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SeiteEinkauf organisierenEinkauf organisieren Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihren Einkauf mit dem ARTISET Einkaufsportal zentral steuern, Transparenz über Kosten und Lieferanten schaffen und Prozesse effizient gestalten. Zudem erhalten Sie fundierte Grundlagen sowie konkrete Hilfsmittel für die öffentliche Beschaffung. ARTISET Einkaufsportal CURAVIVA INSOS YOUVITA Mit dem ARTISET Einkaufsportal organisieren Sie Ihren Einkauf effizient und übersichtlich. Sie bestellen über eine zentrale Plattform – basiert auf HOREGO –, erhalten Transparenz über Kosten, Lieferanten und Sortimente und gewinnen Sicherheit bei Planung, Steuerung und Controlling Ihrer Einkäufe. Ihre Vorteile Effiziente Beschaffung Eine zentrale Plattform für sämtliche Beschaffungsbedürfnisse Zugang zu über 20 nationalen und regionalen Lieferanten mit Vollschnittstellen Möglichkeit zur Integration eigener Lieferanten Sicherheit und Komfort Sichere Datenhaltung in der Schweiz Zeitersparnis dank wiederverwendbarer Bestellvorlagen Optimierte Konditionen und Steuerung Attraktive Preise durch gezielte Sortimentssteuerung Detaillierte Einkaufsanalysen für fundierte Entscheide Optionale Verrechnungsdienstleistungen (z. B. monatliche Sammelrechnung) Die passende Variante für Ihre Institution ARTISET Einkaufsportal Nutzungsvertrag abschliessen und Portal nutzen.So einfach geht’s: Vertrag ARTISET Einkaufsportal herunterladen. Fomular vollständig ausfüllen. Per E-Mail zurücksenden. ARTISET HOREGO Classic Alle Vorteile des ARTISET Einkaufsportals – plus Verrechnungsdienstleistung: Monatliche Sammelrechnung Kontierung nach den branchenüblichen Kontenrahmen So einfach geht’s: Vertrag ARTISET HOREGO Classic herunterladen. Formular vollständig ausfüllen. Per E-Mail zurücksenden. Mehr erfahren Beschaffung CURAVIVA INSOS YOUVITA Als Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf beziehen Sie Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen bei privaten Anbietern. In der Regel untersteht Ihre Organisation dem Vergaberecht. Dieses legt fest, wie Sie diverse Leistungen am Markt beschaffen können. Das Faktenblatt zum öffentlichen Beschaffungswesen bietet Ihnen grundlegendes Wissen über das Beschaffungsrecht sowie dessen Zweck, Verfahrensgrundsätze, Vergabeverfahren und -instrumente sowie Tipps zur Beschaffungspraxis. Öffentliches Beschaffungswesen | Faktenblatt | ARTISET | 2024 pdf, 163,9 KB Download Beschaffungsleitfaden TRIAS öffnen Recht Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeitePsychische Gesundheit fördernPsychische Gesundheit fördern Die psychische Gesundheit spielt für die Qualität der Begleitung eine zentrale Rolle. Diese Rubrik bietet Anhaltspunkte und Ressourcen, die Führungskräften helfen, ihr Handeln zu strukturieren, die Teams zu unterstützen und in der Prävention, bei der Erkennung von Schwierigkeiten und bei der Begleitung komplexer Situationen kohärent vorzugehen. Psychische Gesundheit verstehen CURAVIVA INSOS YOUVITA Psychische Gesundheit und psychische Erkrankung beschreiben zwei unterschiedliche, aber miteinander verbundene Realitäten. Sie beeinflussen den Alltag, die soziale Teilhabe und den Umgang einer Person mit den Anforderungen des täglichen Lebens. Psychische Gesundheit | Definition Psychische Gesundheit bezeichnet einen Zustand des Wohlbefindens, der es einer Person ermöglicht, ihre Ressourcen zu nutzen, den Anforderungen des Alltags zu begegnen, zu arbeiten und am sozialen Leben teilhaben. Dieser Zustand ist nicht statisch. Er verändert sich im Laufe des Lebens und hängt sowohl von den individuellen Merkmalen einer Person als auch von ihrem Umfeld (den sozialen Bedingungen) ab: Wohnsicherheit, Einkommen, Zugang zu Gesundheitsleistungen, soziales Netzwerk, Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. Psychische Erkrankung | Definition Eine psychische Erkrankung liegt vor, wenn Wahrnehmung, Denken, Emotionen oder Verhalten dauerhaft vom Gewohnten abweichen. Solche Erkrankungen können die Autonomie einschränken, die Betroffenen verunsichern und soziale Beziehungen belasten. Ein Grossteil der Bevölkerung ist im Laufe des Lebens betroffen. Menschen mit Behinderungen haben ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen. In bestimmten Situationen kann eine Behinderung zudem das Erkennen einer Erkrankung erschweren. Ressourcen zu psychischer Gesundheit und Erkrankheit ICF | Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit Zur Webseite Psychische Krankheiten A-Z | Pro Mente Sana Zur Webseite Psychische Gesundheit in der Schweiz: Entwicklung, Förderung, Prävention und Versorgung | Nationaler Gesundheitsbericht | 2025 Zum Bericht Psychische Gesundheit in der Schweiz. Monitoring 2020 | Bericht | OBSAN Zum Bericht Psychische Gesundheit. Kennzahlen 2022 | OBSAN | Bulletin 11/2024 Dokument herunterladen Vorbeugen und die psychische Gesundheit stärken CURAVIVA INSOS YOUVITA Prävention und die Stärkung der psychischen Gesundheit basieren auf ressourcenstarken Teams und einer klaren Organisationsstruktur. Ziel ist es, ein gemeinsames fachliches Verständnis zu schaffen, den Begleitungsalltag zu unterstützen und präventive Ansätze in der institutionellen Praxis zu verankern. Das institutionelle Handeln strukturieren prevention.ch | Informationsplattform des BAG Zur Webseite Psy-Gesundheit.ch | Plattform mit Informationen, Hilfsmittel, Ressourcen und Adressen Zur Webseite Gesundheitsförderung Schweiz | Ressourcen und Programme zur Entwicklung institutioneller Strategien Zur Webseite 10 Schritte für psychische Gesundheit | Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz (NPG) Dokument herunterladen «Wie geht’s dir?» | Um den Dialog über die psychische Gesundheit zu fördern Zur Webseite Impulse für die Begleitung von Menschen mit Komplexer Behinderung Gemeinsam / Ensemble – 10 Inspirationen für die psychische Gesundheit Seite ansehen Sich weiterbilden im Bereich psychische Gesundheit CURAVIVA INSOS YOUVITA Weiterbildung ermöglicht gemeinsame Vorgehensweisen, ein vertieftes Verständnis für die Bedürfnisse der begleiteten Personen und die Umsetzung präventiver Ansätze im Alltag. ARTISET bietet spezifische Weiterbildungen für Führungs- und Fachpersonen im Arbeitsalltag an. Zum ARTISET-Angebot Zum Angebot Eine psychische Belastung (früh) erkennen INSOS YOUVITA Psychische Belastungen entwickeln sich oft schleichend. Für Fachpersonen gilt es, Verhaltensänderungen ernst zu nehmen, das Gespräch zu suchen und bei Bedarf rasch spezialisierte Dienste beizuziehen (Hausarzt, Psychiatrie, Sucht- oder Krisendienste, Sozialberatung). Psychische Krankheiten A-Z | Pro Mente Sana Zur Webseite Gesundheitsförderung Schweiz | Material zur Förderung und Früherkennung psychischer Belastungen Zur Webseite Kampagne «Wie geht’s dir?» | Tipps, Materialien, Impulse Zur Webseite Beratung und Hilfe finden CURAVIVA INSOS YOUVITA In einer konkreten Situation müssen Teams in der Lage sein, die Betroffenen und ihr Umfeld rasch an geeignete Unterstützungsmöglichkeiten weiterzuleiten. Hier finden Sie Adressen, Dienstleistungen und Beratungsangebote für fachspezifische Hilfe, direkte Begleitung oder punktuelle Unterstützung. Pro Mente Sana Zur Webseite Recovery Stammtisch von Pro Mente Sana Zur Webseite Selbsthilfegruppen Zur Webseite Fachstelle Lebensräume von Insieme Schweiz Zur Webseite Kompetenzzentrum Leaving Care Zur Webseite Zur Notwendigkeit niederschwelliger und bedarfsorientierter Unterstützung für junge Menschen | Positionspapier | NiPro (Niederschwellige Projekte | 2025 Dokument herunterladen Menschen mit herausforderndem Verhalten begleiten CURAVIVA INSOS YOUVITA Ein wirksamer Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen basiert auf dem Verständnis von Bedürfnissen, Überlastungen oder Spannungen sowie auf gezieltem Handeln zur Förderung von Lebensqualität, Teilhabe und günstigen Rahmenbedingungen. Hier finden Sie praktische Anhaltspunkte, Leitlinien und Evaluationsinstrumente, um in Ihrer Institution geeignete Antworten zu entwickeln. 