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SeiteBei Demenz begleitenBei Demenz begleiten Auf dieser Seite finden Sie praxiserprobte Instrumente für die professionelle, personenzentrierte Demenzbegleitung. Sie erhalten konkrete Orientierungshilfe für Pflege, Betreuung und Organisation – von der konzeptionellen Verankerung über Schulung und Reflexion im Team bis hin zu rechtlichen Fragen und geeigneten Settings. Grundlagen CURAVIVA INSOS DemCare: Empfehlungen für Langzeitinstitutionen Die DemCare-Empfehlungen unterstützen Sie dabei, die Begleitung, Betreuung, Pflege und Behandlung von Menschen mit Demenz personenzentriert zu gestalten. Nutzen Sie die Orientierungshilfe angepasst an die Möglichkeiten Ihrer Institution. Die DemCare-Empfehlungen dienen als Orientierungsrahmen für Ihre institutionellen Konzepte, als Diskussionsgrundlage für Teams und Führungsgremien, zur Qualitätsentwicklung in Pflege, Betreuung und Organisation, zur Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden, zur Reflexion bestehender Strukturen und zur Weiterentwicklung Ihrer Demenzangebote. Die Empfehlungen in Kürze: Verankern Sie eine personzentrierte Haltung im gesamten Team. Beziehen Sie Angehörige systematisch in Begleitung und Entscheidungen ein. Gestalten Sie die Demenzbegleitung interprofessionell. Begegnen Sie herausforderndem Verhalten gezielt und fachlich fundiert. Gestalten Sie Umgebung und Architektur demenzgerecht. Stärken Sie die fachliche Qualifikation und Unterstützung der Mitarbeitenden. Achten Sie die Selbstbestimmung von Menschen mit Demenz. Verstehen Sie Essen und Trinken als wesentlichen Bestandteil der Lebensqualität. DemCare | Empfehlungen für Langzeitinstitutionen | Alzheimer Schweiz, NPD, BAG | 2024 pdf, 2,7 MB Download Konzeption CURAVIVA Pflege- und Betreuungskonzepte für Menschen mit Demenz Ein schriftlich verankertes Pflege- und Betreuungskonzept schafft Klarheit, Verbindlichkeit und Qualität. Für die Konzeption der Demenzbegleitung in Ihrer Institution finden Sie hier bewährte Vorlagen: Demenzbegleitung in konventionellen Pflegeheimen | Konzeptvorlage | ARTISET | 2018 docx, 52,4 KB Download Demenzbegleitung in geschützten Wohngruppen | Konzeptvorlage | ARTISET | 2018 docx, 49,5 KB Download Ansatz: Personenzentrierte Betreuung CURAVIVA INSOS Den Menschen ins Zentrum rücken Eine personenzentrierte Haltung ermöglicht es Ihnen, die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Unterstützungsbedarf bewusst zu achten und zu priorisieren. Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, personenzentrierte Pflege und Betreuung systematisch in Ihrer Institution zu verankern. Er zeigt auf, wie Haltung, Führung, Organisation und Praxis zusammenspielen müssen, damit Personenzentrierung für Bewohnende und Mitarbeitende wirksam wird. Die zentralen Empfehlungen: Entwickeln Sie eine gemeinsame personenzentrierte Haltung im Team und halten Sie diese verbindlich fest. Verstehen Sie Personenzentrierung als Aufgabe der gesamten Institution – von der Führung bis zur Hauswirtschaft. Gestalten Sie Führung und Organisationskultur wertschätzend, partizipativ und befähigend. Stärken Sie Beziehungen zwischen Bewohnenden, Mitarbeitenden und Angehörigen bewusst. Richten Sie Pflege und Betreuung konsequent an Biografie, Bedürfnissen und Ressourcen der Person aus. Gestalten Sie den Alltag flexibel (z. B. Tagesstruktur, Pflegeplanung, Angebote). Schaffen Sie eine wohnliche, sichere und vertraute Umgebung. Achten Sie auf eine sorgfältige Balance von Fürsorge, Schutz und Selbstbestimmung. Der Mensch im Zentrum | Leitfaden für Personenzentrierung | CURAVIVA | 2024 pdf, 208,9 KB Download Schulung und Reflexion CURAVIVA INSOS Intervision für Pflege- und Betreuungsteams Regelmässige Intervision hilft Teams, komplexe Situationen gemeinsam zu reflektieren, Belastungen zu reduzieren und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Unser Intervisionsleitfaden zeigt auf, wie selbstorganisierte Intervision systematisch aufgebaut und durchgeführt werden kann – exemplarisch anhand von BPSD-Situationen. Der Leitfaden eignet sich für Bildungsbeauftragte, Leitungspersonen und Teams, als Brücke zwischen den DemCare-Empfehlungen und der Praxis. Leitfaden Intervisionsarbeit | CURAVIVA | 2025 pdf, 254,4 KB Download Pflege und Betreuung im Alltag CURAVIVA Bei Verdacht auf Depression, Delir oder BPSD reagieren Demenzspezifische Assessmentinstrumente helfen Ihnen, Depression, Delir sowie behaviorale und psychologische Symptome (BPSD) frühzeitig zu erkennen, korrekt einzuordnen und gezielt zu begleiten. Dieses Handbuch unterstützt Sie dabei, Veränderungen im Verhalten fachlich fundiert zu beurteilen, zwischen Demenzsymptomen, Depression, Delir und BPSD zu unterscheiden, Beobachtungen aus dem Pflegealltag strukturiert zu erfassen und zu dokumentieren, Entscheide interprofessionell nachvollziehbar und begründet zu treffen und Belastungen für Bewohnende und Mitarbeitende zu reduzieren. Wesentliche Grundsätze der Assessments sind: Assessments sollen regelmässig und bei relevanten Veränderungen eingesetzt werden. Bei Verdacht sind Fokusassessments zwingend notwendig, um Ursachen abzuklären. Beobachtungen von Pflege- und Betreuungspersonen sind zentral und unverzichtbar. Ergebnisse müssen der zuständigen ärztlichen Fachperson weitergeleitet werden. Konkret empfohlen wird: bei Depression: strukturierte Fremd- oder Selbstbeurteilungen (z. B. Cornell-Skala, GDS) bei Delir: frühzeitige Risikoerkennung, Prävention und rasches Screening (z. B. DOS, CAM, 4AT) bei BPSD: Erfassung von Häufigkeit, Schweregrad und Belastung (z. B. NPI) sowie systematische Ursachenanalyse Assessments bei Verdacht auf Depression, Delir oder BPSD | Handbuch | BAG | 2019 pdf, 2,2 MB Download Eine weitere, umfassende Hilfestellung für den Umgang mit Bewohnenden, welche im Zusammenhang mit ihrer Demenzerkrankung BPSD zeigen, bildet der Leitfaden «Beurteilung und Therapie verhaltensbezogener und psychologischer Symptome bei Menschen mit Demenz». Beurteilung und Therapie verhaltensbezogener und psychologischer Symptome bei Menschen mit Demenz | Leitfaden | CURAVIVA | 2026 pdf, 538,4 KB Download Angehörige gezielt einbeziehen Angehörige sind eine wichtige Ressource – sowohl für die Bewohnenden als auch für Fachpersonen. Ihre Inputs sind besonders zentral, wenn Betroffene nicht oder nur eingeschränkt auskunftsfähig sind. Damit eine Zusammenarbeit mit Angehörigen gelingt, müssen die Rahmenbedingungen klar definiert sein, Gespräche auf Augenhöhe geführt und die gegenseitigen Bedürfnisse abgeholt werden. Hier finden Sie konkrete Anregungen dazu, wie Sie dies in Ihrer Institution umsetzen können. Mehr erfahren Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen CURAVIVA INSOS Betreuung und Behandlung bei Demenz Der Krankheitsverlauf, eine mögliche Urteilsunfähigkeit und belastende Entscheidungssituationen führen häufig zu ethischen Spannungsfeldern. Die medizin-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften bieten praxisnahe Orientierung für Fachpersonen. Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz | Richtlinien | SAMW | 2017 pdf, 2,4 MB Download Freiheitseinschränkende Massnahmen Bewegungs- und Freiheitseinschränkungen sind rechtlich klar geregelt und nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Sie müssen verhältnismässig, befristet, begründet, dokumentiert und überprüfbar sein. Entscheidungen am Lebensende Demenz ist eine unheilbare Erkrankung. Frühzeitige Gespräche zu Behandlungszielen und eine Patientenverfügung sind zentral. Hier finden Sie Informationen und Instrumente zur gesundheitlichen Vorausplanung (GVP). Mehr erfahren Setting und Architektur CURAVIVA INSOS Menschen mit Demenz benötigen eine Umgebung, die Orientierung ermöglichen, Sicherheit vermitteln und ihre Fähigkeiten aufrechterhalten. Je nach Schweregrad der Erkrankung eignen sich unterschiedliche Settings und bauliche Konzepte. Leichte Demenz Bewohnende mit leichter Demenz können in der Regel gut auf gemischten Stationen betreut werden. Sie profitieren von sozialer Integration und vertrauten Abläufen, sofern Fachpersonen gezielt unterstützen bei: Orientierungsproblemen Gedächtniseinschränkungen erhöhter Verunsicherung im Alltag Als Ergänzung haben sich Tages- und Nachtstätten bewährt. Sie dienen insbesondere der Entlastung von Angehörigen und ermöglichen eine flexible, bedarfsgerechte Betreuung. Tagesstätten werden auch genutzt, um situativ herausfordernde Situationen auf den Abteilungen zu entschärfen, etwa bei Unruhe oder herausforderndem Verhalten. Mittlere bis schwere Demenz Für Personen mit mittlerer bis schwerer Demenz haben sich kleine Wohngruppen besonders bewährt. Optimal sind Gruppen von sechs bis acht Personen, da sie sowohl soziale Nähe als auch individuelle Betreuung ermöglichen. Dieses Modell eignet sich auch für Menschen mit geistiger Behinderung und Demenzerkrankung. Bewährte Merkmale solcher Wohngruppen sind: räumlich klar abgegrenzter Wohnbereich Wohnküche als soziale Mitte zusätzliche Aufenthaltsnischen direkter Zugang zu einem geschützten Aussenbereich gesicherte Ausgänge zur Vermeidung von Weglaufen klare, aber flexible Tagesstruktur konsequent Biografie-orientierte Begleitung Einbezug der Angehörigen in Alltag und Betreuung angemessene Personaldotation und spezifische Fachkompetenz Zentral ist ein Begleitkonzept, das auf subjektives Wohlbefinden und individuelle Lebensqualität ausgerichtet ist. Schwere Demenz Im fortgeschrittenen Stadium stehen nicht mehr Selbständigkeit oder Aktivierung im Vordergrund, sondern Beziehung, Sinneswahrnehmung und Geborgenheit. Die Pflege und Begleitung sind personenbezogen, zugewandt und besonders sorgfältig gestaltet. Pflegeoasen sind eine spezialisierte Wohnform für Menschen mit schwerer Demenz, die rund um die Uhr gepflegt werden und meist nicht mehr mobil sind. Sie bestehen aus Mehrpersonenräumen mit vier bis sieben Personen und folgen einem spezifischen Pflege- und Raumkonzept. Charakteristische Gestaltungsmerkmale sind: grosszügige Bewegungsflächen (z. B. für Pflegebetten) Möglichkeiten zur Wahrung der Intimsphäre individuell gestaltete Bereiche (Fotos, vertraute Gegenstände) direkter Zugang zu einem Aussenbereich Pflegebad mit Wellness-Charakter modulierte, blendfreie Beleuchtung Vermeidung akustischer Überstimulation gezielte sensorische Reize (Musik, Gerüche, Wärme) Diese Wohnform wird fachlich kontrovers diskutiert: Während Befürworter:innen eine Verbesserung der Lebensqualität sehen, weisen Kritiker:innen auf Risiken für Privatsphäre und Selbstbestimmung hin. Eine sorgfältige konzeptionelle und ethische Auseinandersetzung ist deshalb zentral. Personal und Weiterbildung CURAVIVA INSOS Demenzkompetenz gezielt stärken Gut ausgebildete Mitarbeitende sind zentral für eine qualitativ hochwertige Demenzbegleitung. Hier finden Sie Weiterbildungsangebote für Pflege- und Betreuungsteams. Weiterbildungsangebot entdecken Autonomie Ethik Integrierte Versorgung Interprofessionelle Zusammenarbeit Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Kompetenzen Lebensqualität Personenzentrierung Recht Selbstbestimmung Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeiteIntegrität schützenIntegrität schützen Im Zusammenhang mit Grenzverletzungen, Gewalt und freiheitsbeschränkenden Massnahmen ist es wichtig auf Prävention, Intervention und Nachsorge zu fokussieren. Hier finden Sie Informationen und Tools, die Sie dabei unterstützen. Grundlagen schaffen CURAVIVA INSOS YOUVITA Charta Prävention In der Charta Prävention sind die wichtigsten Grundsätze zur Prävention von sexueller Ausbeutung und anderen Grenzverletzungen formuliert. ARTISET mit CURAVIVA, INSOS und YOUVITA sowie fünfzehn weitere Verbände und Organisationen bekennen sich zu diesen Grundsätzen. Umgang mit Macht und Grenzverletzungen Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt auf, wie Sie die notwendigen Grundlagen zum Umgang mit Macht, Machtmissbrauch und Grenzverletzungen erstellen oder überarbeiten können. Der Leitfaden hilft Ihnen, die relevanten Strukturen, Prozesse und Massnahmen zu identifizieren sowie kontinuierliche Lernprozesse zu etablieren – sodass ein sicheres und unterstützendes Umfeld für alle Beteiligten entsteht. Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen | ARTISET | 2022 pdf, 1,2 MB Download Umgang mit Macht und Grenzverletzungen | Leitfaden | ARTISET | 2026 pdf, 1,7 MB Download Grenzverletzungen erfassen und bearbeiten CURAVIVA INSOS YOUVITA Bündner Standard Der Bündner Standard ist ein Instrument zur strukturierten Erfassung und Bearbeitung von Grenzverletzungen. Sie erhalten Vorlagen, die Sie auf Ihre Bedürfnisse anpassen können. Für die Nutzung der Plattform wird eine Jahresgebühr verlangt. Zur Webseite des Bündner Standards Seite anzeigen Praxisbeispiel: Bündner Standard in Altersinstitutionen Video anzeigen Prävention von sexueller Ausbeutung sicherstellen INSOS YOUVITA Sexualisierte Grenzverletzungen sind noch immer tabuisiert. Das erschwert deren Prävention. In diesem Leitfaden finden Sie Empfehlungen und Handlungsanregungen zum Thema. Der Leitfaden fokussiert den Kinder- und Jugendbereich. Sie können die Hinweise aber auch auf andere Bereiche adaptieren. Prävention von Grenzverletzungen und sexueller Ausbeutung | Leitfaden | YOUVITA, Limita | 2023 pdf, 1,4 MB Download Prävention von Grenzverletzungen im Jobcoaching INSOS YOUVITA Das Tätigkeitsfeld Jobcoaching stellt spezifische Anforderung an die Prävention, Intervention und Nachsorge von Grenzverletzungen und Gewalt. Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei, die notwendigen Massnahmen zu identifizieren, umzusetzen und kontinuierliche Lernprozesse zu etablieren. Umgang mit Grenzverletzungen im Job Coaching | Leitfaden | INSOS, YOUVITA, ais | 2025 pdf, 1,0 MB Download Cybermobbing YOUVITA Cybermobbing passiert oft unbemerkt – und rund um die Uhr. Erkennen Sie Signale früh, stärken Sie den Zusammenhalt und handeln Sie Schritt für Schritt. Für Fach- und Führungspersonen in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe. Zur Seite Gesetzliche Regelungen zu freiheitsbeschränkenden Massnahmen einhalten CURAVIVA INSOS YOUVITA Freiheitsbeschränkende Massnahmen sind gesetzlich streng geregelt. Hier ein Überblick dazu, was Sie beachten müssen. Gesetzliche Regelungen freiheitsbeschränkende Massnahmen | Faktenblatt | ARTISET | 2026 pdf, 245,7 KB Download MQI | Bewegungseinschränkende Massnahmen | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 687,9 KB Download Altersdiskriminierung – Ageism CURAVIVA Ageism ist eine Form der Altersdiskriminierung: Menschen werden aufgrund ihres Alters nachteilig behandelt. Stereotypen und Vorurteilen kommen dabei eine Schlüsselrolle zu: Haben wir etwa verinnerlicht, dass alle alten Menschen schwach und hilfsbedürftig sind, verhalten wir uns entsprechend. Mehr noch: Wie wir mit alten Menschen umgehen, prägt auch ihr Selbstbild. Und dieses Selbstbild hat wiederum Einfluss auf ihre individuelle physische und psychische Gesundheit. Reflektieren Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden über die eigenen Altersbilder und mögliche altersdiskriminierende Aspekte im Umgang mit alten Menschen – und definieren Sie Massnahmen, wie Sie Gegensteuer geben können. Folgende Instrumente unterstützen Sie dabei: Dieser Leitfaden enthält Denkanstösse, Bild-Beispiele, Links sowie eine Checkliste mit neun Punkten: Zum Leitfaden «Neue Bilder des Alter(n)s – wertschätzend kommunizieren» In dieser Digitalen Bibliothek finden Sie eine Material-Sammlung mit praktischen Leitfäden, Projektideen sowie Links zu weiterführenden Initiativen und Kampagnen. Zur Webseite «Jedes Alter zählt» Die schweizerische Nationale Plattform «Alter ohne Gewalt» engagiert sich in der Prävention von Misshandlung gegen ältere Menschen, bietet Beratung und leistet Unterstützung in Krisensituationen. Zur Plattform «Alter ohne Gewalt» In der Krise professionell kommunizieren CURAVIVA INSOS YOUVITA Im Leitfaden Krisenkommunikation finden Sie praxiserprobte Tipps, Prozesse und Checklisten, damit Sie in einer Krise vorbereitet sind und professionell kommunizieren können. Krisenkommunikation | Leitfaden | ARTISET | 2023 pdf, 197,3 KB Download Hilfsmittel in der Begleitung einsetzen INSOS YOUVITA PORTA-Gebärden Prävention Eine praktische Sammlung von Gebärden und Piktogrammen: Nutzen Sie das Taschenbuch zusammen mit der PORTA-App, um mithilfe Unterstützter Kommunikation (UK) die Prävention von Grenzverletzungen zu thematisieren.Hier bestellen Das Kummerbuch Kommunikationsbuch für Menschen ohne Lautsprache oder mit eingeschränkter Lautsprache sowie mit kognitiven und motorischen Beeinträchtigungen: Mit METACOM Symbolen und einfachen Frage- und Antwortstrukturen lädt das Kummerbuch zum Dialog über widerfahrene Gewalt ein. Nehmen Sie den Leitfaden zur Hilfe und definieren Sie gemeinsam Lösungsansätze zur Bewältigung und nächste Schritte.Hier bestellen (k)eine Alternative haben zu herausforderndem Verhalten Wer nicht oder nur eingeschränkt kommunizieren kann, dem bleibt oft nur die Möglichkeit, sich über Verhalten auszudrücken – manchmal auch, durch «herausfordernde Verhalten». Auf der UK-Coach-Webseite finden Sie Materialien, um Auslöser zu minimieren, Ihre Kommunikationsmöglichkeiten zu erweitern und mit den begleiteten Menschen Alternativen zu herausforderndem Verhalten zu entwickeln.Hier Material herunterladen oder bestellen Kartenset Internet und Sexualität Das Kartenset enthält 35 Illustrationen und Texte zu Pornografie, Online-Dating, Sexting und rechtlichen Aspekten. Die Illustrationen helfen Ihnen dabei, in der Begleitung auf eine einfache Art ins Gespräch zu kommen. Sie sind so gezeichnet, dass sie auch bei Jugendlichen mit einem eingeschränkten Bild- und Textverständnis als Gesprächsanregung eingesetzt werden können.Hier bestellen Klipp und klar: Deine Sexualität – Deine Rechte Sie können die Broschüre in Leichter Sprache als Informationsmaterial zur Verfügung stellen oder aber nutzen, um die Thematik in der Begleitung von Jugendlichen mit Beeinträchtigung oder Leseschwäche zu diskutieren. Die Broschüre enthält weiterführende Links, sowohl in Standard wie auch einfacher Sprache.Hier bestellen Herzfroh 2.0 – Fragen und Antworten zu Körper, Liebe und Sexualität Auf der Webseite Herzfroh-online finden Sie sechs Hefte für Jugendliche und junge Erwachsene mit Lernschwierigkeiten. Jedes Heft ist in einfacher Sprache verfasst und enthält Illustrationen und Comics, wobei eine Ausgabe spezifisch aufs Thema «Grenzen» eingeht. Sie können die Hefte bestellen oder herunterladen. Zusätzlich zu den Heften finden Sie auf der Webseite didaktisches Begleitmaterial, Spiele und Hinweise auf Unterstützung und Beratung.Webseite besuchen LIMITA: Mein Körper gehört mir Eine interaktive Präventionsausstellung für Jugendliche und Erwachsene mit kognitiven Beeinträchtigungen: Hier wird die direkte Prävention als Schwerpunkt der institutionellen Prävention sexueller Ausbeutung hervorgehoben.Webseite besuchen Autonomie Ethik Intervention Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Prävention Recht Selbstbestimmung Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeiteLebensende gestaltenLebensende gestalten Wie gestalten Sie das Lebensende in Ihrer Institution würdevoll und sorgfältig? Welche bewährten Konzepte können Sie zur Hand nehmen, und welche rechtlichen Vorgaben müssen Sie dabei beachten? Hier erhalten Sie konkrete Hinweise zum Umgang mit assistiertem Suizid, zur Verankerung von Palliative Care und zur Einführung der gesundheitlichen Vorausplanung. Assistierter Suizid CURAVIVA Sie müssen oder können – je nach kantonaler Regelung – Sterbehilfe in Ihrer Institution anbieten. Wie gehen Sie vor? Was ist assistierter Suizid? Einer suizidwilligen Person wird Zugang zu einer tödlichen Substanz verschafft, die sie ohne Fremdeinwirkung selbst einnimmt oder anwendet. Das Medikament wird ärztlich verordnet, nachdem zuvor die Situation und Beweggründe der sterbewilligen Person abgeklärt wurden. Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für meine Institution? Die Bestimmungen sind kantonal geregelt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem kantonalen Amt für Gesundheit. Es gibt zwei Szenarien: Die Institution muss den assistierten Suizid in den eigenen Räumlichkeiten erlauben und darf diesen nicht verhindern. Die Institution entscheidet, ob sie Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten verweigert (in gewissen Kantonen möglich, sofern die Institution nicht durch öffentliche Gelder subventioniert ist), oder diese zulässt. Der assistierte Suizid ist in der Schweiz strafbar, wenn er «aus selbstsüchtigen Beweggründen» erfolgt. Ist dies der Fall, kann er nach Art. 115 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden. Organisationen wie Exit oder Dignitas machen sich nicht strafbar, da sie nicht selbstsüchtig agieren. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, die Vorgaben zu Vorabklärungen einzuhalten (für die genauen Vorgaben erkundigen Sie sich bitte bei den Organisationen). Wie reagiere ich als Fachperson beim Wunsch nach assistiertem Suizid? Als Angestellte:r eines Pflegeheims liegt es in Ihrer Verantwortung, den Wunsch eines Bewohners / einer Bewohnerin nach einem assistierten Suizid ernst zu nehmen und verständnisvoll zu reagieren. Es ist wichtig, dem/der Bewohner:in zuzuhören und Empathie zu vermitteln. Jede Gesundheitsfachperson ist aber frei in der persönlichen Entscheidung, ob sie sich aktiv an der Organisation des assistierten Suizids beteiligen will. Besteht der Wunsch der Bewohnerin / des Bewohners anhaltend, können Sie Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu einer Sterbehilfe-Organisation wie Exit oder Dignitas anbieten, oder dies der Person selbst oder ihren Angehörigen überlassen. Wurde der Kontakt bereits hergestellt, können Sie die Person bei der weiteren Kommunikation mit der Organisation unterstützen. Beachten Sie, dass die Unterstützung eines assistierten Suizids ethisch komplex ist und verschiedene rechtliche, moralische und ethische Fragen aufwirft. Wir empfehlen, dass Sie sich mit Fachleuten im Bereich Palliativmedizin, Ethik und Recht in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt und die geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Erkundigen Sie sich für die Kontaktaufnahme zu entsprechenden Fachpersonen bei Ihrem kantonalen Amt für Gesundheit. Zudem sollten Sie verlässliche Informationen rund um das Thema des assistierten Suizids bereitstellen (zum Beispiel durch die Kontaktherstellung zu Sterbehilfsorganisationen), sowie sicherstellen, dass Alternativen wie eine palliative Versorgung, bekannt sind (zum Beispiel durch das Hinzuziehen eines Hausarztes / einer Hausärztin oder eines Heimarztes / einer Heimärztin oder eines Palliativteams). Wichtig: Sie sind dazu verpflichtet, den besonderen Schutzbedarf von Betroffenen zu erkennen. Dazu zählt etwa das Erkennen von sozialem Druck auf den Wunsch nach assistiertem Suizid (zum Beispiel durch Angehörige, Bekannte oder Personal) oder einer Einschränkung der Urteilsfähigkeit (zum Beispiel durch eine manifeste Depression oder eine kognitive Beeinträchtigung). Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Hausarzt / eine Hausärztin hinzuzuziehen. Es herrscht eine Pflicht zur Fürsorge gegenüber den Bewohner:innen. Die Pflege und Betreuung von suizidwilligen Bewohner:innen darf deshalb zu keinem Zeitpunkt verweigert werden. Leidet die Person unter anhaltenden depressiven Symptomen, Verstimmtheit oder Angst, sollte unabhängig vom Sterbewunsch immer ein/e Psychotherapeut:in oder der Hausarzt / die Hausärztin aufgeboten werden. Was muss die Institution beachten? Die sterbewillige Person organisiert den Kontakt mit der Sterbehilfeorganisation grundsätzlich selbständig, sollte aber von Betreuungs- oder Bezugspersonen aus der Institution (z.B. durch Pflege, Aktivierungsfachperson, Freiwillige) Unterstützung bei der Kontaktaufnahme erhalten, wenn sie danach fragt. Verfügt die suizidwillige Person über ein eigenes Zuhause, so muss sie für die Durchführung des Suizids in der Regel dorthin zurückkehren. Ein assistierter Suizid kann in den Räumen der Langzeitpflege nur stattfinden, wenn ein Einzelzimmer organisierbar ist. Suizidbeihilfe sollte nie in einem belegten Mehrbettzimmer, Geräteraum, Aufenthaltsraum oder Badezimmer durchgeführt werden. Der anschliessend aufgebotenen Polizei muss ein einfacher Zugang zum Sterbeort gewährt werden. Das Personal setzt die anderen Bewohner:innen nicht vor dem geplanten assistierten Suizid darüber in Kenntnis. Wenn der/die suizidwillige Bewohner:in ihre Mitbewohner:innen von sich aus informiert, sollten je nach Dynamik geeignete Angebote zur Unterstützung überlegt werden, wie zum Beispiel: runder Tisch für Mitbewohner:innen, psychologische Unterstützung durch Psychotherapeut:innen, Psychiater:innen, und Seelsorge. Welche Rolle spielt das Pflegepersonal beim assistierten Suizid? Dem gesamten Personal ist jegliche aktive Mitwirkung an der Durchführung eines Suizids gesetzlich verboten (z.B. bei der Verabreichung des Medikaments). Dies gilt auch für freiwillige Mitarbeiter:innen und Angehörige. Auf Wunsch der sterbewillligen Person kann eine Pflegeperson beim Suizid freiwillig anwesend sein. Die Begleitung der Sterbewilligen und somit die Anwesenheit beim assistierten Suizid unter Beihilfe einer Sterbeorganisation ist dem Personal somit erlaubt. Es kann dazu jedoch nicht verpflichtet werden. Was passiert danach? Die Sterbehilfeorganisation benachrichtigt die Polizei, die über die Freigabe des Leichnams entscheidet. Nach Durchführung eines Suizids ist eine angemessene Begleitung und Betreuung der zurückbleibenden Mitbewohner:innen, des Personals sowie der Angehörigen sicherzustellen. Im Rahmen der Gedenkfeier steht oft die Frage nach der Todesart im Raum. Im Einverständnis mit der suizidwilligen Person und den Angehörigen soll offen über den assistierten Suizid gesprochen werden können. Welche Alternativen gibt es zum assistierten Suizid? Palliative Care Sterbefasten – zur Webseite von der ZHAW Gesundheit Assistierter Suizid in Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf | Grundlagenpapier | CURAVIVA | 2019 pdf, 204,1 KB Download Palliative Care CURAVIVA Mit Palliative Care begleiten Sie Menschen mit unheilbaren und lebensbegrenzenden Erkrankungen ganzheitlich – mit dem Ziel, ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern. In Alters- und Pflegeheimen ist sie ein zentraler Bestandteil der Versorgung. Eine gut verankerte Palliative Care entlastet Bewohnende, Angehörige und Mitarbeitende und unterstützt dabei, ein würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Wie kann ich als Führungsperson Palliative Care in meiner Institution verankern? Die nachhaltige Verankerung von Palliative Care ist eine Führungsaufgabe. Sie betrifft Haltung, Organisation, Zusammenarbeit und Qualitätssicherung. Praxisbeispiele zeigen, dass institutionell verankerte Palliative Care die Pflegequalität stärkt, Mitarbeitende entlastet und Angehörige besser einbindet. Praxisbeispiele aus Institutionen Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK): Palliative Care als organisationsweites EntwicklungsprojektOrganisationsentwicklung | Arbeitsinstrument | Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe | 2016Pflege- und Betreuungskonzept | Arbeitsinstrument | Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe | 2017 Pflegeheim Johanniter: Internes Gesamtkonzept mit Fokus auf Ethik, Symptommanagement, Weiterbildung und QualitätPalliative Care Konzept | Arbeitsinstrument | Alters- und Pflegeheim Johanniter | 2018 Schlossgarten: Palliative-Care-Konzept mit ergänzenden Hilfestellungen für AktivierungsfachpersonenPalliative Care Konzept | Arbeitsinstrument | Schlossgarten Riggisberg | 2016Konzept Aktivierung | Arbeitsinstrument | Schlossgarten Riggisberg | 2017 Wie erkenne ich als Fachperson palliative Situationen im Alltag? Eine frühzeitige Erkennung palliativer Situationen ist zentral, damit betroffene Menschen und ihre Angehörigen rechtzeitig unterstützt werden. Die Entscheidung über eine palliative (nicht kurative) Behandlung erfolgt durch eine ärztliche Fachperson und wird gemeinsam mit der betroffenen Person, dem Behandlungsteam und bei Bedarf mit der vertretungsberechtigten Person besprochen. Zur Unterstützung steht Ihnen der kostenlose EPS-Test zur Verfügung:EPS-Test zur Erkennung palliativer Situationen Wie kann ich als Fachperson mein Wissen zu Palliative Care vertiefen? Auf diesen Plattformen finden Sie als Fachperson gezielte Angebote zur Aus- und Weiterbildung sowie zum fachlichen Austausch. Diese unterstützen Sie dabei, Ihre Kompetenzen in Palliative Care systematisch weiterzuentwickeln.Netzwerk und Weiterbildungsangebote Langzeitpflege Wo finde ich Umsetzungsbeispiele und Inspiration aus der Praxis? Konkrete Projekte und Ansätze aus unterschiedlichen Institutionen zeigen, wie Palliative Care im Alltag umgesetzt werden kann. Die Sammlung richtet sich an Fachpersonen, Führungspersonen und Multiplikatoren.Praxisbeispiele auf blueprint entdecken Wo finde ich hilfreiche Instrumente und Grundlagen zur Palliative Care? Folgende Factsheets unterstützen Sie bei der Umsetzung, Schulung und interprofessionellen Zusammenarbeit in der Palliative Care: Palliative Care – Das Wichtigste in Kürze | BAG→ Überblick zu Einsatz, Formen und zentralen Massnahmen der Palliative Care Palliative Care in Alters- und Pflegeheimen | CURAVIVA→ Praxisnahe Beispiele und Impulse zur interdisziplinären Zusammenarbeit Broschüre «Impulse für Spiritual Care» | palliative.ch→ Konkrete Empfehlungen und Instrumente zur spirituellen Begleitung in der Langzeitpflege Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) CURAVIVA Mit der gesundheitlichen Vorausplanung stellen Sie sicher, dass medizinische Behandlungswünsche von Bewohnenden frühzeitig geklärt, dokumentiert und im Alltag berücksichtigt werden. GVP unterstützt Sie dabei, Entscheidungen transparent, vorausschauend und im Sinne der betroffenen Person zu