Plattformenregulierung: Ein (zu kleiner) Schritt in die richtige Richtung
Der Bundesrat schlägt bestimmte Massnahmen vor, um die Allmacht der Kommunikationsplattformen und der Suchmaschinen besser in den Griff zu bekommen. Ein eher zurückhaltender Schritt, der nicht weit genug geht: Die Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen muss wirksamer geschützt werden.
Die Schweiz braucht ein Gesetz zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Informationsfreiheit, freie Meinungsbildung und Selbstbestimmung müssen auch online sichergestellt werden. Heute sind Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen eine Blackbox. Es ist höchste Zeit, dass das Gesetz den Datenzugang für Behörden, Forschung und Zivilgesellschaft verbessert. Deswegen begrüssen ARTISET und YOUVITA grundsätzlich die Absicht des Bundesrates, der Schweizer Bevölkerung mit einem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) mehr Transparenz und Rechte im digitalen Raum zu gewähren.
ARTISET und YOUVITA bemängeln jedoch die ungenügende Adressierung des Kinder- und Jugendschutzes durch das aktuelle Gesetzesvorhaben. Das neue Gesetz sollte angemessener auf die Gefährdungssituationen im digitalen Raum eingehen. In dieser Hinsicht wäre der Bundesrat gut beraten, sich ein Beispiel an EU-Digital Services Act zu nehmen, um diesbezügliche Regeln unabhängig vom benutzten digitalen Instrument aufzustellen. Die aktuell bestehenden Lücken im Kinder- und Jugendschutz in der Schweizer Gesetzgebung zum IT-Bereich sollten im Sinne der Motion Bulliard 24.4020 mit einem umfassenden Gesetz geregelt werden.
Der Vorentwurf des Bundesrates trägt jedoch dem tatsächlich notwendigen Regelungsbedarf nicht genügend Rechnung. Deshalb beantragen ARTISET und YOUVITA eine Reihe Ergänzungen zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen, zaghaften Massnahmen.