Qualitätsmessung und -entwicklung in Pflegeheimen: Neues zum Qualitätsvertrag
Der Qualitätsvertrag für Pflegeheime wird voraussichtlich Ende 2026 dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Er sieht für Pflegeheime Aufgaben in der Qualitätsmessung und -entwicklung vor. Bereits jetzt gibt es Hilfsmittel, die die Pflegeheime dabei unterstützen, die Aufgaben des Qualitätsvertrag zu erfüllen. Erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Pflegeheime und die unterstützenden Hilfsmittel.
Die Branchenverbände der stationären Langzeitpflege (CURAVIVA und senesuisse) müssen mit dem Verband der Krankenversicherungen (prio.swiss) auf nationaler Ebene einen Qualitätsvertrag zur Qualitätsentwicklung im Sinne von Art. 58a KVG abschliessen. Im Fokus des Qualitätsvertrags für Pflegeheime steht die Qualität der in den Betrieben nach Art. 7 KLV erbrachten Pflegeleistungen.
Gemäss des Qualitätsvertrags besteht die Aufgabe der Pflegeheime in der sorgfältigen Qualitätsmessung, der kontinuierlichen Entwicklung der Pflegequalität und dem Reporting zu den umgesetzten Massnahmen. Die Betriebe können dabei auf Begleitinstrumente zurückgreifen, die im Rahmen des Projektes NIP-Q-UPGRADE erarbeitetet und mit der Praxis erprobt wurden. Dazu gehören:
Letztere unterstützen Qualitätsverantwortliche in den Pflegeheimen, konkrete Massnahmen auf der Grundlage der MQI zu entwickeln und zum Wohl der Bewohnenden umzusetzen.
Der Qualitätsvertrag soll die Verbindlichkeit von Qualitätsmessung und -entwicklung stärken und die Transparenz hinsichtlich des Umsetzungsmassnahmen in Pflegeheimen erhöhen.
CURAVIVA eröffnet die Konsultation des Vertragsentwurfs voraussichtlich im Herbst 2026. Nach der Genehmigung des Bundesrates tritt der Vertrag in Kraft, und die Einführungsphase in den Pflegeheimen beginnt. Dies ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 der Fall.