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SeiteNachhaltigkeit fördernNachhaltigkeit fördern Nachhaltigkeit zahlt sich aus – für Ihre Institution, Ihre Mitarbeitenden und die Menschen, die Sie begleiten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie mit einfachen Massnahmen bei Energie, Beschaffung und Organisation Kosten senken, Ressourcen schonen und ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen. Gleichzeitig stärken Sie das Profil Ihrer Organisation und machen sie nachhaltig zukunftsfähig. Soziale Nachhaltigkeit CURAVIVA INSOS YOUVITA Soziale Nachhaltigkeit zeigt sich dort, wo Angebote gemeinsam mit Menschen weiterentwickelt werden und wo eine wertschätzende, gesunde Betriebskultur gelebt wird. Wie Sie zukunftsfähige Angebote partizipativ gestalten, erfahren Sie im Thema Angebote entwickeln.Wie Sie gute Arbeitsbedingungen, Inklusion und eine starke Betriebskultur fördern, finden Sie im Thema Arbeit und Betriebskultur gestalten. Arbeit und Betriebskultur gestalten Angebote entwickeln Wirtschaftliche Nachhaltigkeit CURAVIVA INSOS YOUVITA Wie lässt sich Wirtschaftlichkeit in sozialen Einrichtungen sinnvoll beurteilen – über finanzielle Kennzahlen hinaus? Unser Positionspapier vermittelt ein branchengerechtes Verständnis von wirtschaftlichen Nachhaltigkeit und zeigt auf, wie gezielte Massnahmen Kosten dämpfen, Qualität sichern und das Arbeitsumfeld stärken. Es unterstützt Sie zudem mit klaren Argumenten für den fachlichen und politischen Dialog mit Kostenträgern, Behörden, Politik und Medien. Wirtschaftlichkeit | Positionspapier | ARTISET | 2024 pdf, 71,5 KB Download Ökologische Nachhaltigkeit Hier finden Sie praxisnahe Hilfsmittel, Förderangebote und konkrete Handlungsempfehlungen rund um Energieeffizienz, Krisenvorsorge und erneuerbare Energie – speziell für soziale Einrichtungen. Energiekosten sparen mit PEIK CURAVIVA INSOS Mitgliedervorteil Dank der PEIK-Energieberatung für KMU können Sie Ihre Energiekosten auch ohne grössere Investitionen bereits um 10 bis 15 Prozent senken. Exklusiv für Mitglieder von CURAVIVA und INSOS, bieten das Bundesamt für Energie, EnergieSchweiz und ARTISET ein attraktives Pauschalangebot: Eine persönliche, auf Ihren Betrieb zugeschnittene Energieberatung durch eine Fachperson von PEIK kostet Sie als CURAVIVA-Mitglied anstelle von 6’486 nur 2’886 CHF (inkl. MWST) als INSOS-Mitglied anstelle von CHF 5'945.50 nur CHF 2'345.50 (inkl. MWST) Die Preisunterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen Infrastrukturen und Gebäudetypen der Institutionen. Energieberatung für CURAVIVA-Mitglieder | PEIK | 2026 pdf, 223,1 KB Download Energieberatung für INSOS-Mitglieder | PEIK | 2026 pdf, 221,7 KB Download Sie sind CURAVIVA-Mitglied Energieberatung anfordern Sie sind INSOS-Mitglied Energieberatung anfordern Energie sparen und effizient einsetzen CURAVIVA INSOS YOUVITA Reduzieren Sie Ihren Energieverbrauch mit einfachen Massnahmen im Alltag und gezielten Investitionen in energieeffiziente Technik. Checklisten und Förderprogramme unterstützen Sie dabei, Einsparpotenziale systematisch zu erkennen und umzusetzen. Kosten & Energie sparen – 9 Quick Wins | CURAVIVA, PEIK, energieschweiz | 2026 pdf, 4,0 MB Download Energiespartipps | Checkliste | GU Sicherheit & Partner | 2022 docx, 27,1 KB Download Förderprogramm OPTI-CARE | Flyer | Energie Zukunft Schweiz | 2022 pdf, 1,0 MB Download Klimaprämie für erneuerbares Heizen | Flyer | Energie Zukunft Schweiz | 2022 pdf, 727,0 KB Download Versorgungssicherheit bei Strommangel gewährleisten CURAVIVA INSOS YOUVITA Ein Stromausfall kann den Betrieb Ihrer Institution erheblich beeinträchtigen. Mit einer vorausschauenden Notfallplanung stellen Sie sicher, dass Betreuung, Pflege und Betrieb auch in Ausnahmesituationen gewährleistet bleiben. Vorbereitung auf einen Blackout | Checkliste | GU Sicherheit & Partner AG | 2022 docx, 37,8 KB Download Energiekrise | Risikoanalyse | AVALEMS | 2022 xlsx, 370,7 KB Download Solarify: Erneuerbare Energie nutzen CURAVIVA INSOS YOUVITA Produzieren Sie eigenen Solarstrom und senken Sie langfristig Kosten und CO₂-Emissionen. Dank der Partnerschaft von ARTISET mit Solarify können Mitglieder kostenfrei und unkompliziert eine Solaranlage erhalten und damit günstigen Solarstrom vom eigenen Dach beziehen. Die Finanzierung wird über die Solarify Crowdfunding-Plattform sichergestellt. Solarify bietet Ihnen ein Paket aus Planung, Finanzierung, Bauleitung und Betrieb von Solaranlagen. Seit 2019 bezieht das Altersheim Seegarten in Hünibach Solarstrom vom eigenen Dach. Hier geht’s zum Projektbeschrieb – und zu vielen weiteren Praxisbeispielen. Sie möchten sich in Sachen Solarenergie beraten lassen?Roger Langenegger von Solarify steht Ihnen gerne zur Verfügung.+41 43 215 29 94 | E-Mail Solarify kennenlernen Arbeitgeberattraktivität Diversität Inklusion Organisationsentwicklung Partizipation Personenzentrierung Sozialraumorientierung Wirtschaftlichkeit Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeiteFinanzierung regelnFinanzierung regeln Verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick über die zentralen Finanzierungsfragen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die Informationen unterstützen Sie dabei, Finanzierungslogiken einzuordnen, aktuelle Entwicklungen wie EFAS frühzeitig zu berücksichtigen und fundierte Entscheidungen für Ihre Institution zu treffen. Pflegefinanzierung im Überblick CURAVIVA Hier finden Sie die Grundlagen der Pflegefinanzierung in der Schweiz. Die folgenden Fragen zeigen auf, wer welche Kosten trägt, wie der Pflegebedarf erhoben wird und wo kantonale Unterschiede bestehen. Wie funktioniert die Pflegefinanzierung in der Schweiz? Die Pflegefinanzierung basiert auf einem bundesrechtlichen Rahmen (KVG/KLV) und folgt einem Drei-Komponenten-Modell: Pension, Betreuung und Pflegekosten. Pension und Betreuung werden häufig unter dem Kostenblock «Aufenthalt» zusammengefasst und von der pflegebedürftigen Person selbst getragen. Die Pflegekosten werden von drei Kostenträgern finanziert: Krankenversicherung (OKP): CHF 9.60 pro Pflegestufe, max. CHF 115.20 pro Tag pflegebedürftige Person: max. CHF 23.00 pro Tag öffentliche Hand (Kanton/Gemeinde): vollständige Übernahme der Restkosten Die Restfinanzierung entspricht den Bruttopflegekosten abzüglich OKP-Beitrag und Eigenanteil. Wie funktioniert die Bedarfsermittlung in der Pflege? Die Bedarfsermittlung der Pflege ist in Art. 8a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Sie legt fest, wie der Bedarf für Pflegeleistungen erhoben und begründet wird. Die Bedarfsermittlung umfasst drei Elemente: Beurteilung der Gesamtsituation der Patientin oder des PatientenDazu gehört auch die Abklärung des Umfelds. (Art. 8a Abs. 3 KLV) Verwendung einheitlicher Kriterien und eines gemeinsamen FormularsLeistungserbringer und Versicherer haben dafür ein gemeinsames Formular entwickelt. Darin wird insbesondere der zu erwartende Zeitaufwand dokumentiert. (Art. 8a Abs. 4 KLV). Erhebung der medizinischen QualitätsindikatorenDas verwendete Bedarfsermittlungsinstrument muss ermöglichen, dass die für Art. 59a Abs. 1 Bst. f KVG benötigten Qualitätsdaten im Rahmen der Bedarfsermittlung routinemässig erfasst werden. (Art. 8a Abs. 5 KLV). Gibt es kantonale Unterschiede in der Finanzierung stationärer Pflegeleistungen? Die Grundsätze der Pflegefinanzierung sind bundesrechtlich festgelegt. Die Beiträge der Krankenversicherung an die Kosten der einzelnen Pflegestufe werden durch den Bundesrat festgelegt. Hingegen