Gesundheitsfragen angehen
Gesundheitsfragen angehen Von Gesundheitsförderung und Prävention über Schmerz- und Medikamentenmanagement bis zu Qualitätsindikatoren und medizinischen Hilfsmitteln: Hier finden Sie praxisnahe Orientierung, bewährte Instrumente und rechtliche Grundlagen, um Gesundheitsfragen strukturiert, sicher und personenzentriert anzugehen. Gesundheit fördern CURAVIVA INSOS YOUVITA Gesund und lustvoll essen – Lebensqualität im Alltag stärken Eine personenzentrierte Ernährung berücksichtigt Essbiografien, Vorlieben sowie kulturelle und religiöse Aspekte – ebenso wie Einschränkungen beim Kauen, Schlucken oder bei der Sinneswahrnehmung. Mahlzeiten werden damit zu einem zentralen Instrument der Gesundheitsförderung: Sie strukturieren den Alltag, fördern soziale Teilhabe und tragen wesentlich zur Lebensqualität bei. Entscheidend ist, dass Angebot, Atmosphäre und Unterstützung beim Essen auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen abgestimmt sind. Gesund und lustvoll essen | Magazin ARTISET | 1/2024 pdf, 4,4 MB Download ZaZa Care – Zahngesundheit von Kindern verständlich fördern Die Wissens- und Lernplattform ZaZa Care unterstützt Familien mit Kindern von 2 bis 7 Jahren dabei, Zahnpflege, Ernährung und den Besuch in der Zahnarztpraxis spielerisch und verständlich zu vermitteln. Die Inhalte sind in einfacher Sprache aufbereitet und eignen sich sowohl für Familien als auch für Fachpersonen aus Betreuung, Pädagogik und Gesundheitsversorgung. Zur Webseite von ZaZa Care Gute Betreuung im Alter umsetzen CURAVIVA INSOS Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, gute Betreuung im Alter systematisch umzusetzen und nachhaltig zu verankern. Er zeigt auf, wie psychosoziale Betreuung im Alltag konkret gestaltet werden kann – vom Start in den Tag über Essenssituationen bis hin zu Übergängen, belastenden Momenten und dem Lebensende. Gleichzeitig hilft er Ihnen, Betreuung strategisch abzusichern: in Leitbildern, Betreuungskonzepten, Organisationsmodellen, Zuständigkeiten und Führungsinstrumenten. Für Führungspersonen bietet der Leitfaden Orientierung, wie gute Betreuung als eigenständige Leistung definiert, gesteuert und finanziell mitgedacht werden kann. Für Fachpersonen liefert er praxisnahe Anregungen, wie Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität der Bewohnenden im Alltag gestärkt werden – auch bei kognitiven oder körperlichen Einschränkungen. Der Leitfaden verbindet Haltung und Struktur mit konkreten Umsetzungsbeispielen aus der Praxis. Er unterstützt Sie dabei, interprofessionell zu arbeiten, Betreuung klar von Pflege zu unterscheiden und deren präventive Wirkung gezielt zu nutzen – für Bewohnende, Mitarbeitende und die Institution als Ganzes. Downloads Gute Betreuung in Altersinstitutionen | Leitfaden | ARTISET, CURAVIVA, Paul Schiller Stiftung | 2026 pdf, 1,5 MB Download Gute Betreuung in Altersinstitutionen | Leitfaden Kurzversion | ARTISET, CURAVIVA, Paul Schiller Stiftung | 2026 pdf, 471,1 KB Download Printversion Kurzversion Leitfaden: Gute Betreuung im Alter Printversion bestellen Prävention sichern CURAVIVA Hier finden Sie Orientierungshilfen, konkrete Massnahmen und bewährte Instrumente, mit denen Sie Prävention systematisch in Ihrem Institutionsalltag verankern können. Infektionsprävention Für eine effektive Infektionsprävention empfehlen wir: ein aktuelles, institutionsspezifisches Hygienekonzept klar definierte Zuständigkeiten (z. B. verantwortliche Fachperson Infektionsprävention) standardisierte Abläufe für Hygiene, Desinfektion und Schutzmassnahmen regelmässige Schulungen und Sensibilisierung des Personals eine systematische Überprüfung und Anpassung der Massnahmen Hier finden Sie Vorlagen zur Umsetzung:Hygienekonzept | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2023Desinfektionsplan | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2023Hygiene-Checkliste | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2018 Akute respiratorische Infektionen: Prävention und Kontrolle Wie können akute respiratorische Infektionen in Altersinstitutionen verhindert – oder bei einem Ausbruch – kontrolliert werden? In diesem Leitfaden finden Sie aktuelle Empfehlungen. Angesprochen sind Verantwortliche der Infektionsprävention, Institutionsleitungen, betreuende ärztliche und pflegerische Fachpersonen, sowie kantonal zuständige Stellen.Passen Sie die Empfehlungen auf Ihre personellen und finanziellen Ressourcen, Infrastruktur und Organisation an.Akute respiratorische Infektionen: Prävention und Kontrolle | Leitfaden | Fachgremium Infektionsprävention in sozialmedizinischen Netzwerken | 2023 Nationale Strategie NOSO – wie Sie mitwirken können Die Strategie NOSO verfolgt das Ziel, die Zahl der Spital- und Pflegeheiminfektionen in der Schweiz nachhaltig zu senken. Im Fokus stehen Infektionen, die im Zusammenhang mit Pflege, Behandlung oder dem Aufenthalt in einer Institution entstehen (z. B. Pneumonien, Harnwegsinfektionen, Wundinfektionen). Für Ihre Institution bedeutet das konkret: Prävention ist Teil der Qualitätsverantwortung Infektionen sollen systematisch erfasst, analysiert und reduziert werden Schutzmassnahmen müssen verhältnismässig sein und die Lebensqualität berücksichtigen Prävention wird als kontinuierlicher Verbesserungsprozess verstanden Ernennen Sie eine für Hygiene beauftragte Person, z.B. eine LINK-Nurse Aktionsplan der Strategie NOSO in Alters- und Pflegeheimen | BAG | 2025 Suchtprävention Suchtproblematiken stellen sowohl fachliche, organisatorische als auch ethische Anforderungen an Ihre Pflege- und Betreuungsteams. Unser Faktenblatt zeigt auf, worauf Institutionen achten sollten, um problematischen Konsum frühzeitig zu erkennen, professionell damit umzugehen und Betroffene wirksam zu unterstützen. Hier sind die zentralen Erkenntnisse zur Sucht im Alter zusammengefasst: 1. Sucht im Alter ist häufig – und oft schwer erkennbar Ältere Menschen gehören zur Gruppe mit dem höchsten Anteil an chronisch risikoreichem Alkoholkonsum. Auch die regelmässige Einnahme von Schlaf- und Beruhigungsmitteln nimmt mit dem Alter deutlich zu. Symptome wie Stürze, Verwirrtheit, Gedächtnisprobleme oder Antriebslosigkeit können sowohl altersbedingt als auch suchtbedingt sein – und werden deshalb häufig zu spät erkannt.Für Ihre Praxis heisst das: Seien Sie bei Veränderungen im Verhalten besonders aufmerksam. Gehen Sie nicht automatisch von «Alterserscheinungen» aus. Beobachtungen aus Pflege und Betreuung sind zentral für die Früherkennung. 2. Alkohol und Medikamente wirken im Alter stärker Mit zunehmendem Alter verändert sich die Verstoffwechselung von Alkohol und Medikamenten. Bereits gleichbleibender Konsum kann plötzlich problematisch werden. Besonders risikoreich ist die Kombination von Alkohol mit Medikamenten (z. B. Schlafmitteln, Beruhigungsmitteln, Blutdruckmedikamenten).Typische Risiken sind: erhöhtes Sturz- und Verletzungsrisiko Delir, Verwirrtheit und kognitive Einbussen Wechselwirkungen mit Medikamenten Abhängigkeit bei längerer Einnahme (v. a. Benzodiazepine, Z-Drugs) erhöhte Suizidgefahr bei Langzeiteinnahme bestimmter Medikamente Wichtig: Bei Verdacht auf Mischkonsum ist immer eine ärztliche Beurteilung nötig. 3. Früherkennung und Frühintervention sind entscheidend Ziel ist es, problematischen Konsum vor einer Abhängigkeit zu erkennen und zu begleiten. Dafür brauchen Mitarbeitende Orientierung und Handlungssicherheit.Bewährte Instrumente sind: ein Frühinterventionskonzept als gemeinsame Grundlage Schulung der Mitarbeitenden im Erkennen und Ansprechen von Sucht motivierende Gesprächsführung statt Konfrontation Unterstützung bei der Selbstbeobachtung (z. B. Konsumprotokoll) enge Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten 4. Umgang mit Sucht im Pflegealltag: Haltung und Struktur zählen Die Begleitung von Menschen mit Suchtproblematik ist anspruchsvoll und kann belastend sein. Entscheidend sind klare institutionelle Haltungen, geregelte Abläufe und interprofessionelle Zusammenarbeit.Das bewährt sich in der Praxis: klare Regeln und Zuständigkeiten strukturierte Fallbesprechungen Zusammenarbeit mit Suchthilfe und Fachstellen Einbezug von Angehörigen, sofern im Interesse der betroffenen Person sorgfältige Dokumentation von Beobachtungen und Absprachen Eine professionelle Haltung entlastet nicht nur Betroffene, sondern auch Mitarbeitende. 5. Autonomie respektieren – Schutz dennoch sicherstellen Menschen haben das Recht, risikoreich zu konsumieren oder Hilfe abzulehnen – solange sie urteilsfähig sind und keine Gefährdung für sich oder andere besteht. Gleichzeitig haben Institutionen eine Fürsorgepflicht.Für die Praxis bedeutet das: Entscheidungen respektieren, auch wenn sie fachlich schwierig sind Schutzmassnahmen dort ergreifen, wo Gefährdung besteht ärztliche Abklärungen und ethische Reflexion einbeziehen moralischen Druck vermeiden Behandlungen bei älteren Menschen mit Suchtproblematik sind nachweislich erfolgreich – eine Begleitung lohnt sich. Sucht im Alter | Faktenblatt | CURAVIVA | 2025 Schutz vor Passivrauchen Der Schutz vor Passivrauchen ist Teil Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Bewohnenden und Mitarbeitenden. Gleichzeitig gilt es, die Selbstbestimmung rauchender Bewohnender zu achten. Die wichtigsten Fragen lassen sich wie folgt beantworten: Darf in privaten Zimmern geraucht werden? Ja, wenn die Institution dies erlaubt und der Schutz von Mitbewohnenden sowie Mitarbeitenden gewährleistet ist. Ein generelles Rauchverbot in privaten Zimmern ist zulässig, insbesondere wenn Arbeitnehmerschutz oder bauliche Gegebenheiten dies erfordern. Was gilt für Gemeinschafts- und Arbeitsbereiche? In Gemeinschafts-, Pflege- und Arbeitsbereichen darf nicht geraucht werden. Diese müssen konsequent rauchfrei sein. Wann sind Fumoirs sinnvoll? Wenn Rauchen in der Institution erlaubt ist, sollen räumlich klar abgegrenzte Fumoirs angeboten werden. Wichtig dabei sind: gute und separate Lüftung kein Rauchübertritt in andere Bereiche keine Nutzung als Aufenthalts- oder Arbeitsraum Was bedeutet das für Mitarbeitende? Mitarbeitende dürfen nicht verpflichtet werden, sich Passivrauch auszusetzen. Pflege- und Betreuungsleistungen müssen so organisiert werden, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird. Schutz vor Hitze Ältere Menschen sind besonders gefährdet durch Hitze, da Durstempfinden und Temperaturregulation eingeschränkt sind. Wirksame Präventionsmassnahmen sind: regelmässige Flüssigkeitszufuhr sicherstellen kühle Aufenthaltsräume schaffen Tagesabläufe anpassen (z. B. Aktivitäten in kühle Zeiten verlegen) leichte, gut verträgliche Mahlzeiten anbieten Risikopersonen gezielt beobachten Verschattung, Nachtlüftung technische Lösungen wie Ventilation oder Klimageräte, wo sinnvoll Ziel ist es, hitzebedingte Komplikationen frühzeitig zu verhindern, ohne die Bewohner:innen im Alltag einzuschränken. Mangelernährung vorbeugen Mangelernährung ist ein zentraler Qualitätsindikator in der stationären Langzeitpflege. Das wichtigste Warnsignal für eine Mangelernährung ist ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust (z. B. ≥ 5 % in 30 Tagen oder ≥ 10 % in 180 Tagen). Bewährte Massnahmen zur Prävention: regelmässige Gewichtskontrollen strukturierte Dokumentation interprofessionelle Ursachenabklärung Anpassung des Essangebots gezielte Unterstützung beim Essen Einbezug von Ernährungsberatung MQI | Mangelernährung | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Dekubitus vorbeugen Die Dekubitusprävention ist ein zentraler Bestandteil der Pflegequalität und Patientensicherheit. Ziel ist es, Schmerzen, Infektionen