10 Schritte für psychische Gesundheit | Für Menschen mit komplexer Behinderung Zur Webseite Beurteilung und Therapie verhaltensbezogener und psychologischer Symptome bei Menschen mit Demenz | Leitfaden | CURAVIVA | 2026 pdf, 538,4 KB Download Agogischer Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen. Leitlinien für Leitungspersonen und Mitarbeitende in institutionellen Settings | Leitlinien | HSLU et FHNW | 2023 Dokument herunterladen Skala der Emotionalen Entwicklung – Diagnostik | von Tanja Sappok, Sabine Zepperitz, Brian Fergus Barrett, Anton Došen | 2018 Zur Webseite Menschen in Suchtsituationen begleiten CURAVIVA INSOS YOUVITA Bei Suchtsituationen ist der Beizug von Fachpersonen unerlässlich. Hier finden Sie Ressourcen und Fachstellen, die Ihre Organisation und Ihre Teams unterstützen. Suchtberatung und -therapie | Allgemeine Informationsseite des BAG Zur Webseite Sucht im Alter | Faktenblatt | CURAVIVA | 2025 pdf, 83,6 KB Download Infodrog | Branchenverzeichnis Zur Webseite Safezone | Kostenlose Online-Beratung Zur Webseite Menschen mit Suizidgedanken begleiten CURAVIVA INSOS YOUVITA Suizidgedanken oder -äusserungen müssen immer ernst genommen werden. Dank klaren internen Abläufen und verlässlichen externen Partnern sind die Teams in solchen Krisensituationen nicht auf sich allein gestellt. Die folgenden Ressourcen bieten Information, Orientierung und Unterstützung. Praxishilfe für den Umgang mit suizidalen Krisen | Leitfaden | YOUVITA, Pro Juventute | 2022 pdf, 1,9 MB Download Die Dargebotene Hand – 143 | Anonyme und rund um die Uhr Beratung Zur Webseite Ipsilon | Materialien für die Entwicklung interner Abläufe Zur Webseite Reden-kann-retten.ch | Infomaterial | BAG Zur Webseite 12 Tipps für den Umgang mit suizidgefährdeten Menschen | FSSZ Dokument herunterladen SERO-App | Selbstmanagement-Tool für suizidgefährdete Personen und ihre Angehörigen Zur Webseite Autonomie Inklusion Interprofessionelle Zusammenarbeit Intervention Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Kompetenzen Lebensqualität Partizipation Prävention Recht Selbstbestimmung Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeiteMit Angehörigen arbeitenMit Angehörigen arbeiten Angehörige sind eine wichtige Ressource – sowohl für die Bewohnenden als auch für Fachpersonen. Damit eine Zusammenarbeit mit Angehörigen gelingt, müssen die Rahmenbedingungen klar definiert sein, Gespräche auf Augenhöhe geführt und die gegenseitigen Bedürfnisse abgeholt werden. Hier finden Sie konkrete Anregungen dazu, wie Sie dies in Ihrer Institution umsetzen können. Rahmenbedingungen schaffen CURAVIVA Klären Sie, in welchem Umfang Angehörige bereit sind mitzuwirken, wer als Ansprechperson agiert – sowohl auf Seiten Angehörige als auch auf Seiten der Institution – und ob die gegenseitig ausgesprochenen Erwartungen und Bedürfnisse auch erfüllt werden. Sorgen Sie für ein gemeinsames Verständnis für den Wert der Angehörigenarbeit und verankern Sie Ihr Konzept auf strategischer und personeller Ebene. Rahmenbedingungen schaffen | Leitfaden | Angehörigenarbeit | CURAVIVA | 2025 pdf, 163,6 KB Download Informationen bereitstellen CURAVIVA Klare Informationen zum Institutionsaufenthalt unterstützen Bewohner:innen und ihre Nächsten in jeder Phase: Vor dem Eintritt, nach dem Eintritt und während dem Aufenthalt. Sie beantworten Fragen rund um die Betreuung, Pflege, Gastronomie, Kommunikation und vieles mehr. Informationen bereitstellen | Leitfaden | Angehörigenarbeit | CURAVIVA | 2025 pdf, 136,7 KB Download Gespräche führen CURAVIVA Bedürfnisse lassen sich im Gespräch – sei’s im informellen oder standardisierten Rahmen – am einfachsten abholen und austauschen. Dies setzt allerdings Vertrauen voraus. Mit gezielten Massnahmen können Sie Raum für Gespräche schaffen, bei denen sich sowohl die Bewohner:innen als auch deren Angehörige wohl und gesehen fühlen. Gespräche führen | Leitfaden | Angehörigenarbeit | CURAVIVA | 2025 pdf, 171,9 KB Download Fürs standardisierte Eintritts- und Verlaufsgespräch finden Sie hier Hilfsinstrumente. Eintrittsgespräch | Leitfaden und Muster | Angehörigenarbeit | CURAVIVA | 2025 docx, 34,1 KB Download Verlaufsgespräch | Leitfaden und Muster | Angehörigenarbeit | CURAVIVA | 2025 docx, 25,5 KB Download Internen Kommunikationsfluss sicherstellen CURAVIVA Damit einem freien internen Kommunikationsfluss nichts im Weg steht, empfehlen wir folgende Massnahmen: Klären Sie Bring- und Holschuld in der Kommunikation, haben Sie ein Auge auf die zwischenmenschliche Stimmung in Ihrem Team, profitieren Sie von interdisziplinärem Wissen und planen Sie institutionalisierte Gespräche ein. Internen Kommunikationsfluss sicherstellen | Leitfaden | Angehörigenarbeit | CURAVIVA | 2025 pdf, 152,1 KB Download Mitwirkung ermöglichen CURAVIVA Schaffen Sie situative, flexible und transparente Strukturen für die Angehörigenarbeit. Das heisst konkret: Klären Sie den Umfang der gewünschten Mitwirkung, bieten Sie Raum, in dem Angehörige ihre Erfahrungen einbringen können, begleiten Sie emotionale Prozesse sorgfältig und achten Sie darauf, Mitwirkungsangebote alltagsnah und niederschwellig zu gestalten. Mitwirkung ermöglichen | Leitfaden | Angehörigenarbeit | CURAVIVA | 2025 pdf, 170,5 KB Download Beschwerden bearbeiten CURAVIVA Im Beschwerdemanagement nehmen Sie Anliegen, Rückmeldungen und Wünsche von Angehörigen entgegen und gehen auf diese ein, um Konflikten vorzubeugen. Dafür lohnt es sich: einen klaren Beschwerdeweg zu schaffen, eine konstruktive Fehlerkultur zu pflegen sowie Konfliktgespräche frühzeitig zu initiieren und optimal vorzubereiten. Beschwerden managen | Leitfaden | Angehörigenarbeit | CURAVIVA | 2025 pdf, 143,6 KB Download Mitarbeitende schulen CURAVIVA Ihre Kolleg:innen sollen mehr über die Haltung der Institution zur Angehörigenarbeit erfahren? Ihre Skills in der Gesprächsführung verfeinern? Kritikfähiger werden? Eine Schulung kann helfen. Wichtig ist dabei: Ob intern oder mithilfe externer Fachexpert:innen – eine Schulung soll stets dem Wissenstand und Kompetenzniveau der Mitarbeitenden angepasst werden. Mitarbeitende schulen | Leitfaden | Angehörigenarbeit | CURAVIVA | 2025 pdf, 93,9 KB Download Zu unserem Weiterbildungsangebot Eintritt & Aufenthalt CURAVIVA Weitere Informationen finden Sie im Dossier «Übergänge gestalten». Mehr erfahren Vertretungsbefugnis CURAVIVA Weitere Informationen finden Sie im Dossier «Integrität schützen». Mehr erfahren Diese Leitfäden haben wir in enger Zusammenarbeit mit Fach- und Führungspersonen der institutionellen Langzeitpflege, Expert:innen für Angehörigenarbeit sowie der ZHAW (Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe) für Ihre Praxis erarbeitet. Autonomie Integrierte Versorgung Interprofessionelle Zusammenarbeit Kompetenzen Partizipation Personenzentrierung Recht Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeiteFinanzierung regelnFinanzierung regeln Verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick über die zentralen Finanzierungsfragen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die Informationen unterstützen Sie dabei, Finanzierungslogiken einzuordnen, aktuelle Entwicklungen wie EFAS frühzeitig zu berücksichtigen und fundierte Entscheidungen für Ihre Institution zu treffen. Pflegefinanzierung im Überblick CURAVIVA Hier finden Sie die Grundlagen der Pflegefinanzierung in der Schweiz. Die folgenden Fragen zeigen auf, wer welche Kosten trägt, wie der Pflegebedarf erhoben wird und wo kantonale Unterschiede bestehen. Wie funktioniert die Pflegefinanzierung in der Schweiz? Die Pflegefinanzierung basiert auf einem bundesrechtlichen Rahmen (KVG/KLV) und folgt einem Drei-Komponenten-Modell: Pension, Betreuung und Pflegekosten. Pension und Betreuung werden häufig unter dem Kostenblock «Aufenthalt» zusammengefasst und von der pflegebedürftigen Person selbst getragen. Die Pflegekosten werden von drei Kostenträgern finanziert: Krankenversicherung (OKP): CHF 9.60 pro Pflegestufe, max. CHF 115.20 pro Tag pflegebedürftige Person: max. CHF 23.00 pro Tag öffentliche Hand (Kanton/Gemeinde): vollständige Übernahme der Restkosten Die Restfinanzierung entspricht den Bruttopflegekosten abzüglich OKP-Beitrag und Eigenanteil. Wie funktioniert die Bedarfsermittlung in der Pflege? Die Bedarfsermittlung der Pflege ist in Art. 8a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Sie legt fest, wie der Bedarf für Pflegeleistungen erhoben und begründet wird. Die Bedarfsermittlung umfasst drei Elemente: Beurteilung der Gesamtsituation der Patientin oder des PatientenDazu gehört auch die Abklärung des Umfelds. (Art. 8a Abs. 3 KLV) Verwendung einheitlicher Kriterien und eines gemeinsamen FormularsLeistungserbringer und Versicherer haben dafür ein gemeinsames Formular entwickelt. Darin wird insbesondere der zu erwartende Zeitaufwand dokumentiert. (Art. 8a Abs. 4 KLV). Erhebung der medizinischen QualitätsindikatorenDas verwendete Bedarfsermittlungsinstrument muss ermöglichen, dass die für Art. 59a Abs. 1 Bst. f KVG benötigten Qualitätsdaten im Rahmen der Bedarfsermittlung routinemässig erfasst werden. (Art. 8a Abs. 5 KLV). Gibt es kantonale Unterschiede in der Finanzierung stationärer Pflegeleistungen? Die Grundsätze der Pflegefinanzierung sind bundesrechtlich festgelegt. Die Beiträge der Krankenversicherung an die Kosten der einzelnen Pflegestufe werden durch den Bundesrat festgelegt. Hingegen gibt es bei kantonalen Modellen zur Restfinanzierung erhebliche Unterschiede Bundesrechtlich gilt: Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP): CHF 9.60 pro Pflegestufe(maximal CHF 115.20 pro Tag) Eigenanteil der pflegebedürftigen Person: maximal CHF 23.00 pro Tag Öffentliche Hand: übernimmt die restlichen Pflegekosten vollständig Innerhalb dieses Rahmens haben die Kantone eigene Berechnungsmodelle entwickelt. Diese unterscheiden sich in der Methodik, in der Rolle von Gemeinden und Kantonen sowie in den kantonalen Vorgaben für anerkannte Pflegeinstitutionen. Instrumente für die Ermittlung des Pflegebedarfs In der Schweiz sind aktuell drei anerkannte Instrumente im Einsatz: BESA, RAI-NH / interRAI-LTCF und PLAISIR. Das BESA- Instrument wird jedoch bis Mitte 2028 durch interRAI LTCF ersetzt werden. Die Instrumente ermitteln die Pflegebedürftigkeit in 12 Pflegestufen. Die Pflegestufen bilden die Grundlage für die Finanzierung der Pflegeleistungen. Die Instrumente müssen die Vorgaben aus Artikel 8b KLV erfüllen. Sie müssen also zwischen Leistungen der Abklärung, der Behandlung und der Grundpflege nach Art. 7 KLV unterscheiden können. Ausserdem müssen die Instrumente sich auf Zeitstudien abstützen. PLAISIR BESA und RAI und interRAI Umstellung von BESA auf interRAI LTCF Dokumente und Links Umsetzungsstand der Neuordnung der Pflegefinanzierung | Bericht | BAG | 2024 Pflegefinanzierung in der Schweiz. Überblick über die Kosten und die Finanzierung der stationären Langzeitpflege in der Schweiz | Faktenblatt | CURAVIVA | 2024 Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) Ergänzungsleistungen | Tipps für Alters- und Pflegeinstitutionen | Merkblatt | CURAVIVA, senesuisse | 2026 Pflegefinanzierung in der Palliative Care CURAVIVA Mit der Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care», die der Nationalrat am 16. Juni 2021 überwiesen hat, wurde der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung von Menschen am Lebensende zu schaffen. Das Eidgenössisches Departement des Innern EDI sieht vor, die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für Pflegeleistungen im Bereich der spezialisierten Palliative Care zu erhöhen. Die neuen Bestimmungen orientieren sich an der bestehenden Systematik der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Art. 7 KLV beschreibt die Pflegeleistungen, die im Rahmen der spezialisierten Palliative Care erbracht werden, sowie die dafür geltenden Voraussetzungen. Art. 7a KLV regelt die Höhe der OKP-Beiträge für diese Leistungen. Art. 8 KLV schreibt für Pflegeleistungen in der spezialisierten Palliative Care einen ärztlichen Auftrag oder eine ärztliche Anordnung vor. Die verbesserte Abgeltung für Leistungen der spezialisierten Palliative Care wird im KLV verankert. Palliative Care | Informationsseite | BAG Zur Webseite EFAS einordnen und vorbereiten CURAVIVA Mit der Annahme von EFAS – Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen – im November 2024 stellt der Bund die Finanzierung von Gesundheitsleistungen neu auf. Ziel ist es, Fehlanreize zwischen ambulanter und stationärer Versorgung abzubauen und die Finanzierung effizienter zu gestalten. Die Reform hat direkte Auswirkungen auf Pflegeinstitutionen und ambulante Pflegeorganisationen. Dieses Kapitel gibt Ihnen eine Einordnung von EFAS, erklärt die Auswirkungen auf die Pflegefinanzierung und zeigt auf, was Ihre Institution konkret tun kann, um sich frühzeitig vorzubereiten. CURAVIVA, Branchenverband von ARTISET, bringt sich als zukünftiger Tarifpartner aktiv in die Ausarbeitung der