Elektronisches Gesundheitsdossier: Anschlusspflicht für Pflegeheime sistieren und Finanzierung klären
Heute fand das Hearing der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) über den Gesetzesentwurf zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) statt. ARTISET und CURAVIVA unterstützen die vom Bundesrat lancierte Neuausrichtung des elektronischen Patientendossiers grundsätzlich. Damit das E-GD in der Langzeitpflege Wirkung entfalten kann, braucht es jedoch realistische Rahmenbedingungen. ARTISET und CURAVIVA fordern eine gesicherte Finanzierung und verlangen, dass die Anschlusspflicht für Alters- und Pflegeinstitutionen sistiert wird, bis das elektronische Gesundheitsdossier flächendeckend bei der Ärzteschaft eingeführt ist und in der Bevölkerung einen relevanten Verbreitungsgrad erreicht.
Im November 2025 überwies der Bundesrat seine Botschaft zum neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) an das Parlament. Dieser Gesetzesentwurf wird heute in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beraten. Im Rahmen der Beratungen in der SGK-N hatten ARTISET und CURAVIVA die Gelegenheit, die Position der Langzeitpflege einzubringen. ARTISET und CURAVIVA erachten die vom Bundesrat vorgeschlagene Stärkung der Verbindlichkeit, die Einführung der Widerspruchslösung sowie die Zentralisierung der technischen Infrastruktur als wichtige Schritte, um die Verbreitung und den Nutzen des elektronischen Gesundheitsdossiers zu erhöhen. Die bisherigen Erfahrungen in Alters- und Pflegeheimen zeigen jedoch klar: Das elektronische Patientendossier wird in der Langzeitpflege kaum genutzt. Nur sehr wenige Bewohnende verfügen über ein eröffnetes Patientendossier. Entsprechend stehen die Kosten, die den Institutionen für Anschluss und Betrieb des Dossiers entstehen, in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. «Wir sind seit Jahren an eine Stammgemeinschaft angeschlossen, hatten bisher keine Bewohnerinnen und Bewohner mit einem elektronischen Patientendossier. Gleichzeitig kostet uns der Anschluss mehrere Tausend Franken pro Jahr. Der Aufwand ist unverhältnismässig hoch – das EPD wird in der Langzeitpflege faktisch nicht genutzt», sagt Ralph Ruetsche, Geschäftsleiter des Seniorenzentrums Solino in Bütschwil SG.
Auch mit der geplanten Neuausrichtung ist davon auszugehen, dass das E-GD in Alters- und Pflegeheimen noch über längere Zeit nur vereinzelt genutzt werden wird. «Der Vorschlag des Bundesrats zum E-GD verfolgt zwar das richtige Ziel. Jedoch die Anschlusspflicht für Pflegeheime beizubehalten, bevor das System einwandfrei funktioniert und von ausreichend Personen genutzt wird, ist ineffizient und führt zu Ausgaben ohne Mehrwert für die älteren Menschen und die Akteure des Gesundheitswesen.», erklärt CURAVIVA-Geschäftsführerin Christina Zweifel.
Anschlusspflicht sistieren, bis das E-GD Wirkung entfaltet
Vor diesem Hintergrund fordert CURAVIVA, die Anschlusspflicht für Alters- und Pflegeheime zu sistieren, bis das E-GD flächendeckend bei der Ärzteschaft eingeführt ist und in der Bevölkerung einen relevanten Verbreitungsgrad erreicht hat. Ein verfrühter Anschluss ohne entsprechenden Mehrwert ist weder sachgerecht noch wirtschaftlich.
Finanzierung als zentrale Voraussetzung
Für den Erfolg des elektronischen Gesundheitsdossiers ist eine verlässliche Finanzierung entscheidend. Alters- und Pflegeheime verfügen über keinen finanziellen Spielraum, um zusätzliche digitale Anforderungen aus eigener Kraft zu tragen. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass sämtliche zusätzlichen Aufwände, die den Institutionen durch Anschluss, Einführung und laufenden Betrieb des E-GD entstehen, vollständig gedeckt sind. Dazu gehören insbesondere Kosten für die technische Integration, für Schulungen des Personals sowie für notwendige Prozessanpassungen.
Ebenso wichtig ist, dass keine ungedeckten Mehrkosten auf die Leistungserbringer überwälzt werden. Beratungs-, Informations- und Unterstützungsleistungen für Bewohnende und ihre Angehörigen dürfen nicht stillschweigend den Alters- und Pflegeheimen übertragen werden, sondern müssen als zusätzlicher Zeit- und Personalaufwand anerkannt und abgegolten werden. Zudem braucht es eine finanzielle Entlastung der Betriebe, die bereits heute an eine Stammgemeinschaft angeschlossen sind – namentlich durch den Erlass oder die Rückerstattung von Mitglieder- und Anschlussbeiträgen für Zeiträume, in denen das elektronische Patientendossier faktisch kaum genutzt wird.