Zurück
Test Zugriff verweigert
Zurück
Test Zugriff verweigert
Politik

Stärkung der Arbeitsintegration im indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat am Freitag 17. April 2026 einen Mitbericht zur Inklusions-Initiative und zum dazugehörigen indirekten Gegenvorschlag an die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) verabschiedet. Darin befürwortet sie den indirekten Gegenvorschlag, beantragt aber Ergänzungsmassnahmen. ARTISET ist erfreut, dass die Kommission auch eine Stärkung des Job Coachings nach Supported Employment verlangt.

Von der SGK-N geforderte Begleitmassnahmen

Die Kommission will die Rechte und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gezielt stärken. Bund und Kantone sollen rasch sicherstellen, dass Betroffene ihren Wohnort und ihre Wohnform frei wählen können. Die Umsetzung der Motion "IFEG modernisieren" (24.3003) soll beschleunigt werden. Zudem soll die IV den Zugang zu Hilfsmitteln und Unterstützungsleistungen besser gewährleisten, damit Menschen mit Behinderungen soziale Kontakte pflegen und sich stärker ins Berufsleben integrieren können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Arbeitsintegration: Job Coaching nach dem Modell «Supported Employment» soll länger durch die IV finanziert werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob auch Personen ohne IV-Anmeldung Anspruch darauf erhalten.

ARTISET begrüsst die Förderung von Jobcoaching nach Supported Employment

ARTISET setzt sich in Rahmen der Inklusionsinitiative und dem indirekten Gegenvorschlag für gezielte und wirksame Fördermassnahmen in der beruflichen Integration ein. Mit der Expertise der Branche engagiert sich die Föderation für eine Verankerung des Jobcoachings nach SE als Anspruchsleistung im IVG. Es ist sehr erfreulich, dass die SGK-N dieses Anliegen von ARTISET aufgegriffen und in ihre Empfehlung an die WBK-N integriert hat. ARTISET wird sich im politischen Prozess auch für weitere Anliegen einsetzen, die die Durchlässigkeit fördern und bedarfsgerechte Leistungen ermöglichen. Dazu gehört eine Flexibilisierung der Fristen für Übergangsleistungen, insbesondere für Personen mit schwankender Leistungsfähigkeit sowie die Verankerung der praktischen Ausbildung PrA im Berufsbildungsgesetz.

Das Engagement geht weiter

Die Inklusionsinitiative und der indirekte Gegenvorschlag werden Ende dieser Woche in der WBK-N beraten. In einem umfassenden Hearing ist auch ARTISET eingeladen, die Position der Branche einzubringen. Das Parlament wird das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession 2026 beraten.