EFAS-Tarife ein. Ziel sind kostendeckende Tarife bei vertretbarem administrativem Aufwand für die Institutionen. Was ist EFAS? EFAS steht für einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Es handelt sich um eine Reform des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), die vom Stimmvolk im November 2024 angenommen wurde. Sie schafft einen einheitlichen Finanzierungsrahmen auf Bundesebene. Dieser Rahmen gilt ab 2028 für Spitäler und ab 2032 auch für die Pflegeinstitutionen. EFAS ändert nicht die Leistungen selbst, sondern die Art ihrer Finanzierung. Ziel ist es, ambulante und stationäre Leistungen nach denselben Finanzierungsprinzipien zu finanzieren und damit Fehlanreize im heutigen System zu reduzieren. Was bedeutet EFAS für die Pflegefinanzierung? Ab 2028 werden ambulante und stationäre Spitalleistungen einheitlich finanziert. Ab 2032 gilt dies auch für die Pflegeleistungen, sowohl in Pflegeheimen als auch bei Organisationen der ambulanten Pflege zu Hause. Die Finanzierung erfolgt neu über zwei Kostenträger: Die Kantone übernehmen 26.9 Prozent der Nettokosten (nach Abzug der Kostenbeteiligung), die Versicherer 73.1 Prozent, finanziert über Prämien. Da die Kantone neu auch ambulante Leistungen mitfinanzieren, erhalten sie zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten. Die bisherige Restkostenfinanzierung durch die Kantone entfällt. Was bedeutet EFAS für Ihre Institution? Für Ihre Institution ergeben sich bis zum Inkrafttreten von EFAS im Jahr 2032 keine unmittelbaren Änderungen bei der Finanzierung. Bereits heute müssen sich die Institutionen jedoch vorbereiten. Konkret bedeutet das: Sie stellen die Qualität Ihrer Daten sicher, insbesondere in der Kostenrechnung, der Anlagenbuchhaltung und für die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen SOMED. Diese Daten sind die zentrale Grundlage für die Entwicklung der EFAS-Tarifstruktur und für die Tarifverhandlungen. CURAVIVA, Branchenverband von ARTISET, ist auf zuverlässige und vergleichbare Daten aus den Institutionen angewiesen, um sich auf nationaler Ebene für kostendeckende Tarife einsetzen zu können. Bleiben Sie informiert Die Umsetzung von EFAS entwickelt sich laufend weiter. Bleiben Sie deshalb über Informationsveranstaltungen und Newsletter von CURAVIVA informiert. Newsletter von CURAVIVA abonnieren Kurse zum Thema entdecken KVG-Änderung: Einheitliche Finanzierung der Leistungen | Website | BAG Rechnungslegung – betriebswirtschaftliche Instrumente CURAVIVA INSOS YOUVITA Die betriebswirtschaftlichen Instrumente von ARTISET erleichtern Ihnen die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) und ermöglichen die Vergleichbarkeit von Auswertungen aus der Buchführung. Betriebswirtschaftliche Instrumente Lizenzpakete entdecken Kurse Mehr erfahren Tätigkeiten systematisch analysieren | CURAtime CURAVIVA Um Pflegeleistungen nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) korrekt abzugrenzen, den Pflegeanteil gegenüber Kantonen und Gemeinden nachvollziehbar darzustellen und den Personaleinsatz fundiert zu steuern, benötigen Institutionen verlässliche Zeit- und Leistungsdaten. CURAtime ist ein Instrument zur Tätigkeitsanalyse in Alters- und Pflegeinstitutionen. Es unterstützt Institutionen dabei, Pflege (KVG) und Betreuungsleistungen klar zu trennen, den Pflegeanteil nachvollziehbar zu belegen, den Skill-Grade-Mix für den bedarfsgerechten Mitarbeitendeneinsatz zu erheben, Prozesse und Abläufe gezielt zu verbessern, transparent aufzuzeigen, wer wofür wie viel Zeit aufwendet, Tarifverhandlungen, Personalplanung und strategische Entscheidungen fundiert zu unterstützen. Ein CURAtime-Projekt dauert in der Regel vier bis fünf Monate. Die Datenerhebung erfolgt während rund zwei Wochen. Mehr erfahren CURAtime – Tätigkeitsanalyse für Pflegeinstitutionen | Flyer | CURAVIVA, Micromed | 2024 pdf, 312,1 KB Download Recht Wirtschaftlichkeit Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%
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SeiteGesundheitsfragen angehenGesundheitsfragen angehen Von Gesundheitsförderung und Prävention über Schmerz- und Medikamentenmanagement bis zu Qualitätsindikatoren und medizinischen Hilfsmitteln: Hier finden Sie praxisnahe Orientierung, bewährte Instrumente und rechtliche Grundlagen, um Gesundheitsfragen strukturiert, sicher und personenzentriert anzugehen. Gesundheit fördern CURAVIVA INSOS YOUVITA Gesund und lustvoll essen – Lebensqualität im Alltag stärken Eine personenzentrierte Ernährung berücksichtigt Essbiografien, Vorlieben sowie kulturelle und religiöse Aspekte – ebenso wie Einschränkungen beim Kauen, Schlucken oder bei der Sinneswahrnehmung. Mahlzeiten werden damit zu einem zentralen Instrument der Gesundheitsförderung: Sie strukturieren den Alltag, fördern soziale Teilhabe und tragen wesentlich zur Lebensqualität bei. Entscheidend ist, dass Angebot, Atmosphäre und Unterstützung beim Essen auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen abgestimmt sind. Gesund und lustvoll essen | Magazin ARTISET | 1/2024 pdf, 4,4 MB Download ZaZa Care – Zahngesundheit von Kindern verständlich fördern Die Wissens- und Lernplattform ZaZa Care unterstützt Familien mit Kindern von 2 bis 7 Jahren dabei, Zahnpflege, Ernährung und den Besuch in der Zahnarztpraxis spielerisch und verständlich zu vermitteln. Die Inhalte sind in einfacher Sprache aufbereitet und eignen sich sowohl für Familien als auch für Fachpersonen aus Betreuung, Pädagogik und Gesundheitsversorgung. Zur Webseite von ZaZa Care Gute Betreuung im Alter umsetzen CURAVIVA INSOS Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, gute Betreuung im Alter systematisch umzusetzen und nachhaltig zu verankern. Er zeigt auf, wie psychosoziale Betreuung im Alltag konkret gestaltet werden kann – vom Start in den Tag über Essenssituationen bis hin zu Übergängen, belastenden Momenten und dem Lebensende. Gleichzeitig hilft er Ihnen, Betreuung strategisch abzusichern: in Leitbildern, Betreuungskonzepten, Organisationsmodellen, Zuständigkeiten und Führungsinstrumenten. Für Führungspersonen bietet der Leitfaden Orientierung, wie gute Betreuung als eigenständige Leistung definiert, gesteuert und finanziell mitgedacht werden kann. Für Fachpersonen liefert er praxisnahe Anregungen, wie Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität der Bewohnenden im Alltag gestärkt werden – auch bei kognitiven oder körperlichen Einschränkungen. Der Leitfaden verbindet Haltung und Struktur mit konkreten Umsetzungsbeispielen aus der Praxis. Er unterstützt Sie dabei, interprofessionell zu arbeiten, Betreuung klar von Pflege zu unterscheiden und deren präventive Wirkung gezielt zu nutzen – für Bewohnende, Mitarbeitende und die Institution als Ganzes. Downloads Gute Betreuung in Altersinstitutionen | Leitfaden | ARTISET, CURAVIVA, Paul Schiller Stiftung | 2026 pdf, 1,5 MB Download Gute Betreuung in Altersinstitutionen | Leitfaden Kurzversion | ARTISET, CURAVIVA, Paul Schiller Stiftung | 2026 pdf, 471,1 KB