treffen – insbesondere bei Krankheit, Krisen oder Urteilsunfähigkeit. Diesen Mehrwert bietet eine gesundheitliche Vorausplanung Klarheit über Behandlungsziele, Wünsche und Grenzen von Bewohnenden Sicherheit für Mitarbeitende bei medizinischen Entscheidungen Entlastung von Angehörigen und vertretungsberechtigten Personen Verlässliche Entscheidungsgrundlagen für Notfallsituationen So setzen Sie gesundheitliche Vorausplanung in Ihrer Institution um Die gesundheitliche Vorausplanung ist ein fortlaufender Prozess, der in Alters- und Pflegeheimen systematisch gestaltet werden kann. Bewährt hat sich ein sechsstufiges Vorgehen: EintrittsgesprächBeim Eintritt wird geklärt, ob die bewohnende Person urteilsfähig ist, ob bereits eine Patientenverfügung besteht und wer gegebenenfalls vertretungsberechtigt ist. BeratungsprozessIn einem GVP-Pflegedialog oder GVP-Beratungsgespräch werden Werte, Wünsche und Vorstellungen zur medizinischen Behandlung besprochen – gemeinsam mit der bewohnenden Person und, falls angezeigt, mit Angehörigen oder der vertretungsberechtigten Person. EntscheidungsfindungBehandlungsziele und Präferenzen (z. B. zu Hospitalisation, Reanimation oder Intensivbehandlung) werden festgehalten und ärztlich validiert. InformationsvermittlungDie getroffenen Festlegungen werden dem Pflege- und Betreuungsteam zugänglich gemacht und in die Pflegedokumentation integriert. AnwendungIn Akut- oder Notfallsituationen dienen die dokumentierten Absprachen als verbindliche Entscheidungsgrundlage. Re-EvaluationDie GVP wird regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst, insbesondere bei Veränderungen des Gesundheitszustands oder der Lebenssituation. Jede Institution soll ihren Bewohnenden bei Eintritt sowie nach relevanten gesundheitlichen Veränderungen aktiv einen GVP-Pflegedialog oder ein Beratungsgespräch anbieten. Ist eine Person nicht urteilsfähig, wird die vertretungsberechtigte Person konsequent in den gesamten Prozess einbezogen. Diese Instrumente unterstützen Sie im Alltag Hier erhalten Sie eine konkrete Wegleitung zur Umsetzung der GVP in Ihrer Institution, Vorlagen und Beratungsangebote zur Patientenverfügung, sowie eine medizinische, ethische und rechtliche Orientierung für den Umgang mit Reanimationsentscheiden. Gesundheitliche Vorausplanung in Alters- und Pflegeheimen | Wegleitung zur Umsetzung | BAG, SAMW | 2025 pdf, 2,6 MB Download Reanimation in Pflegeinstitutionen | Auslegeordnung | CURAVIVA, CURAVIVA Basel-Stadt | 2019 pdf, 267,4 KB Download Vorlagen und Beratung zur Patientenverfügung | SAMW Mehr erfahren Autonomie Ethik Interprofessionelle Zusammenarbeit Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Lebensqualität Personenzentrierung Recht Selbstbestimmung Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeiteEmpowerment stärkenEmpowerment stärken Die Stärkung des Empowerments ist ein zentraler Bestandteil des Berufsalltags. Hier finden Sie einfache Anhaltspunkte und konkrete Werkzeuge, um das Empowerment zu stärken, inklusive Formate zu schaffen, Ressourcen zu mobilisieren und Peer-to-Peer-Ansätze zu fördern. Kinderrechte umsetzen YOUVITA Die Kinderrechtskonvention (KRK) legt die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren fest. Zur Unterstützung der Umsetzung haben wir die Plattform kidlex.ch entwickelt. Sie bietet Ressourcen, Praxisbeispiele und Unterstützung durch einen Expert:innen-Chatbot zu den Kinderrechten. Begleitend zur Plattform können Sie das Kartenspiel «Kinderrechte» einsetzen: Alltagssituationen aus der Kinderbetreuung treffen auf Kreativität und kritisches Denken. Besonders geeignet für Teams in der ausserfamiliären Betreuung und Dozierende. UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) Zur Webseite kidlex.ch | Die Plattform zur Umsetzung der Kinderrechte Zur Webseite «Kinderrechte» – das innovative Spiel zur Stärkung der Kinderrechte Mitgliedervorteil Kartenspiel bestellen Zudem können Sie die transdisziplinären Qualitätsstandards für den Kindesschutz konsultieren. Ebenfalls relevant sind die Quality4Children-Standards als Referenz für Qualität und Umsetzung. Transdisziplinäre Qualitätsstandards für den Kindesschutz | Leitfaden | YOUVITA et al. | 2023 pdf, 343,8 KB Download Quality4Children Standards | Standards für die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen Zur Webseite Rechte für Menschen mit Behinderung umsetzen Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) bildet die Grundlage der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zur Umsetzung dieser Rechte finden Sie hier verschiedene Hilfen. UN-Behindertenrechtskonvention Zur Webseite UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache Dokument herunterladen Aktionsplan UN-BRK Der Aktionsplan UN-BRK bietet Ansätze, Instrumente und eine Sammlung guter Beispiele aus der Praxis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Aktionsplan UN-BRK | Ziel, Massnahmen und Empfehlungen Zur Webseite und PDF Aktionsplan UN-BRK | Ziel, Massnahmen und Empfehlungen Sonderpreis für Mitglieder Papierversion bestellen UN-BRK-Navigator Die UN-BRK verlangt neue professionelle Haltungen. Der UN-BRK-Navigator liefert Inputs und Empfehlungen für die tägliche Arbeit im Einklang mit der UN-BRK. UN-BRK-Navigator | Die agogische Arbeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Zur Webseite Podcast «Rechte voran!» Der Podcast «Rechte voran!» bietet konkrete Schlüssel und aktuelle Einordnungen. Fachpersonen und betroffene Personen kommen zu Wort. Zum Podcast Lebensentwurf gestalten INSOS Den eigenen Lebensentwurf zu leben bedeutet, das Leben nach den eigenen Vorstellungen zu planen und darüber entscheiden zu können. Als Fachperson unterstützen und begleiten Sie diesen Prozess personenzentriert. Hier finden Sie Ressourcen für die praktische Umsetzung. Ressourcen des Sozialraums nutzen Um Menschen mit Unterstützungsbedarf personenzentriert zu unterstützen, ist es entscheidend, den Sozialraum von Menschen mit Unterstützungsbedarf bewusst wahrzunehmen. Dabei geht es nicht nur um bestehende Dienstleistungen, sondern um formelle und informelle Ressourcen wie Nachbarschaften, Vereine, Treffpunkte, Unterstützungsnetzwerke oder engagierte Einzelpersonen. Dieses Tool unterstützt Sie dabei, Ressourcen strukturiert zu erfassen, gemeinsam zu reflektieren und gezielt einzubeziehen. Ressourcenprofil des SozialraumsDie Beschreibung des Ressourcenprofils zeigt, wie der Sozialraum systematisch betrachtet werden kann und welche Dimensionen relevant sind (z. B. soziale, räumliche, institutionelle und persönliche Ressourcen).Hilfreich, um den Sozialraum ganzheitlich zu verstehen und eine gemeinsame Sicht im Team zu entwickeln. Ressourcenprofil des Sozialraums | Beschreibung | CURAVIVA, INSOS | 2022 RessourcenlandkarteMit der Ressourcenlandkarte erfassen Sie vorhandene Ressourcen visuell. Orte, Personen und Angebote im Sozialraum werden gemeinsam eingezeichnet und diskutiert.Hilfreich, um verborgene Potenziale sichtbar zu machen und Anknüpfungspunkte für Teilhabe zu erkennen. Ressourcenlandkarte | Arbeitsblatt A3 | CURAVIVA, INSOS | 2022 ReflexionskatalogDer Reflexionskatalog unterstützt die vertiefte Auseinandersetzung mit den identifizierten Ressourcen. Er hilft, deren Bedeutung, Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeiten einzuschätzen.Hilfreich, um Ressourcen nicht nur zu sammeln, sondern strategisch in die Begleitung einzubeziehen. Reflexionskatalog (erweiterbar) | CURAVIVA, INSOS | 2022 Beispiel Ressourcenprofil | Grafik | CURAVIVA, INSOS | 2022 Beispiele zum Einsatz der ToolsDie Praxisbeispiele zeigen konkret, wie Institutionen die Instrumente in unterschiedlichen Kontexten nutzen.Hilfreich für den Einstieg und zur Übertragung auf die eigene Praxis. Beispiele zum Einsatz der Tools | CURAVIVA, INSOS | 2023 Personzentrierung in Pflege und Betreuung umsetzen Der Leitfaden «Der Mensch im Zentrum» zeigt praxisnah, wie personenzentrierte Pflege und Betreuung in der Langzeitpflege umgesetzt werden können. Er bietet konkrete Orientierung für den Pflege- und Betreuungsalltag, Anregungen zur Reflexion von Haltung und Vorgehen sowie Raum, eigene Ideen und institutionelle Ansätze zu ergänzen. Der Mensch im Zentrum | Leitfaden für Personenzentrierung | CURAVIVA | 2024 Methoden der Persönliche Zukunftsplanung nutzen Die Methode der Persönlichen Zukunftsplanung (PZP) stellt den Willen der Person ins Zentrum. Sie hilft, das notwendige Umfeld zu bestimmen und Schritt für Schritt zu gestalten, um die eigenen Ziele zu erreichen. Zum Erklärvideo «Persönliche Zukunftsplanung» Leitfaden Heute stehe ich im Mittelpunkt | Arbeitsinstrument | WINklusion | 2021 WINklusion | Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung Schweiz UN-BRK-Navigator nutzen Der UN-BRK-Kompass übersetzt die UN-BRK in konkrete berufliche Kompetenzen. Er bietet einen klaren Orientierungsrahmen für eine professionelle Haltung.Diese Haltung stärkt Selbstbestimmung und Inklusion. Der UN-BRK-Kompass ist in fünf zentrale Dimensionen gegliedert: Diskriminierung, Gesundheit, Technik und Mobilität, Rechte sowie Teilhabe. Webseite UN-BRK Navigator UN-BRK Navigator. Die agogische Arbeit | Leitfaden | CURAVIVA, INSOS, VAHS | 2020 Das Modell MDH-PPH nutzen Das Modell MDH-PPH unterstützt Sie dabei, Menschen in der Gestaltung ihres Lebensentwurfs zu begleiten, indem es die soziale Teilhabe ins Zentrum stellt. Behinderung wird dabei nicht als individuelles Defizit verstanden, sondern als Ergebnis des Zusammenspiels von persönlichen Faktoren, Umweltbedingungen und Lebensgewohnheiten. Dieser systemische und inklusive Ansatz bietet Ihnen einen klaren Orientierungsrahmen für Ihr professionelles Handeln – im Einklang mit der UN-BRK. RSPPH | Réseau Suisse sur le processus de production du handicap MDH-PPH-Modell | Keynote | RSPPH | 2025 Ein Modell, das die Rollen neu verteilt | Magazin ARTISET Online | 21.03.2025 EmpowerAssist nutzen Welche Berufsprofile und welche Kompetenzen brauchen Begleitpersonen? Die Rollen zwischen Fachpersonen und Menschen mit Behinderungen verändern sich. Ein stärker bedürfnisorientierter Ansatz wird wichtiger.Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben aktiv mitgestalten. Das erfordert neue Berufsprofile und angepasste Kompetenzen für Begleitpersonen. EmpowerAssist stellt Ihnen Instrumente zur Verfügung, um Berufsprofile von Begleitpersonen weiterzuentwickeln oder anzupassen. EmpowerAssist | Kompetenzraster | ARTISET | 20205 EmpowerAssist | Handlungsempfehlungen | ARTISET | 2025 EmpowerAssist | Webseite EmpowerAssist Projekt Intimität und Sexualität begleiten INSOS YOUVITA Das Ausleben der Sexualität, der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität ist ein in den Menschenrechten verankertes Grundbedürfnis. Sie können in Ihrer Institution einen Rahmen bieten, der diese Rechte wahrt und selbst gewählte Beziehungen und Intimität ermöglicht. Hier finden Sie Anhaltspunkte, um eine respektvolle Begleitung zu gewährleisten, Ihre Teams zu sensibilisieren und Fragen der sexuellen Gesundheit anzusprechen. Hilfsmittel und Leitfäden Klipp und klar. Deine Sexualität – Deine Rechte Die Broschüre «Klipp und klar. Deine Sexualität – Deine Rechte» erklärt in Leichter Sprache und mit anschaulichen Illustrationen die Rechte und Regeln rund um die Sexualität. Sie unterstützt die Sexualerziehung von Jugendlichen mit Beeinträchtigung und hat zum Ziel, deren Selbstbestimmung in diesem Bereich stärken. Broschüre bestellen Kartenset Internet und Sexualität Das Kartenset «Internet und Sexualität» ermöglicht es, über sensible Themen (wie Pornografie, Online-Dating, Sexting) und rechtliche Aspekte rund um Sexualität im Internet ins Gespräch zu kommen. Es ist für Jugendliche oder Menschen mit Verständigungsschwierigkeiten zugänglich und erleichtert die Diskussion in sozialen oder pädagogischen Institutionen. Kartenset bestellen Leitfaden Sexualität, Intimität und Partnerschaft Der Leitfaden «Leitfaden Sexualität, Intimität und Partnerschaft» dient als Orientierungshilfe für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung in Institutionen in Fragen der Sexualität, Intimität und Partnerschaft. Er enthält Hintergrundinformationen, rechtliche Grundlagen und praktische Hilfsmittel wie Checklisten für die Organisation und Strukturierung der Begleitung. Leitfaden bestellen Beratung, Weiterbildung und Partner Fachstellen sexuelle Gesundheit Das Netzwerk Sexuelle Gesundheit Schweiz bietet eine Liste von Beratungsstellen. Mit dem Filter «Sexualität und Behinderungen» finden Sie alle Fachstellen, die in diesem Bereich tätig sind. Die Fachstellen stehen sowohl Betreuungsfachpersonen als auch Menschen mit Beeinträchtigung offen. Fachpersonen beraten Sie vertraulich zu all Ihren Fragen. Adressen ansehen Weiterbildungen Sexuelle Gesundheit Schweiz Sexuelle Gesundheit Schweiz bietet in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk von Fachpersonen sexuelle Gesundheit Weiterbildungen zu sexueller Gesundheit und sexuellen Rechten an. Weiterbildungsangebote ansehen Die Integrität von Menschen schützen CURAVIVA INSOS YOUVITA Besuchen Sie auch das Thema Integrität schützen. Es ergänzt das Recht auf Intimität und Sexualität. Thema Integrität schützen Seite ansehen Medienkompetenz stärken INSOS YOUVITA Soziale Netzwerke, Messaging-Dienste oder Spiele – der sichere Umgang mit digitalen Medien erfordert besondere Kompetenzen. Die Vermittlung dieser Kompetenzen schützt vor Risiken (Betrug, Hasskommentare, Gewalt, Sexting, Datendiebstahl) und unterstützt die gesellschaftliche Teilhabe und die Selbstbestimmung der betroffenen Zielgruppen. Hier finden Sie Hilfsmittel und Hilfestellungen für die Entwicklung eines medienpädagogischen Ansatzes. Medienkompetenz in Sozial- Heil- und Sonderpädagogischen Institutionen | Leitfaden | YOUVITA BFF Jungen und Medien | 2022 pdf, 2,6 MB Download Kommunikation Online | 39 Karten zu gelingender Online Kommunikation Karten bestellen digital-dabei.ch | Menschen mit einer geistigen Behinderung im Umgang mit digitalen Medien begleiten Zur Webseite zischtig.ch | Kompetenzplattform für Sicherheit und Medienkompetenz Zur Webseite Zielgruppengerechte Kommunikation sicherstellen INSOS YOUVITA Für die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung der Betroffenen ist es unerlässlich, dass sie sich informieren, verstehen und sich ausdrücken können. Für die Institutionen ist es deshalb wichtig, für eine angemessene Kommunikation zu sorgen (Leichte Sprache, Unterstützte Kommunikation (UK), Gebärdensprache, Barrierefreiheitstools etc.). Hier finden Sie Leitfäden und Tipps zur Entwicklung einer angemessenen Kommunikation in Ihrer Institution. Leichte Sprache | EBGB Leitfaden Télécharger Netzwerk UK-Schweiz - Geballte Power für Unterstützte Kommunikation Schweiz Zur Webseite UK – Tools, Impulse und Angebote Zur Webseite Das Angebot an Wohnformen ausweiten INSOS Menschen mit Beeinträchtigung müssen die möglichen Wohnformen kennen und ihre Wohnform wählen können. Im Einklang mit der UN-BRK geht der Trend hin zu mehr Optionen im Regelbereich und einer Stärkung ambulanter statt «rein institutioneller» Unterstützungsleistungen. Studie Die Studie «Bestandesaufnahme des Wohnangebots für Menschen mit Behinderung des BSV gibt einen schweizweiten Überblick: Welche Wohnformen existieren (von eigenem Wohnen bis Heim), wie viele Menschen nutzen welche Form, wie haben sich die Angebote in Richtung flexibler, dezentraler Wohnlösungen entwickelt, und wie sind sie finanziert «Bestandesaufnahme des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen» | Studie | BSV | 2020 Dokument herunterladen Hilfsmittel Hier finden Sie Ressourcen zu Wohnmodellen, Unterstützungsangeboten und Wegen zur Förderung der Wahlfreiheit und des Zugangs zu flexibleren Wohnformen. Wohnen mit Vielfalt | inklusive sozialraumnahe Wohnmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Zur Webseite Plattform Meinplatz | Angebote im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung Zur Webseite Selbstbestimmtes Wohnen | Webseite von Pro Infirmis Zur Webseite Biographiearbeit für Menschen im Alter CURAVIVA Biografiearbeit hilft, das Leben eines Menschen besser zu verstehen und daraus Orientierungspunkte, Stärken und Kompetenzen abzuleiten. Sie stärkt die Begleitungsbeziehung und die Bindungsqualität. Ausserdem trägt sie dazu bei, die Begleitung verständnisvoller und passgenauer zu gestalten. Unser Merkblatt gibt klare Anhaltspunkte für die Integration der Biografiearbeit in Ihre Berufspraxis. Biografiearbeit | Faktenblatt | CURAVIVA Schweiz | 2020 pdf, 286,1 KB Download Biographiearbeit für Kinder und Jugendliche YOUVITA Wie können Kinder und Jugendliche ihre Erinnerungen speichern und sammeln? Mit der Memorybox App ist es möglich, Erinnerungen an die Fremdplatzierung digital und damit langfristig zu speichern. Der gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen entwickelte Methodenkoffer enthält Tools, mit denen Erinnerungen festgehalten werden können. In welcher Form können Kinder Erinnerungen festhalten? Die Vielfalt an Formen, wie Erinnerungen gespeichert werden können, ist gross: von Fotos und Tagebucheinträgen bis zu ausgefalleneren Ideen wie das eigene Zimmer in Minecraft nachbauen oder Gruppenrituale festhalten – hier finden Sie Anregungen. Die folgenden Vorlagen wurden mit Kindern gemeinsam erarbeitet. Wo können Kinder Erinnerungen langfristig speichern? Idealerweise werden Erinnerungsstücke digital gespeichert. So können Personen auch noch im Erwachsenenalter von überall her darauf zugreifen. YOUVITA hat gemeinsam mit der Berner Fachhochschule die MemoryBox entwickelt. Das ist eine App, in der Kinder neue Erinnerungseinträge erstellen oder bestehende hochladen können. Wie erhalten Sie Zugriff auf die MemoryBox? Aktuell können ausschliesslich Fachpersonen und Kinder die MemoryBox nutzen, die an dem Forschungsprojekt zur MemoryBox teilnehmen. Später wird die App allen zur Verfügung stehen. Haben Sie Interesse an einer Studienteilnahme oder Fragen zur MemoryBox? Cornelia Rumo, Geschäftsführerin YOUVITA, gibt Ihnen gerne Auskunft:Cornelia RumoGeschäftsführerin YOUVITA+41 31 385 33 55E-Mail Dokumente um Erinnerungen festzuhalten Eine Woche in meinem Leben | Vorlage Biografiearbeit | YOUVITA | 2023 docx, 81,0 KB Download Gruppenfoto | Vorlage Biografiearbeit | YOUVITA | 2023 docx, 65,1 KB Download Interview | Vorlage Biografiearbeit | YOUVITA | 2023 docx, 66,2 KB Download Lieblingsort | Vorlage Biografiearbeit | YOUVITA | 2023 docx, 83,1 KB Download Meine Playlist | Vorlage Biografiearbeit | YOUVITA | 2023 docx, 62,9 KB Download Mein Ämtli | Vorlage Biografiearbeit | YOUVITA | 2023 docx, 67,3 KB Download Mein Plüschtier | Vorlage Biografiearbeit | YOUVITA | 2023 docx, 71,1 KB Download Regelbrecher | Vorlage Biografiearbeit | YOUVITA | 2023 docx, 71,8 KB Download Rituale | Vorlage Biografiearbeit | YOUVITA | 2023 docx, 70,3 KB Download Minecraft | Vorlage Biografiearbeit | YOUVITA | 2023 docx, 63,4 KB Download Autonomie Ethik Inklusion Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Lebensqualität Partizipation Selbstbestimmung Sozialraumorientierung UN-BRK UN-KRK Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. 