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SeiteFinanzierung regelnFinanzierung regeln Verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick über die zentralen Finanzierungsfragen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die Informationen unterstützen Sie dabei, Finanzierungslogiken einzuordnen, aktuelle Entwicklungen wie EFAS frühzeitig zu berücksichtigen und fundierte Entscheidungen für Ihre Institution zu treffen. Pflegefinanzierung im Überblick CURAVIVA Hier finden Sie die Grundlagen der Pflegefinanzierung in der Schweiz. Die folgenden Fragen zeigen auf, wer welche Kosten trägt, wie der Pflegebedarf erhoben wird und wo kantonale Unterschiede bestehen. Wie funktioniert die Pflegefinanzierung in der Schweiz? Die Pflegefinanzierung basiert auf einem bundesrechtlichen Rahmen (KVG/KLV) und folgt einem Drei-Komponenten-Modell: Pension, Betreuung und Pflegekosten. Pension und Betreuung werden häufig unter dem Kostenblock «Aufenthalt» zusammengefasst und von der pflegebedürftigen Person selbst getragen. Die Pflegekosten werden von drei Kostenträgern finanziert: Krankenversicherung (OKP): CHF 9.60 pro Pflegestufe, max. CHF 115.20 pro Tag pflegebedürftige Person: max. CHF 23.00 pro Tag öffentliche Hand (Kanton/Gemeinde): vollständige Übernahme der Restkosten Die Restfinanzierung entspricht den Bruttopflegekosten abzüglich OKP-Beitrag und Eigenanteil. Wie funktioniert die Bedarfsermittlung in der Pflege? Die Bedarfsermittlung der Pflege ist in Art. 8a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Sie legt fest, wie der Bedarf für Pflegeleistungen erhoben und begründet wird. Die Bedarfsermittlung umfasst drei Elemente: Beurteilung der Gesamtsituation der Patientin oder des PatientenDazu gehört auch die Abklärung des Umfelds. (Art. 8a Abs. 3 KLV) Verwendung einheitlicher Kriterien und eines gemeinsamen FormularsLeistungserbringer und Versicherer haben dafür ein gemeinsames Formular entwickelt. Darin wird insbesondere der zu erwartende Zeitaufwand dokumentiert. (Art. 8a Abs. 4 KLV). Erhebung der medizinischen QualitätsindikatorenDas verwendete Bedarfsermittlungsinstrument muss ermöglichen, dass die für Art. 59a Abs. 1 Bst. f KVG benötigten Qualitätsdaten im Rahmen der Bedarfsermittlung routinemässig erfasst werden. (Art. 8a Abs. 5 KLV). Gibt es kantonale Unterschiede in der Finanzierung stationärer Pflegeleistungen? Die Grundsätze der Pflegefinanzierung sind bundesrechtlich festgelegt. Die Beiträge der Krankenversicherung an die Kosten der einzelnen Pflegestufe werden durch den Bundesrat festgelegt. Hingegen gibt es bei kantonalen Modellen zur Restfinanzierung erhebliche Unterschiede Bundesrechtlich gilt: Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP): CHF 9.60 pro Pflegestufe(maximal CHF 115.20 pro Tag) Eigenanteil der pflegebedürftigen Person: maximal CHF 23.00 pro Tag Öffentliche Hand: übernimmt die restlichen Pflegekosten vollständig Innerhalb dieses Rahmens haben die Kantone eigene Berechnungsmodelle entwickelt. Diese unterscheiden sich in der Methodik, in der Rolle von Gemeinden und Kantonen sowie in den kantonalen Vorgaben für anerkannte Pflegeinstitutionen. Instrumente für die Ermittlung des Pflegebedarfs In der Schweiz sind aktuell drei anerkannte Instrumente im Einsatz: BESA, RAI-NH / interRAI-LTCF und PLAISIR. Das BESA- Instrument wird jedoch bis Mitte 2028 durch interRAI LTCF ersetzt werden. Die Instrumente ermitteln die Pflegebedürftigkeit in 12 Pflegestufen. Die Pflegestufen bilden die Grundlage für die Finanzierung der Pflegeleistungen. Die Instrumente müssen die Vorgaben aus Artikel 8b KLV erfüllen. Sie müssen also zwischen Leistungen der Abklärung, der Behandlung und der Grundpflege nach Art. 7 KLV unterscheiden können. Ausserdem müssen die Instrumente sich auf Zeitstudien abstützen. PLAISIR BESA und RAI und interRAI Umstellung von BESA auf interRAI LTCF Dokumente und Links Umsetzungsstand der Neuordnung der Pflegefinanzierung | Bericht | BAG | 2024 Pflegefinanzierung in der Schweiz. Überblick über die Kosten und die Finanzierung der stationären Langzeitpflege in der Schweiz | Faktenblatt | CURAVIVA | 2024 Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) Ergänzungsleistungen | Tipps für Alters- und Pflegeinstitutionen | Merkblatt | CURAVIVA, senesuisse | 2026 Pflegefinanzierung in der Palliative Care CURAVIVA Mit der Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care», die der Nationalrat am 16. Juni 2021 überwiesen hat, wurde der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung von Menschen am Lebensende zu schaffen. Das Eidgenössisches Departement des Innern EDI sieht vor, die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für Pflegeleistungen im Bereich der spezialisierten Palliative Care zu erhöhen. Die neuen Bestimmungen orientieren sich an der bestehenden Systematik der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Art. 7 KLV beschreibt die Pflegeleistungen, die im Rahmen der spezialisierten Palliative Care erbracht werden, sowie die dafür geltenden Voraussetzungen. Art. 7a KLV regelt die Höhe der OKP-Beiträge für diese Leistungen. Art. 8 KLV schreibt für Pflegeleistungen in der spezialisierten Palliative Care einen ärztlichen Auftrag oder eine ärztliche Anordnung vor. Die verbesserte Abgeltung für Leistungen der spezialisierten Palliative Care wird im KLV verankert. Palliative Care | Informationsseite | BAG Zur Webseite EFAS einordnen und vorbereiten CURAVIVA Mit der Annahme von EFAS – Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen – im November 2024 stellt der Bund die Finanzierung von Gesundheitsleistungen neu auf. Ziel ist es, Fehlanreize zwischen ambulanter und stationärer Versorgung abzubauen und die Finanzierung effizienter zu gestalten. Die Reform hat direkte Auswirkungen auf Pflegeinstitutionen und ambulante Pflegeorganisationen. Dieses Kapitel gibt Ihnen eine Einordnung von EFAS, erklärt die Auswirkungen auf die Pflegefinanzierung und zeigt auf, was Ihre Institution konkret tun kann, um sich frühzeitig vorzubereiten. CURAVIVA, Branchenverband von ARTISET, bringt sich als zukünftiger Tarifpartner aktiv in die Ausarbeitung der EFAS-Tarife ein. Ziel sind kostendeckende Tarife bei vertretbarem administrativem Aufwand für die Institutionen. Was ist EFAS? EFAS steht für einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Es handelt sich um eine Reform des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), die vom Stimmvolk im November 2024 angenommen wurde. Sie schafft einen einheitlichen Finanzierungsrahmen auf Bundesebene. Dieser Rahmen gilt ab 2028 für Spitäler und ab 2032 auch für die Pflegeinstitutionen. EFAS ändert nicht die Leistungen selbst, sondern die Art ihrer Finanzierung. Ziel ist es, ambulante und stationäre Leistungen nach denselben Finanzierungsprinzipien zu finanzieren und damit Fehlanreize im heutigen System zu reduzieren. Was bedeutet EFAS für die Pflegefinanzierung? Ab 2028 werden ambulante und stationäre Spitalleistungen einheitlich finanziert. Ab 2032 gilt dies auch für die Pflegeleistungen, sowohl in Pflegeheimen als auch bei Organisationen der ambulanten Pflege zu Hause. Die Finanzierung erfolgt neu über zwei Kostenträger: Die Kantone übernehmen 26.9 Prozent der Nettokosten (nach Abzug der Kostenbeteiligung), die Versicherer 73.1 Prozent, finanziert über Prämien. Da die Kantone neu auch ambulante Leistungen mitfinanzieren, erhalten sie zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten. Die bisherige Restkostenfinanzierung durch die Kantone entfällt. Was bedeutet EFAS für Ihre Institution? Für Ihre Institution ergeben sich bis zum Inkrafttreten von EFAS im Jahr 2032 keine unmittelbaren Änderungen bei der Finanzierung. Bereits heute müssen sich die Institutionen jedoch vorbereiten. Konkret bedeutet das: Sie stellen die Qualität Ihrer Daten sicher, insbesondere in der Kostenrechnung, der Anlagenbuchhaltung und für die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen SOMED. Diese Daten sind die zentrale Grundlage für die Entwicklung der EFAS-Tarifstruktur und für die Tarifverhandlungen. CURAVIVA, Branchenverband von ARTISET, ist auf zuverlässige und vergleichbare Daten aus den Institutionen angewiesen, um sich auf nationaler Ebene für kostendeckende Tarife einsetzen zu können. Bleiben Sie informiert Die Umsetzung von EFAS entwickelt sich laufend weiter. Bleiben Sie deshalb über Informationsveranstaltungen und Newsletter von CURAVIVA informiert. Newsletter von CURAVIVA abonnieren Kurse zum Thema entdecken KVG-Änderung: Einheitliche Finanzierung der Leistungen | Website | BAG Rechnungslegung – betriebswirtschaftliche Instrumente CURAVIVA INSOS YOUVITA Die betriebswirtschaftlichen Instrumente von ARTISET erleichtern Ihnen die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) und ermöglichen die Vergleichbarkeit von Auswertungen aus der Buchführung. Betriebswirtschaftliche Instrumente Lizenzpakete entdecken Kurse Mehr erfahren Tätigkeiten systematisch analysieren | CURAtime CURAVIVA Um Pflegeleistungen nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) korrekt abzugrenzen, den Pflegeanteil gegenüber Kantonen und Gemeinden nachvollziehbar darzustellen und den Personaleinsatz fundiert zu steuern, benötigen Institutionen verlässliche Zeit- und Leistungsdaten. CURAtime ist ein Instrument zur Tätigkeitsanalyse in Alters- und Pflegeinstitutionen. Es unterstützt Institutionen dabei, Pflege (KVG) und Betreuungsleistungen klar zu trennen, den Pflegeanteil nachvollziehbar zu belegen, den Skill-Grade-Mix für den bedarfsgerechten Mitarbeitendeneinsatz zu erheben, Prozesse und Abläufe gezielt zu verbessern, transparent aufzuzeigen, wer wofür wie viel Zeit aufwendet, Tarifverhandlungen, Personalplanung und strategische Entscheidungen fundiert zu unterstützen. Ein CURAtime-Projekt dauert in der Regel vier bis fünf Monate. Die Datenerhebung erfolgt während rund zwei Wochen. Mehr erfahren CURAtime – Tätigkeitsanalyse für Pflegeinstitutionen | Flyer | CURAVIVA, Micromed | 2024 pdf, 312,1 KB Download Recht Wirtschaftlichkeit Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeitePsychische Gesundheit fördernPsychische Gesundheit fördern Die psychische Gesundheit spielt für die Qualität der Begleitung eine zentrale Rolle. Diese Rubrik bietet Anhaltspunkte und Ressourcen, die