Download Printversion Kurzversion Leitfaden: Gute Betreuung im Alter Printversion bestellen Prävention sichern CURAVIVA Hier finden Sie Orientierungshilfen, konkrete Massnahmen und bewährte Instrumente, mit denen Sie Prävention systematisch in Ihrem Institutionsalltag verankern können. Infektionsprävention Für eine effektive Infektionsprävention empfehlen wir: ein aktuelles, institutionsspezifisches Hygienekonzept klar definierte Zuständigkeiten (z. B. verantwortliche Fachperson Infektionsprävention) standardisierte Abläufe für Hygiene, Desinfektion und Schutzmassnahmen regelmässige Schulungen und Sensibilisierung des Personals eine systematische Überprüfung und Anpassung der Massnahmen Hier finden Sie Vorlagen zur Umsetzung:Hygienekonzept | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2023Desinfektionsplan | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2023Hygiene-Checkliste | Vorlage | IVF Hartmann AG | 2018 Akute respiratorische Infektionen: Prävention und Kontrolle Wie können akute respiratorische Infektionen in Altersinstitutionen verhindert – oder bei einem Ausbruch – kontrolliert werden? In diesem Leitfaden finden Sie aktuelle Empfehlungen. Angesprochen sind Verantwortliche der Infektionsprävention, Institutionsleitungen, betreuende ärztliche und pflegerische Fachpersonen, sowie kantonal zuständige Stellen.Passen Sie die Empfehlungen auf Ihre personellen und finanziellen Ressourcen, Infrastruktur und Organisation an.Akute respiratorische Infektionen: Prävention und Kontrolle | Leitfaden | Fachgremium Infektionsprävention in sozialmedizinischen Netzwerken | 2023 Nationale Strategie NOSO – wie Sie mitwirken können Die Strategie NOSO verfolgt das Ziel, die Zahl der Spital- und Pflegeheiminfektionen in der Schweiz nachhaltig zu senken. Im Fokus stehen Infektionen, die im Zusammenhang mit Pflege, Behandlung oder dem Aufenthalt in einer Institution entstehen (z. B. Pneumonien, Harnwegsinfektionen, Wundinfektionen). Für Ihre Institution bedeutet das konkret: Prävention ist Teil der Qualitätsverantwortung Infektionen sollen systematisch erfasst, analysiert und reduziert werden Schutzmassnahmen müssen verhältnismässig sein und die Lebensqualität berücksichtigen Prävention wird als kontinuierlicher Verbesserungsprozess verstanden Ernennen Sie eine für Hygiene beauftragte Person, z.B. eine LINK-Nurse Aktionsplan der Strategie NOSO in Alters- und Pflegeheimen | BAG | 2025 Suchtprävention Suchtproblematiken stellen sowohl fachliche, organisatorische als auch ethische Anforderungen an Ihre Pflege- und Betreuungsteams. Unser Faktenblatt zeigt auf, worauf Institutionen achten sollten, um problematischen Konsum frühzeitig zu erkennen, professionell damit umzugehen und Betroffene wirksam zu unterstützen. Hier sind die zentralen Erkenntnisse zur Sucht im Alter zusammengefasst: 1. Sucht im Alter ist häufig – und oft schwer erkennbar Ältere Menschen gehören zur Gruppe mit dem höchsten Anteil an chronisch risikoreichem Alkoholkonsum. Auch die regelmässige Einnahme von Schlaf- und Beruhigungsmitteln nimmt mit dem Alter deutlich zu. Symptome wie Stürze, Verwirrtheit, Gedächtnisprobleme oder Antriebslosigkeit können sowohl altersbedingt als auch suchtbedingt sein – und werden deshalb häufig zu spät erkannt.Für Ihre Praxis heisst das: Seien Sie bei Veränderungen im Verhalten besonders aufmerksam. Gehen Sie nicht automatisch von «Alterserscheinungen» aus. Beobachtungen aus Pflege und Betreuung sind zentral für die Früherkennung. 2. Alkohol und Medikamente wirken im Alter stärker Mit zunehmendem Alter verändert sich die Verstoffwechselung von Alkohol und Medikamenten. Bereits gleichbleibender Konsum kann plötzlich problematisch werden. Besonders risikoreich ist die Kombination von Alkohol mit Medikamenten (z. B. Schlafmitteln, Beruhigungsmitteln, Blutdruckmedikamenten).Typische Risiken sind: erhöhtes Sturz- und Verletzungsrisiko Delir, Verwirrtheit und kognitive Einbussen Wechselwirkungen mit Medikamenten Abhängigkeit bei längerer Einnahme (v. a. Benzodiazepine, Z-Drugs) erhöhte Suizidgefahr bei Langzeiteinnahme bestimmter Medikamente Wichtig: Bei Verdacht auf Mischkonsum ist immer eine ärztliche Beurteilung nötig. 3. Früherkennung und Frühintervention sind entscheidend Ziel ist es, problematischen Konsum vor einer Abhängigkeit zu erkennen und zu begleiten. Dafür brauchen Mitarbeitende Orientierung und Handlungssicherheit.Bewährte Instrumente sind: ein Frühinterventionskonzept als gemeinsame Grundlage Schulung der Mitarbeitenden im Erkennen und Ansprechen von Sucht motivierende Gesprächsführung statt Konfrontation Unterstützung bei der Selbstbeobachtung (z. B. Konsumprotokoll) enge Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten 4. Umgang mit Sucht im Pflegealltag: Haltung und Struktur zählen Die Begleitung von Menschen mit Suchtproblematik ist anspruchsvoll und kann belastend sein. Entscheidend sind klare institutionelle Haltungen, geregelte Abläufe und interprofessionelle Zusammenarbeit.Das bewährt sich in der Praxis: klare Regeln und Zuständigkeiten strukturierte Fallbesprechungen Zusammenarbeit mit Suchthilfe und Fachstellen Einbezug von Angehörigen, sofern im Interesse der betroffenen Person sorgfältige Dokumentation von Beobachtungen und Absprachen Eine professionelle Haltung entlastet nicht nur Betroffene, sondern auch Mitarbeitende. 5. Autonomie respektieren – Schutz dennoch sicherstellen Menschen haben das Recht, risikoreich zu konsumieren oder Hilfe abzulehnen – solange sie urteilsfähig sind und keine Gefährdung für sich oder andere besteht. Gleichzeitig haben Institutionen eine Fürsorgepflicht.Für die Praxis bedeutet das: Entscheidungen respektieren, auch wenn sie fachlich schwierig sind Schutzmassnahmen dort ergreifen, wo Gefährdung besteht ärztliche Abklärungen und ethische Reflexion einbeziehen moralischen Druck vermeiden Behandlungen bei älteren Menschen mit Suchtproblematik sind nachweislich erfolgreich – eine Begleitung lohnt sich. Sucht im Alter | Faktenblatt | CURAVIVA | 2025 Schutz vor Passivrauchen Der Schutz vor Passivrauchen ist Teil Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Bewohnenden und Mitarbeitenden. Gleichzeitig gilt es, die Selbstbestimmung rauchender Bewohnender zu achten. Die wichtigsten Fragen lassen sich wie folgt beantworten: Darf in privaten Zimmern geraucht werden? Ja, wenn die Institution dies erlaubt und der Schutz von Mitbewohnenden sowie Mitarbeitenden gewährleistet ist. Ein generelles Rauchverbot in privaten Zimmern ist zulässig, insbesondere wenn Arbeitnehmerschutz oder bauliche Gegebenheiten dies erfordern. Was gilt für Gemeinschafts- und Arbeitsbereiche? In Gemeinschafts-, Pflege- und Arbeitsbereichen darf nicht geraucht werden. Diese müssen konsequent rauchfrei sein. Wann sind Fumoirs sinnvoll? Wenn Rauchen in der Institution erlaubt ist, sollen räumlich klar abgegrenzte Fumoirs angeboten werden. Wichtig dabei sind: gute und separate Lüftung kein Rauchübertritt in andere Bereiche keine Nutzung als Aufenthalts- oder