und zusätzliche Pflegebelastungen zu vermeiden und die Lebensqualität der Bewohnenden zu erhalten. Bewährte Massnahmen zur Prävention: systematische Risikoeinschätzung regelmässige Hautbeobachtung positionsunterstützende Lagerung geeignete Hilfsmittel ausreichende Ernährung und Flüssigkeitszufuhr klare Verantwortlichkeiten und Dokumentation MQI | Dekubitus | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Nationaler Pandemieplan CURAVIVA INSOS YOUVITA Der nationale Pandemieplan bietet eine Orientierungshilfe für die Vorbereitung und Bewältigung von Pandemien in der Schweiz. Er dient als Grundlage für Pandemie- und Notfallpläne und unterstützt eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren – wie auch Ihrer Institution. Warum ist der Pandemieplan für Ihre Institution relevant? Auch wenn der Pandemieplan rechtlich nicht verbindlich ist, bietet er eine Leitlinie: Er zeigt die Aufgabenteilung und Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen auf. Er hilft, die eigene Rolle und Verantwortung im Pandemiefall einzuordnen. Er unterstützt Sie dabei, eigene Pandemie- und Krisenpläne systematisch aufzubauen oder zu überprüfen. Was können Sie für Ihre Praxis übernehmen? Der Pandemieplan kombiniert strategische Grundlagen mit praxisnahen Modulen zu Überwachung, Prävention und Bewältigung einer Pandemie. Ergänzt wird er durch Checklisten und Handlungshilfen, die Ihnen die Umsetzung im Institutionsalltag erleichtern. Für Ihre Vorbereitung empfehlen sich folgende Massnahmen: Nutzen Sie den Pandemieplan als Referenzrahmen für Ihre internen Abläufe. Klären Sie Zuständigkeiten und Schnittstellen frühzeitig. Verankern Sie pandemiespezifische Aspekte in Ihrem bestehenden Krisenmanagement. Üben Sie Abläufe regelmässig, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Zum nationalen Pandemieplan Direkt zu den Checklisten Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) CURAVIVA INSOS Mit der gesundheitlichen Vorausplanung schaffen Sie Klarheit für medizinische Entscheidungen, bevor Krisen eintreten. Sie stellen sicher, dass Wünsche von Menschen mit Unterstützungsbedarf frühzeitig geklärt, korrekt dokumentiert und im Pflege- und Betreuungsalltag verlässlich berücksichtigt werden. Lebensende gestalten Die gesundheitliche Vorausplanung ist ein zentraler Bestandteil einer sorgfältigen Begleitung am Lebensende. Sie unterstützt Fachpersonen dabei, Behandlungsziele transparent zu klären und Entscheide im Sinne der betroffenen Person zu treffen – auch bei Urteilsunfähigkeit. Mehr erfahren Vorsorgeauftrag: Orientierung und Musterdokument Der Vorsorgeauftrag regelt, wer eine Person bei Urteilsunfähigkeit in persönlichen, medizinischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten darf. Hier finden Sie Informationen dazu, sowie eine Mustervorlage mit einer verständlichen Einführung in den Vorsorgeauftrag gemäss Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB), Hinweisen zu Formvorschriften, Aufbewahrung und Widerruf, einer klaren Übersicht zu Aufgabenbereichen (Personensorge, Vermögenssorge, Vertretung im Rechtsverkehr), einem handschriftlich zu verfassenden Musterdokument, das sich für die Beratung und Begleitung von Bewohnenden eignet und praxisnahe Empfehlungen, worauf Institutionen und Fachpersonen achten sollten. Erwachsenenschutzrecht | Informationen zum Vorsorgeauftrag und Musterdokument | CURAVIVA, INSOS | 2025 pdf, 1,8 MB Download Schmerzen verstehen CURAVIVA INSOS Diese Instrumente unterstützen Sie dabei, Schmerzen frühzeitig zu erkennen, zu erfassen und gezielt zu behandeln. Schmerzen erkennen und erfassen Wie können Sie erkennen, ob Menschen mit Unterstützungsbedarf unter Schmerzen leiden und diese zuverlässig erfassen? Der medizinische Qualitätsindikator (MQI) «Schmerz» empfiehlt ein Vorgehen nach dem Grundsatz: Selbsteinschätzung, sofern möglichBefragen Sie die betroffene