Politik

Finanzierung der spezialisierten Palliative Care: Pflegeheime profitieren nur begrenzt

Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wollen die Finanzierung der spezialisierten Palliative Care verbessern. Pflegeleistungen in diesem Bereich sollen ab 1. Januar 2027 höhere Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erhalten. ARTISET und CURAVIVA begrüssen diesen Schritt grundsätzlich. Für die meisten Alters- und Pflegeheime dürften die neuen Beiträge jedoch kaum zugänglich sein, da die Anforderungen an Personal und Qualifikation sehr hoch angesetzt sind. Umso wichtiger ist die vorgesehene Möglichkeit, mobile Palliativdienste beizuziehen.

Umsetzung einer parlamentarischen Forderung

Auslöser der Verordnungsanpassung ist die Motion 20.4264 der Gesundheitskommission des Ständerats «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care».

Im Bundesratsbericht «Finanzierung der Palliative Care» zur Erfüllung der Motion stellte der Bundesrat fest, dass insbesondere die Pflegeleistungen in der spezialisierten Palliative Care heute nicht kostendeckend finanziert werden. Die vorgeschlagenen Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sollen deshalb bis zur Einführung der einheitlichen Finanzierung (EFAS) im Jahr 2032 eine erste Verbesserung bringen.

Hohe Anforderungen begrenzen den Kreis der anspruchsberechtigten Pflegeheime

Pflegeheime, die spezialisierte Palliative-Care-Leistungen erbringen, sollen künftig einen Zuschlag von 37 Franken pro Tag erhalten. Voraussetzung dafür sind jedoch umfangreiche Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Personaldotation. ARTISET und CURAVIVA haben bereits im Vernehmlassungsverfahren darauf hingewiesen, dass diese Anforderungen in der Praxis nur von wenigen spezialisierten Abteilungen erfüllt werden dürften. Für die grosse Mehrheit der Alters- und Pflegeheime wird die zusätzliche Vergütung deshalb kaum erreichbar sein.

Neue Regelung für den Beizug mobiler Palliativdienste

Von besonderer Bedeutung ist deshalb die neue Regelung für mobile Palliativdienste. Pflegeheime können künftig spezialisierte mobile Palliativdienste beiziehen, wenn Bewohnende komplexe palliative Pflegeleistungen benötigen.

Die Krankenversicherung übernimmt dafür neu zusätzlich zum regulären Pflegebeitrag die Kosten für Leistungen des mobilen Palliativdienstes. Vergütet werden bis zu zehn Stunden pro Bewohnerin oder Bewohner innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten. Wird die ärztliche Anordnung verlängert, beginnt dieser Zeitraum erneut. Diese neue Regelung ermöglicht es Pflegeheimen, spezialisiertes Fachwissen punktuell beizuziehen und Bewohnende auch in komplexen Situationen im gewohnten Umfeld zu begleiten.