ARTISET reicht Stellungnahme zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier ein
ARTISET und ihre Branchenverbände CURAVIVA, INSOS, YOUVITA sowie senesuisse haben eine Stellungnahme zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) eingereicht. Anlass ist die parlamentarische Beratung des Geschäfts 25.082 in der SGK-N. Die Verbände unterstützen die Neuausrichtung grundsätzlich, fordern jedoch klare Anpassungen bei Finanzierung, Anschlusspflicht und Barrierefreiheit.
Mit dem Geschäft 25.082 schlägt der Bundesrat die Weiterentwicklung des bisherigen elektronischen Patientendossiers (EPD) zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) vor. Ziel ist es, die Verbindlichkeit zu stärken, die technische Infrastruktur zu zentralisieren und mit der Widerspruchslösung eine höhere Verbreitung zu erreichen.
Zentrale Anliegen der Branchenverbände
Aus Sicht von ARTISET ist entscheidend, dass sämtliche Aufwände für Anschluss, Betrieb, Schulung und technische Integration vollständig gedeckt werden und keine ungedeckten Mehrkosten bei den Leistungserbringern verbleiben
In der stationären Langzeitpflege wird das EPD bisher kaum genutzt, während Anschluss- und Betriebskosten anfallen. ARTISET und CURAVIVA fordern deshalb eine Sistierung der Anschlusspflicht für Pflegeheime, bis das E-GD bei der Ärzteschaft breit eingeführt ist und in der Bevölkerung eine relevante Verbreitung erreicht hat, sowie eine finanzielle Entlastung bereits angeschlossener Betriebe.
Für INSOS und YOUVITA ist zudem zentral, dass das E-GD konsequent barrierefrei ausgestaltet wird. Menschen mit Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf müssen verständliche Informationen erhalten und das Dossier eigenständig nutzen können.
Weiteres Vorgehen
ARTISET und ihre Branchenverbände CURAVIVA, INSOS und YOUVITA bringen sich weiterhin aktiv in den parlamentarischen Prozess ein, um ein praxistaugliches, finanzierbares und inklusives elektronisches Gesundheitsdossier sicherzustellen.