gibt es bei kantonalen Modellen zur Restfinanzierung erhebliche Unterschiede Bundesrechtlich gilt: Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP): CHF 9.60 pro Pflegestufe(maximal CHF 115.20 pro Tag) Eigenanteil der pflegebedürftigen Person: maximal CHF 23.00 pro Tag Öffentliche Hand: übernimmt die restlichen Pflegekosten vollständig Innerhalb dieses Rahmens haben die Kantone eigene Berechnungsmodelle entwickelt. Diese unterscheiden sich in der Methodik, in der Rolle von Gemeinden und Kantonen sowie in den kantonalen Vorgaben für anerkannte Pflegeinstitutionen. Instrumente für die Ermittlung des Pflegebedarfs In der Schweiz sind aktuell drei anerkannte Instrumente im Einsatz: BESA, RAI-NH / interRAI-LTCF und PLAISIR. Das BESA- Instrument wird jedoch bis Mitte 2028 durch interRAI LTCF ersetzt werden. Die Instrumente ermitteln die Pflegebedürftigkeit in 12 Pflegestufen. Die Pflegestufen bilden die Grundlage für die Finanzierung der Pflegeleistungen. Die Instrumente müssen die Vorgaben aus Artikel 8b KLV erfüllen. Sie müssen also zwischen Leistungen der Abklärung, der Behandlung und der Grundpflege nach Art. 7 KLV unterscheiden können. Ausserdem müssen die Instrumente sich auf Zeitstudien abstützen. PLAISIR BESA und RAI und interRAI Umstellung von BESA auf interRAI LTCF Dokumente und Links Umsetzungsstand der Neuordnung der Pflegefinanzierung | Bericht | BAG | 2024 Pflegefinanzierung in der Schweiz. Überblick über die Kosten und die Finanzierung der stationären Langzeitpflege in der Schweiz | Faktenblatt | CURAVIVA | 2024 Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) Ergänzungsleistungen | Tipps für Alters- und Pflegeinstitutionen | Merkblatt | CURAVIVA, senesuisse | 2026 Pflegefinanzierung in der Palliative Care CURAVIVA Mit der Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care», die der Nationalrat am 16. Juni 2021 überwiesen hat, wurde der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung von Menschen am Lebensende zu schaffen. Das Eidgenössisches Departement des Innern EDI sieht vor, die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für Pflegeleistungen im Bereich der spezialisierten Palliative Care zu erhöhen. Die neuen Bestimmungen orientieren sich an der bestehenden Systematik der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Art. 7 KLV beschreibt die Pflegeleistungen, die im Rahmen der spezialisierten Palliative Care erbracht werden, sowie die dafür geltenden Voraussetzungen. Art. 7a KLV regelt die Höhe der OKP-Beiträge für diese Leistungen. Art. 8 KLV schreibt für Pflegeleistungen in der spezialisierten Palliative Care einen ärztlichen Auftrag oder eine ärztliche Anordnung vor. Die verbesserte Abgeltung für Leistungen der spezialisierten Palliative Care wird im KLV verankert. Palliative Care | Informationsseite | BAG Zur Webseite EFAS einordnen und vorbereiten CURAVIVA Mit der Annahme von EFAS – Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen – im November 2024 stellt der Bund die Finanzierung von Gesundheitsleistungen neu auf. Ziel ist es, Fehlanreize zwischen ambulanter und stationärer Versorgung abzubauen und die Finanzierung effizienter zu gestalten. Die Reform hat direkte Auswirkungen auf Pflegeinstitutionen und ambulante Pflegeorganisationen. Dieses Kapitel gibt Ihnen eine Einordnung von EFAS, erklärt die Auswirkungen auf die Pflegefinanzierung und zeigt auf, was Ihre Institution konkret tun kann, um sich frühzeitig vorzubereiten. CURAVIVA, Branchenverband von ARTISET, bringt sich als zukünftiger Tarifpartner aktiv in die Ausarbeitung der EFAS-Tarife ein. Ziel sind kostendeckende Tarife bei vertretbarem administrativem Aufwand für die Institutionen. Was ist EFAS? EFAS steht für einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Es