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Politik

Rückblick auf die Frühjahrssession 2026

Die letzten drei Wochen debattierten die National- und Ständerät:innen zu einer Reihe von Geschäften. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit für die Rosinen aus dem Bundeshaus, die wir für Sie herausgepickt haben.

Die oft übersehene Bedeutung der Nebenhandlungen  

(Cyber-)Sicherheit, Asyl, Extremismus, Sparmassnahmen: Die Frühjahrsession 2026 des Bundesparlaments war vor allem von der Sorge geprägt, die Sicherheit im Alltag angesichts einer als bedrohlich empfundenen Aktualität zu erhöhen. Themen, die sich auf das Wohlergehen der Bevölkerung und der unterstützungsbedürftigen Menschen beziehen, standen nicht im Vordergrund. Trotz allem wurden mehrere Geschäfte behandelt, deren Bedeutung für die Mitglieder von ARTISET nicht unterschätzt werden sollte. Vergessen wir nicht, dass wichtige Reformen oft im Kleinen begonnen haben. «Les petits ruisseaux font les grandes rivières» (viele kleine Bäche bilden einen grossen Fluss), wie man im Französischen zu sagen pflegt.

25.3430 Mo. RK-N. «Kein Verbot von internationalen Adoptionen»

Soll die Adoption von Kindern aus dem Ausland vollständig eingestellt oder nur strenger kontrolliert werden? Seit Herbst 2025 gibt es ein Hin und Her zwischen parlamentarischen Räten und Kommissionen zu dieser offensichtlich heiklen Frage. In der Frühjahrsession 2026 nahm der Nationalrat die ursprüngliche Fassung der Motion erneut an, welche internationale Adoptionen besser kontrollieren, aber nicht verbieten will. Somit ist wieder der Ständerat am Zug…

22.4505 Mo. Müller-Altermatt «Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern»

Nun ist klar: Es wird weiterhin keine nationale Datengrundlage zu Kinderrechten in der Schweiz geben. Der Ständerat lehnte die Motion mit 20:17 Stimmen ab. Damit bleiben die Datenlücken im Gewaltschutz, in der Kinder- und Jugendgesundheit, bei Kindern mit Behinderungen, im Bildungsbereich sowie im Asyl- und Migrationsbereich bestehen. ARTISET und YOUVITA bedauern den Entscheid ausserordentlich. Damit ist nicht nur die Gesamtsicht auf die Umsetzung der Kinderrechte in weite Ferne gerückt, auch die Wirksamkeit der aktuellen Politik wird sich weiterhin nur schwer überprüfen lassen. ARTISET und YOUVITA hatten in den letzten Jahren wiederholt gemeinsam mit anderen Organisatoren auf die fragmentierte Datenlage hingewiesen und die Dringlichkeit einer Gesamtsicht betont. Mit der Ablehnung wird eine Lösung für das Problem nun auf die lange Bank geschoben.

25.3139 Po. Bulliard «Nationale Strategie für Kinder und Jugendliche» sowie gleichlautende 25.3332 Po. Fehr Düsel, 25.3333 Po. Rosenwasser, 25.3334 Po. Christ, 25.3335 Po. (Fivaz Fabien) Brenzikofer

Die gleichlautenden Postulate verlangen eine Strategie für Kinder und Jugendliche, die auf den drei Säulen Schutz, Förderung und Mitwirkung basiert. Aktuell unterscheiden sich die Massnahmen in Kinder- und Jugendbereich nach Kanton. Die Anstrengungen sind fragmentiert und zuweilen ungleich. ARTISET und YOUVITA begrüssen die Annahme der Postulate. Endlich wird ein kohärenter Rahmen geschaffen, damit kantonale Politiken aufeinander abgestimmt werden können und die Gleichbehandlung in der ganzen Schweiz gewährleistet wird. Die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen und den betroffenen Organisationen wird gestärkt.

25.3824 Po. Schneider Meret «Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt»

Der Nationalrat hat das Postulat mit 98:86 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat wird demnach Varianten für eine Anlaufstelle und Opferberatung für Betroffene digitaler Gewalt prüfen. Hintergrund ist die zunehmende digitale Gewalt, insbesondere gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Studien zeigen, dass rund 9 Prozent der Bevölkerung bereits Hassrede erlebt haben; bei jungen Menschen ist fast jede zweite Person betroffen. Die Folgen können schwerwiegend sein und reichen von psychischen Belastungen bis hin zu Rückzug aus der Gesellschaft oder im Extremfall Suizid. ARITSET begrüsst die Überweisung des Postulats.

16.419 pa. Iv. Humbel. «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste»

Was lange diskutiert wird, darf auch einmal enden: Der Nationalrat hat gemäss dem Antrag der SGK-N die parlamentarische Initiative abgelehnt. Damit ist das Geschäft jetzt erledigt: Es hatte sich in den letzten Jahren zunehmend gezeigt, dass der vorgeschlagene Systemwechsel mit erheblichen Umsetzungsproblemen verbunden wäre.

22.4355 Mo. Schneider-Schneiter «Megatrend Demografie. Aktualisierung der Handlungsfelder auf Bundesebene»

Die Motionärin wollte, dass sich die Schweiz auf die demografische Entwicklung vorbereitet und vorausschauend reagiert. So erwähnte sie speziell den daraus resultierenden Fachkräftemangel oder die Auswirkungen auf den Generationenvertrag. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion mit Verweis auf Doppelspurigkeiten durch andere Aktivitäten beantragt. Der Nationalrat hatte tatsächlich Handlungsbedarf gesehen, während der Ständerat die Meinung des Bundesrates teilte und die Motion in der Frühjahrsession 2026 bachab schickte.

26.3012 Mo. SGK-S «Die von pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen definieren und Vergütung durch die OKP klären»

Die Motion will, dass die Grundpflegeleistungen in der Gesetzgebung definiert werden, die durch pflegende Angehörige zu Lasten der OKP erbracht werden. Auch sollen entsprechende (tiefere) OKP-Beiträge, den arbeitsrechtlichen Status sowie Normkosten definiert werden. Ziel und Zweck sind, strikte Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit der von Angehörigen erbrachten Pflegeleistungen sicherzustellen. Der Bundesrat hat aber mit der Motion 23.4281 bereits in der Wintersession 2025 einen ähnlichen Auftrag erhalten. In der Frühjahrsession 2026 erachtete der Ständerat es trotzdem als notwendig, die Voraussetzungen für eine Vergütung von durch Angehörige erbrachten Pflegeleistungen zu regeln: Es gehe jetzt darum, Rechtssicherheit zu schaffen, Abgrenzungsfragen zu klären und eine einheitliche Anwendung in der Praxis zu gewährleisten. Gleichzeitig solle aber auch der zunehmenden Bedeutung der pflegenden Angehörigen Rechnung getragen und deren Einsatz angemessen entschädigt werden. Mit dieser Begründung nahm der Ständerat die Motion 26.3012 der SGK-S an. Es wird Aufgabe des Nationalrats sein, das Geschäft in einer der nächsten Sessionen zu behandeln.

24.4464 Mo. Regazzi «Eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder»

Die Motion will, dass eine Strategie gegen den Missbrauch von Bildmaterial, insbesondere zum Schutz der Minderjährigen, vorgelegt wird – nicht zuletzt in Hinblick auf die von der KI begünstigte Bildgenerierung und -manipulation. Aus Sicht des Bundesrats bestünden aber bereits heute ausreichende Strukturen und Massnahmen; eine zusätzliche Strategie sei nicht erforderlich. Im Herbst letzten Jahres hatte der Nationalrat verlangt, dass die Motion dahingehend angepasst wird, dass die beantragte Strategie aufeinander abgestimmte technische und rechtliche Schutzmassnahmen umfasst. In der Frühjahrsession 2026 nahm der Ständerat die vom Nationalrat angepasste Motion an, damit eine umfassende Strategie auf der Grundlage einer Gesamtübersicht erarbeitet wird. ARTISET begrüsst dieses Bemühen um Kohärenz der bereits ergriffenen Massnahmen, um das Problem in den Griff zu bekommen.

25.063 BRG «Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP 27)»

Zwischen jährlich 1,4 und 2,0 Milliarden Franken ist das Sparvolumen des jetzt verabschiedeten Entlastungspakets für den Bundeshaushalt in den Jahren 2027 bis 2029. Gestartet war der Bundesrat bei 2,4 bis 3,1 Milliarden Franken. Keine Sparmassnahme betrifft direkt die Tätigkeit der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Durch die Kürzungen in den Bereichen Forschung und Ausbildung behindert das Sparprogramm jedoch indirekt deren Bemühungen, den chronischen Fachkräftemangel zu lindern und qualitativ hochwertige Leistungen zu gewährleisten. ARTISET hatte die Sparpläne in diesen Bereichen opponiert: Aus ihrer Sicht müssten vielmehr innovative Angebote entwickelt und der Nachwuchs sichergestellt werden. In den meisten Fällen werden die Kantone die entstandenen Lücken nicht schliessen. Letztendlich hat das Parlament die vom Bundesrat angestrebten Einsparungen um rund eine Milliarde Franken pro Jahr gekürzt und damit das Einsparungsvolumen um fast 40 % reduziert. Die Finanzministerin Karin Keller-Sutter mahnte mit mässigem Erfolg, dass jeder Verzicht auf eine Entlastungsmassnahme die Lücke in den nächstjährigen Budgets vergrössere.

25.074 BRG «Heilmittelgesetz (Revision 3a). Änderung»

Die Revision des Heilmittelgesetzes soll den Einsatz digitaler Anwendungen im Umgang mit Heilmitteln erleichtern. So werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Arzneimittelrezepte und Medikationsinformationen künftig vermehrt elektronisch erstellt und genutzt werden können. Der Nationalrat folgte seiner vorberatenden Kommission und unterstützte die Stossrichtung der Vorlage, welche die Digitalisierung des Medikationsprozesses voranbringen soll. Nun ist der Ständerat am Zug.

25.3654 Po. Rumy «Gewalt gegen Gesundheitspersonal wirksam bekämpfen»

Im Berufsalltag ist das Gesundheitspersonal immer wieder von Übergriffen betroffen. Um adäquate Massnahmen treffen zu können, verlangt das Postulat, dass in einem ersten Schritt die Gewaltvorfälle systematisch dokumentiert, Schutzkonzepte erarbeitet und der Zugang zu rechtlichem Schutz und Opferhilfe sichergestellt werden. Der Bundesrat sah zwar Handlungsbedarf, wollte aber keine systematische Erfassung der Gewaltvorfälle umsetzen. Zu teuer und zu aufwändig sei dies. Der Nationalrat liess das nicht gelten und zwang den Bundesrat alle Punkte aus dem Postulat zu berücksichtigen.

25.047 BRG «Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung»

Mit der Vorlage sollen verschiedene Motionen umgesetzt werden. Eine Änderung beinhaltet auch Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Sie war im Ständerat unbestritten. So wird blinden und sehbehinderten Personen die selbständige Stimmabgabe unter Wahrung des Stimmgeheimnisses künftig erleichtert. ARTISET ist sehr erfreut über diesen Entscheid. Die Gesetzesänderung ist jedoch noch nicht in trockenen Tüchern, denn in einigen Punkten sind sich National- und Ständerat uneinig. Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat.

25.3713 Mo. Müller «Massnahmen zur Schuldentilgung der IV gegenüber der AHV»

Die Motion verlangte eine Entschuldung der IV gegenüber der AHV im Umfang von 10 Milliarden bis spätestens 2045 auf der Ausgabenseite. Die SGK-N hatte die Motion in der Vorberatung dahingehend abgeändert, dass auch Massnahmen auf der Einnahmeseite berücksichtig werden sollen, jedoch ohne die Mehrwertsteuer oder die Lohnbeiträge zu erhöhen. In der Frühjahrsession 2026 lehnte der Nationalrat die Motion mit 126 zu 61 Stimmen ab. ARTISET ist erleichtert. Vor dem Hintergrund der finanziellen Schieflage der IV ist es aus Sicht von ARTISET angezeigt, vertieft zu prüfen, wie die Zunahme der Kosten auch mit Massnahmen ausserhalb der IV, zum Beispiel durch Prävention, begrenzt werden kann.