehlen zentrale Themen
Am 25. Februar 2026 hat der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative publiziert. Ein neues Bundesgesetz soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit einer nationalen Strategie, Aktionsplänen und einem Monitoring besser organisieren. ARTISET begrüsst diesen umfassenden Ansatz. Mit dem ausschliesslichen Fokus auf den Themenbereich Wohnen greift das neue Gesetz allerdings zu kurz.
Besser als die Vernehmlassungsvorlage
Am 5. September 2024 hat der Verein für eine inklusive Schweiz die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» kurz Inklusions-Initiative lanciert. Der Bundesrat empfahl diese im Juni 2025 zur Ablehnung und antwortete mit einem indirekten Gegenvorschlag. An diesem wurde in der folgenden Vernehmlassung kein gutes Haar gelassen. Flächendeckend übten Akteurinnen und Akteure Kritik. Auch ARTISET und sein Branchenverband INSOS erklären den Entwurf als ungenügend. Heute nun hat der Bundesrat seine Botschaft zu Handen des Parlamentes verabschiedet. Eine erste Durchsicht zeigt Verbesserungen aber auch Lücken, die vom Parlament geschlossen werden müssen.
Neues Bundesgesetz mit Strategie, Aktionsplan und Monitoring
Kern des indirekten Gegenvorschlags ist ein neues Bundesgesetz über die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Dieses beinhaltet allgemeine Grundsätze sowie Vorkehrungen zur organisatorischen Verankerung der Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). So soll eine nationale Strategie und ein Aktionsplan erarbeitet werden und es ist ein Monitoring durch die Schweizerische Menschenrechtsinstitution SMRI vorgesehen. Inhaltlich soll die Wahlfreiheit im Bereich Wohnen gewährleistet werden. Darüber hinaus stellt der Bund sicher, dass Daten erhoben werden, die für die Umsetzung der UN-BRK erforderlich sind.
Zusätzlich umfasst der indirekte Gegenvorschlag eine Teilrevision des IVG mit Anpassungen in den Bereichen Hilfsmittel und Assistenzbeitrag sowie der Möglichkeit künftig Pilotprojekte zur Förderung des selbstbestimmten Lebens zu lancieren. Vorwiegend Anliegen, die bereits in parlamentarischen Postulaten gefordert wurden.
Die zentralen Lebensbereiche Arbeit und Bildung bleiben ausgespart
ARTISET begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, nach der gescheiterten Vernehmlassungsvorlage ein neues Bundesgesetz zu erarbeiten. Ein ganzheitlicher Blick mit Strategie, Aktionsplan und Monitoring ist sinnvoll und garantiert die laufende Weiterentwicklung auf der Basis der UN-BRK. ARTISET befürwortet zudem, dass die Wahlfreiheit beim Wohnen über alle Angebote hinweg gewährleistet werden soll. Auch den Entscheid, das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) separat zu modernisieren und die Motion 24.3003 erst in einem nächsten Schritt umzusetzen, ist richtig.
ARTISET bedauert jedoch, dass die zentralen Lebensbereiche Arbeit und Bildung nicht im neuen Bundesgesetz aufgenommen wurden. Auch fehlen Massnahmen in der Invalidenversicherung, um die berufliche Integration zu fördern. Dies obwohl nicht nur die Erfahrungen von ARTISET, sondern auch jüngste Studien des Seco die Wirksamkeit von Job Coaching im Sinne des Supported Employment hervorheben.
So geht es weiter
Nun kommt die Vorlage voraussichtlich im April in die Kommission. Anschliessend wird sie im Parlament behandelt. ARITISET wird die Vorlage des Bundesrates vertieft analysieren und seine Position und die Expertise seines Branchenverbands INSOS in diesen Prozess einspeisen. Es gilt insbesondere in den Beriechen Arbeit und Bildung Lücken zu schliessen und die Vorlage zu korrigieren.