Arbeitsraum Was bedeutet das für Mitarbeitende? Mitarbeitende dürfen nicht verpflichtet werden, sich Passivrauch auszusetzen. Pflege- und Betreuungsleistungen müssen so organisiert werden, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird. Schutz vor Hitze Ältere Menschen sind besonders gefährdet durch Hitze, da Durstempfinden und Temperaturregulation eingeschränkt sind. Wirksame Präventionsmassnahmen sind: regelmässige Flüssigkeitszufuhr sicherstellen kühle Aufenthaltsräume schaffen Tagesabläufe anpassen (z. B. Aktivitäten in kühle Zeiten verlegen) leichte, gut verträgliche Mahlzeiten anbieten Risikopersonen gezielt beobachten Verschattung, Nachtlüftung technische Lösungen wie Ventilation oder Klimageräte, wo sinnvoll Ziel ist es, hitzebedingte Komplikationen frühzeitig zu verhindern, ohne die Bewohner:innen im Alltag einzuschränken. Mangelernährung vorbeugen Mangelernährung ist ein zentraler Qualitätsindikator in der stationären Langzeitpflege. Das wichtigste Warnsignal für eine Mangelernährung ist ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust (z. B. ≥ 5 % in 30 Tagen oder ≥ 10 % in 180 Tagen). Bewährte Massnahmen zur Prävention: regelmässige Gewichtskontrollen strukturierte Dokumentation interprofessionelle Ursachenabklärung Anpassung des Essangebots gezielte Unterstützung beim Essen Einbezug von Ernährungsberatung MQI | Mangelernährung | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Dekubitus vorbeugen Die Dekubitusprävention ist ein zentraler Bestandteil der Pflegequalität und Patientensicherheit. Ziel ist es, Schmerzen, Infektionen und zusätzliche Pflegebelastungen zu vermeiden und die Lebensqualität der Bewohnenden zu erhalten. Bewährte Massnahmen zur Prävention: systematische Risikoeinschätzung regelmässige Hautbeobachtung positionsunterstützende Lagerung geeignete Hilfsmittel ausreichende Ernährung und Flüssigkeitszufuhr klare Verantwortlichkeiten und Dokumentation MQI | Dekubitus | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Nationaler Pandemieplan CURAVIVA INSOS YOUVITA Der nationale Pandemieplan bietet eine Orientierungshilfe für die Vorbereitung und Bewältigung von Pandemien in der Schweiz. Er dient als Grundlage für Pandemie- und Notfallpläne und unterstützt eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren – wie auch Ihrer Institution. Warum ist der Pandemieplan für Ihre Institution relevant? Auch wenn der Pandemieplan rechtlich nicht verbindlich ist, bietet er eine Leitlinie: Er zeigt die Aufgabenteilung und Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen auf. Er hilft, die eigene Rolle und Verantwortung im Pandemiefall einzuordnen. Er unterstützt Sie dabei, eigene Pandemie- und Krisenpläne systematisch aufzubauen oder zu überprüfen. Was können Sie für Ihre Praxis übernehmen? Der Pandemieplan kombiniert strategische Grundlagen mit praxisnahen Modulen zu Überwachung, Prävention und Bewältigung einer Pandemie. Ergänzt wird er durch Checklisten und Handlungshilfen, die Ihnen die Umsetzung im Institutionsalltag erleichtern. Für Ihre Vorbereitung empfehlen sich folgende Massnahmen: Nutzen Sie den Pandemieplan als Referenzrahmen für Ihre internen Abläufe. Klären Sie Zuständigkeiten und Schnittstellen frühzeitig. Verankern Sie pandemiespezifische Aspekte in Ihrem bestehenden Krisenmanagement. Üben Sie Abläufe regelmässig, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Zum nationalen Pandemieplan Direkt zu den Checklisten Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) CURAVIVA INSOS Mit der gesundheitlichen Vorausplanung schaffen Sie Klarheit für medizinische Entscheidungen, bevor Krisen eintreten. Sie stellen sicher, dass Wünsche von Menschen mit Unterstützungsbedarf frühzeitig geklärt, korrekt dokumentiert und im Pflege- und Betreuungsalltag verlässlich berücksichtigt werden. Lebensende gestalten Die gesundheitliche Vorausplanung ist ein zentraler Bestandteil einer sorgfältigen Begleitung am Lebensende. Sie unterstützt Fachpersonen dabei, Behandlungsziele transparent zu klären und Entscheide im Sinne der betroffenen Person zu treffen – auch bei Urteilsunfähigkeit. Mehr erfahren Vorsorgeauftrag: Orientierung und Musterdokument Der Vorsorgeauftrag regelt, wer eine Person bei Urteilsunfähigkeit in persönlichen, medizinischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten darf. Hier finden Sie Informationen dazu, sowie eine Mustervorlage mit einer verständlichen Einführung in den Vorsorgeauftrag gemäss Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB), Hinweisen zu Formvorschriften, Aufbewahrung und Widerruf, einer klaren Übersicht zu Aufgabenbereichen (Personensorge, Vermögenssorge, Vertretung im Rechtsverkehr), einem handschriftlich zu verfassenden Musterdokument, das sich für die Beratung und Begleitung von Bewohnenden eignet und praxisnahe Empfehlungen, worauf Institutionen und Fachpersonen achten sollten. Erwachsenenschutzrecht | Informationen zum Vorsorgeauftrag und Musterdokument | CURAVIVA, INSOS | 2025 pdf, 1,8 MB Download Schmerzen verstehen CURAVIVA INSOS Diese Instrumente unterstützen Sie dabei, Schmerzen frühzeitig zu erkennen, zu erfassen und gezielt zu behandeln. Schmerzen erkennen und erfassen Wie können Sie erkennen, ob Menschen mit Unterstützungsbedarf unter Schmerzen leiden und diese zuverlässig erfassen? Der medizinische Qualitätsindikator (MQI) «Schmerz» empfiehlt ein Vorgehen nach dem Grundsatz: Selbsteinschätzung, sofern möglichBefragen Sie die betroffene Person mithilfe einer verbalen Ratingskala (VRS). Fremdeinschätzung, wenn Selbstauskunft nicht (mehr) möglich istNehmen Sie eine Beurteilungsskala (z.B. BESD) zur Hand und beobachten Sie insbesondere: Atmung und Lautäusserungen Gesichtsausdruck Körperspannung und Bewegung Reaktion auf Berührung oder Trost Wichtig: Klinisch gilt die Selbsteinschätzung als Goldstandard. Bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit bewährt sich eine Kombination aus Selbst- und Fremdeinschätzung. Das standardisierte Vorgehen nach dem MQI erhöht die Vergleichbarkeit, verbessert die Kommunikation im Team und unterstützt fundierte Behandlungsentscheide. MQI | Schmerz | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 712,5 KB Download MQI | Schmerz: Fremdeinschätzung | Poster | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 1,9 MB Download MQI | Schmerz: Selbsteinschätzung | Poster | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 pdf, 176,0 KB Download Besonderheiten bei Menschen im Alter mit lebensbegleitenden Behinderungen Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, Schmerzen bei älteren Menschen mit lebensbegleitenden Behinderungen frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen – auch dann, wenn sich Betroffene nicht oder nur eingeschränkt äussern können. Prävention bei Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung im Alter | Leitfaden | CURAVIVA, INSOS | 2022 pdf, 528,5 KB Download Die zentralen Empfehlungen aus dem Leitfaden 1. Verhaltensänderungen als mögliches Schmerzsignal