Führungskräften helfen, ihr Handeln zu strukturieren, die Teams zu unterstützen und in der Prävention, bei der Erkennung von Schwierigkeiten und bei der Begleitung komplexer Situationen kohärent vorzugehen. Psychische Gesundheit verstehen CURAVIVA INSOS YOUVITA Psychische Gesundheit und psychische Erkrankung beschreiben zwei unterschiedliche, aber miteinander verbundene Realitäten. Sie beeinflussen den Alltag, die soziale Teilhabe und den Umgang einer Person mit den Anforderungen des täglichen Lebens. Psychische Gesundheit | Definition Psychische Gesundheit bezeichnet einen Zustand des Wohlbefindens, der es einer Person ermöglicht, ihre Ressourcen zu nutzen, den Anforderungen des Alltags zu begegnen, zu arbeiten und am sozialen Leben teilhaben. Dieser Zustand ist nicht statisch. Er verändert sich im Laufe des Lebens und hängt sowohl von den individuellen Merkmalen einer Person als auch von ihrem Umfeld (den sozialen Bedingungen) ab: Wohnsicherheit, Einkommen, Zugang zu Gesundheitsleistungen, soziales Netzwerk, Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. Psychische Erkrankung | Definition Eine psychische Erkrankung liegt vor, wenn Wahrnehmung, Denken, Emotionen oder Verhalten dauerhaft vom Gewohnten abweichen. Solche Erkrankungen können die Autonomie einschränken, die Betroffenen verunsichern und soziale Beziehungen belasten. Ein Grossteil der Bevölkerung ist im Laufe des Lebens betroffen. Menschen mit Behinderungen haben ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen. In bestimmten Situationen kann eine Behinderung zudem das Erkennen einer Erkrankung erschweren. Ressourcen zu psychischer Gesundheit und Erkrankheit ICF | Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit Zur Webseite Psychische Krankheiten A-Z | Pro Mente Sana Zur Webseite Psychische Gesundheit in der Schweiz: Entwicklung, Förderung, Prävention und Versorgung | Nationaler Gesundheitsbericht | 2025 Zum Bericht Psychische Gesundheit in der Schweiz. Monitoring 2020 | Bericht | OBSAN Zum Bericht Psychische Gesundheit. Kennzahlen 2022 | OBSAN | Bulletin 11/2024 Dokument herunterladen Vorbeugen und die psychische Gesundheit stärken CURAVIVA INSOS YOUVITA Prävention und die Stärkung der psychischen Gesundheit basieren auf ressourcenstarken Teams und einer klaren Organisationsstruktur. Ziel ist es, ein gemeinsames fachliches Verständnis zu schaffen, den Begleitungsalltag zu unterstützen und präventive Ansätze in der institutionellen Praxis zu verankern. Das institutionelle Handeln strukturieren prevention.ch | Informationsplattform des BAG Zur Webseite Psy-Gesundheit.ch | Plattform mit Informationen, Hilfsmittel, Ressourcen und Adressen Zur Webseite Gesundheitsförderung Schweiz | Ressourcen und Programme zur Entwicklung institutioneller Strategien Zur Webseite 10 Schritte für psychische Gesundheit | Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz (NPG) Dokument herunterladen «Wie geht’s dir?» | Um den Dialog über die psychische Gesundheit zu fördern Zur Webseite Impulse für die Begleitung von Menschen mit Komplexer Behinderung Gemeinsam / Ensemble – 10 Inspirationen für die psychische Gesundheit Seite ansehen Sich weiterbilden im Bereich psychische Gesundheit CURAVIVA INSOS YOUVITA Weiterbildung ermöglicht gemeinsame Vorgehensweisen, ein vertieftes Verständnis für die Bedürfnisse der begleiteten Personen und die Umsetzung präventiver Ansätze im Alltag. ARTISET bietet spezifische Weiterbildungen für Führungs- und Fachpersonen im Arbeitsalltag an. Zum ARTISET-Angebot Zum Angebot Eine psychische Belastung (früh) erkennen INSOS YOUVITA Psychische Belastungen entwickeln sich oft schleichend. Für Fachpersonen gilt es, Verhaltensänderungen ernst zu nehmen, das Gespräch zu suchen und bei Bedarf rasch spezialisierte Dienste beizuziehen (Hausarzt, Psychiatrie, Sucht- oder Krisendienste, Sozialberatung). Psychische Krankheiten A-Z | Pro Mente Sana Zur Webseite Gesundheitsförderung Schweiz | Material zur Förderung und Früherkennung psychischer Belastungen Zur Webseite Kampagne «Wie geht’s dir?» | Tipps, Materialien, Impulse Zur Webseite Beratung und Hilfe finden CURAVIVA INSOS YOUVITA In einer konkreten Situation müssen Teams in der Lage sein, die Betroffenen und ihr Umfeld rasch an geeignete Unterstützungsmöglichkeiten weiterzuleiten. Hier finden Sie Adressen, Dienstleistungen und Beratungsangebote für fachspezifische Hilfe, direkte Begleitung oder punktuelle Unterstützung. Pro Mente Sana Zur Webseite Recovery Stammtisch von Pro Mente Sana Zur Webseite Selbsthilfegruppen Zur Webseite Fachstelle Lebensräume von Insieme Schweiz Zur Webseite Kompetenzzentrum Leaving Care Zur Webseite Zur Notwendigkeit niederschwelliger und bedarfsorientierter Unterstützung für junge Menschen | Positionspapier | NiPro (Niederschwellige Projekte | 2025 Dokument herunterladen Menschen mit herausforderndem Verhalten begleiten CURAVIVA INSOS YOUVITA Ein wirksamer Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen basiert auf dem Verständnis von Bedürfnissen, Überlastungen oder Spannungen sowie auf gezieltem Handeln zur Förderung von Lebensqualität, Teilhabe und günstigen Rahmenbedingungen. Hier finden Sie praktische Anhaltspunkte, Leitlinien und Evaluationsinstrumente, um in Ihrer Institution geeignete Antworten zu entwickeln. 10 Schritte für psychische Gesundheit | Für Menschen mit komplexer Behinderung Zur Webseite Beurteilung und Therapie verhaltensbezogener und psychologischer Symptome bei Menschen mit Demenz | Leitfaden | CURAVIVA | 2026 pdf, 538,4 KB Download Agogischer Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen. Leitlinien für Leitungspersonen und Mitarbeitende in institutionellen Settings | Leitlinien | HSLU et FHNW | 2023 Dokument herunterladen Skala der Emotionalen Entwicklung – Diagnostik | von Tanja Sappok, Sabine Zepperitz, Brian Fergus Barrett, Anton Došen | 2018 Zur Webseite Menschen in Suchtsituationen begleiten CURAVIVA INSOS YOUVITA Bei Suchtsituationen ist der Beizug von Fachpersonen unerlässlich. Hier finden Sie Ressourcen und Fachstellen, die Ihre Organisation und Ihre Teams unterstützen. Suchtberatung und -therapie | Allgemeine Informationsseite des BAG Zur Webseite Sucht im Alter | Faktenblatt | CURAVIVA | 2025 pdf, 83,6 KB Download Infodrog | Branchenverzeichnis Zur Webseite Safezone | Kostenlose Online-Beratung Zur Webseite Menschen mit Suizidgedanken begleiten CURAVIVA INSOS YOUVITA Suizidgedanken oder -äusserungen müssen immer ernst genommen werden. Dank klaren internen Abläufen und verlässlichen externen Partnern sind die Teams in solchen Krisensituationen nicht auf sich allein gestellt. Die folgenden Ressourcen bieten Information, Orientierung und Unterstützung. Praxishilfe für den Umgang mit suizidalen Krisen | Leitfaden | YOUVITA, Pro Juventute | 2022 pdf, 1,9 MB Download Die Dargebotene Hand – 143 | Anonyme und rund um die Uhr Beratung Zur Webseite Ipsilon | Materialien für die Entwicklung interner Abläufe Zur Webseite Reden-kann-retten.ch | Infomaterial | BAG Zur Webseite 12 Tipps für den Umgang mit suizidgefährdeten Menschen | FSSZ Dokument herunterladen SERO-App | Selbstmanagement-Tool für suizidgefährdete Personen und ihre Angehörigen Zur Webseite Autonomie Inklusion Interprofessionelle Zusammenarbeit Intervention Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Kompetenzen Lebensqualität Partizipation Prävention Recht Selbstbestimmung Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeitePersonal rekrutieren und führenPersonal rekrutieren und führen Hier erfahren Sie, wie Sie qualifizierte Fachpersonen für Ihren Betrieb rekrutieren, deren Zufriedenheit fördern und Unterstützung in der Karriereplanung – inklusive Ausbildung – bieten können. Rekrutierung & Employer Branding sozjobs.ch: So präsentieren Sie Ihr Unternehmen CURAVIVA INSOS YOUVITA Präsentieren Sie Ihr Unternehmen auf sozjobs.ch und bauen Sie eine attraktive Arbeitgeber-Marke auf. Angebot von sozjobs.ch entdecken sozjobs.ch: Stelleninserate wirkungsvoll veröffentlichen CURAVIVA INSOS YOUVITA Nutzen Sie die Reichweite von sozjobs.ch – die führende Jobplattform für Sozial- und Gesundheitsberufe und Partner von ARTISET. Angebot von sozjobs.ch entdecken So schaffen Sie attraktive Jobs CURAVIVA INSOS YOUVITA In diesen Checklisten finden Sie grosse und kleine Ansätze, mithilfe deren Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität steigern können. So schaffen Sie attraktive Jobs | Checklisten für Arbeitgeber im Sozial- und Gesundheitsbereich | Übersicht | ARTISET | 2024 pdf, 109,1 KB Download Personalrekrutierung und Personalmanagement | Checkliste | ARTISET | 2024 docx, 64,9 KB Download Anstellungsbedingungen | Checkliste | ARTISET | 2024 docx, 62,8 KB Download Arbeitstätigkeit | Checkliste | ARTISET | 2024 docx, 61,4 KB Download Führung und Weiterentwicklung | Checkliste | ARTISET | 2024 docx, 61,4 KB Download Unternehmenskultur und Teamzusammenhalt | Checkliste | ARTISET | 2024 docx, 58,4 KB Download Managementverständnis | Checkliste | ARTISET | 2024 docx, 62,7 KB Download Stellenbeschreibung aufsetzen CURAVIVA INSOS YOUVITA Welche Informationen soll eine Stellenbeschreibung enthalten? Nutzen Sie unsere Mustervorlage für die Stellenbeschreibung «Fachfrau/-mann Langzeitpflege und -betreuung mit eidgenössischem Fachausweis FA» und adaptieren Sie diese auf Ihre Bedürfnisse. Mustervorlage | Stellenbeschreibung Langzeitpflege und -betreuung FA | ARTISET | 2024 pdf, 117,8 KB Download Faire Löhne festlegen CURAVIVA INSOS YOUVITA Faire Löhne sind ein zentraler Hebel, um Mitarbeitende zu gewinnen, zu halten und die Qualität Ihrer Dienstleistungen langfristig zu sichern. Pauschale Lohnempfehlungen greifen hier jedoch zu kurz: Löhne unterscheiden sich je nach Kanton, Region, Betriebsgrösse, Aufgabenprofil und Berufserfahrung deutlich. Umso wichtiger ist ein systematisches und transparentes Vorgehen. Als Verantwortliche sind Sie gut beraten, sich an orts- und branchenüblichen Vergleichswerten zu orientieren und diese mit Ihrem eigenen Leistungsauftrag und den finanziellen Rahmenbedingungen abzugleichen. Verschiedene Hilfsmittel unterstützen Sie dabei: Die Lohnempfehlungen von XUND bieten Ihnen praxisnahe Richtwerte für Gesundheits- und Sozialberufe und sind besonders hilfreich, wenn Ihre Institution interdisziplinär aufgestellt ist. Die Lohnempfehlungen Hauswirtschaft liefern eine verlässliche Grundlage für Funktionen im Bereich Hauswirtschaft und Supportdienste und unterstützen eine faire Entlöhnung aller Berufsgruppen in Ihrer Institution. Mit dem Lohnrechner können Sie individuelle Löhne nach Region, Branche und Funktion vergleichen und so Ihre internen Lohnentscheide datenbasiert absichern. Lohngleichheitsanalyse vornehmen Ergänzend empfiehlt es sich, die Lohngleichheit systematisch zu überprüfen. Unser Merkblatt zeigt Ihnen, wie Sie Lohngleichheitsanalysen pragmatisch umsetzen und rechtliche sowie reputative Risiken reduzieren können. Lohngleichheitsanalyse | Merkblatt | CURAVIVA, INSOS, senesuisse | 2020 pdf, 221,6 KB Download Ausländisches Personal rekrutieren CURAVIVA INSOS YOUVITA Ausländische Fachpersonen können einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung Ihres Personals leisten. Gleichzeitig ist ihre Anstellung an klare rechtliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft. Eine sorgfältige Prüfung schützt vor Fehlbesetzungen und schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Anerkennungsstatus der Ausbildung klären Wer in der Schweiz einen reglementierten Gesundheitsberuf ausüben will, muss über ein anerkanntes Diplom verfügen. Reglementiert sind Berufe, deren Ausübung gesetzlich geregelt und an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden ist. Ob eine Anerkennung erforderlich ist und welche Stelle zuständig ist, erfahren Sie auf der Informationsplattform anerkennung.swiss. Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegediplome Für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in den Gesundheitsberufen ist unter anderem das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) zuständig. Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob der ausländische Abschluss hinsichtlich Ausbildungsniveau, -dauer und -inhalten mit der schweizerischen Ausbildung vergleichbar ist. Das Verfahren kann zu folgenden Entscheiden führen: volle Anerkennung, Anerkennung mit Ausgleichsmassnahmen (z. B. Zusatzpraxis oder Eignungsprüfung), Ablehnung bei wesentlichen Unterschieden. Endet das Verfahren positiv, gilt die Ausbildung als gleichwertig, und es bestehen die gleichen Lohnansprüche wie bei einer schweizerischen Ausbildung. Zeit einplanen Anerkennungsverfahren dauern häufig mehrere Monate. Planen Sie diesen Zeitbedarf frühzeitig ein und klären Sie, ob und in welcher Funktion ein Einsatz während des laufenden Verfahrens möglich ist. Strukturiert und rechtssicher anstellen Neben der Diplomanerkennung sind weitere Punkte zu prüfen, etwa Aufenthaltsstatus, Arbeitsbewilligung, Sprachkompetenzen und berufliche Einsatzmöglichkeiten. Unsere Checkliste unterstützt Sie dabei, alle relevanten Aspekte systematisch zu berücksichtigen und rechtssicher vorzugehen. Checkliste für die Voraussetzungen bei einer Anstellung | Arbeitsinstrument | ARTISET | 2024 pdf, 34,8 KB Download Ursula Arn Leiterin Berufs- und Personalentwicklung Alter Deutschschweiz +41 41 419 72 35 ursula.arn@artiset.ch Führung & Management Innovative Konzepte umsetzen CURAVIVA INSOS YOUVITA In unserer Serie «UpGrade – bestehendes erneuern und verbessern» sammeln wir innovative Modelle, Konzepte und Projekte zur Berufs- und Personalentwicklung – aus der Praxis für die Praxis. Führung und Organisation Zufriedene Mitarbeitende dank kollektivem Leitungsmodell Beitrag lesen Wie der Wandel zu einer flachen, agilen Organisationsstruktur gelingt Beitrag lesen Kreisorganisation: Heim mit 450 Mitarbeitenden kollegial führen Beitrag lesen Partizipatives Management Beitrag lesen Prozesslandkarte statt hierarchisches Organigramm Beitrag lesen Mit «Design Thinking» dem Fachkräftemangel entgegenwirken Beitrag lesen Tragfähiges Team dank regelmässigen «Liniengesprächen» Beitrag lesen Ergiebige Jahresgespräche dank anregenden Themenkarten Beitrag lesen Die Teams der Altersinstitution bewerten sich selbst Beitrag lesen Kommunikation Vorfälle sicher und effizient melden – mit einem Stufenplan Beitrag lesen Eine App, die Mitarbeitende zeitnah und transparent informiert Beitrag lesen Empfehlungen für ein gutes Personalmanagement YOUVITA Dieses Arbeitsinstrument unterstützt Sie als Verantwortliche dabei, das Personalmanagement in Ihrer Institution der Kinder- und Jugendhilfe wirksam und qualitätsorientiert zu gestalten. Die folgenden Massnahmen zeigen auf, wie Sie zentrale Anforderungen im Alltag gezielt umsetzen können: Schaffen Sie klare Strukturen und Transparenz: Definieren Sie Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen schriftlich (Stellenbeschriebe, Organigramm, Arbeitsverträge). Das schafft Orientierung, Sicherheit und Verlässlichkeit. Sichern Sie die personelle und fachliche Qualität: Stellen Sie sicher, dass Personaldotation, Fachquote und Qualifikationen dem Leistungsauftrag entsprechen. Eine ausreichende Präsenz und hohe Fachlichkeit sind zentrale Voraussetzungen für das Kindeswohl. Investieren Sie in Führung, Begleitung und Entwicklung: Fördern Sie Mitarbeitende gezielt durch regelmässige Mitarbeitergespräche, Supervision sowie interne und externe Weiterbildungen. Fachliche und persönliche Entwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess. Achten Sie auf Gesundheit und Belastbarkeit: Implementieren Sie ein systematisches Gesundheitsmanagement und regeln Sie den Umgang mit krankheitsbedingten Absenzen klar. Überforderung ist aktiv zu vermeiden – Fürsorgepflicht ist Führungsaufgabe. Gestalten Sie Anstellung und Rekrutierung professionell: Nutzen Sie standardisierte Anstellungsverfahren mit klaren Eignungsprüfungen, persönlichem Gespräch und Vier-Augen-Prinzip. So sichern Sie Qualität und Passung nachhaltig. Stärken Sie Fallverantwortung und Zusammenarbeit: Ordnen Sie jedem Kind eine klare fallführende Bezugsperson zu und definieren Sie die Zusammenarbeit mit Eltern, Netzwerken und Fachstellen verbindlich. Gute Koordination erhöht Wirksamkeit. Verstehen Sie Ausbildung als Teil des Personalmanagements: Bieten Sie qualitätsgesicherte Ausbildungsplätze mit klaren Konzepten und verbindlicher Praxisbegleitung an. Ausbildung stärkt langfristig die Fachkräftebasis. Nutzen Sie Qualität als Aushandlungsprozess: Bringen Sie Anforderungen von Kindern, Eltern, Mitarbeitenden und Finanzierenden bewusst in Balance. Qualität entsteht im Zusammenspiel von Anspruch, Ressourcen und Kompetenzen. Anforderungen an das Personalmanagement in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe | Arbeitsinstrument | YOUVITA | 2022 pdf, 2,1 MB Download Einen gelingenden Berufseinstieg sicherstellen CURAVIVA INSOS YOUVITA Im Rahmen des Projekts «Der erste Einstieg zählt!» haben wir uns mit den Bedingungen für einen gelingenden Berufseinstieg von Sozialpädagog:innen in die stationäre Kinder- und Jugendhilfe auseinandergesetzt. Die folgenden Tipps lassen sich auf verschiedene Berufsbereiche anwenden: Begleitung von Anfang an sicherstellen: Planen Sie den Einstieg aktiv, mit klarer Ansprechperson, regelmässigen Gesprächen und fachlichem Backup. Kontinuierliche Begleitung ist der wichtigste Erfolgsfaktor. Überforderung gezielt vermeiden: Rechnen Sie mit anfänglicher Unsicherheit und reduzieren Sie den Erwartungsdruck. Vermitteln Sie klar: Lernen braucht Zeit, Fehler gehören dazu. Struktur geben – Orientierung schaffen: Setzen Sie auf einen strukturierten Einarbeitungsplan (Abläufe, Rollen, Konzepte). Das schafft Sicherheit und entlastet langfristig das Team. Beziehung und Teamkultur aktiv fördern: Sorgen Sie für eine wertschätzende, unterstützende Teamkultur. Soziale Einbindung und Zugehörigkeit stärken Motivation und Bindung. Reflexion ermöglichen: Schaffen Sie Raum für gemeinsame Reflexion von herausfordernden Situationen. Das unterstützt die professionelle Entwicklung und reduziert Kündigungsrisiken. Einstieg als Investition verstehen: Der hohe Begleitungsaufwand zu Beginn zahlt sich aus – durch stabilere Arbeitsverhältnisse, höhere Zufriedenheit und geringere Fluktuation. Der erste Einstieg zählt | Ergebnisbericht | ARTISET, YOUVITA | 2025 pdf, 1,1 MB Download Mitarbeitende bei der Karriereplanung unterstützen CURAVIVA INSOS YOUVITA Eine gezielte Karriereplanung stärkt Motivation, Bindung und Fachlichkeit Ihrer Mitarbeitenden. Als Verantwortliche schaffen Sie die nötigen Rahmenbedingungen, indem Sie Entwicklung früh thematisieren, transparente Regeln festlegen und individuelle Lösungen ermöglichen. Planen Sie Aus- und Weiterbildungen gemeinsam und vorausschauend.Unterstützen Sie Mitarbeitende dabei, Bildungsangebote sorgfältig zu prüfen und realistisch zu planen. Klären Sie frühzeitig Finanzierung, Zeitaufwand und betriebliche Erwartungen. Halten Sie Kostenübernahme, Anrechnung von Arbeitszeit, Verpflichtungen nach Abschluss und allfällige Rückzahlungsklauseln verbindlich in einer Weiterbildungsvereinbarung fest. Das schafft Klarheit und Verlässlichkeit für beide Seiten. Nutzen Sie betriebliche und kollektive Lösungen.Prüfen Sie, ob Weiterbildungen intern oder für ganze Teams angeboten werden können. Betriebliche Gesamtlösungen sind oft wirksam, praxisnah und kostengünstiger als Einzelkurse und fördern gleichzeitig den Wissensaustausch in der Institution. Klären Sie Finanzierungsmöglichkeiten systematisch.Für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen stehen Bundesbeiträge zur Verfügung. Diese reduzieren die finanzielle Belastung für Mitarbeitende und Arbeitgebende deutlich. Ergänzend geben die kantonalen Stipendienstellen Auskunft zu weiteren Unterstützungsleistungen und individuellen Anspruchsvoraussetzungen. Nutzen Sie unser Angebot der Laufbahnberatung.Unsere Laufbahnberatung unterstützt Mitarbeitende dabei, ihre beruflichen Ziele zu klären und passende Weiterbildungs- und Entwicklungsschritte zu definieren. Für Sie als Arbeitgeber schafft dies eine fundierte Basis für gezielte Entwicklungs- und Nachfolgeplanung. Angebot der Laufbahnberatung entdecken Berufliche Perspektiven für Krankenpfleger:innen FA SRK | Broschüre | ARTISET | 2025 pdf, 323,3 KB Download Berufliche Perspektiven für Pflegeassistent:innen | Broschüre | ARTISET | 2025 pdf, 331,5 KB Download Berufliche Perspektiven für Pflegehelfende | Broschüre | ARTISET | 2025 pdf, 425,1 KB Download Arbeitszeugnisse korrekt und professionell erstellen CURAVIVA INSOS YOUVITA Gemäss Obligationenrecht (OR Art. 330a) haben Mitarbeitende Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – bis zehn Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Als Vorgesetzte sind Sie verpflichtet, Arbeitszeugnisse korrekt, vollständig und wahrheitsgetreu auszustellen. Folgendes müssen Sie dabei beachten: Zwischenzeugnis: Kann jederzeit verlangt werden, etwa bei Führungswechsel, Funktionsänderung oder interner Neuorientierung. Es wird in der Gegenwartsform verfasst und enthält keine Angaben zum Austritt. Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Gibt Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten. Es muss vollständig, sachlich korrekt und wohlwollend formuliert sein.Ein professionelles Zeugnis umfasst u. a. Personalien, Dauer und Pensum, Funktion und Aufgaben, Beurteilung von Arbeitsweise, Fachkompetenz und Verhalten, gegebenenfalls Führungsqualitäten oder Ausbildungserfolge sowie eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift. Arbeitsbestätigung: Beschränkt sich auf Funktion und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Sie eignet sich bei sehr kurzen Anstellungen oder bei erheblichen Differenzen in der Leistungsbeurteilung. Ihre Branchenlösung: Arbeitszeugnis Swiss+ ARTISET CURAVIVA INSOS YOUVITA Exklusives Angebot für Mitglieder Mit dem Arbeitszeugnis swiss+ ARTISET können Sie einfach und schnell aussagekräftige, vollständige und individuelle Arbeitszeugnisse erstellen. Entdecken Sie ein Tool, das an die Berufsfelder, Fachfunktionen und Organisationsstufen in Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf angepasst ist. Arbeitszeugnis Swiss+ ARTISET entdecken Arbeitsrecht & Sozialversicherungen CURAVIVA INSOS YOUVITA Weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Betriebsführung und Recht umsetzen». Mehr erfahren Bildung & Kompetenzen time2learn – Ihre digitale Ausbildungsplattform für die FaBe-Lehre CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Als Verantwortliche in Ausbildungsbetrieben begleiten Sie FaBe-Lernende effizient und strukturiert. Mit time2learn steht Ihnen eine digitale, praxisnahe Plattform zur Verfügung, die Sie durch den gesamten Ausbildungsprozess begleitet – von der Planung über die Durchführung bis zur Evaluation. Wie Sie time2learn nutzen können Prozess vereinfachen: time2learn integriert alle vier FaBe-Fachrichtungen und unterstützt sowohl die dreijährige wie auch die verkürzte zweijährige Ausbildung. Sie behalten stets den Überblick über Lernfortschritt, Praxisaufträge und Leistungsziele Ihrer Lernenden. Arbeitsaufwand reduzieren: Die Plattform enthält praxisnahe Dokumente, Vorlagen und Vorausfüllungen, was administrative Aufgaben reduziert und Ihnen mehr Zeit für die Begleitung der Lernenden lässt. Schulung buchen Nehmen Sie an einer time2learn-Schulung oder weiterführenden Kursen teil, um das Maximum aus der Plattform herauszuholen. Support nutzen Haben Sie Fragen zur Nutzung oder Lizenzverwaltung? Der time2learn-Support steht Ihnen gerne zur Verfügung – per E-Mail. Jetzt einsteigen und Lizenzen bestellen Als Mitglied von ARTISET profitieren Sie von günstigeren Lizenzkosten und Mengenrabatten ab zwei Lernenden. Eine Lizenz pro lernende Person gilt je Ausbildungsjahr und gibt Ihnen Zugriff auf alle Funktionen. Zum Bestellformular time2learn | Angebot in der Übersicht | ARTISET, kibesuisse, SAVOIRSOCIAL | 2022 pdf, 445,9 KB Download time2learn | FAQ | ARTISET, kibesuisse, SAVOIRSOCIAL | 2025 pdf, 3,2 MB Download time2learn | Lizenzkosten | ARTISET, kibesuisse, SAVOIRSOCIAL | 2024 pdf, 70,3 KB Download Ausbildung PrA INSOS Die Praktische Ausbildung Schweiz PrA ist ein niederschwelliges Berufsbildungsangebot. Sie steht Menschen mit Lernschwierigkeiten offen, die keinen Zugang zu einem anerkannten Berufsabschluss (EBA, EFZ) haben. Ausbildung PrA entdecken Innovative Ausbildungskonzepte umsetzen CURAVIVA INSOS YOUVITA In unserer Serie «UpGrade – bestehendes erneuern und verbessern» sammeln wir innovative Modelle, Konzepte und Projekte zur Berufs- und Personalentwicklung – aus der Praxis für die Praxis. Mit dem integrativen Ausbildungsmodell junge Talente gewinnen und halten Beitrag lesen Eine Ausbildungsmethode, die Lernende motiviert Beitrag lesen Ausbildungsstation des Generationenhaus Neubad, Basel Beitrag lesen Ausbildungsverpflichtung CURAVIVA INSOS YOUVITA Seit dem 1. Juli 2024 gilt das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (BGAP). Ziel des Gesetzes ist es, die Pflegeausbildung gezielt zu stärken und genügend Ausbildungsplätze sicherzustellen. Für Sie als Bildungsverantwortliche:r bedeutet das konkret: Kantone beteiligen sich an den Kosten der praktischen Ausbildung für Studierende in der Pflege HF und im Bachelorstudiengang Pflege FH. Damit sollen Ausbildungsbetriebe finanziell entlastet und zusätzliche Ausbildungsplätze ermöglicht werden. Höhere Fachschulen (HF) erhalten kantonale Beiträge zur Sicherung und Weiterentwicklung ihres Ausbildungsangebots. Studierende der Pflege HF und FH können kantonale Ausbildungsbeiträge erhalten, um den Zugang zur Ausbildung zu erleichtern. Der Bund beteiligt sich finanziell an den kantonalen Massnahmen. Wichtig für die Praxis: Die konkrete Ausgestaltung, Höhe der Beiträge und Anspruchsvoraussetzungen sind kantonal geregelt. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die geltenden Bestimmungen in Ihrem Kanton. Berufsbildung zukunftsorientiert weiterentwickeln CURAVIVA INSOS YOUVITA Um Berufslernende gezielt auf die heutigen und künftigen Anforderungen vorzubereiten, lohnt es sich, Ausbildungssettings bewusst weiterzuentwickeln – inhaltlich, didaktisch und strukturell. Interprofessionell ausbilden – Zusammenarbeit systematisch lernen Die Handreichung «Jetzt interprofessionell ausbilden» zeigt, wie Sie interprofessionelle Ausbildung (ipA) praxisnah in den Ausbildungsalltag integrieren können. Sie erhalten: einen klaren Kompetenzrahmen für interprofessionelle Zusammenarbeit (Kommunikation, Personenzentrierung, Qualitätsentwicklung), konkrete Anleitungen für ipA-Sequenzen, die sich an realen Fallsituationen orientieren, Hinweise, wie Lernende verschiedener Berufe und Ausbildungsniveaus gemeinsam lernen und Verantwortung übernehmen. So stärken Sie frühzeitig kooperative Kompetenzen und erhöhen die Ausbildungsqualität sowie die Attraktivität Ihres Betriebs als Lernort. Jetzt interprofessionell ausbilden | Eine Handreichung zur Umsetzung von ipA-Sequenzen (Screen) | ARTISET, CURAVIVA, INSOS | 2022 pdf, 2,7 MB Download Jetzt interprofessionell ausbilden | Eine Handreichung zur Umsetzung von ipA-Sequenzen (Print) | ARTISET, CURAVIVA, INSOS | 2022 pdf, 2,8 MB Download Berufsbildung an neue Versorgungsrealitäten anbinden Die Publikationen aus dem Projekt BESRO zeigen auf, wie sich die Berufsbildung an veränderte Versorgungsmodelle anpassen lässt – insbesondere im Hinblick auf sozialräumliche und personenzentrierte Ausrichtungen. Sie erhalten: eine Analyse neuer Qualifikationsanforderungen in Betreuung, Begleitung und Pflege, konkrete Themenfelder und Handlungsempfehlungen, wie Ausbildungsinhalte stärker mit sozialraumorientierten Angeboten verknüpft werden können, Ansatzpunkte, um Ausbildung strategisch in die Organisationsentwicklung einzubetten. Damit stellen Sie sicher, dass die Berufsbildung mit den fachlichen und strukturellen Entwicklungen Ihrer Institution Schritt hält. Projekt BESRO | Themenfelder und Handlungsempfehlungen | ARTISET | 2022 pdf, 181,2 KB Download Projekt BESRO | Bericht | ARTISET | 2022 pdf, 207,1 KB Download Berufsbilder und Bildungssystematik CURAVIVA INSOS YOUVITA Als Ausbildungsverantwortliche:r ist es wichtig, dass Sie den Unterschied zwischen Grundbildung und höherer Berufsbildung kennen. Für den Überblick über die reglementierten Berufe und Ausbildungswege stehen Ihnen folgende Grundlagen zur Verfügung: Berufsbilder der Pflege und sozialen Arbeit Sozialeberufe.ch | SAVOIRSOCIAL Webseite besuchen Gesundheitsberufe | OdaSanté Webseite besuchen Bildungssystematik im Überblick Bildungssystematik Pflege und Betreuung | ARTISET | 2024 pdf, 193,0 KB Download Bildungssystematik Küche, Restauration, Hauswirtschaft und Hotellerie | ARTISET | 2024 pdf, 193,6 KB Download Bildungssystematik Reinigung, Unterhalt, Sicherheit | ARTISET | 2022 pdf, 177,0 KB Download Reglementierte Berufe im Überblick Eidgenössisch reglementierte Berufe (Ausbildungen) in Institutionen | ARTISET | 2024 pdf, 183,9 KB Download Abgrenzung zwischen höherer Berufsbildung und Weiterbildung Unterschiede eidg. Ausbildungsabschlüsse Tertiär B und Weiterbildungsangebote | CURAVIVA | 2016 pdf, 71,2 KB Download Kompetenzen für medizinaltechnische Verrichtungen CURAVIVA INSOS YOUVITA Fachpersonen dürfen nur im Rahmen jener Kompetenzen eingesetzt werden, die sie in einer reglementierten Ausbildung erworben haben. Sobald es um eine Erweiterung von Kompetenzen durch Weiterbildungen geht, bewegen Sie sich in einem rechtlichen Grauzone. Um Risiken zu vermeiden, ist eine sorgfältige Einordnung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zentral. Hier finden Sie Informationen und praxisnahe Hilfsinstrumente, die Sie dabei unterstützen, den Einsatz von Fachpersonen rechtssicher zu gestalten. Kompetenzen: Grundlagen Medizinaltechnische Verrichtungen | ARTISET | 2023 pdf, 110,0 KB Download Medizinaltechnische Verrichtungen | FAQ | ARTISET | 2024 pdf, 299,8 KB Download Kompetenzen: Erweiterung Empfehlungen zur Auswahl eines Bildungsanbieters | ARTISET | 2024 pdf, 91,5 KB Download Empfehlungen für ergänzende betriebliche Massnahmen | ARTISET | 2025 pdf, 100,8 KB Download Vorlage für Verlaufsdokumentation Kompetenzerweiterung | ARTISET | 2025 dotx, 79,0 KB Download Kompetenzen: Entzug Beispiel für Ablauf Kompetenzentzug Medizinaltechnik | ARTISET | 2024 pdf, 84,9 KB Download Projekt TaskShifting ARTISET entwickelt ein Projekt gegen Personalmangel Story lesen Weiterbildung CURAVIVA INSOS YOUVITA Finden Sie das geeignete Angebot, um Ihre Kompetenzen praxisnah zu erweitern. Alle Weiterbildungen können Sie auch als massgeschneiderte Schulung, die bei Ihnen vor Ort durchgeführt wird, buchen. Weiterbildungsangebot entdecken Arbeitgeberattraktivität Diversität Kompetenzen Partizipation Qualität Recht Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeiteSicherheit gewährleistenSicherheit gewährleisten Sie möchten Ihre Mitarbeitenden für Datenschutz und Cybersicherheit sensibilisieren? Die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb gewährleisten? Und von attraktiven Versicherungslösungen profitieren? Hier finden Sie attraktive Angebote und hilfreiche Tools für Ihre Institution. Datenschutz Datenschutzkonzept erstellen CURAVIVA INSOS YOUVITA Sie sind zuständig für alles, was Datenschutz anbelangt? Hier finden Sie einen Leitfaden und diverse Musterdokumente, die Sie bei der Erarbeitung eines Konzepts unterstützen. Betriebliche Gestaltung des Datenschutzes | Leitfaden | ARTISET | 2023 pdf, 170,9 KB Download Revision Datenschutzgesetz (DSG) | Checkliste | ARTISET, senesuisse | 2022 pdf, 258,1 KB Download Muster-Datenschutzkonzept | ARTISET, senesuisse | 2022 docx, 155,5 KB Download Muster-Bearbeitungsverzeichnis | ARTISET | 2023 docx, 104,7 KB Download Muster-Pflichtenheft für Datenschutzverantwortliche | ARTISET, senesuisse | 2022 docx, 142,7 KB Download Muster-Vertrag Auftragsbearbeitung Personendaten | ARTISET | 2023 docx, 278,0 KB Download Mitarbeitende für Datenschutz sensibilisieren – bei Ihnen vor Ort CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Gerne stellt Ihnen unser Partner inOri ein Angebot zusammen, dass auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dieses kann folgende Dienstleistungen beinhalten: Massgeschneiderte Workshops in Ihrer Institution Individuelle Beratungen zum Thema Datenschutz Datenschutzaudits Übernahme von Datenschutzaufgaben auf Mandatsbasis Kostenansatz: CHF 180 / Stunde Onlinetool Für eine unkomplizierte Online-Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden empfehlen wir ausserdem inoLearn. Via Browser erhalten Sie Zugang zu je einem Schulungsvideo für Mitarbeitende und Führungskräfte mit Fragen aus der Praxis sowie einem Quiz. Offerte anfragen Rechtsauskünfte CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Zum Angebot rund um Rechtsfragen Weiterbildungsangebote CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Zum Angebot rund um Datenschutz E-Mailsicherheit Mit den Services von HIN (Health Info Net AG) schützen Sie sensible Personendaten bei der elektronischen Kommunikation. Hierfür können Sie eine HIN Mitgliedschaft «Pflege & Unterstützung» abschliessen – mit oder ohne Gateway. Kundendienst von HIN kontaktieren+41 848 830 740 Sicher kommunizieren mit HIN – mit Gateway CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Eine HIN Mitgliedschaft mit Gateway beinhaltet eine E-Mail-Verschlüsselung auf Domänen-Ebene (HIN Gateway), eine Organisationsidentität, persönliche elektronische Identitäten für die Mitarbeitenden. Kosten: Aufrechnung gemäss Ramp-up-Modell und Anzahl Mitarbeitende Offerte anfragen Mehr erfahren Sicher kommunizieren mit HIN – ohne Gateway CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Eine HIN Mitgliedschaft ohne Gateway beinhaltet eine persönliche elektronische Identität und E-Mail-Adresse, eine Organisationsidentität und E-Mail-Adresse, Schutzsoftware für Endgeräte. Kosten exkl. MWST Jahresgebühr CHF 240 (CHF 380 für Nichtmitglieder) einmalige Aufnahmegebühr von CHF 30 Tipp: Es ist auch möglich, mehrere HIN Mitgliedschaften ohne Gateway zu erwerben, was möglicherweise günstiger ist als eine HIN Mitgliedschaft mit Gateway. Mitgliedschaft abschliessen Mehr erfahren Cybersicherheit ICT-Strategie erarbeiten CURAVIVA INSOS YOUVITA ICT steht für Information and Communication Technologie (Deutsch: Informations- und Kommunikationstechnologie). Sie beinhaltet nebst den technischen Systemen einer Institution auch die betrieblichen Abläufe, Prozesse und Kommunikationsflüsse. Eine funktionierende ICT-Strategie kann nicht ohne Unternehmensstrategie und Betriebskonzept entwickelt werden. Denn, ICT soll die Gesamtstrategie der Institution nachhaltig unterstützen. Dieser Leitfaden unterstützt Sie als ICT-verantwortliche Person in der Strategieentwicklung und Strategieüberprüfung. ICT-Strategie | Leitfaden für Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf | ARTISET | 2024 pdf, 418,6 KB Download Mitarbeitende in Security Awareness schulen – mit E-Learning CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Die Awareness Trainings und Phishing-Simulationen der G DATA Academy sensibilisieren Ihr Team für Sicherheit in Datenschutz und IT – flexibel und ortsunabhängig mit E-Learning. Auf einer motivierenden Lernreise schalten die Lernenden nach und nach neue Level frei und werden schnell vom Beginner zum Cybersecurity-Profi. Sie möchten das Angebot testen?Hier geht's zur kostenfreien Testlizenz Im Bestellvertrag finden Sie alle Informationen sowie Angaben zu den Mitgliederpreisen. Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail ein. Bestellvertrag | Security Awareness Trainings G Data | ARTISET | 2024 pdf, 156,8 KB Download Security Awareness Ihrer Institution evaluieren – bei Ihnen vor Ort CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Sie sind IT-Verantwortliche:r Ihrer Organisation? Gerne stellt unser Partner PH Networks für Sie ein Angebot zusammen, dass auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Zum Thema Security Awareness bieten wir folgende Dienstleistungen – direkt in Ihrer Institution: Security Assessment Wir helfen Ihnen, Schwachstellen in Ihrer IT-Infrastruktur zu finden und zu beheben. Unser Angebot umfasst: Eine Überprüfung Ihrer IT-Sicherheit vor Ort (Firewall, Malware, Backup, Know-how usw.) Eine persönliche Beratung, um Schwachstellen zu verifizieren und zu priorisieren Eine Online-Umfrage, um bestehenden Schwachstellen zu erfassen Eine Risiko-Analyse mit konkreten Handlungsempfehlungen und einem Massnahmenplan Spezialkonditionen für Mitglieder Basic (max. 12 h) | CHF 1’990 Advanced (max. 16 h) | CHF 2’990 Ultimate (max. 24 h) | CHF 3’990 Nichtmitgliederpreise auf Anfrage Security Awareness Training In unseren Inhouse-Schulungen zum Thema Security Awareness schulen wir Ihre Mitarbeitenden, potenzielle Bedrohungen zu erkennen, zu verstehen und sich vor ihnen zu schützen: Sie erhalten Wissen über die verschiedenen Aspekte der IT-Security, wie z.B. Phishing, Schutz der eigenen Internet-Identität, E-Mail-Sicherheit Sie lernen die Verhaltensweisen für mehr IT-Sicherheit Sie erhalten Informationen, um Angriffe per Mail und SMS zu erkennen Sie profitieren von einem abwechslungsreichen Programm (Schulung, Videos, Quiz usw.) Konditionen auf Anfrage Phishing-Simulation Via Phishing versuchen Angreifer, an Ihre sensiblen Daten zu gelangen. Unsere Simulation testet, wie Ihre Mitarbeitenden auf solche Angriffe reagieren. So können Sie Ihr Sicherheitsbewusstsein erhöhen und ihre Anfälligkeit für Angriffe reduzieren. Unser Angebot beinhaltet: Simulierte, individuell angepasste Phishing-Angriffe per Mail an eine definierte Empfängergruppe Die Auswahl der passenden Social Engineering-Technik für Ihre Organisation Das Einrichten einer Testumgebung Ausführliche Reportings und Auswertungen der Phishing-Angriffe Spezialkonditionen für Mitglieder 3 individuelle Phishing-Angriffe: CHF 1’200 Weitere Angriffe: je CHF 400 Nichtmitgliederpreise auf Anfrage Offerte für Angebote einholen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ARTISET Securit CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Die Branchenlösung für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit bietet Ihnen professionelle Beratung, massgeschneiderte Informationen und gezielte Schulungen. Mit ARTISET Securit können Sie sicher sein, dass Sie alle Sicherheitsstandards einhalten, insbesondere die EKAS-Richtlinien. Ob Mutterschutz, Unfallverhütung, Fehlzeitenreduktion, Personentransfer, Umgang mit toxischen Stoffen oder Sturzprävention – das Lizenzprodukt ARTISET Securit bietet Ihnen alle Tools, die Sie brauchen. Alle Leistungen im Detail:Flyer | ARTISET Securit Mitglied werden oder einloggen Sie möchten Mitglied von ARTISET Securit werden? Auf der Website von ARTISET Securit finden Sie alle Informationen zum Anmeldeprozess. Falls Sie bereits Mitglied sind, können Sie sich direkt einloggen. Mehr erfahren Versicherung ARTISET Versicherungsdienst – für Institutionen CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Der ARTISET Versicherungsdienst bietet Ihrer Mitgliedsinstitution eine massgeschneiderte Versicherungslösung, die alle Risiken im gewünschten Rahmen abdeckt. Dabei profitieren Sie von ausgefeilten Rahmenverträgen mit sehr gutem Preis-Leistungsverhältnis sowie von einer hohen Beratungskompetenz. Dienstleistungen auf einen Blick Beratung in allen Fragen des Risiko- und Versicherungsmanagements Analyse des bestehenden Versicherungsportfolios Massgeschneiderte betriebliche Personen- und Sachversicherungen Risikobeurteilung neuer Leistungen, Prozesse und Anlagen einfache Abwicklung und kosteneffiziente Absicherung im Schadensfall systematische Überprüfung und Optimierung der Angebote Partner in Ihrer Region Profitieren Sie vom Know-how und der Erfahrung unserer Partner Funk Insurance Broker AG und Neutrass AG – je nach Region, in der sich Ihre Institution befindet. Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren oder eine Offertenanfrage platzieren? Ihre Ansprechpartner: Funk Insurance Brokers AG Simon Steiger +41 58 311 04 31 | E-Mail Neutrass AG Christoph Allemann +41 41 700 80 07 | E-Mail ARTISET Versicherungsdienst | Flyer | 2024 pdf, 2,6 MB Download ARTISET Versicherungsdienst – für Mitarbeitende CURAVIVA INSOS YOUVITA Mitgliedervorteil Mit unseren Versicherungslösungen können Mitarbeitende von Mitgliedinstitutionen und deren Angehörige ihre persönlichen Versicherungen optimieren und durch Rahmenverträge von Vorzugskonditionen profitieren. Ihre Vorteile Krankenkassen-Zusatzversicherung zu Vorzugskonditionen bei CSS, Sanitas und Swica Tiefere Prämien und Einsparungen von bis zu 20 Prozent bei der Motorfahrzeugversicherung, Rechtsschutzversicherung, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung sowie Gebäudeversicherung Unser Partner Neutrass AG stellt Ihnen gerne die für Sie geeigneten Versicherungslösungen zusammen. Offerte anfragen Prämien sparen und Vorteile sichern | Flyer | ARTISET, Neutrass | 2025 pdf, 508,3 KB Download Recht Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeiteGesundheitsfragen angehenGesundheitsfragen angehen Von Gesundheitsförderung und Prävention über Schmerz- und Medikamentenmanagement bis zu Qualitätsindikatoren und medizinischen Hilfsmitteln: Hier finden Sie praxisnahe Orientierung, bewährte Instrumente und rechtliche Grundlagen, um Gesundheitsfragen strukturiert, sicher und personenzentriert anzugehen. Gesundheit fördern CURAVIVA INSOS YOUVITA Gesund und lustvoll essen – Lebensqualität im Alltag stärken Eine personenzentrierte Ernährung berücksichtigt Essbiografien, Vorlieben sowie kulturelle und religiöse Aspekte – ebenso wie Einschränkungen beim Kauen, Schlucken oder bei der Sinneswahrnehmung. Mahlzeiten werden damit zu einem zentralen Instrument der Gesundheitsförderung: Sie strukturieren den Alltag, fördern soziale Teilhabe und tragen wesentlich zur Lebensqualität bei. Entscheidend ist, dass Angebot, Atmosphäre und Unterstützung beim Essen auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen abgestimmt sind. Gesund und lustvoll essen | Magazin ARTISET | 1/2024 pdf, 4,4 MB Download ZaZa Care – Zahngesundheit von Kindern verständlich fördern Die Wissens- und Lernplattform ZaZa Care unterstützt Familien mit Kindern von 2 bis 7 Jahren dabei, Zahnpflege, Ernährung und den Besuch in der Zahnarztpraxis spielerisch und verständlich zu vermitteln. Die Inhalte sind in einfacher Sprache aufbereitet und eignen sich sowohl für Familien als auch für Fachpersonen aus Betreuung, Pädagogik und Gesundheitsversorgung. Zur Webseite von ZaZa Care Gute Betreuung im Alter umsetzen CURAVIVA INSOS Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, gute Betreuung im Alter systematisch umzusetzen und nachhaltig zu verankern. Er zeigt auf, wie psychosoziale Betreuung im Alltag konkret gestaltet werden kann – vom Start in den Tag über Essenssituationen bis hin zu Übergängen, belastenden Momenten und dem Lebensende. Gleichzeitig hilft er Ihnen, Betreuung strategisch abzusichern: in Leitbildern, Betreuungskonzepten, Organisationsmodellen, Zuständigkeiten und Führungsinstrumenten. Für Führungspersonen bietet der Leitfaden Orientierung, wie gute Betreuung als eigenständige Leistung definiert, gesteuert und finanziell mitgedacht werden kann. Für Fachpersonen liefert er praxisnahe Anregungen, wie Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität der Bewohnenden im Alltag gestärkt werden – auch bei kognitiven oder körperlichen Einschränkungen. Der Leitfaden verbindet Haltung und Struktur mit konkreten Umsetzungsbeispielen aus der Praxis. Er unterstützt Sie dabei, interprofessionell zu arbeiten, Betreuung klar von Pflege zu unterscheiden und deren präventive Wirkung gezielt zu nutzen – für Bewohnende, Mitarbeitende und die Institution als Ganzes. Downloads Gute Betreuung in Altersinstitutionen | Leitfaden | ARTISET, CURAVIVA, Paul Schiller Stiftung | 2026 pdf, 1,5 MB Download Gute Betreuung in Altersinstitutionen | Leitfaden Kurzversion | ARTISET, CURAVIVA, Paul Schiller Stiftung | 2026 pdf, 471,1 KB Download Printversion Kurzversion Leitfaden: Gute Betreuung im Alter Printversion bestellen Prävention sichern CURAVIVA Hier finden Sie Orientierungshilfen, konkrete Massnahmen und bewährte Instrumente, mit denen Sie Prävention systematisch in Ihrem Institutionsalltag verankern können. Infektionsprävention Für eine effektive Infektionsprävention empfehlen wir: ein aktuelles, institutionsspezifisches Hygienekonzept klar definierte Zuständigkeiten (z. B. verantwortliche Fachperson Infektionsprävention) standardisierte Abläufe für Hygiene, Desinfektion und Schutzmassnahmen regelmässige Schulungen und Sensibilisierung des Personals eine systematische Überprüfung und Anpassung der Massnahmen Hier finden Sie Vorlagen zur Umsetzung:Hygienekonzept | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2023Desinfektionsplan | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2023Hygiene-Checkliste | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2018 Akute respiratorische Infektionen: Prävention und Kontrolle Wie können akute respiratorische Infektionen in Altersinstitutionen verhindert – oder bei einem Ausbruch – kontrolliert werden? In diesem Leitfaden finden Sie aktuelle Empfehlungen. Angesprochen sind Verantwortliche der Infektionsprävention, Institutionsleitungen, betreuende ärztliche und pflegerische Fachpersonen, sowie kantonal zuständige Stellen.Passen Sie die Empfehlungen auf Ihre personellen und finanziellen Ressourcen, Infrastruktur und Organisation an.Akute respiratorische Infektionen: Prävention und Kontrolle | Leitfaden | Fachgremium Infektionsprävention in sozialmedizinischen Netzwerken | 2023 Nationale Strategie NOSO – wie Sie mitwirken können Die Strategie NOSO verfolgt das Ziel, die Zahl der Spital- und Pflegeheiminfektionen in der Schweiz nachhaltig zu senken. Im Fokus stehen Infektionen, die im Zusammenhang mit Pflege, Behandlung oder dem Aufenthalt in einer Institution entstehen (z. B. Pneumonien, Harnwegsinfektionen, Wundinfektionen). Für Ihre Institution bedeutet das konkret: Prävention ist Teil der Qualitätsverantwortung Infektionen sollen systematisch erfasst, analysiert und reduziert werden Schutzmassnahmen müssen verhältnismässig sein und die Lebensqualität berücksichtigen Prävention wird als kontinuierlicher Verbesserungsprozess verstanden Ernennen Sie eine für Hygiene beauftragte Person, z.B. eine LINK-Nurse Aktionsplan der Strategie NOSO in Alters- und Pflegeheimen | BAG | 2025 Suchtprävention Suchtproblematiken stellen sowohl fachliche, organisatorische als auch ethische Anforderungen an Ihre Pflege- und Betreuungsteams. Unser Faktenblatt zeigt auf, worauf Institutionen achten sollten, um problematischen Konsum frühzeitig zu erkennen, professionell damit umzugehen und Betroffene wirksam zu unterstützen. Hier sind die zentralen Erkenntnisse zur Sucht im Alter zusammengefasst: 1. Sucht im Alter ist häufig – und oft schwer erkennbar Ältere Menschen gehören zur Gruppe mit dem höchsten Anteil an chronisch risikoreichem Alkoholkonsum. Auch die regelmässige Einnahme von Schlaf- und Beruhigungsmitteln nimmt mit dem Alter deutlich zu. Symptome wie Stürze, Verwirrtheit, Gedächtnisprobleme oder Antriebslosigkeit können sowohl altersbedingt als auch suchtbedingt sein – und werden deshalb häufig zu spät erkannt.Für Ihre Praxis heisst das: Seien Sie bei Veränderungen im Verhalten besonders aufmerksam. Gehen Sie nicht automatisch von «Alterserscheinungen» aus. Beobachtungen aus Pflege und Betreuung sind zentral für die Früherkennung. 2. Alkohol und Medikamente wirken im Alter stärker Mit zunehmendem Alter verändert sich die Verstoffwechselung von Alkohol und Medikamenten. Bereits gleichbleibender Konsum kann plötzlich problematisch werden. Besonders risikoreich ist die Kombination von Alkohol mit Medikamenten (z. B. Schlafmitteln, Beruhigungsmitteln, Blutdruckmedikamenten).Typische Risiken sind: erhöhtes Sturz- und Verletzungsrisiko Delir, Verwirrtheit und kognitive Einbussen Wechselwirkungen mit Medikamenten Abhängigkeit bei längerer Einnahme (v. a. Benzodiazepine, Z-Drugs) erhöhte Suizidgefahr bei Langzeiteinnahme bestimmter Medikamente Wichtig: Bei Verdacht auf Mischkonsum ist immer eine ärztliche Beurteilung nötig. 3. Früherkennung und Frühintervention sind entscheidend Ziel ist es, problematischen Konsum vor einer Abhängigkeit zu erkennen und zu begleiten. Dafür brauchen Mitarbeitende Orientierung und Handlungssicherheit.Bewährte Instrumente sind: ein Frühinterventionskonzept als gemeinsame Grundlage Schulung der Mitarbeitenden im Erkennen und Ansprechen von Sucht motivierende Gesprächsführung statt Konfrontation Unterstützung bei der Selbstbeobachtung (z. B. Konsumprotokoll) enge Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten 4. Umgang mit Sucht im Pflegealltag: Haltung und Struktur zählen Die Begleitung von Menschen mit Suchtproblematik ist anspruchsvoll und kann belastend sein. Entscheidend sind klare institutionelle Haltungen, geregelte Abläufe und interprofessionelle Zusammenarbeit.Das bewährt sich in der Praxis: klare Regeln und Zuständigkeiten strukturierte Fallbesprechungen Zusammenarbeit mit Suchthilfe und Fachstellen Einbezug von Angehörigen, sofern im Interesse der betroffenen Person sorgfältige Dokumentation von Beobachtungen und Absprachen Eine professionelle Haltung entlastet nicht nur Betroffene, sondern auch Mitarbeitende. 5. Autonomie respektieren – Schutz dennoch sicherstellen Menschen haben das Recht, risikoreich zu konsumieren oder Hilfe abzulehnen – solange sie urteilsfähig sind und keine Gefährdung für sich oder andere besteht. Gleichzeitig haben Institutionen eine Fürsorgepflicht.Für die Praxis bedeutet das: Entscheidungen respektieren, auch wenn sie fachlich schwierig sind Schutzmassnahmen dort ergreifen, wo Gefährdung besteht ärztliche Abklärungen und ethische Reflexion einbeziehen moralischen Druck vermeiden Behandlungen bei älteren Menschen mit Suchtproblematik sind nachweislich erfolgreich – eine Begleitung lohnt sich. Sucht im Alter | Faktenblatt | CURAVIVA | 2025 Schutz vor Passivrauchen Der Schutz vor Passivrauchen ist Teil Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Bewohnenden und Mitarbeitenden. Gleichzeitig gilt es, die Selbstbestimmung rauchender Bewohnender zu achten. Die wichtigsten Fragen lassen sich wie folgt beantworten: Darf in privaten Zimmern geraucht werden? Ja, wenn die Institution dies erlaubt und der Schutz von Mitbewohnenden sowie Mitarbeitenden gewährleistet ist. Ein generelles Rauchverbot in privaten Zimmern ist zulässig, insbesondere wenn Arbeitnehmerschutz oder bauliche Gegebenheiten dies erfordern. Was gilt für Gemeinschafts- und Arbeitsbereiche? In Gemeinschafts-, Pflege- und Arbeitsbereichen darf nicht geraucht werden. Diese müssen konsequent rauchfrei sein. Wann sind Fumoirs sinnvoll? Wenn Rauchen in der Institution erlaubt ist, sollen räumlich klar abgegrenzte Fumoirs angeboten werden. Wichtig dabei sind: gute und separate Lüftung kein Rauchübertritt in andere Bereiche keine Nutzung als Aufenthalts- oder Arbeitsraum Was bedeutet das für Mitarbeitende? Mitarbeitende dürfen nicht verpflichtet werden, sich Passivrauch auszusetzen. Pflege- und Betreuungsleistungen müssen so organisiert werden, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird. Schutz vor Hitze Ältere Menschen sind besonders