Revision des KVG: Once-only-Prinzip braucht faire Regeln
ARTISET und CURAVIVA begrüssen das Ziel, Datenerhebungen im Gesundheitswesen nach dem once-only-Prinzip zu vereinfachen. Damit dieses Prinzip wirksam und fair umgesetzt werden kann, fordern sie einen gleichberechtigten, kostenlosen Zugang zu den Daten, klare Definitionen der erhobenen Daten sowie eine konsequente Berücksichtigung der stationären Langzeitpflege.
Ausgangslage: Daten nur einmal erheben
Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes will der Bund die Mehrfacherhebung identischer Daten vermeiden. Das once-only-Prinzip soll administrative Aufwände reduzieren und die Effizienz erhöhen.
ARTISET und CURAVIVA unterstützen dieses Ziel ausdrücklich.
Langzeitpflege braucht eigene Lösungen
Die stationäre Langzeitpflege weist spezifische fachliche und terminologische Besonderheiten auf. Daten aus diesem Bereich lassen sich nicht ohne Weiteres aus dem Akutspitalbereich ableiten oder integrieren. Bereits heute liefern Pflegeheime ihre Daten jährlich kostenlos und gebündelt an das Bundesamt für Statistik (SOMED A).
Für eine funktionierende Umsetzung des once-only-Prinzips braucht es deshalb:
- eine eigens entwickelte technische Lösung für die Langzeitpflege,
- und eine vorgängige Prüfung, ob alle notwendigen und richtigen Daten erhoben werden.
Gleicher Datenzugang für alle Tarifpartner
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft den ungleichen Zugang zu Daten. In den Tarifverhandlungen besteht weiterhin das Risiko von Informationsasymmetrien.
ARTISET und CURAVIVA fordern deshalb klar:
- gleichberechtigten und kostenlosen Zugang zu den relevanten Daten für alle Tarifpartner,
- sowie das Recht der Leistungserbringerverbände, die Daten vor der Veröffentlichung zu kommentieren.
Nur so lassen sich transparente und faire Tarifprozesse sicherstellen.
Fazit: Daten vereinfachen – aber richtig
Das once-only-Prinzip darf nicht zu neuen Ungleichgewichten führen. Es braucht klare gesetzliche Regelungen, transparente Datenflüsse und eine konsequente Einbindung der stationären Langzeitpflege. Nur dann trägt die Revision des KVG effektiv zur Entlastung der Leistungserbringer und zur Qualitätssicherung bei.
Weiterführende Informationen
Die vollständige Stellungnahme von ARTISET und CURAVIVA zur Revision des KVG finden Sie hier.