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SeiteGesundheitsfragen angehenGesundheitsfragen angehen Von Gesundheitsförderung und Prävention über Schmerz- und Medikamentenmanagement bis zu Qualitätsindikatoren und medizinischen Hilfsmitteln: Hier finden Sie praxisnahe Orientierung, bewährte Instrumente und rechtliche Grundlagen, um Gesundheitsfragen strukturiert, sicher und personenzentriert anzugehen. Gesundheit fördern CURAVIVA INSOS YOUVITA Gesund und lustvoll essen – Lebensqualität im Alltag stärken Eine personenzentrierte Ernährung berücksichtigt Essbiografien, Vorlieben sowie kulturelle und religiöse Aspekte – ebenso wie Einschränkungen beim Kauen, Schlucken oder bei der Sinneswahrnehmung. Mahlzeiten werden damit zu einem zentralen Instrument der Gesundheitsförderung: Sie strukturieren den Alltag, fördern soziale Teilhabe und tragen wesentlich zur Lebensqualität bei. Entscheidend ist, dass Angebot, Atmosphäre und Unterstützung beim Essen auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen abgestimmt sind. Gesund und lustvoll essen | Magazin ARTISET | 1/2024 pdf, 4,4 MB Download ZaZa Care – Zahngesundheit von Kindern verständlich fördern Die Wissens- und Lernplattform ZaZa Care unterstützt Familien mit Kindern von 2 bis 7 Jahren dabei, Zahnpflege, Ernährung und den Besuch in der Zahnarztpraxis spielerisch und verständlich zu vermitteln. Die Inhalte sind in einfacher Sprache aufbereitet und eignen sich sowohl für Familien als auch für Fachpersonen aus Betreuung, Pädagogik und Gesundheitsversorgung. Zur Webseite von ZaZa Care Gute Betreuung im Alter umsetzen CURAVIVA INSOS Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, gute Betreuung im Alter systematisch umzusetzen und nachhaltig zu verankern. Er zeigt auf, wie psychosoziale Betreuung im Alltag konkret gestaltet werden kann – vom Start in den Tag über Essenssituationen bis hin zu Übergängen, belastenden Momenten und dem Lebensende. Gleichzeitig hilft er Ihnen, Betreuung strategisch abzusichern: in Leitbildern, Betreuungskonzepten, Organisationsmodellen, Zuständigkeiten und Führungsinstrumenten. Für Führungspersonen bietet der Leitfaden Orientierung, wie gute Betreuung als eigenständige Leistung definiert, gesteuert und finanziell mitgedacht werden kann. Für Fachpersonen liefert er praxisnahe Anregungen, wie Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität der Bewohnenden im Alltag gestärkt werden – auch bei kognitiven oder körperlichen Einschränkungen. Der Leitfaden verbindet Haltung und Struktur mit konkreten Umsetzungsbeispielen aus der Praxis. Er unterstützt Sie dabei, interprofessionell zu arbeiten, Betreuung klar von Pflege zu unterscheiden und deren präventive Wirkung gezielt zu nutzen – für Bewohnende, Mitarbeitende und die Institution als Ganzes. Downloads Gute Betreuung in Altersinstitutionen | Leitfaden | ARTISET, CURAVIVA, Paul Schiller Stiftung | 2026 pdf, 1,5 MB Download Gute Betreuung in Altersinstitutionen | Leitfaden Kurzversion | ARTISET, CURAVIVA, Paul Schiller Stiftung | 2026 pdf, 471,1 KB Download Printversion Kurzversion Leitfaden: Gute Betreuung im Alter Printversion bestellen Prävention sichern CURAVIVA Hier finden Sie Orientierungshilfen, konkrete Massnahmen und bewährte Instrumente, mit denen Sie Prävention systematisch in Ihrem Institutionsalltag verankern können. Infektionsprävention Für eine effektive Infektionsprävention empfehlen wir: ein aktuelles, institutionsspezifisches Hygienekonzept klar definierte Zuständigkeiten (z. B. verantwortliche Fachperson Infektionsprävention) standardisierte Abläufe für Hygiene, Desinfektion und Schutzmassnahmen regelmässige Schulungen und Sensibilisierung des Personals eine systematische Überprüfung und Anpassung der Massnahmen Hier finden Sie Vorlagen zur Umsetzung:Hygienekonzept | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2023Desinfektionsplan | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2023Hygiene-Checkliste | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2018 Akute respiratorische Infektionen: Prävention und Kontrolle Wie können akute respiratorische Infektionen in Altersinstitutionen verhindert – oder bei einem Ausbruch – kontrolliert werden? In diesem Leitfaden finden Sie aktuelle Empfehlungen. Angesprochen sind Verantwortliche der Infektionsprävention, Institutionsleitungen, betreuende ärztliche und pflegerische Fachpersonen, sowie kantonal zuständige Stellen.Passen Sie die Empfehlungen auf Ihre personellen und finanziellen Ressourcen, Infrastruktur und Organisation an.Akute respiratorische Infektionen: Prävention und Kontrolle | Leitfaden | Fachgremium Infektionsprävention in sozialmedizinischen Netzwerken | 2023 Nationale Strategie NOSO – wie Sie mitwirken können Die Strategie NOSO verfolgt das Ziel, die Zahl der Spital- und Pflegeheiminfektionen in der Schweiz nachhaltig zu senken. Im Fokus stehen Infektionen, die im Zusammenhang mit Pflege, Behandlung oder dem Aufenthalt in einer Institution entstehen (z. B. Pneumonien, Harnwegsinfektionen, Wundinfektionen). Für Ihre Institution bedeutet das konkret: Prävention ist Teil der Qualitätsverantwortung Infektionen sollen systematisch erfasst, analysiert und reduziert werden Schutzmassnahmen müssen verhältnismässig sein und die Lebensqualität berücksichtigen Prävention wird als kontinuierlicher Verbesserungsprozess verstanden Ernennen Sie eine für Hygiene beauftragte Person, z.B. eine LINK-Nurse Aktionsplan der Strategie NOSO in Alters- und Pflegeheimen | BAG | 2025 Suchtprävention Suchtproblematiken stellen sowohl fachliche, organisatorische als auch ethische Anforderungen an Ihre Pflege- und Betreuungsteams. Unser Faktenblatt zeigt auf, worauf Institutionen achten sollten, um problematischen Konsum frühzeitig zu erkennen, professionell damit umzugehen und Betroffene wirksam zu unterstützen. Hier sind die zentralen Erkenntnisse zur Sucht im Alter zusammengefasst: 1. Sucht im Alter ist häufig – und oft schwer erkennbar Ältere Menschen gehören zur Gruppe mit dem höchsten Anteil an chronisch risikoreichem Alkoholkonsum. Auch die regelmässige Einnahme von Schlaf- und Beruhigungsmitteln nimmt mit dem Alter deutlich zu. Symptome wie Stürze, Verwirrtheit, Gedächtnisprobleme oder Antriebslosigkeit können sowohl altersbedingt als auch suchtbedingt sein – und werden deshalb häufig zu spät erkannt.Für Ihre Praxis heisst das: Seien Sie bei Veränderungen im Verhalten besonders aufmerksam. Gehen Sie nicht automatisch von «Alterserscheinungen» aus. Beobachtungen aus Pflege und Betreuung sind zentral für die Früherkennung. 2. Alkohol und Medikamente wirken im Alter stärker Mit zunehmendem Alter verändert sich die Verstoffwechselung von Alkohol und Medikamenten. Bereits gleichbleibender Konsum kann plötzlich problematisch werden. Besonders risikoreich ist die Kombination von Alkohol mit Medikamenten (z. B. Schlafmitteln, Beruhigungsmitteln, Blutdruckmedikamenten).Typische Risiken sind: erhöhtes Sturz- und Verletzungsrisiko Delir, Verwirrtheit und kognitive Einbussen Wechselwirkungen mit Medikamenten Abhängigkeit bei längerer Einnahme (v. a. Benzodiazepine, Z-Drugs) erhöhte Suizidgefahr bei Langzeiteinnahme bestimmter Medikamente Wichtig: Bei Verdacht auf Mischkonsum ist immer eine ärztliche Beurteilung nötig. 3. Früherkennung und Frühintervention sind entscheidend Ziel ist es, problematischen Konsum vor einer Abhängigkeit zu erkennen und zu begleiten. Dafür brauchen Mitarbeitende Orientierung und Handlungssicherheit.Bewährte Instrumente sind: ein Frühinterventionskonzept als gemeinsame Grundlage Schulung der Mitarbeitenden im Erkennen und Ansprechen von Sucht motivierende Gesprächsführung statt Konfrontation Unterstützung bei der Selbstbeobachtung (z. B. Konsumprotokoll) enge Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten 4. Umgang mit Sucht im Pflegealltag: Haltung und Struktur zählen Die Begleitung von Menschen mit Suchtproblematik ist anspruchsvoll und kann belastend sein. Entscheidend sind klare institutionelle Haltungen, geregelte Abläufe und interprofessionelle Zusammenarbeit.Das bewährt sich in der Praxis: klare Regeln und Zuständigkeiten strukturierte Fallbesprechungen Zusammenarbeit mit Suchthilfe und Fachstellen Einbezug von Angehörigen, sofern im Interesse der betroffenen Person sorgfältige Dokumentation von Beobachtungen und Absprachen Eine professionelle Haltung entlastet nicht nur Betroffene, sondern auch Mitarbeitende. 5. Autonomie respektieren – Schutz dennoch sicherstellen Menschen haben das Recht, risikoreich zu konsumieren oder Hilfe abzulehnen – solange sie urteilsfähig sind und keine Gefährdung für sich oder andere besteht. Gleichzeitig haben Institutionen eine Fürsorgepflicht.Für die Praxis bedeutet das: Entscheidungen respektieren, auch wenn sie fachlich schwierig sind Schutzmassnahmen dort ergreifen, wo Gefährdung besteht ärztliche Abklärungen und ethische Reflexion einbeziehen moralischen Druck vermeiden Behandlungen bei älteren Menschen mit Suchtproblematik sind nachweislich erfolgreich – eine Begleitung lohnt sich. Sucht im Alter | Faktenblatt | CURAVIVA | 2025 Schutz vor Passivrauchen Der Schutz vor Passivrauchen ist Teil Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Bewohnenden und Mitarbeitenden. Gleichzeitig gilt es, die Selbstbestimmung rauchender Bewohnender zu achten. Die wichtigsten Fragen lassen sich wie folgt beantworten: Darf in privaten Zimmern geraucht werden? Ja, wenn die Institution dies erlaubt und der Schutz von Mitbewohnenden sowie Mitarbeitenden gewährleistet ist. Ein generelles Rauchverbot in privaten Zimmern ist zulässig, insbesondere wenn Arbeitnehmerschutz oder bauliche Gegebenheiten dies erfordern. Was gilt für Gemeinschafts- und Arbeitsbereiche? In Gemeinschafts-, Pflege- und Arbeitsbereichen darf nicht geraucht werden. Diese müssen konsequent rauchfrei sein. Wann sind Fumoirs sinnvoll? Wenn Rauchen in der Institution erlaubt ist, sollen räumlich klar abgegrenzte Fumoirs angeboten werden. Wichtig dabei sind: gute und separate Lüftung kein Rauchübertritt in andere Bereiche keine Nutzung als Aufenthalts- oder Arbeitsraum Was bedeutet das für Mitarbeitende? Mitarbeitende dürfen nicht verpflichtet werden, sich Passivrauch auszusetzen. Pflege- und Betreuungsleistungen müssen so organisiert werden, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird. Schutz vor Hitze Ältere Menschen sind besonders gefährdet durch Hitze, da Durstempfinden und Temperaturregulation eingeschränkt sind. Wirksame Präventionsmassnahmen sind: regelmässige Flüssigkeitszufuhr sicherstellen kühle Aufenthaltsräume schaffen Tagesabläufe anpassen (z. B. Aktivitäten in kühle Zeiten verlegen) leichte, gut verträgliche Mahlzeiten anbieten Risikopersonen gezielt beobachten Verschattung, Nachtlüftung technische Lösungen wie Ventilation oder Klimageräte, wo sinnvoll Ziel ist es, hitzebedingte Komplikationen frühzeitig zu verhindern, ohne die Bewohner:innen