gefährdet durch Hitze, da Durstempfinden und Temperaturregulation eingeschränkt sind. Wirksame Präventionsmassnahmen sind: regelmässige Flüssigkeitszufuhr sicherstellen kühle Aufenthaltsräume schaffen Tagesabläufe anpassen (z. B. Aktivitäten in kühle Zeiten verlegen) leichte, gut verträgliche Mahlzeiten anbieten Risikopersonen gezielt beobachten Verschattung, Nachtlüftung technische Lösungen wie Ventilation oder Klimageräte, wo sinnvoll Ziel ist es, hitzebedingte Komplikationen frühzeitig zu verhindern, ohne die Bewohner:innen im Alltag einzuschränken. Mangelernährung vorbeugen Mangelernährung ist ein zentraler Qualitätsindikator in der stationären Langzeitpflege. Das wichtigste Warnsignal für eine Mangelernährung ist ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust (z. B. ≥ 5 % in 30 Tagen oder ≥ 10 % in 180 Tagen). Bewährte Massnahmen zur Prävention: regelmässige Gewichtskontrollen strukturierte Dokumentation interprofessionelle Ursachenabklärung Anpassung des Essangebots gezielte Unterstützung beim Essen Einbezug von Ernährungsberatung MQI | Mangelernährung | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Dekubitus vorbeugen Die Dekubitusprävention ist ein zentraler Bestandteil der Pflegequalität und Patientensicherheit. Ziel ist es, Schmerzen, Infektionen und zusätzliche Pflegebelastungen zu vermeiden und die Lebensqualität der Bewohnenden zu erhalten. Bewährte Massnahmen zur Prävention: systematische Risikoeinschätzung regelmässige Hautbeobachtung positionsunterstützende Lagerung geeignete Hilfsmittel ausreichende Ernährung und Flüssigkeitszufuhr klare Verantwortlichkeiten und Dokumentation MQI | Dekubitus | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Nationaler Pandemieplan CURAVIVA INSOS YOUVITA Der nationale Pandemieplan bietet eine Orientierungshilfe für die Vorbereitung und Bewältigung von Pandemien in der Schweiz. Er dient als Grundlage für Pandemie- und Notfallpläne und unterstützt eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren – wie auch Ihrer Institution. Warum ist der Pandemieplan für Ihre Institution relevant? Auch wenn der Pandemieplan rechtlich nicht verbindlich ist, bietet er eine Leitlinie: Er zeigt die Aufgabenteilung und Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen auf. Er hilft, die eigene Rolle und Verantwortung im Pandemiefall einzuordnen. Er unterstützt Sie dabei, eigene Pandemie- und Krisenpläne systematisch aufzubauen oder zu überprüfen. Was können Sie für Ihre Praxis übernehmen? Der Pandemieplan kombiniert strategische Grundlagen mit praxisnahen Modulen zu Überwachung, Prävention und Bewältigung einer Pandemie. Ergänzt wird er durch Checklisten und Handlungshilfen, die Ihnen die Umsetzung im Institutionsalltag erleichtern. Für Ihre Vorbereitung empfehlen sich folgende Massnahmen: Nutzen Sie den Pandemieplan als Referenzrahmen für Ihre internen Abläufe. Klären Sie Zuständigkeiten und Schnittstellen frühzeitig. Verankern Sie pandemiespezifische Aspekte in Ihrem bestehenden Krisenmanagement. Üben Sie Abläufe regelmässig, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Zum nationalen Pandemieplan Direkt zu den Checklisten Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) CURAVIVA INSOS Mit der gesundheitlichen Vorausplanung schaffen Sie Klarheit für medizinische Entscheidungen, bevor Krisen eintreten. Sie stellen sicher, dass Wünsche von Menschen mit Unterstützungsbedarf frühzeitig geklärt, korrekt dokumentiert und im Pflege- und Betreuungsalltag verlässlich berücksichtigt werden. Lebensende gestalten Die gesundheitliche Vorausplanung ist ein zentraler Bestandteil einer sorgfältigen Begleitung am Lebensende. Sie unterstützt Fachpersonen dabei, Behandlungsziele transparent zu klären und Entscheide im Sinne der betroffenen Person zu treffen – auch bei Urteilsunfähigkeit. Mehr erfahren Vorsorgeauftrag: Orientierung und Musterdokument Der Vorsorgeauftrag regelt, wer eine Person bei Urteilsunfähigkeit in persönlichen, medizinischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten darf. Hier finden Sie Informationen dazu, sowie eine Mustervorlage mit einer verständlichen Einführung in den Vorsorgeauftrag gemäss Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB), Hinweisen zu Formvorschriften, Aufbewahrung und Widerruf, einer klaren Übersicht zu Aufgabenbereichen (Personensorge, Vermögenssorge, Vertretung im Rechtsverkehr), einem handschriftlich zu verfassenden Musterdokument, das sich für die Beratung und Begleitung von Bewohnenden eignet und praxisnahe Empfehlungen, worauf Institutionen und Fachpersonen achten sollten. Erwachsenenschutzrecht | Informationen zum Vorsorgeauftrag und Musterdokument | CURAVIVA, INSOS | 2025 pdf, 1,8 MB Download Schmerzen verstehen CURAVIVA INSOS Diese Instrumente unterstützen Sie dabei, Schmerzen frühzeitig zu erkennen, zu erfassen und gezielt zu behandeln. Schmerzen erkennen und erfassen Wie können Sie erkennen, ob Menschen mit Unterstützungsbedarf unter Schmerzen leiden und diese zuverlässig erfassen? Der medizinische Qualitätsindikator (MQI) «Schmerz» empfiehlt ein Vorgehen nach dem Grundsatz: Selbsteinschätzung, sofern möglichBefragen Sie die betroffene Person mithilfe einer verbalen Ratingskala (VRS). Fremdeinschätzung, wenn Selbstauskunft nicht (mehr) möglich istNehmen Sie eine Beurteilungsskala (z.B. BESD) zur Hand und beobachten Sie insbesondere: Atmung und Lautäusserungen Gesichtsausdruck Körperspannung und Bewegung Reaktion auf Berührung oder Trost Wichtig: Klinisch gilt die Selbsteinschätzung als Goldstandard. Bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit bewährt sich eine Kombination aus Selbst- und Fremdeinschätzung. Das standardisierte Vorgehen nach dem MQI erhöht die Vergleichbarkeit, verbessert die Kommunikation im Team und unterstützt fundierte Behandlungsentscheide. MQI | Schmerz | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 712,5 KB Download MQI | Schmerz: Fremdeinschätzung | Poster | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 1,9 MB Download MQI | Schmerz: Selbsteinschätzung | Poster | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 176,0 KB Download Besonderheiten bei Menschen im Alter mit lebensbegleitenden Behinderungen Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, Schmerzen bei älteren Menschen mit lebensbegleitenden Behinderungen frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen – auch dann, wenn sich Betroffene nicht oder nur eingeschränkt äussern können. Prävention bei Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung im Alter | Leitfaden | CURAVIVA, INSOS | 2022 pdf, 528,5 KB Download Die zentralen Empfehlungen aus dem Leitfaden 1. Verhaltensänderungen als mögliches Schmerzsignal verstehen Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung können Schmerzen oft nicht oder nur eingeschränkt verbalisieren. Ungewohntes oder verändertes Verhalten ist deshalb immer ernst zu nehmen und medizinisch mitzudenken.Achten Sie insbesondere auf: Veränderungen in Mimik, Gestik, Körperhaltung Rückzug, Apathie, Teilnahmslosigkeit oder Verweigerung Unruhe, Schreien, Weinen oder Aggressivität Veränderungen in Aktivität, Schlaf oder sozialem Verhalten Körperliche Zeichen wie Schwitzen, Zittern, erhöhte Atemfrequenz oder Puls 2. Häufige Schmerzursachen kennen Viele Schmerzen bleiben unerkannt, weil sie nicht erwartet oder falsch eingeordnet werden. Besonders häufig sind: Zahn- und Mundprobleme Harnwegsinfekte Verdauungsprobleme Kopf- und Gelenkschmerzen Muskelverspannungen Schlecht angepasste Hilfsmittel Schmerzen bei cerebralen Bewegungsbehinderungen Psychische Belastungen, Angst oder Verlusterfahrungen 3. Verhalten systematisch beobachten Da die Sprache oft fehlt, ist strukturierte Beobachtung das wichtigste Instrument.Wichtig im Alltag: Beobachtungen konkret beschreiben, nicht deuten Veränderungen über die Zeit dokumentieren Situationen vergleichen (vor/nach Pflege, Mobilisation, Essen) 4. Unterstützte Kommunikation aktiv einsetzen Auch bei eingeschränkter Sprache gibt es viele Wege, Schmerzen sichtbar zu machen: Einfache, klare Sprache Wiederholungen, kurze Sätze Gestik, Mimik, Zeigen Unterstützte Kommunikation (UK) mit Bildern, Piktogrammen oder Schlüsselbegriffen 5. Interprofessionell handeln Die Erkennung von Schmerzen gelingt nur im Zusammenspiel von Pflege, Betreuung, Assistenz, Medizinischen Fachpersonen, Therapeutischen und sozialpädagogischen Fachpersonen sowie Angehörigen und gesetzlichen Vertretungen Gesundheits- und Medikamentenversorgung regeln CURAVIVA INSOS YOUVITA Eine sichere Gesundheits- und Medikamentenversorgung erfordert klare Zuständigkeiten, strukturierte Abläufe und eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Apotheke. Hier finden Sie konkrete Hilfsmittel und bewährte Leitfäden dazu. Was gehört zu einer sicheren Medikamentenversorgung? Eine strukturierte Medikamentenversorgung umfasst alle Schritte: ärztliche Verordnung und regelmässige Überprüfung Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung Vorbereitung und Verabreichung Beobachtung von Wirkung und Nebenwirkungen vollständige und nachvollziehbare Dokumentation Entscheidend sind die klare Aufgabenverteilung und die enge interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Apotheke. Nutzen Sie den Leitfaden für Ihre Praxis, um Zuständigkeiten, Prozesse und Schnittstellen zu klären und erhalten Sie Hinweise zu nicht-medikamentösen Alternativen.Medikamentenversorgung in Pflegeinstitutionen | Leitfaden | CURAVIVA, pharmaSuisse | 2025 Wie gehen Sie mit Polymedikation um? Polymedikation bezeichnet die gleichzeitige Einnahme vieler Wirkstoffe und erhöht das Risiko für Nebenwirkungen, Stürze, Delir, Hospitalisationen und sinkende Lebensqualität.Für die Praxis heisst das: Behalten Sie die Anzahl Wirkstoffe systematisch im Blick. Nutzen Sie den MQI Polymedikation als Frühwarninstrument. Führen Sie regelmässig interprofessionelle Medikationsreviews durch. Richten Sie Therapieziele an Lebensqualität und Funktionalität aus – nicht nur an Leitlinien einzelner Erkrankungen. Hilfsmittel für Ihre Praxis mit konkreten Zählregeln, Interpretationen und Ansatzpunkte für Verbesserungen.MQI | Polymedikation | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Was ist bei Menschen im Alter mit lebensbegleitenden Behinderungen besonders zu