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Medienmitteilung

Palliative Care: Wir haben mehr erwartet!

Der Bundesrat hat seinen Bericht zur Motion 20.4264 zur Finanzierung der Palliative Care veröffentlicht. Der Bericht zeigt zwar insgesamt wenig gesetzgeberischen Mut – enthält aber auch ein wichtiges Signal: Pflegeleistungen im Bereich der spezialisierten Palliative Care sollen künftig besser durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP) vergütet werden.

Gemäss dem Bundesrat ist die derzeitige Finanzierung der Palliative Care in Pflegeheimen und im ambulanten Bereich oft unzureichend, obwohl dort besonders komplexe und anspruchsvolle Leistungen erbracht werden. Er schlägt deshalb eine Erhöhung der OKP-Beiträge gemäss Artikel 7a KLV für Leistungen im Rahmen der spezialisierten Palliative Care vor – als Übergangsmassnahme bis zur Einführung der einheitlichen Finanzierung ab 2032.

Allianz zeigt sich kritisch, aber offen für nächste Schritte

Die Allianz «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care», zu der auch ARTISET und der Branchenverband CURAVIVA gehören, reagiert auf den Bericht mit gemischten Gefühlen. Sie bemängelt das Fehlen einer klaren gesetzlichen Verankerung der Palliative Care im KVG und vermisst verbindliche Finanzierungsmodelle für diese. Sie sind aber nach wie vor bereit mit ihrer umfassenden Expertise an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen und der Finanzierungsmodelle mitzuarbeiten.

ARTISET begrüsst die geplante Erhöhung der OKP-Beiträge

Die Bereitschaft des Bundesrates als Übergangsmassnahme bis zur Einführung von einheitlich finanzierten Tarifen den OKP-Beitrag spezifisch für Pflegeleistungen im Rahmen der spezialisierten Palliative Care zu erhöhen, wird von Seiten ARTISET begrüsst. Denn die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung stärkt die spezialisierte Palliative Care in den Pflegeheimen und schafft die Grundlage für eine bessere finanzielle Absicherung der betroffenen Einrichtungen und Fachpersonen und somit der besseren Versorgung der im Pflegeheim lebenden Menschen bis zum Lebensende.

Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 20.4264 SGK-SR vom 19. Oktober 2020 Finanzierung der Palliative Car -Finanzierung der Palliative Care