Person mithilfe einer verbalen Ratingskala (VRS). Fremdeinschätzung, wenn Selbstauskunft nicht (mehr) möglich istNehmen Sie eine Beurteilungsskala (z.B. BESD) zur Hand und beobachten Sie insbesondere: Atmung und Lautäusserungen Gesichtsausdruck Körperspannung und Bewegung Reaktion auf Berührung oder Trost Wichtig: Klinisch gilt die Selbsteinschätzung als Goldstandard. Bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit bewährt sich eine Kombination aus Selbst- und Fremdeinschätzung. Das standardisierte Vorgehen nach dem MQI erhöht die Vergleichbarkeit, verbessert die Kommunikation im Team und unterstützt fundierte Behandlungsentscheide. MQI | Schmerz | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 712,5 KB Download MQI | Schmerz: Fremdeinschätzung | Poster | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 1,9 MB Download MQI | Schmerz: Selbsteinschätzung | Poster | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 176,0 KB Download Besonderheiten bei Menschen im Alter mit lebensbegleitenden Behinderungen Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, Schmerzen bei älteren Menschen mit lebensbegleitenden Behinderungen frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen – auch dann, wenn sich Betroffene nicht oder nur eingeschränkt äussern können. Prävention bei Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung im Alter | Leitfaden | CURAVIVA, INSOS | 2022 pdf, 528,5 KB Download Die zentralen Empfehlungen aus dem Leitfaden 1. Verhaltensänderungen als mögliches Schmerzsignal verstehen Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung können Schmerzen oft nicht oder nur eingeschränkt verbalisieren. Ungewohntes oder verändertes Verhalten ist deshalb immer ernst zu nehmen und medizinisch mitzudenken.Achten Sie insbesondere auf: Veränderungen in Mimik, Gestik, Körperhaltung Rückzug, Apathie, Teilnahmslosigkeit oder Verweigerung Unruhe, Schreien, Weinen oder Aggressivität Veränderungen in Aktivität, Schlaf oder sozialem Verhalten Körperliche Zeichen wie Schwitzen, Zittern, erhöhte Atemfrequenz oder Puls 2. Häufige Schmerzursachen kennen Viele Schmerzen bleiben unerkannt, weil sie nicht erwartet oder falsch eingeordnet werden. Besonders häufig sind: Zahn- und Mundprobleme Harnwegsinfekte Verdauungsprobleme Kopf- und Gelenkschmerzen Muskelverspannungen Schlecht angepasste Hilfsmittel Schmerzen bei cerebralen Bewegungsbehinderungen Psychische Belastungen, Angst oder Verlusterfahrungen 3. Verhalten systematisch beobachten Da die Sprache oft fehlt, ist strukturierte Beobachtung das wichtigste Instrument.Wichtig im Alltag: Beobachtungen konkret beschreiben, nicht deuten Veränderungen über die Zeit dokumentieren Situationen vergleichen (vor/nach Pflege, Mobilisation, Essen) 4. Unterstützte Kommunikation aktiv einsetzen Auch bei eingeschränkter Sprache gibt es viele Wege, Schmerzen sichtbar zu machen: Einfache, klare Sprache Wiederholungen, kurze Sätze Gestik, Mimik, Zeigen Unterstützte Kommunikation (UK) mit Bildern, Piktogrammen oder Schlüsselbegriffen 5. Interprofessionell handeln Die Erkennung von Schmerzen gelingt nur im Zusammenspiel von Pflege, Betreuung, Assistenz, Medizinischen Fachpersonen, Therapeutischen und sozialpädagogischen Fachpersonen sowie Angehörigen und gesetzlichen Vertretungen Gesundheits- und Medikamentenversorgung regeln CURAVIVA INSOS YOUVITA Eine sichere Gesundheits- und Medikamentenversorgung erfordert klare Zuständigkeiten, strukturierte Abläufe und eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Apotheke. Hier finden Sie konkrete Hilfsmittel und bewährte Leitfäden dazu. Was gehört zu einer sicheren Medikamentenversorgung? Eine strukturierte Medikamentenversorgung umfasst alle Schritte: ärztliche Verordnung und regelmässige Überprüfung Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung Vorbereitung und Verabreichung Beobachtung von