Politik

Ergänzungsleistungen: Mehr Flexibilität für zeitweise zu Hause lebende Personen

Der Bundesrat hat die Regelung zur Vergütung von Hilfe und Betreuung für Personen verabschiedet, die zeitweise in einer Institution und zeitweise zu Hause leben. ARTISET und die Branchenverbände CURAVIVA und INSOS begrüssen die neue Regelung: Sie stärkt die Selbstbestimmung und ermöglicht flexiblere Wohn- und Lebensformen. Entscheidend ist jedoch, dass den Institutionen dadurch keine ungedeckten Kosten entstehen.

Pauschale richtet sich nach der Zeit zu Hause

Mit der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes erhalten ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen neu auch dann Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause, wenn sie zeitweise in einer Institution leben. Der Bundesrat hat am 26. August 2026 die dazugehörige Verordnung verabschiedet.

Voraussetzung für eine anteilsmässige Pauschale ist, dass eine Person während mindestens 60 Tagen pro Kalenderjahr ausserhalb der Institution lebt. Weitere Abstufungen sind bei 90, 120, 150 und 180 Tagen vorgesehen. Je länger sich eine Person zu Hause aufhält, desto höher fällt die anteilsmässige Pauschale aus. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.

Selbstbestimmung stärken – Finanzierung sicherstellen

ARTISET, CURAVIVA und INSOS hatten die neue Regelung bereits in der Vernehmlassung grundsätzlich unterstützt. Sie trägt der Lebensrealität von Menschen Rechnung, die institutionelle und häusliche Wohnformen miteinander kombinieren, und stärkt ihre Möglichkeiten, das eigene Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Gleichzeitig bleibt ein zentraler Punkt: Die neue Vergütung darf für Institutionen nicht zu finanziellen Nachteilen führen. Gerade bei Menschen mit Behinderungen bleibt das Zimmer in der Institution während der Abwesenheit in der Regel bestehen. Es ist individuell eingerichtet und kann nicht kurzfristig anderweitig genutzt werden. Auch Vorhalteleistungen, Infrastruktur und Personalplanung verursachen weiterhin Kosten.

ARTISET, CURAVIVA und INSOS setzen sich deshalb in Zusammenarbeit mit den Kantonalverbänden dafür ein, dass diese strukturellen Kosten weiterhin vollständig finanziert werden und keine ungedeckten Leerstände entstehen. Ebenso wichtig ist eine administrativ schlanke Umsetzung ohne zusätzliche Dokumentations- und Abrechnungsaufgaben für die Institutionen.

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