beachten? Bei dieser Personengruppe zeigen sich Krankheiten und Nebenwirkungen oft nicht typisch. Schmerzen, Unwohlsein oder unerwünschte Wirkungen äussern sich häufig über Verhaltensänderungen. Für Ihre Praxis bedeutet das: Denken Sie bei Verhaltensauffälligkeiten immer auch an somatische Ursachen. Beobachtungen aus dem Alltag sind zentral und müssen ärztlich rückgekoppelt werden. Medikamente sind regelmässig auf Notwendigkeit, Dosierung und Verträglichkeit zu prüfen. Nicht-medikamentöse Massnahmen sind konsequent mitzudenken. Dieser Leitfaden unterstützt Sie in der Einschätzung, wann Medikamente sinnvoll sind – und wann nicht:Prävention bei Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung im Alter | Leitfaden | CURAVIVA, INSOS | 2022 Wie gehen Sie verantwortungsvoll mit Neuroleptika um? Neuroleptika dürfen nur eingesetzt werden, wenn: eine klare Indikation besteht, nicht-medikamentöse Massnahmen ausgeschöpft sind und die betroffene Person oder die vertretungsberechtigte Person informiert eingewilligt hat. Dieses Formular bietet eine rechtssichere Grundlage für Information, Einwilligung und Dokumentation:Neuroleptika: Aufklärungs- und Einwilligungsformular | CURAVIVA, senesuisse | 2023 Wer entscheidet über medizinische Massnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe? Bei ausserfamiliär betreuten Kindern und Jugendlichen ist eine koordinierte Gesundheitsversorgung zentral. Wichtig für Ihre Institution: Klären Sie Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse frühzeitig. Stellen Sie eine feste medizinische Ansprechperson sicher. Dokumentieren Sie Gesundheitsdaten nachvollziehbar und übertrittssicher. Beziehen Sie Kinder und Jugendliche – entsprechend ihrer Urteilsfähigkeit – aktiv ein. Auf dieser Seite finden Sie Empfehlungen, ein Argumentarium, Leitfäden und Checklisten zur Gesundheitsversorgung von Kindern in Pflegefamilien und Institutionen:Fremdplatzierte Kinder | Pädiatrie Schweiz Wer verfügt über Kompetenzen für medizinaltechnische Verrichtungen? Fachpersonen dürfen nur im Rahmen jener Kompetenzen eingesetzt werden, die sie in einer reglementierten Ausbildung erworben haben. Sobald es um eine Erweiterung von Kompetenzen durch Weiterbildungen geht, bewegen Sie sich in einem rechtlichen Grauzone. Um Risiken zu vermeiden, ist eine sorgfältige Einordnung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zentral. Hier finden Sie Informationen und praxisnahe Hilfsinstrumente, die Sie dabei unterstützen, den Einsatz von Fachpersonen rechtssicher zu gestalten.Mehr erfahren Medizinische Qualitätsindikatoren (MQI) CURAVIVA Das KVG gibt vor, dass Sie als Alters- und Pflegeinstitution Ihre Pflegeleistungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen. Hierfür erfassen Sie Daten bei der alltäglichen Pflege der Bewohnenden in Dokumentationssystemen (Pflegedokumentation und Bedarfsermittlung) und übermitteln diese jährlich dem Bundesamt für Statistik (BFS). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wertet die erhaltenen Daten zu den medizinischen Qualitätsindikatoren (MQI) aus und publiziert jährlich Statistiken auf Heimebene. Hier finden Sie sowohl die Publikationen als auch die Kommentare der Pflegeheime dazu. Publikationen des BAG & Stellungnahmen der Betriebe MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2024 pdf, 3,5 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2024 pdf, 149,7 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2023 pdf, 3,8 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2023 pdf, 148,1 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2022 pdf, 3,5 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2022 pdf, 158,5 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2021 pdf, 3,0 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2021 pdf, 142,9 KB Download Pflegequalität datenbasiert entwickeln CURAVIVA NIP-Q-UPGRADE Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) hat CURAVIVA und senesuisse im Rahmen eines nationalen Implementierungsprogramms (NIP-Q-UPGRADE) beauftragt, die Qualität in Pflegeheimen weiterzuentwickeln, und so das Wohlbefinden der Bewohnenden zu stärken. Dies soll auf der Basis solider Daten, im Speziellen jene der MQI, unternommen werden. Hier finden Sie Instrumente, die eine datenbasierte Entwicklung der Pflegequalität unterstützen. Zu den Instrumenten Zu den Programmergebnissen Qualitätsvertrag für Pflegeheime – Qualitätsentwicklung nachhaltig sicherstellen CURAVIVA Das Krankenversicherungsgesetz KVG fordert zur «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» im Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Die Vertragspartner – CURAVIVA, Branchenverband von ARTISET, senesuisse und prio.swiss – vereinbaren in einem entsprechenden Vertrag Regeln für eine verbindliche, einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung. Ihre Aufgaben als Pflegeheim Sie messen regelmässig und sorgfältig die Qualität Ihrer Pflegeleistung – Medizinische Qualitätsindikatoren (MQI). Sie entwickeln in einem kontinuierlichen Prozess (PDCA-Zyklus) die Pflegequalität auf Basis solider Daten (MQI) und stärken damit das Wohlbefinden Ihrer Bewohnenden. Sie erstatten CURAVIVA jährlich einen Bericht zu den von Ihnen umgesetzten Massnahmen. Unsere Aufgaben als Branchenverband Qualitätsentwicklung überwachen Ergebnisse veröffentlichen Bericht erstatten gegenüber der Eidgenössischen Qualitätskommission EQK und dem Bundesrat Meilensteine in der Übersicht Bis Herbst 2026: Nationale Vertragspartner verhandeln Ab Herbst 2026: CURAVIVA eröffnet die Konsultation Bis Frühjahr 2027: Partner unterzeichnen und überweisen den Vertrag an den Bundesrat zur Genehmigung Bis Ende 2027: Einführungsphase startet Begleitinstrumente Praxiserprobte Instrumente unterstützen Sie in der Qualitätsmessung (MQI) in der datenbasierten Entwicklung der Pflegequalität (PDCA-Zyklus) Hier geht es zu den Instrumenten für Pflegeheime CURAVIVA und senesuisse haben diese Instrumente zur datenbasierten Entwicklung der Pflegequalität im Auftrag der EQK im Rahmen eines nationalen Implementierungsprogramms (NIP-Q-UPGRADE) für Pflegeheime entwickelt. Medizinische Hilfsmittel organisieren CURAVIVA INSOS YOUVITA Medizinische Hilfsmittel sind zentral für Mobilität, Kommunikation, Selbstständigkeit und Sicherheit von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Hier finden Sie Antworten auf die Frage: Was gehört zur Grundausstattung – und was ist personenspezifisch zu beantragen und zu finanzieren? Welche Hilfsmittel gehören zur Grundausstattung Ihrer Institution? Es gibt keine schweizweit einheitliche Liste. Gemäss Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (KVG, IVSE, kantonale Vorgaben) wird jedoch erwartet, dass Institutionen eine Basisinfrastruktur bereitstellen, die eine sichere Betreuung und Pflege ermöglicht. Zur institutionellen Grundausstattung zählen in der Regel: Standard-Rollstühle und Gehhilfen Dusch- und Toilettenhilfen einfache Lagerungs- und Transferhilfen Basishilfen der Unterstützten Kommunikation (UK), die von mehreren Personen genutzt werden können Nicht zur Grundausstattung gehören individuell angepasste, personenspezifische Hilfsmittel wie zum Beispiel: Elektrorollstühle individuelle Hörgeräte persönliche Sprachcomputer oder UK-Geräte Diese werden grundsätzlich als Leistungen für einzelne Personen über die Sozialversicherungen geprüft und finanziert. Wer hat Anspruch auf medizinische Hilfsmittel? Je nach Zweck und Personengruppe kommen unterschiedliche Sozialversicherungen zum Zug: Invalidenversicherung (IV) Anspruch besteht, wenn Hilfsmittel notwendig sind, um: eine Erwerbstätigkeit oder einen Aufgabenbereich auszuüben, eine Ausbildung oder Schulung zu absolvieren oder den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen (Fortbewegung, Selbstsorge, Kommunikation). Obligatorische Krankenversicherung (KVG) Die Grundversicherung vergütet Hilfsmittel, die: der Behandlung oder Überwachung einer Krankheit dienen und in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind (z. B. Gehhilfen, Rollstühle, Inkontinenzhilfen, Messgeräte). Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) AHV-Bezüger:innen erhalten Beiträge für bestimmte Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Hörgeräte), sofern diese auf der AHV-Hilfsmittelliste stehen. Bereits über die IV bezogene Hilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen weitergenutzt werden (Besitzstandgarantie). Wer übernimmt die Kosten? IV: Hilfsmittel in einfacher, zweckmässiger und wirtschaftlicher Ausführung (Leihgabe oder Kostenbeiträge). KVG / MiGeL: Kostenübernahme bis zum festgelegten Höchstvergütungsbetrag. In Pflegeinstitutionen gelten teils spezifische Regelungen. AHV: Pauschale Beiträge gemäss abschliessender Hilfsmittelliste. Ergänzungsleistungen (EL): Können Restkosten als Krankheits- oder Behinderungskosten übernehmen, wenn IV/KVG/AHV nicht ausreichen. Wer stellt den Antrag auf Hilfsmittel? Grundsätzlich: die betroffene Person selbst oder ihre gesetzliche Vertretung (Eltern, Beistand, vorsorgebeauftragte Person). Ihre Rolle als Institution: Sie unterstützen bei Bedarfserhebung, Dokumentation und Koordination, sind aber nicht selbst anspruchsberechtigt. Antragswege: IV / AHV-Hilfsmittel: Anmeldung bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons KVG / MiGeL: ärztliche Verordnung, Abwicklung über Lieferanten und Krankenkasse Zusatzberatung / Finanzierung: z. B. Pro Infirmis, Pro Senectute oder spezialisierte Fachstellen Wie organisieren Sie den Einkauf von Hilfsmitteln? Der Einkauf medizinischer Hilfsmittel ist Teil Ihres institutionellen Beschaffungswesens. Neben fachlichen Kriterien (Qualität, Eignung, Kompatibilität) sind auch vergaberechtliche Vorgaben zu beachten. Unterstützung für Ihre Praxis:Einkauf organisieren Kompetenzen erweitern CURAVIVA INSOS YOUVITA Stärken Sie die Kompetenzen Ihres Teams – mit praxisnahen Weiterbildungen oder massgeschneiderten Angeboten direkt in Ihrer Institution. Weiterbildungsangebot entdecken Ethik Integrierte Versorgung Interprofessionelle Zusammenarbeit Intervention Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Kompetenzen Lebensqualität Personenzentrierung Prävention Qualität Recht Selbstbestimmung UN-BRK UN-KRK Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%