handelt sich um eine Reform des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), die vom Stimmvolk im November 2024 angenommen wurde. Sie schafft einen einheitlichen Finanzierungsrahmen auf Bundesebene. Dieser Rahmen gilt ab 2028 für Spitäler und ab 2032 auch für die Pflegeinstitutionen. EFAS ändert nicht die Leistungen selbst, sondern die Art ihrer Finanzierung. Ziel ist es, ambulante und stationäre Leistungen nach denselben Finanzierungsprinzipien zu finanzieren und damit Fehlanreize im heutigen System zu reduzieren. Was bedeutet EFAS für die Pflegefinanzierung? Ab 2028 werden ambulante und stationäre Spitalleistungen einheitlich finanziert. Ab 2032 gilt dies auch für die Pflegeleistungen, sowohl in Pflegeheimen als auch bei Organisationen der ambulanten Pflege zu Hause. Die Finanzierung erfolgt neu über zwei Kostenträger: Die Kantone übernehmen 26.9 Prozent der Nettokosten (nach Abzug der Kostenbeteiligung), die Versicherer 73.1 Prozent, finanziert über Prämien. Da die Kantone neu auch ambulante Leistungen mitfinanzieren, erhalten sie zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten. Die bisherige Restkostenfinanzierung durch die Kantone entfällt. Was bedeutet EFAS für Ihre Institution? Für Ihre Institution ergeben sich bis zum Inkrafttreten von EFAS im Jahr 2032 keine unmittelbaren Änderungen bei der Finanzierung. Bereits heute müssen sich die Institutionen jedoch vorbereiten. Konkret bedeutet das: Sie stellen die Qualität Ihrer Daten sicher, insbesondere in der Kostenrechnung, der Anlagenbuchhaltung und für die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen SOMED. Diese Daten sind die zentrale Grundlage für die Entwicklung der EFAS-Tarifstruktur und für die Tarifverhandlungen. CURAVIVA, Branchenverband von ARTISET, ist auf zuverlässige und vergleichbare Daten aus den Institutionen angewiesen, um sich auf nationaler Ebene für kostendeckende Tarife einsetzen zu können. Bleiben Sie informiert Die Umsetzung von EFAS entwickelt sich laufend weiter. Bleiben Sie deshalb über Informationsveranstaltungen und Newsletter von CURAVIVA informiert. Newsletter von CURAVIVA abonnieren Kurse zum Thema entdecken KVG-Änderung: Einheitliche Finanzierung der Leistungen | Website | BAG Rechnungslegung – betriebswirtschaftliche Instrumente CURAVIVA INSOS YOUVITA Die betriebswirtschaftlichen Instrumente von ARTISET erleichtern Ihnen die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) und ermöglichen die Vergleichbarkeit von Auswertungen aus der Buchführung. Betriebswirtschaftliche Instrumente Lizenzpakete entdecken Kurse Mehr erfahren Tätigkeiten systematisch analysieren | CURAtime CURAVIVA Um Pflegeleistungen nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) korrekt abzugrenzen, den Pflegeanteil gegenüber Kantonen und Gemeinden nachvollziehbar darzustellen und den Personaleinsatz fundiert zu steuern, benötigen Institutionen verlässliche Zeit- und Leistungsdaten. CURAtime ist ein Instrument zur Tätigkeitsanalyse in Alters- und Pflegeinstitutionen. Es unterstützt Institutionen dabei, Pflege (KVG) und Betreuungsleistungen klar zu trennen, den Pflegeanteil nachvollziehbar zu belegen, den Skill-Grade-Mix für den bedarfsgerechten Mitarbeitendeneinsatz zu erheben, Prozesse und Abläufe gezielt zu verbessern, transparent aufzuzeigen, wer wofür wie viel Zeit aufwendet, Tarifverhandlungen, Personalplanung und strategische Entscheidungen fundiert zu unterstützen. Ein CURAtime-Projekt dauert in der Regel vier bis fünf Monate. Die Datenerhebung erfolgt während rund zwei Wochen. Mehr erfahren CURAtime – Tätigkeitsanalyse für Pflegeinstitutionen | Flyer | CURAVIVA, Micromed | 2024 pdf, 312,1 KB Download Recht Wirtschaftlichkeit Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%