Berufsbildung

Neue Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master»

Am 1. Oktober 2026 tritt das Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung in Kraft. Ab diesem Tag gelten in der höheren Berufsbildung neue Titelzusätze. Absolvierende von Höheren Fachschulen (HF), eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) und Höheren Fachprüfungen (HFP) dürfen ihre geschützten Titel künftig mit «Professional Bachelor» oder «Professional Master» ergänzen. Die neuen Titelzusätze stärken die Sichtbarkeit der höheren Berufsbildung und erleichtern die internationale Einordnung der Abschlüsse.

Wer kann die neuen Titelzusätze verwenden?

Alle erfolgreichen Absolvent:innen der eidgenössischen Prüfungen können den neuen Titelzusatz unabhängig vom Abschlussjahr verwenden.

Bei ARTISET Bildung betrifft das die HF-Abschlüsse

  • dipl. Sozialpädagog:in HF, Professional Bachelor
  • dipl. Gemeindeanimator:in HF, Professional Bachelor
  • dipl. Kindheitspädagog:in HF, Professional Bachelor

Dies gilt auch für Eidgenössische Berufsprüfungen (BP) wie z.B.

  • Fachmann/-frau  Langzeitpflege und -betreuung mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
  • Teamleiter:in in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor

oder Höhere Fachprüfungen (HFP)

  • Dipl. Leiter:in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen, Professional Master

Fragen und Antworten

Erhalten Absolvent:innen ein neues Diplom?

Nein. Bereits ausgestellte Diplome bleiben unverändert. Sie wurden nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden rechtlichen Grundlagen ausgestellt.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation  SBFI stellt ab 1. Oktober 2026 ein Dokument in den Amtssprachen zur Verfügung. Dieses erklärt den neuen Titelzusatz und kann dem bestehenden Diplom beigelegt werden.

Kann ein neuer Diplomzusatz beantragt werden?

Ja. Ab Mitte Oktober 2026 können Absolvent:innen bei Bedarf einen neuen Diplomzusatz beantragen. Die Gebühr beträgt CHF 80.–. Die Beantragung ist freiwillig und kann insbesondere für Bewerbungen im Ausland sinnvoll sein. Voraussetzung ist, dass die Anforderungen des SBFI erfüllt sind.

Welche weiteren Änderungen bringt das Massnahmenpaket des Bundes?

Neu können Trägerschaften von eidgenössischen Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen entscheiden, ob sie Englisch als zusätzliche Prüfungssprache anbieten.

Mit demselben Massnahmenpaket wird ab dem 1. Oktober 2026 auch die Bezeichnung «Höhere Fachschule» geschützt: Nur Anbieter mit mindestens einem vom Bund anerkannten HF-Bildungsgang dürfen sich so nennen. Alle drei Höheren Fachschulen von ARTISET verfügen über diese Anerkennung.

Was bedeuten die Änderungen für die höhere Berufsbildung

Die neuen Titelzusätze verbessern die Verständlichkeit der Abschlüsse, insbesondere im internationalen Umfeld. Sie machen sichtbarer, auf welchem Niveau sich die höhere Berufsbildung bewegt, und unterstreichen zugleich mit der Ergänzung «Professional» ihren praxisorientierten Charakter.

Jetzt informieren

Alle Informationen zu den neuen Titelzusätzen, den Voraussetzungen für den nachträglichen Diplomzusatz sowie die Unterlagen des SBFI finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation: