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Stellungnahme

Elektronisches Gesundheitsdossier

Das elektronische Patientendossier soll mittels einer Revision zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) weiterentwickelt werden. CURAVIVA begrüsst diese Stossrichtung, äussert aber Bedenken zur Belastung der Pflegeeinrichtungen. In einem Gespräch mit den Verantwortlichen des BAG wird CURAVIVA zeitnah Übergangslösungen diskutieren.

Der Bundesrat hat am 5. November 2025 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier an das Parlament übermittelt. Das bisherige elektronische Patientendossier (EPD) soll mittels dieser Revision zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) weiterentwickelt werden. CURAVIVA begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Revision, insbesondere die Verpflichtung aller Leistungserbringer zum künftigen E-GD. Jedoch moniert CURAVIVA, dass bis zum allfälligen Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlage die Heime unnötige Ausgaben haben, kommen sie der nach wie vor geltenden bundesgesetzlichen Pflicht zum Anschluss ans heutige EPD nach. CURAVIVA wird in Kürze die Verantwortlichen des Bundesamts für Gesundheit zu einem Gespräch treffen, um mögliche Übergangslösungen zu diskutieren. Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren!

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