Politik

Pflegeinitiative: SGK-S anerkennt Finanzierungsbedarf und setzt auf ausgewogene Lösungen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat die Beratung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative aufgenommen. Sie anerkennt den Handlungsbedarf bei den Arbeitsbedingungen und hält fest, dass die damit verbundenen zusätzlichen Kosten finanziert werden müssen. ARTISET und der Branchenverband CURAVIVA begrüssen insbesondere, dass die Kommission dabei die Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit der Massnahmen in den Mittelpunkt stellt.

Finanzierung ist Voraussetzung für die Umsetzung

Die SGK-S ist einstimmig auf die beiden Gesetzesentwürfe zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative eingetreten. Im Zentrum steht das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP). Es soll dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Pflegeberufe attraktiver zu machen und Berufsausstiege zu reduzieren.

Besonders wichtig ist aus Sicht von ARTISET und CURAVIVA, dass die SGK-S den Finanzierungsbedarf ausdrücklich anerkennt. Sie hält fest, dass es für die zusätzlichen Kosten der neuen Bestimmungen eine pragmatische Finanzierungslösung braucht, welche insbesondere die Übergangsphase bis zur Integration der Pflegeleistungen in die einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS) abdeckt.

Damit greift die Kommission ein zentrales Anliegen der Leistungserbringer auf. ARTISET und CURAVIVA haben im Vorfeld der Beratung darauf hingewiesen, dass die Mehrkosten ab Inkrafttreten des BGAP vollständig finanziert werden müssen. Dazu braucht es sowohl eine Lösung für die Übergangsphase als auch eine gesicherte Regelfinanzierung danach.

Verhältnismässige und umsetzbare Lösungen

Ebenso wichtig ist die Haltung der SGK-S zur konkreten Ausgestaltung der Massnahmen. Sie betont, wie wichtig es ist, für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen Lösungen zu finden, die verhältnismässig, finanzierbar und von den Leistungserbringern umsetzbar sind.

ARTISET und CURAVIVA begrüssen diese Stossrichtung. Verbesserte Arbeitsbedingungen sind zentral, um Fachpersonen im Beruf zu halten und die Versorgung langfristig zu sichern. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Vorgaben den unterschiedlichen Versorgungsrealitäten Rechnung tragen und den Betrieben genügend Handlungsspielraum lassen. Nur mit einer ausgewogenen Lösung können die Massnahmen ihre Wirkung in der Praxis entfalten.

Die SGK-S wird die Detailberatung im nächsten Quartal aufnehmen. ARTISET und CURAVIVA werden sich weiterhin für eine gesicherte Finanzierung sowie praxistaugliche und flexible Rahmenbedingungen einsetzen.

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