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Politik

Neue Integrationsleistung und Erhöhung der Lohnprozente: Bundesrat veröffentlicht Leitlinien der nächsten IV-Reform

Der Bundesrat hat seine Leitlinien für die nächste Revision der Invalidenversicherung publiziert. Diese beinhalten neben einer neuen Integrationsleistung für Junge eine Zusatzfinanzierung über Lohnbeiträge. Zusammen sollen sie die IV-Finanzen stabilisieren. ARTISET begrüsst die Stossrichtung und wird sich für eine ausgewogene Reform einsetzen.

Die Zahl der IV-Renten ist in den letzten Jahren gestiegen – insbesondere bei 18- bis 24-Jährigen sowie bei 60- bis 64-Jährigen. Hauptursachen sind unter anderem der Anstieg schwerer psychischer Erkrankungen. 2024 war rund jede zweite rentenbeziehende Person psychisch erkrankt. Vor dem Hintergrund schlechter Finanzperspektiven stellt dies die IV vor grosse Herausforderungen. Zur Sicherung schlägt der Bundesrat nun Massnahmen auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite vor. ARTISET begrüsst diese Stossrichtung.

Integrationsreform: Der Name ist Programm

Kernstück der Reform ist eine neue Integrationsleistung für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren. Die Leistung umfasst eine Geldleistung sowie individuelle Begleitung der betroffenen Personen und ihres Umfelds. Ziel ist es, den Eintritt ins Rentensystem zu vermeiden und die Autonomie der betroffenen zu stärken. Darüber hinaus soll der Zugang zu Aus- und Weiterbildungen verbessert werden. Insbesondere junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen mit tiefen Einkommen sollen besser unterstützt werden. ARTISET begrüsst diese Stossrichtung, denn sie eröffnet den Betroffenen Zukunftsaussichten und schafft die Möglichkeit auf ein unabhängiges Leben.

Es braucht eine Zusatzfinanzierung gegen das strukturelle Defizit

Es ist kein Geheimnis: die IV ist strukturell defizitär. Der Bundesrat möchte eine Zusatzfinanzierung zwar vermeiden, schlägt aber vor, falls nötig die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen. Zudem sollen die Zinsregelungen der IV-Schulden gegenüber der AHV angepasst und die Berechnung des Bundesbeitrags korrigiert werden. ARTISET unterstützt diese Massnahmen auf der Einnahmeseite.

Vernehmlassung startet Ende 2026

Die IV ist eine zentrale Säule der sozialen Sicherheit in der Schweiz. ARTISET wird sich im Vernehmlassungsverfahren für eine ausgewogene Reform einsetzen, die neben der Ausgabenseite zwingend auch die Einnahmeseite in den Blick nimmt. Eine reine Sparreform wäre gerade mit Blick auf die jungen Erwachsenen kurzsichtig.

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