verstehen Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung können Schmerzen oft nicht oder nur eingeschränkt verbalisieren. Ungewohntes oder verändertes Verhalten ist deshalb immer ernst zu nehmen und medizinisch mitzudenken.Achten Sie insbesondere auf: Veränderungen in Mimik, Gestik, Körperhaltung Rückzug, Apathie, Teilnahmslosigkeit oder Verweigerung Unruhe, Schreien, Weinen oder Aggressivität Veränderungen in Aktivität, Schlaf oder sozialem Verhalten Körperliche Zeichen wie Schwitzen, Zittern, erhöhte Atemfrequenz oder Puls 2. Häufige Schmerzursachen kennen Viele Schmerzen bleiben unerkannt, weil sie nicht erwartet oder falsch eingeordnet werden. Besonders häufig sind: Zahn- und Mundprobleme Harnwegsinfekte Verdauungsprobleme Kopf- und Gelenkschmerzen Muskelverspannungen Schlecht angepasste Hilfsmittel Schmerzen bei cerebralen Bewegungsbehinderungen Psychische Belastungen, Angst oder Verlusterfahrungen 3. Verhalten systematisch beobachten Da die Sprache oft fehlt, ist strukturierte Beobachtung das wichtigste Instrument.Wichtig im Alltag: Beobachtungen konkret beschreiben, nicht deuten Veränderungen über die Zeit dokumentieren Situationen vergleichen (vor/nach Pflege, Mobilisation, Essen) 4. Unterstützte Kommunikation aktiv einsetzen Auch bei eingeschränkter Sprache gibt es viele Wege, Schmerzen sichtbar zu machen: Einfache, klare Sprache Wiederholungen, kurze Sätze Gestik, Mimik, Zeigen Unterstützte Kommunikation (UK) mit Bildern, Piktogrammen oder Schlüsselbegriffen 5. Interprofessionell handeln Die Erkennung von Schmerzen gelingt nur im Zusammenspiel von Pflege, Betreuung, Assistenz, Medizinischen Fachpersonen, Therapeutischen und sozialpädagogischen Fachpersonen sowie Angehörigen und gesetzlichen Vertretungen Gesundheits- und Medikamentenversorgung regeln CURAVIVA INSOS YOUVITA Eine sichere Gesundheits- und Medikamentenversorgung erfordert klare Zuständigkeiten, strukturierte Abläufe und eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Apotheke. Hier finden Sie konkrete Hilfsmittel und bewährte Leitfäden dazu. Was gehört zu einer sicheren Medikamentenversorgung? Eine strukturierte Medikamentenversorgung umfasst alle Schritte: ärztliche Verordnung und regelmässige Überprüfung Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung Vorbereitung und Verabreichung Beobachtung von Wirkung und Nebenwirkungen vollständige und nachvollziehbare Dokumentation Entscheidend sind die klare Aufgabenverteilung und die enge interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Apotheke. Nutzen Sie den Leitfaden für Ihre Praxis, um Zuständigkeiten, Prozesse und Schnittstellen zu klären und erhalten Sie Hinweise zu nicht-medikamentösen Alternativen.Medikamentenversorgung in Pflegeinstitutionen | Leitfaden | CURAVIVA, pharmaSuisse | 2025 Wie gehen Sie mit Polymedikation um? Polymedikation bezeichnet die gleichzeitige Einnahme vieler Wirkstoffe und erhöht das Risiko für Nebenwirkungen, Stürze, Delir, Hospitalisationen und sinkende Lebensqualität.Für die Praxis heisst das: Behalten Sie die Anzahl Wirkstoffe systematisch im Blick. Nutzen Sie den MQI Polymedikation als Frühwarninstrument. Führen Sie regelmässig interprofessionelle Medikationsreviews durch. Richten Sie Therapieziele an Lebensqualität und Funktionalität aus – nicht nur an Leitlinien einzelner Erkrankungen. Hilfsmittel für Ihre Praxis mit konkreten Zählregeln, Interpretationen und Ansatzpunkte für Verbesserungen.MQI | Polymedikation | Faktenblatt | ARTISET, CURAVIVA, senesuisse | 2025 Was ist bei Menschen im Alter mit lebensbegleitenden Behinderungen besonders zu beachten? Bei dieser Personengruppe zeigen sich Krankheiten und Nebenwirkungen oft nicht typisch. Schmerzen, Unwohlsein oder unerwünschte Wirkungen äussern sich häufig über Verhaltensänderungen. Für Ihre Praxis bedeutet das: Denken Sie bei Verhaltensauffälligkeiten immer auch an somatische Ursachen. Beobachtungen aus dem Alltag sind zentral und müssen ärztlich rückgekoppelt werden. Medikamente sind regelmässig auf Notwendigkeit, Dosierung und Verträglichkeit zu prüfen. Nicht-medikamentöse Massnahmen sind konsequent mitzudenken. Dieser Leitfaden unterstützt Sie in der Einschätzung, wann Medikamente sinnvoll sind – und wann nicht:Prävention bei Menschen mit einer lebensbegleitenden Behinderung im Alter | Leitfaden | CURAVIVA, INSOS | 2022 Wie gehen Sie verantwortungsvoll mit Neuroleptika um? Neuroleptika dürfen nur eingesetzt werden, wenn: eine klare Indikation besteht, nicht-medikamentöse Massnahmen ausgeschöpft sind und die betroffene Person oder die vertretungsberechtigte Person informiert eingewilligt hat. Dieses Formular bietet eine rechtssichere Grundlage für Information, Einwilligung und Dokumentation:Neuroleptika: Aufklärungs- und Einwilligungsformular | CURAVIVA, senesuisse | 2023 Wer entscheidet über medizinische Massnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe? Bei ausserfamiliär betreuten Kindern und Jugendlichen ist eine koordinierte Gesundheitsversorgung zentral. Wichtig für Ihre Institution: Klären Sie Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse frühzeitig. Stellen Sie eine feste medizinische Ansprechperson sicher. Dokumentieren Sie Gesundheitsdaten nachvollziehbar und übertrittssicher. Beziehen Sie Kinder und Jugendliche – entsprechend ihrer Urteilsfähigkeit – aktiv ein. Auf dieser Seite finden Sie Empfehlungen, ein Argumentarium, Leitfäden und Checklisten zur Gesundheitsversorgung von Kindern in Pflegefamilien und Institutionen:Fremdplatzierte Kinder | Pädiatrie Schweiz Wer verfügt über Kompetenzen für medizinaltechnische Verrichtungen? Fachpersonen dürfen nur im Rahmen jener Kompetenzen eingesetzt werden, die sie in einer reglementierten Ausbildung erworben haben. Sobald es um eine Erweiterung von Kompetenzen durch Weiterbildungen geht, bewegen Sie sich in einem rechtlichen Grauzone. Um Risiken zu vermeiden, ist eine sorgfältige Einordnung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zentral. Hier finden Sie Informationen und praxisnahe Hilfsinstrumente, die Sie dabei unterstützen, den Einsatz von Fachpersonen rechtssicher zu gestalten.Mehr erfahren Medizinische Qualitätsindikatoren (MQI) CURAVIVA Das KVG gibt vor, dass Sie als Alters- und Pflegeinstitution Ihre Pflegeleistungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen. Hierfür erfassen Sie Daten bei der alltäglichen Pflege der Bewohnenden in Dokumentationssystemen (Pflegedokumentation und Bedarfsermittlung) und übermitteln diese jährlich dem Bundesamt für Statistik (BFS). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wertet die erhaltenen Daten zu den medizinischen Qualitätsindikatoren (MQI) aus und publiziert jährlich Statistiken auf Heimebene. Hier finden Sie sowohl die Publikationen als auch die Kommentare der Pflegeheime dazu. Publikationen des BAG & Stellungnahmen der Betriebe MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2024 pdf, 3,5 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2024 pdf, 149,7 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2023 pdf, 3,8 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2023 pdf, 148,1 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2022 pdf, 3,5 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2022 pdf, 158,5 KB Download MQI – Statistiken zu Pflegeheimen | IQM – Statistiques des EMS | IMQ – Statistiche sulle case di cura | 2021 pdf, 3,0 MB Download Kommentare Pflegeheime | Commentaires EMS | Commenti case di cura | 2021 pdf, 142,9 KB Download Pflegequalität datenbasiert entwickeln CURAVIVA NIP-Q-UPGRADE Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) hat CURAVIVA und senesuisse im Rahmen eines nationalen Implementierungsprogramms (NIP-Q-UPGRADE) beauftragt, die Qualität in Pflegeheimen weiterzuentwickeln, und so das Wohlbefinden der Bewohnenden zu stärken. Dies soll auf der Basis solider Daten, im Speziellen jene der MQI, unternommen werden. Hier finden Sie Instrumente, die eine datenbasierte Entwicklung der Pflegequalität unterstützen. Zu den Instrumenten Zu den Programmergebnissen Qualitätsvertrag für Pflegeheime – Qualitätsentwicklung nachhaltig sicherstellen CURAVIVA Das Krankenversicherungsgesetz KVG fordert zur «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» im Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Die Vertragspartner – CURAVIVA, Branchenverband von ARTISET, senesuisse und prio.swiss – vereinbaren in einem entsprechenden Vertrag Regeln für eine verbindliche, einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung. Ihre Aufgaben als Pflegeheim Sie messen regelmässig und sorgfältig die Qualität Ihrer Pflegeleistung – Medizinische Qualitätsindikatoren (MQI). Sie entwickeln in einem kontinuierlichen Prozess (PDCA-Zyklus) die Pflegequalität auf Basis solider Daten (MQI) und stärken damit das Wohlbefinden Ihrer Bewohnenden. Sie erstatten CURAVIVA jährlich einen Bericht zu den von Ihnen umgesetzten Massnahmen. Unsere Aufgaben als Branchenverband Qualitätsentwicklung überwachen Ergebnisse veröffentlichen Bericht erstatten gegenüber der Eidgenössischen Qualitätskommission EQK und dem Bundesrat Meilensteine in der Übersicht Bis Herbst 2026: Nationale Vertragspartner verhandeln Ab Herbst 2026: CURAVIVA eröffnet die Konsultation Bis Frühjahr 2027: Partner unterzeichnen und überweisen den Vertrag an den Bundesrat zur Genehmigung Bis Ende 2027: Einführungsphase startet Begleitinstrumente Praxiserprobte Instrumente unterstützen Sie in der Qualitätsmessung (MQI) in der datenbasierten Entwicklung der Pflegequalität (PDCA-Zyklus) Hier geht es zu den Instrumenten für Pflegeheime CURAVIVA und senesuisse haben diese Instrumente zur datenbasierten Entwicklung der Pflegequalität im Auftrag der EQK im Rahmen eines nationalen Implementierungsprogramms (NIP-Q-UPGRADE) für Pflegeheime entwickelt. Medizinische Hilfsmittel organisieren CURAVIVA INSOS YOUVITA Medizinische Hilfsmittel sind zentral für Mobilität, Kommunikation, Selbstständigkeit und Sicherheit von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Hier finden Sie Antworten auf die Frage: Was gehört zur Grundausstattung – und was ist personenspezifisch zu beantragen und zu finanzieren? Welche Hilfsmittel gehören zur Grundausstattung Ihrer Institution? Es gibt keine schweizweit einheitliche Liste. Gemäss Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (KVG, IVSE, kantonale Vorgaben) wird jedoch erwartet, dass Institutionen eine Basisinfrastruktur bereitstellen, die eine sichere Betreuung und Pflege ermöglicht. Zur institutionellen Grundausstattung zählen in der Regel: Standard-Rollstühle und Gehhilfen Dusch- und Toilettenhilfen einfache Lagerungs- und Transferhilfen Basishilfen der Unterstützten Kommunikation (UK), die von mehreren Personen genutzt werden können Nicht zur Grundausstattung gehören individuell angepasste, personenspezifische Hilfsmittel wie zum Beispiel: Elektrorollstühle individuelle Hörgeräte persönliche Sprachcomputer oder UK-Geräte Diese werden grundsätzlich als Leistungen für einzelne Personen über die Sozialversicherungen geprüft und finanziert. Wer hat Anspruch auf medizinische Hilfsmittel? Je nach Zweck und Personengruppe kommen unterschiedliche Sozialversicherungen zum Zug: Invalidenversicherung (IV) Anspruch besteht, wenn Hilfsmittel notwendig sind, um: eine Erwerbstätigkeit oder einen Aufgabenbereich auszuüben, eine Ausbildung oder Schulung zu absolvieren oder den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen (Fortbewegung, Selbstsorge, Kommunikation). Obligatorische Krankenversicherung (KVG) Die Grundversicherung vergütet Hilfsmittel, die: der Behandlung oder Überwachung einer Krankheit dienen und in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind (z. B. Gehhilfen, Rollstühle, Inkontinenzhilfen, Messgeräte). Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) AHV-Bezüger:innen erhalten Beiträge für bestimmte Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Hörgeräte), sofern diese auf der AHV-Hilfsmittelliste stehen. Bereits über die IV bezogene Hilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen weitergenutzt werden (Besitzstandgarantie). Wer übernimmt die Kosten? IV: Hilfsmittel in einfacher, zweckmässiger und wirtschaftlicher Ausführung (Leihgabe oder Kostenbeiträge). KVG / MiGeL: Kostenübernahme bis zum festgelegten Höchstvergütungsbetrag. In Pflegeinstitutionen gelten teils spezifische Regelungen. AHV: Pauschale Beiträge gemäss abschliessender Hilfsmittelliste. Ergänzungsleistungen (EL): Können Restkosten als Krankheits- oder Behinderungskosten übernehmen, wenn IV/KVG/AHV nicht ausreichen. Wer stellt den Antrag auf Hilfsmittel? Grundsätzlich: die betroffene Person selbst oder ihre gesetzliche Vertretung (Eltern, Beistand, vorsorgebeauftragte Person). Ihre Rolle als Institution: Sie unterstützen bei Bedarfserhebung, Dokumentation und Koordination, sind aber nicht selbst anspruchsberechtigt. Antragswege: IV / AHV-Hilfsmittel: Anmeldung bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons KVG / MiGeL: ärztliche Verordnung, Abwicklung über Lieferanten und Krankenkasse Zusatzberatung / Finanzierung: z. B. Pro Infirmis, Pro Senectute oder spezialisierte Fachstellen Wie organisieren Sie den Einkauf von Hilfsmitteln? Der Einkauf medizinischer Hilfsmittel ist Teil Ihres institutionellen Beschaffungswesens. Neben fachlichen Kriterien (Qualität, Eignung, Kompatibilität) sind auch vergaberechtliche Vorgaben zu beachten. Unterstützung für Ihre Praxis:Einkauf organisieren Kompetenzen erweitern CURAVIVA INSOS YOUVITA Stärken Sie die Kompetenzen Ihres Teams – mit praxisnahen Weiterbildungen oder massgeschneiderten Angeboten direkt in Ihrer Institution. Weiterbildungsangebot entdecken Ethik Integrierte Versorgung Interprofessionelle Zusammenarbeit Intervention Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Kompetenzen Lebensqualität Personenzentrierung Prävention Qualität Recht Selbstbestimmung UN-BRK UN-KRK Diesen Inhalt weiterempfehlen Newsletter Bleiben Sie auf dem Laufenden. Anmelden0%