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Stellungnahme

Transparenzinitiative belastet Pflegeinstitutionen ohne Mehrwert

ARTISET und CURAVIVA unterstützen das Anliegen nach mehr Transparenz über Interessensbindungen zwischen pharmazeutischer Industrie und Medizin. Die vorgeschlagene Offenlegungspflicht geht jedoch am Ziel vorbei: Sie verursacht hohen administrativen Aufwand, ohne einen messbaren Mehrwert für die stationäre Langzeitpflege zu schaffen.

Worum es geht

Mit der parlamentarischen Initiative «Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz» soll eine Offenlegungspflicht zu Interessensbindungen eingeführt werden. Ziel ist es, Transparenz und Vertrauen im Gesundheitswesen zu stärken.

ARTISET und CURAVIVA anerkennen diese Zielsetzung ausdrücklich.

Hoher Aufwand – geringer Nutzen

Die Umsetzung einer umfassenden Offenlegungspflicht würde in Alters- und Pflegeinstitutionen einen erheblichen administrativen Mehraufwand verursachen. Personalressourcen müssten für Dokumentation und Berichterstattung eingesetzt werden – in einer Branche, die bereits heute stark vom Fachkräftemangel betroffen ist.

Gleichzeitig ist der praktische Nutzen begrenzt: Kontrolliert wird lediglich, ob Angaben gemacht werden – nicht, ob relevante Interessensbindungen tatsächlich bestehen oder problematisch sind. Für Bewohnende und Angehörige sind die veröffentlichten Informationen ohne vertiefte Fachkenntnisse kaum einzuordnen.

Pflegeheime kaum betroffen

Pflegeinstitutionen nach Art. 35 KVG sind im Bereich der betroffenen Medikamenten- und Hilfsmittelausgaben nur marginal involviert: Ihr Anteil liegt bei 8,73 % bzw. CHF 84,6 Mio. bei einem Gesamtaufwand von CHF 11,65 Mrd. (SOMED A 2023).
Die Einbeziehung der Pflegeheime hätte somit keinen relevanten Effekt im Sinne der Initiative.

Kostenfolgen nicht geklärt

Für den Bund werden einmalige Kosten von 2–3 Mio. Franken sowie jährliche Folgekosten von 0,5 Mio. Franken geschätzt. Der finanzielle Mehraufwand für die Leistungserbringer dürfte jedoch deutlich höher ausfallen. ARTISET und CURAVIVA fordern, dass allfällige Mehrkosten vor einer Umsetzung tariflich abgegolten werden.

Unsere Haltung

ARTISET und CURAVIVA:

  • unterstützen das Ziel von mehr Transparenz grundsätzlich,
  • lehnen jedoch die Offenlegungspflicht in der vorgeschlagenen Form ab,
  • da Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

Weiterführende Informationen

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: