Berufliche Teilhabe und Integration fördern
Berufliche Integration, Teilhabe und Inklusion sind Leitziele sozialer Unternehmen für Menschen mit Behinderungen. Sie beruhen auf unterschiedlichen Fachkonzepten und normativen Verständnissen. Hier finden Sie praxisnahe Handlungskonzepte, Hilfsmittel und Empfehlungen zur nachhaltigen Förderung der beruflichen Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Gestaltung einer inklusiven Arbeitswelt.
Die betriebliche Mitwirkung von Arbeitnehmenden mit Behinderungen ist nicht nur eine Pflicht gemäss Mitwirkungsgesetz, Arbeitsgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie hilft sozialen Unternehmen auch in ihrer Weiterentwicklung, fördert die Motivation und Selbstverantwortung der Mitarbeitenden und ist klarer Wettbewerbsvorteil – menschlich, wirtschaftlich und strategisch. Hier finden Sie konkrete Ansätze und Instrumente zur Stärkung der betrieblichen Mitwirkung.
Mitwirkung kann unterschiedlich stark ausgeprägt sein und lässt sich in vier aufeinander aufbauende Stufen einteilen. Je genauer die Stufen der Mitwirkung im Betrieb definiert sind, desto einfacher können Angestellte mit Behinderungen ihre Aufgabe wahrnehmen. Eine klar definierte Mitwirkungsmatrix[AS1] hilft der Arbeitnehmendenvertretung zu verstehen, welche Aufgaben auf welcher Stufe möglich sind.
- Information
Die Arbeitnehmendenvertretung hat ein Recht auf Informationen. Die Betriebsleitung ist gegenüber ihr verpflichtet, über wichtige Änderungen im Betrieb zu informieren. - Mitsprache
Die Betriebstleitung holt vor einem Entscheid die Meinungen der Arbeitnehmendenvertretung aktiv ein, z.B. durch Befragungen oder Workshops. Die Angestellten können auch selber Vorschläge und Anträge via Arbeitnehmendenvertretung einreichen. Die Entscheidung liegt weiterhin bei der Leitung. - Mitentscheid
Die Arbeitnehmendenvertretung hat bei Entscheidungen eine Stimme. Je nach Reglement ist die Zustimmung beider Parteien erforderlich. - Selbstverwaltung
In manchen Belangen kann die Arbeitnehmendenvertretung selbst Entscheidungen fällen. Eine Extremform ist die Selbstverwaltung.
Das Obligationenrecht (OR) und gilt auch für soziale Unternehmen für Menschen mit Behinderungen. Es regelt die Arbeitsbedingungen nur minim. Auch das für alle Betriebe gültige Mitwirkungsgesetz enthält als Rahmengesetz jedoch nur wenige Vorschriften.
Für die konkrete Ausgestaltung der Mitwirkungsregelungen lässt es den Betrieben grossen Spielraum. In Deutschland regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordung (WMVO) die Mitbestimmung und Mitwirkung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Dank der WMVO gibt es in Deutschland in jeder Werkstätte einen Betriebsrat, der überregional und national vernetzt ist. Die «Werkstatträte Deutschland» vertretern diese gegenüber der Bundesregierung.
Die Vertretung von Arbeitnehmenden, beispielsweise durch einen Ausschuss oder eine Gewerkschaft, ist ein zentraler Hebel zur Stärkung der betrieblichen Mitwirkung.
Arbeitnehmendenvertretung organisieren
Beim Aufbau einer Arbeitnehmendenvertretung ist ein strukturiertes Vorgehen hilfreich. Die Broschüre «Step by Step» bietet eine 10-Schritte-Methode zur nachhaltigen Einführung, Umsetzung und Begleitung von Arbeitnehmendenvertretungen. Die Empfehlungen von INSOS ermöglichen es, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinauszugehen.
Wahlen vorbereiten
Eine Personalkommission zu wählen oder dafür zu kandidieren setzt Kompetenzen voraus. Hier finden Sie Hilfestellungen, um die Wahlen zu unterstützen und die Vertreter:innen in ihrer Rolle zu begleiten.
Die Praktische Ausbildung PrA Schweiz ist eine zweijährige Berufsbildung für Schulabgänger:innen mit Lernschwierigkeiten.
Auf der Seite Ausbildung PrA finden Sie allgemeine Informationen, zum Beispiel zu Unterstützungsangeboten für PrA-Anbieter.
Eine von INSOS beauftragte Studie zeigt, welche Lohnmodelle soziale Unternehmen für Menschen mit Behinderungen führen und formuliert Handlungsempfehlungen für die Entwicklung und Implementierung praxistauglicher Strategien und Werkzeuge für modrene und gleichermassen UN-BRK-konforme Entschädigungsmodelle.
Das von INSOS unterstützte Netzwerk vereint Vertreter:innen von Arbeitnehmenden mit Behinderung und Branchenexpert:innen. Seit 2019 treffen sich rund 50 Teilnehmende zweimal jährlich, um sich über Entwicklungen und Projekte in diesem Bereich auszutauschen.
Dabei geht es um betriebliche Mitwirkung, Arbeit und Ausbildung. Der Think Tank trägt zur Umsetzung der UN-BRK bei und fördert die Vernetzung über Sprachgrenzen hinweg.