Wirkung und Nebenwirkungen vollständige und nachvollziehbare Dokumentation Entscheidend sind die klare Aufgabenverteilung und die enge interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Apotheke. Nutzen Sie den Leitfaden für Ihre Praxis, um Zuständigkeiten, Prozesse und Schnittstellen zu klären und erhalten Sie Hinweise zu nicht-medikamentösen Alternativen.Medikamentenversorgung in Pflegeinstitutionen | Leitfaden | CURAVIVA, pharmaSuisse | 2025 Wie gehen Sie mit Polymedikation um? Polymedikation bezeichnet die gleichzeitige Einnahme vieler Wirkstoffe und erhöht das Risiko für Nebenwirkungen, Stürze, Delir, Hospitalisationen und sinkende Lebensqualität.Für die Praxis heisst das: Behalten Sie die Anzahl Wirkstoffe systematisch im Blick. Nutzen Sie den MQI Polymedikation als Frühwarninstrument. Führen Sie regelmässig interprofessionelle Medikationsreviews durch. Richten Sie Therapieziele an Lebensqualität und Funktionalität aus – nicht nur an Leitlinien einzelner Erkrankungen. Hilfsmittel für Ihre Praxis mit konkreten Zählregeln, Interpretationen und Ansatzpunkte für Verbesserungen.MQI | Polymedikation | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Was ist bei Menschen im Alter mit lebensbegleitenden Behinderungen besonders zu beachten? Bei dieser Personengruppe zeigen sich Krankheiten und Nebenwirkungen oft nicht typisch. Schmerzen, Unwohlsein oder unerwünschte Wirkungen äussern sich häufig über Verhaltensänderungen. Für Ihre Praxis bedeutet das: Denken Sie bei Verhaltensauffälligkeiten immer auch an somatische Ursachen. Beobachtungen aus dem Alltag sind zentral und müssen ärztlich rückgekoppelt werden. Medikamente sind regelmässig auf Notwendigkeit, Dosierung und Verträglichkeit zu prüfen. Nicht-medikamentöse Massnahmen sind konsequent mitzudenken. Dieser Leitfaden unterstützt Sie in der Einschätzung, wann Medikamente sinnvoll sind – und wann nicht:Prävention bei Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung im Alter | Leitfaden | CURAVIVA, INSOS | 2022 Wie gehen Sie verantwortungsvoll mit Neuroleptika um? Neuroleptika dürfen nur eingesetzt werden, wenn: eine klare Indikation besteht, nicht-medikamentöse Massnahmen ausgeschöpft sind und die betroffene Person oder die vertretungsberechtigte Person informiert eingewilligt hat. Dieses Formular bietet eine rechtssichere Grundlage für Information, Einwilligung und Dokumentation:Neuroleptika: Aufklärungs- und Einwilligungsformular | CURAVIVA, senesuisse | 2023 Wer entscheidet über medizinische Massnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe? Bei ausserfamiliär betreuten Kindern und Jugendlichen ist eine koordinierte Gesundheitsversorgung zentral. Wichtig für Ihre Institution: Klären Sie Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse frühzeitig. Stellen Sie eine feste medizinische Ansprechperson sicher. Dokumentieren Sie Gesundheitsdaten nachvollziehbar und übertrittssicher. Beziehen Sie Kinder und Jugendliche – entsprechend ihrer Urteilsfähigkeit – aktiv ein. Auf dieser Seite finden Sie Empfehlungen, ein Argumentarium, Leitfäden und Checklisten zur Gesundheitsversorgung von Kindern in Pflegefamilien und Institutionen:Fremdplatzierte Kinder | Pädiatrie Schweiz Wer verfügt über Kompetenzen für medizinaltechnische Verrichtungen? Fachpersonen dürfen nur im Rahmen jener Kompetenzen eingesetzt werden, die sie in einer reglementierten Ausbildung erworben haben. Sobald es um eine Erweiterung von Kompetenzen durch Weiterbildungen geht, bewegen Sie sich in einem rechtlichen Grauzone. Um Risiken zu vermeiden, ist eine sorgfältige Einordnung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zentral. Hier finden Sie Informationen und praxisnahe Hilfsinstrumente, die Sie dabei unterstützen, den Einsatz von Fachpersonen rechtssicher zu gestalten.Mehr erfahren Medizinische Qualitätsindikatoren (MQI) CURAVIVA Das KVG gibt vor, dass Sie als Alters- und Pflegeinstitution Ihre Pflegeleistungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen. Hierfür erfassen Sie Daten bei der alltäglichen Pflege der Bewohnenden in Dokumentationssystemen (Pflegedokumentation und Bedarfsermittlung) und übermitteln diese jährlich dem Bundesamt für Statistik (BFS). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wertet die erhaltenen Daten zu den medizinischen Qualitätsindikatoren (MQI) aus und publiziert jährlich Statistiken auf Heimebene. Hier finden Sie sowohl die Publikationen als auch die Kommentare der Pflegeheime dazu. Publikationen des BAG & Stellungnahmen der Betriebe MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2024 pdf, 3,5 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2024 pdf, 149,7 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2023 pdf, 3,8 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2023 pdf, 148,1 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2022 pdf, 3,5 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2022 pdf, 158,5 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2021 pdf, 3,0 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2021 pdf, 142,9 KB Download Pflegequalität datenbasiert entwickeln CURAVIVA NIP-Q-UPGRADE Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) hat CURAVIVA und senesuisse im Rahmen eines nationalen Implementierungsprogramms (NIP-Q-UPGRADE) beauftragt, die Qualität in Pflegeheimen weiterzuentwickeln, und so das Wohlbefinden der Bewohnenden zu stärken. Dies soll auf der Basis solider Daten, im Speziellen jene der MQI, unternommen werden. Hier finden Sie Instrumente, die eine datenbasierte Entwicklung der Pflegequalität unterstützen. Zu den Instrumenten Zu den Programmergebnissen Qualitätsvertrag für Pflegeheime – Qualitätsentwicklung nachhaltig sicherstellen CURAVIVA Das Krankenversicherungsgesetz KVG fordert zur «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» im Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Die Vertragspartner – CURAVIVA, Branchenverband von ARTISET, senesuisse und prio.swiss – vereinbaren in einem entsprechenden Vertrag Regeln für eine verbindliche, einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung. Ihre Aufgaben als Pflegeheim Sie messen regelmässig und sorgfältig die Qualität Ihrer Pflegeleistung – Medizinische Qualitätsindikatoren (MQI). Sie entwickeln in einem kontinuierlichen Prozess (PDCA-Zyklus) die Pflegequalität auf Basis solider Daten (MQI) und stärken damit das Wohlbefinden Ihrer Bewohnenden. Sie erstatten CURAVIVA jährlich einen Bericht zu den von Ihnen umgesetzten Massnahmen. Unsere Aufgaben als Branchenverband Qualitätsentwicklung überwachen Ergebnisse veröffentlichen Bericht erstatten gegenüber der Eidgenössischen Qualitätskommission EQK und dem Bundesrat Meilensteine in der Übersicht Bis Herbst 2026: Nationale Vertragspartner verhandeln Ab Herbst 2026: CURAVIVA eröffnet die Konsultation Bis Frühjahr 2027: Partner unterzeichnen und überweisen den Vertrag an den Bundesrat zur Genehmigung Bis Ende 2027: Einführungsphase startet Begleitinstrumente Praxiserprobte Instrumente unterstützen Sie in der Qualitätsmessung (MQI) in der datenbasierten Entwicklung der Pflegequalität (PDCA-Zyklus) Hier geht es zu den Instrumenten für Pflegeheime CURAVIVA und senesuisse haben diese Instrumente zur datenbasierten Entwicklung der Pflegequalität im Auftrag der EQK im Rahmen eines nationalen Implementierungsprogramms (NIP-Q-UPGRADE) für Pflegeheime entwickelt. Medizinische Hilfsmittel organisieren CURAVIVA INSOS YOUVITA Medizinische Hilfsmittel sind zentral für Mobilität, Kommunikation, Selbstständigkeit und Sicherheit von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Hier finden Sie Antworten auf die Frage: Was gehört zur Grundausstattung – und was ist personenspezifisch zu beantragen und zu finanzieren? Welche Hilfsmittel gehören zur Grundausstattung Ihrer Institution? Es gibt keine schweizweit einheitliche Liste. Gemäss Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (KVG, IVSE, kantonale Vorgaben) wird jedoch erwartet, dass Institutionen eine Basisinfrastruktur bereitstellen, die eine sichere Betreuung und Pflege ermöglicht. Zur institutionellen Grundausstattung zählen in der Regel: Standard-Rollstühle und Gehhilfen Dusch- und Toilettenhilfen einfache Lagerungs- und Transferhilfen Basishilfen der Unterstützten Kommunikation (UK), die von mehreren Personen genutzt werden können Nicht zur Grundausstattung gehören individuell angepasste, personenspezifische Hilfsmittel wie zum Beispiel: Elektrorollstühle individuelle Hörgeräte persönliche Sprachcomputer oder UK-Geräte Diese werden grundsätzlich als Leistungen für einzelne Personen über die Sozialversicherungen geprüft und finanziert. Wer hat Anspruch auf medizinische Hilfsmittel? Je nach Zweck und Personengruppe kommen unterschiedliche Sozialversicherungen zum Zug: Invalidenversicherung (IV) Anspruch besteht, wenn Hilfsmittel notwendig sind, um: eine Erwerbstätigkeit oder einen Aufgabenbereich auszuüben, eine Ausbildung oder Schulung zu absolvieren oder den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen (Fortbewegung, Selbstsorge, Kommunikation). Obligatorische Krankenversicherung (KVG) Die Grundversicherung vergütet Hilfsmittel, die: der Behandlung oder Überwachung einer Krankheit dienen und in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind (z. B. Gehhilfen, Rollstühle, Inkontinenzhilfen, Messgeräte). Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) AHV-Bezüger:innen erhalten Beiträge für bestimmte Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Hörgeräte), sofern diese auf der AHV-Hilfsmittelliste stehen. Bereits über die IV bezogene Hilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen weitergenutzt werden (Besitzstandgarantie). Wer übernimmt die Kosten? IV: Hilfsmittel in einfacher, zweckmässiger und wirtschaftlicher Ausführung (Leihgabe oder Kostenbeiträge). KVG / MiGeL: Kostenübernahme bis zum festgelegten Höchstvergütungsbetrag. In Pflegeinstitutionen gelten teils spezifische Regelungen. AHV: Pauschale Beiträge gemäss abschliessender Hilfsmittelliste. Ergänzungsleistungen (EL): Können Restkosten als Krankheits- oder Behinderungskosten übernehmen, wenn IV/KVG/AHV nicht ausreichen. Wer stellt den Antrag auf Hilfsmittel? Grundsätzlich: die betroffene Person selbst oder ihre gesetzliche Vertretung (Eltern, Beistand, vorsorgebeauftragte Person). Ihre Rolle als Institution: Sie unterstützen bei Bedarfserhebung, Dokumentation und Koordination, sind aber nicht selbst anspruchsberechtigt. Antragswege: IV / AHV-Hilfsmittel: Anmeldung bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons KVG / MiGeL: ärztliche Verordnung, Abwicklung über Lieferanten und Krankenkasse Zusatzberatung / Finanzierung: z. B. Pro Infirmis, Pro Senectute oder spezialisierte Fachstellen Wie organisieren Sie den Einkauf von Hilfsmitteln? Der Einkauf medizinischer Hilfsmittel ist Teil Ihres institutionellen Beschaffungswesens. Neben fachlichen Kriterien (Qualität, Eignung, Kompatibilität) sind auch vergaberechtliche Vorgaben zu beachten. Unterstützung für Ihre Praxis:Einkauf organisieren Kompetenzen erweitern CURAVIVA INSOS YOUVITA Stärken Sie die Kompetenzen Ihres Teams – mit praxisnahen Weiterbildungen oder massgeschneiderten Angeboten direkt in Ihrer Institution. Weiterbildungsangebot entdecken Ethik Integrierte Versorgung Interprofessionelle Zusammenarbeit Intervention Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Kompetenzen Lebensqualität Personenzentrierung Prävention Qualität Recht Selbstbestimmung UN-BRK UN-KRK Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden
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