im Alltag einzuschränken. Mangelernährung vorbeugen Mangelernährung ist ein zentraler Qualitätsindikator in der stationären Langzeitpflege. Das wichtigste Warnsignal für eine Mangelernährung ist ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust (z. B. ≥ 5 % in 30 Tagen oder ≥ 10 % in 180 Tagen). Bewährte Massnahmen zur Prävention: regelmässige Gewichtskontrollen strukturierte Dokumentation interprofessionelle Ursachenabklärung Anpassung des Essangebots gezielte Unterstützung beim Essen Einbezug von Ernährungsberatung MQI | Mangelernährung | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Dekubitus vorbeugen Die Dekubitusprävention ist ein zentraler Bestandteil der Pflegequalität und Patientensicherheit. Ziel ist es, Schmerzen, Infektionen und zusätzliche Pflegebelastungen zu vermeiden und die Lebensqualität der Bewohnenden zu erhalten. Bewährte Massnahmen zur Prävention: systematische Risikoeinschätzung regelmässige Hautbeobachtung positionsunterstützende Lagerung geeignete Hilfsmittel ausreichende Ernährung und Flüssigkeitszufuhr klare Verantwortlichkeiten und Dokumentation MQI | Dekubitus | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Nationaler Pandemieplan CURAVIVA INSOS YOUVITA Der nationale Pandemieplan bietet eine Orientierungshilfe für die Vorbereitung und Bewältigung von Pandemien in der Schweiz. Er dient als Grundlage für Pandemie- und Notfallpläne und unterstützt eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren – wie auch Ihrer Institution. Warum ist der Pandemieplan für Ihre Institution relevant? Auch wenn der Pandemieplan rechtlich nicht verbindlich ist, bietet er eine Leitlinie: Er zeigt die Aufgabenteilung und Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen auf. Er hilft, die eigene Rolle und Verantwortung im Pandemiefall einzuordnen. Er unterstützt Sie dabei, eigene Pandemie- und Krisenpläne systematisch aufzubauen oder zu überprüfen. Was können Sie für Ihre Praxis übernehmen? Der Pandemieplan kombiniert strategische Grundlagen mit praxisnahen Modulen zu Überwachung, Prävention und Bewältigung einer Pandemie. Ergänzt wird er durch Checklisten und Handlungshilfen, die Ihnen die Umsetzung im Institutionsalltag erleichtern. Für Ihre Vorbereitung empfehlen sich folgende Massnahmen: Nutzen Sie den Pandemieplan als Referenzrahmen für Ihre internen Abläufe. Klären Sie Zuständigkeiten und Schnittstellen frühzeitig. Verankern Sie pandemiespezifische Aspekte in Ihrem bestehenden Krisenmanagement. Üben Sie Abläufe regelmässig, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Zum nationalen Pandemieplan Direkt zu den Checklisten Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) CURAVIVA INSOS Mit der gesundheitlichen Vorausplanung schaffen Sie Klarheit für medizinische Entscheidungen, bevor Krisen eintreten. Sie stellen sicher, dass Wünsche von Menschen mit Unterstützungsbedarf frühzeitig geklärt, korrekt dokumentiert und im Pflege- und Betreuungsalltag verlässlich berücksichtigt werden. Lebensende gestalten Die gesundheitliche Vorausplanung ist ein zentraler Bestandteil einer sorgfältigen Begleitung am Lebensende. Sie unterstützt Fachpersonen dabei, Behandlungsziele transparent zu klären und Entscheide im Sinne der betroffenen Person zu treffen – auch bei Urteilsunfähigkeit. Mehr erfahren Vorsorgeauftrag: Orientierung und Musterdokument Der Vorsorgeauftrag regelt, wer eine Person bei Urteilsunfähigkeit in persönlichen, medizinischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten darf. Hier finden Sie Informationen dazu, sowie eine Mustervorlage mit einer verständlichen Einführung in den Vorsorgeauftrag gemäss Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB), Hinweisen zu Formvorschriften, Aufbewahrung und Widerruf, einer klaren Übersicht zu Aufgabenbereichen (Personensorge, Vermögenssorge, Vertretung im Rechtsverkehr), einem handschriftlich zu verfassenden Musterdokument, das sich für die Beratung und Begleitung von Bewohnenden eignet und praxisnahe Empfehlungen, worauf Institutionen und Fachpersonen achten sollten. Erwachsenenschutzrecht | Informationen zum Vorsorgeauftrag und Musterdokument | CURAVIVA, INSOS | 2025 pdf, 1,8 MB Download Schmerzen verstehen CURAVIVA INSOS Diese Instrumente unterstützen Sie dabei, Schmerzen frühzeitig zu erkennen, zu erfassen und gezielt zu behandeln. Schmerzen erkennen und erfassen Wie können Sie erkennen, ob Menschen mit Unterstützungsbedarf unter Schmerzen leiden und diese zuverlässig erfassen? Der medizinische Qualitätsindikator (MQI) «Schmerz» empfiehlt ein Vorgehen nach dem Grundsatz: Selbsteinschätzung, sofern möglichBefragen Sie die betroffene Person mithilfe einer verbalen Ratingskala (VRS). Fremdeinschätzung, wenn Selbstauskunft nicht (mehr) möglich istNehmen Sie eine Beurteilungsskala (z.B. BESD) zur Hand und beobachten Sie insbesondere: Atmung und Lautäusserungen Gesichtsausdruck Körperspannung und Bewegung Reaktion auf Berührung oder Trost Wichtig: Klinisch gilt die Selbsteinschätzung als Goldstandard. Bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit bewährt sich eine Kombination aus Selbst- und Fremdeinschätzung. Das standardisierte Vorgehen nach dem MQI erhöht die Vergleichbarkeit, verbessert die Kommunikation im Team und unterstützt fundierte Behandlungsentscheide. MQI | Schmerz | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 712,5 KB Download MQI | Schmerz: Fremdeinschätzung | Poster | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 1,9 MB Download MQI | Schmerz: Selbsteinschätzung | Poster | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 176,0 KB Download Besonderheiten bei Menschen im Alter mit lebensbegleitenden Behinderungen Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, Schmerzen bei älteren Menschen mit lebensbegleitenden Behinderungen frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen – auch dann, wenn sich Betroffene nicht oder nur eingeschränkt äussern können. Prävention bei Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung im Alter | Leitfaden | CURAVIVA, INSOS | 2022 pdf, 528,5 KB Download Die zentralen Empfehlungen aus dem Leitfaden 1. Verhaltensänderungen als mögliches Schmerzsignal verstehen Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung können Schmerzen oft nicht oder nur eingeschränkt verbalisieren. Ungewohntes oder verändertes Verhalten ist deshalb immer ernst zu nehmen und medizinisch mitzudenken.Achten Sie insbesondere auf: Veränderungen in Mimik, Gestik, Körperhaltung Rückzug, Apathie, Teilnahmslosigkeit oder Verweigerung Unruhe, Schreien, Weinen oder Aggressivität Veränderungen in Aktivität, Schlaf oder sozialem Verhalten Körperliche Zeichen wie Schwitzen, Zittern, erhöhte Atemfrequenz oder Puls 2. Häufige Schmerzursachen kennen Viele Schmerzen bleiben unerkannt, weil sie nicht erwartet oder falsch eingeordnet werden. Besonders häufig sind: Zahn- und Mundprobleme Harnwegsinfekte Verdauungsprobleme Kopf- und Gelenkschmerzen Muskelverspannungen Schlecht angepasste Hilfsmittel Schmerzen bei cerebralen Bewegungsbehinderungen Psychische Belastungen, Angst oder Verlusterfahrungen 3. Verhalten systematisch beobachten Da die Sprache oft fehlt, ist strukturierte Beobachtung das wichtigste Instrument.Wichtig im Alltag: Beobachtungen konkret beschreiben, nicht deuten Veränderungen über die Zeit dokumentieren Situationen vergleichen (vor/nach Pflege, Mobilisation, Essen) 4. Unterstützte Kommunikation aktiv einsetzen Auch bei eingeschränkter Sprache gibt es viele Wege, Schmerzen sichtbar zu machen: Einfache, klare Sprache Wiederholungen, kurze Sätze Gestik, Mimik, Zeigen Unterstützte Kommunikation (UK) mit Bildern, Piktogrammen oder Schlüsselbegriffen 5. Interprofessionell handeln Die Erkennung von Schmerzen gelingt nur im Zusammenspiel von Pflege, Betreuung, Assistenz, Medizinischen Fachpersonen, Therapeutischen und sozialpädagogischen Fachpersonen sowie Angehörigen und gesetzlichen Vertretungen Gesundheits- und Medikamentenversorgung regeln CURAVIVA INSOS YOUVITA Eine sichere Gesundheits- und Medikamentenversorgung erfordert klare Zuständigkeiten, strukturierte Abläufe und eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Apotheke. Hier finden Sie konkrete Hilfsmittel und bewährte Leitfäden dazu. Was gehört zu einer sicheren Medikamentenversorgung? Eine strukturierte Medikamentenversorgung umfasst alle Schritte: ärztliche Verordnung und regelmässige Überprüfung Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung Vorbereitung und Verabreichung Beobachtung von Wirkung und Nebenwirkungen vollständige und nachvollziehbare Dokumentation Entscheidend sind die klare Aufgabenverteilung und die enge interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Apotheke. Nutzen Sie den Leitfaden für Ihre Praxis, um Zuständigkeiten, Prozesse und Schnittstellen zu klären und erhalten Sie Hinweise zu nicht-medikamentösen Alternativen.Medikamentenversorgung in Pflegeinstitutionen | Leitfaden | CURAVIVA, pharmaSuisse | 2025 Wie gehen Sie mit Polymedikation um? Polymedikation bezeichnet die gleichzeitige Einnahme vieler Wirkstoffe und erhöht das Risiko für Nebenwirkungen, Stürze, Delir, Hospitalisationen und sinkende Lebensqualität.Für die Praxis heisst das: Behalten Sie die Anzahl Wirkstoffe systematisch im Blick. Nutzen Sie den MQI Polymedikation als Frühwarninstrument. Führen Sie regelmässig interprofessionelle Medikationsreviews durch. Richten Sie Therapieziele an Lebensqualität und Funktionalität aus – nicht nur an Leitlinien einzelner Erkrankungen. Hilfsmittel für Ihre Praxis mit konkreten Zählregeln, Interpretationen und Ansatzpunkte für Verbesserungen.MQI | Polymedikation | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Was ist bei Menschen im Alter mit lebensbegleitenden Behinderungen besonders zu beachten? Bei dieser Personengruppe zeigen sich Krankheiten und Nebenwirkungen oft nicht typisch. Schmerzen, Unwohlsein oder unerwünschte Wirkungen äussern sich häufig über Verhaltensänderungen. Für Ihre Praxis bedeutet das: Denken Sie bei Verhaltensauffälligkeiten immer auch an somatische Ursachen. Beobachtungen aus dem Alltag sind zentral und müssen ärztlich rückgekoppelt werden. Medikamente sind regelmässig auf Notwendigkeit, Dosierung und Verträglichkeit zu prüfen. Nicht-medikamentöse Massnahmen sind konsequent mitzudenken. Dieser Leitfaden unterstützt Sie in der Einschätzung, wann Medikamente sinnvoll sind – und wann nicht:Prävention bei Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung im Alter | Leitfaden | CURAVIVA, INSOS | 2022 Wie gehen Sie verantwortungsvoll mit Neuroleptika um? Neuroleptika dürfen nur eingesetzt werden, wenn: eine klare Indikation besteht, nicht-medikamentöse Massnahmen ausgeschöpft sind und die betroffene Person oder die vertretungsberechtigte Person informiert eingewilligt hat. Dieses Formular bietet eine rechtssichere Grundlage für Information, Einwilligung und Dokumentation:Neuroleptika: Aufklärungs- und Einwilligungsformular | CURAVIVA, senesuisse | 2023 Wer entscheidet über medizinische Massnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe? Bei ausserfamiliär betreuten Kindern und Jugendlichen ist eine koordinierte Gesundheitsversorgung zentral. Wichtig für Ihre Institution: Klären Sie Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse frühzeitig. Stellen Sie eine feste medizinische Ansprechperson sicher. Dokumentieren Sie Gesundheitsdaten nachvollziehbar und übertrittssicher. Beziehen Sie Kinder und Jugendliche – entsprechend ihrer Urteilsfähigkeit – aktiv ein. Auf dieser Seite finden Sie Empfehlungen, ein Argumentarium, Leitfäden und Checklisten zur Gesundheitsversorgung von Kindern in Pflegefamilien und Institutionen:Fremdplatzierte Kinder | Pädiatrie Schweiz Wer verfügt über Kompetenzen für medizinaltechnische Verrichtungen? Fachpersonen dürfen nur im Rahmen jener Kompetenzen eingesetzt werden, die sie in einer reglementierten Ausbildung erworben haben. Sobald es um eine Erweiterung von Kompetenzen durch Weiterbildungen geht, bewegen Sie sich in einem rechtlichen Grauzone. Um Risiken zu vermeiden, ist eine sorgfältige Einordnung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zentral. Hier finden Sie Informationen und praxisnahe Hilfsinstrumente, die Sie dabei unterstützen, den Einsatz von Fachpersonen rechtssicher zu gestalten.Mehr erfahren Medizinische Qualitätsindikatoren (MQI) CURAVIVA Das KVG gibt vor, dass Sie als Alters- und Pflegeinstitution Ihre Pflegeleistungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen. Hierfür erfassen Sie Daten bei der alltäglichen Pflege der Bewohnenden in Dokumentationssystemen (Pflegedokumentation und Bedarfsermittlung) und übermitteln diese jährlich dem Bundesamt für Statistik (BFS). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wertet die erhaltenen Daten zu den medizinischen Qualitätsindikatoren (MQI) aus und publiziert jährlich Statistiken auf Heimebene. Hier finden Sie sowohl die Publikationen als auch die Kommentare der Pflegeheime dazu. Publikationen des BAG & Stellungnahmen der Betriebe MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2024 pdf, 3,5 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2024 pdf, 149,7 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2023 pdf, 3,8 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2023 pdf, 148,1 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2022 pdf, 3,5 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2022 pdf, 158,5 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2021 pdf, 3,0 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2021 pdf, 142,9 KB Download Pflegequalität datenbasiert entwickeln CURAVIVA NIP-Q-UPGRADE Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) hat CURAVIVA und senesuisse im Rahmen eines nationalen Implementierungsprogramms (NIP-Q-UPGRADE) beauftragt, die Qualität in Pflegeheimen weiterzuentwickeln, und so das Wohlbefinden der Bewohnenden zu stärken. Dies soll auf der Basis solider Daten, im Speziellen jene der MQI, unternommen werden. Hier finden Sie Instrumente, die eine datenbasierte Entwicklung der Pflegequalität unterstützen. Zu den Instrumenten Zu den Programmergebnissen Qualitätsvertrag für Pflegeheime – Qualitätsentwicklung nachhaltig sicherstellen CURAVIVA Das Krankenversicherungsgesetz KVG fordert zur «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» im Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Die Vertragspartner – CURAVIVA, Branchenverband von ARTISET, senesuisse und prio.swiss – vereinbaren in einem entsprechenden Vertrag Regeln für eine verbindliche, einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung. Ihre Aufgaben als Pflegeheim Sie messen regelmässig und sorgfältig die Qualität Ihrer Pflegeleistung – Medizinische Qualitätsindikatoren (MQI). Sie entwickeln in einem kontinuierlichen Prozess (PDCA-Zyklus) die Pflegequalität auf Basis solider Daten (MQI) und stärken damit das Wohlbefinden Ihrer Bewohnenden. Sie erstatten CURAVIVA jährlich einen Bericht zu den von Ihnen umgesetzten Massnahmen. Unsere Aufgaben als Branchenverband Qualitätsentwicklung überwachen Ergebnisse veröffentlichen Bericht erstatten gegenüber der Eidgenössischen Qualitätskommission EQK und dem Bundesrat Meilensteine in der Übersicht Bis Herbst 2026: Nationale Vertragspartner verhandeln Ab Herbst 2026: CURAVIVA eröffnet die Konsultation Bis Frühjahr 2027: Partner unterzeichnen und überweisen den Vertrag an den Bundesrat zur Genehmigung Bis Ende 2027: Einführungsphase startet Begleitinstrumente Praxiserprobte Instrumente unterstützen Sie in der Qualitätsmessung (MQI) in der datenbasierten Entwicklung der Pflegequalität (PDCA-Zyklus) Hier geht es zu den Instrumenten für Pflegeheime CURAVIVA und senesuisse haben diese Instrumente zur datenbasierten Entwicklung der Pflegequalität im Auftrag der EQK im Rahmen eines nationalen Implementierungsprogramms (NIP-Q-UPGRADE) für Pflegeheime entwickelt. Medizinische Hilfsmittel organisieren CURAVIVA INSOS YOUVITA Medizinische Hilfsmittel sind zentral für Mobilität, Kommunikation, Selbstständigkeit und Sicherheit von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Hier finden Sie Antworten auf die Frage: Was gehört zur Grundausstattung – und was ist personenspezifisch zu beantragen und zu finanzieren? Welche Hilfsmittel gehören zur Grundausstattung Ihrer Institution? Es gibt keine schweizweit einheitliche Liste. Gemäss Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (KVG, IVSE, kantonale Vorgaben) wird jedoch erwartet, dass Institutionen eine Basisinfrastruktur bereitstellen, die eine sichere Betreuung und Pflege ermöglicht. Zur institutionellen Grundausstattung zählen in der Regel: Standard-Rollstühle und Gehhilfen Dusch- und Toilettenhilfen einfache Lagerungs- und Transferhilfen Basishilfen der Unterstützten Kommunikation (UK), die von mehreren Personen genutzt werden können Nicht zur Grundausstattung gehören individuell angepasste, personenspezifische Hilfsmittel wie zum Beispiel: Elektrorollstühle individuelle Hörgeräte persönliche Sprachcomputer oder UK-Geräte Diese werden grundsätzlich als Leistungen für einzelne Personen über die Sozialversicherungen geprüft und finanziert. Wer hat Anspruch auf medizinische Hilfsmittel? Je nach Zweck und Personengruppe kommen unterschiedliche Sozialversicherungen zum Zug: Invalidenversicherung (IV) Anspruch besteht, wenn Hilfsmittel notwendig sind, um: eine Erwerbstätigkeit oder einen Aufgabenbereich auszuüben, eine Ausbildung oder Schulung zu absolvieren oder den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen (Fortbewegung, Selbstsorge, Kommunikation). Obligatorische Krankenversicherung (KVG) Die Grundversicherung vergütet Hilfsmittel, die: der Behandlung oder Überwachung einer Krankheit dienen und in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind (z. B. Gehhilfen, Rollstühle, Inkontinenzhilfen, Messgeräte). Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) AHV-Bezüger:innen erhalten Beiträge für bestimmte Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Hörgeräte), sofern diese auf der AHV-Hilfsmittelliste stehen. Bereits über die IV bezogene Hilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen weitergenutzt werden (Besitzstandgarantie). Wer übernimmt die Kosten? IV: Hilfsmittel in einfacher, zweckmässiger und wirtschaftlicher Ausführung (Leihgabe oder Kostenbeiträge). KVG / MiGeL: Kostenübernahme bis zum festgelegten Höchstvergütungsbetrag. In Pflegeinstitutionen gelten teils spezifische Regelungen. AHV: Pauschale Beiträge gemäss abschliessender Hilfsmittelliste. Ergänzungsleistungen (EL): Können Restkosten als Krankheits- oder Behinderungskosten übernehmen, wenn IV/KVG/AHV nicht ausreichen. Wer stellt den Antrag auf Hilfsmittel? Grundsätzlich: die betroffene Person selbst oder ihre gesetzliche Vertretung (Eltern, Beistand, vorsorgebeauftragte Person). Ihre Rolle als Institution: Sie unterstützen bei Bedarfserhebung, Dokumentation und Koordination, sind aber nicht selbst anspruchsberechtigt. Antragswege: IV / AHV-Hilfsmittel: Anmeldung bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons KVG / MiGeL: ärztliche Verordnung, Abwicklung über Lieferanten und Krankenkasse Zusatzberatung / Finanzierung: z. B. Pro Infirmis, Pro Senectute oder spezialisierte Fachstellen Wie organisieren Sie den Einkauf von Hilfsmitteln? Der Einkauf medizinischer Hilfsmittel ist Teil Ihres institutionellen Beschaffungswesens. Neben fachlichen Kriterien (Qualität, Eignung, Kompatibilität) sind auch vergaberechtliche Vorgaben zu beachten. Unterstützung für Ihre Praxis:Einkauf organisieren Kompetenzen erweitern CURAVIVA INSOS YOUVITA Stärken Sie die Kompetenzen Ihres Teams – mit praxisnahen Weiterbildungen oder massgeschneiderten Angeboten direkt in Ihrer Institution. Weiterbildungsangebot entdecken Ethik Integrierte Versorgung Interprofessionelle Zusammenarbeit Intervention Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Kompetenzen Lebensqualität Personenzentrierung Prävention Qualität Recht Selbstbestimmung UN-BRK UN-KRK Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%