Politik

Rückblick auf die Herbstsession 2026

Die drei letzten Wochen debattierten die National- und Ständerät:innen über eine Vielzahl von Geschäften. Nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit für die Rosinen aus dem Bundeshaus, die wir für Sie herausgepickt haben.

Keine Fachargumente für eine gesetzliche Anpassung? Macht nichts.

Die Politik folgt manchmal ihrer eigenen Logik. Je nach Ausgangslage werden Gründe und Argumente plötzlich anders gewichtet. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Volk Druck macht oder wenn Wahlen anstehen. Und Sie wissen ja: Bald stehen Wahlen an…

Fachexpert:innen können umfassend angehört werden. Argumente können mit Zahlen und Statistiken unterlegt sein. Es können sich sogar alle Fachpersonen einig sein. Und trotzdem fällt am Ende ein Entscheid in die entgegengesetzte Richtung.

So geschehen in der Rechtskommission des Ständerates: Eine umfassende Anhörung bestätigte den «breiten Konsens», dass sich das schweizerische Jugendstrafrecht grundsätzlich bewährt hat. Die angehörten Fachpersonen beurteilten das geltende Recht einhellig positiv und sahen keinen Anpassungsbedarf.

Die Kommission schon. Man müsse als Kommission «dem allgemeinen Rechtsverständnis und dem Bedürfnis nach einer angemessenen Reaktion auf besonders schwere Straftaten Rechnung tragen».

Übersetzt heisst das: Die Maximalstrafen im Jugendstrafrecht sollen erhöht werden - obwohl die Expert:innen keinen entsprechenden Handlungsbedarf sehen.

25.082 BRG
Elektronisches Gesundheitsdossier. Bundesgesetz

Der Nationalrat hat dem neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) mit 134 zu 53 Stimmen bei 10 Enthaltungen zugestimmt. Die grundsätzliche Neuausrichtung mit Opt-out, einer stärkeren Zentralisierung und klareren Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen war weitgehend unbestritten. Bei der technischen Anbindung folgte der Nationalrat jedoch der Minderheit Rechsteiner. Damit soll die Tiefenintegration bei den Leistungserbringern beim elektronischen Gesundheitsdossier künftig zum Regelfall werden. Nun ist der Ball beim Ständerat.

23.4078 Mo.
Sollberger Lehrbetriebe entlasten

Aus Sicht der Motionärin müssen die Lehrbetriebe besser unterstützt werden: Sie sind in vielen Fällen mit der aktuell unstabilen Wirtschaftslage konfrontiert. Dies hindert viele Firmen nicht daran, einen wichtigen Beitrag gegen den anhaltenden Fachkräftemangel zu leisten, indem sie Lehrlinge ausbilden. ARTISET teilt diese Ansicht, die auch für viele Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf zutreffend ist. Deswegen hatte die Föderation daran appelliert, die Motion gemäss dem Änderungsantrag der WBK-S anzunehmen: Das Rad braucht nicht neu erfunden zu werden. Vielmehr soll die Wirksamkeit einzelner bereits bestehender Entlastungs- und Förderungsmassnahmen geprüft werden. Auch Wege zur Reduktion bestimmter Regulierungen sollen aufgezeigt werden. Der Ständerat nahm die Motion mit dieser Formulierung an. Das ist eine gute Sache. Aus Sicht von ARTISET ist es insbesondere sinnvoll, mit regulatorischen und administrativen Entlastungen die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen zu fördern. Nun ist der Nationalrat an der Reihe.

26.3136 Po. Alijaj
Zusammenspiel von Invalidenversicherung und Bildungssystem bei der Unterstützung von Kindern mit Behinderungen

Das Postulat verlangt, dass das Potenzial der Invalidenversicherung zur besseren Unterstützung von Kindern mit Behinderungen im schulischen Kontext unter die Lupe genommen wird. Auch soll aufgezeigt werden, wie die Zusammenarbeit zwischen Invalidenversicherung, Kantonen und weiteren Akteuren verbessert werden kann. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen. Auch ARTISET stand dem Begehren positiv gegenüber. Der Nationalrat folgte mit 101 zu 89 Stimmen erfreulicherweise seiner Kommission und nahm den Vorstoss an.

26.029 BRG
«Inklusions-Initiative». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BehiG und IVG-Revision)

Der Nationalrat ist in der Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative konstant der Mehrheit der vorberatenden Kommission gefolgt und hat die Vorlage des Bundesrats deutlich verbessert. Zwei Beispiele, für die sich ARTISET besonders stark engagiert hat:

  • Der Anspruch auf ein Job Coaching nach dem Konzept von «Supported Employment» soll ins Invalidenversicherungsgesetz aufgenommen werden. Das Instrument erleichtert die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Im Entwurf des Inklusionsgesetzes hat der Nationalrat zwei zusätzliche Grundsätze verankert. Der eine betrifft wiederum die vermehrte Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt, der andere die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben, Freizeit und Sport.

Das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, die es nun auch gegenüber dem Ständerat zu vertreten gilt.

Im Anschluss an die Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag hat der Nationalrat entschieden, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Abstimmung fiel mit 97:78 Stimmen (bei 21 Enthaltungen) überraschend knapp aus. ARTISET spricht sich ihrerseits für die Initiative aus, denn der vorgeschlagene Verfassungsartikel nimmt im Gegensatz zum indirekten Gegenvorschlag sowohl den Bund als auch die Kantone in die Pflicht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre soziale Teilhabe in allen Lebensbereichen umfassend zu stärken und ihren Anspruch auf Gleichstellung einzulösen.

26.3014 Mo. SiK-N
Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten)

Bereits heute verfügen die Kantone über Kompetenzen, um Evakuierungs- und Notfallkonzepte auszuarbeiten und umzusetzen. Deswegen hatte der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Aus einem im November 2025 von ihm verabschiedeten Bericht geht indes hervor, dass Lücken operativ und auch rechtlich bestehen. Laut der Sicherheitskommission des Nationalrates seien deswegen verbindliche Rechtsgrundlagen sowie klare Zuständigkeiten zwischen Bund, Kanton und Trägerschaften, namentlich auch hinsichtlich der Finanzierung, erforderlich. Es dränge sich die Feststellung auf, dass für die Evakuierung kollektiver Einrichtungen heute weder eine schweizweit konsolidierte Grundlage noch einheitliche Vorgaben bestehen. Der Nationalrat hatte sich von diesen Argumenten überzeugen lassen und die Motion im Juni 2026 angenommen. An der Herbstsession 2026 wollte ihm der Ständerat jedoch nicht folgen und verwarf die Motion. ARTISET stand der Motion positiv gegenüber, hatte sich dennoch für eine Regelung eingesetzt, die der Zuständigkeit der Kantone Vorrang gibt.

25.069 BRG
Epidemiengesetz. Teilrevision

Mit der Teilrevision des Epidemiengesetzes will der Bundesrat insbesondere Lehren aus der Covid-19-Pandemie ziehen. Der Ständerat folgte weitgehend seinem Entwurf, der unter anderem eine Klärung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch eine übertragbare Krankheit vorsieht. Bund und Kantone werden zudem verpflichtet, sich auf gesundheitliche Notlagen vorzubereiten, insbesondere mit Krisenplänen wie dem nationalen Pandemieplan.

Punktuell hat der Ständerat Änderungen beschlossen. Besonders erfreulich ist sein Beschluss, wonach in einer besonderen Lage die Verbände der Leistungserbringer in die Ausarbeitung der Krisenmassnahmen einbezogen werden sollen. Damit hat er ein Anliegen von ARTISET aufgenommen.

Mit einigen Beschlüssen erhöht der Ständerat die Voraussetzungen für staatliche Eingriffe. So entschied er, dass die angeordneten Massnahmen «auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung» des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgerichtet sein sollen. Er hat ausserdem strenge Voraussetzungen für die Anordnung eines Impfobligatoriums für spezifische Personengruppen ins Gesetz geschrieben.

Nach dem Willen des Ständerats sollen Unternehmen während einer Pandemie grosszügigere Finanzhilfen enthalten, als der Bundesrat vorgeschlagen hat.

Eine Lücke besteht aus Sicht von ARTISET weiterhin: Aufgrund der Erfahrung in der letzten Pandemie sollte das Gesetz festhalten, dass bei der Anordnung von Massnahmen auf die psychische Gesundheit von vulnerablen Personengruppen wie Kindern und Jugendlichen oder alten Menschen besonders zu achten ist. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat diese Lücke noch schliessen wird.

24.4663 Mo. Prelicz-Huber
Keine Armut bei Kindern

Auf den ersten Blick mag der Inhalt der Motion zu wenig konkret wirken und daher eher ein frommer Wunsch als einen tatsächlich umsetzbaren Antrag darstellen. Trotzdem teilt ARTISET die Meinung der Motionärin, dass eine gesicherte finanzielle Existenzgrundlage die Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern verbessert und präventiv gegen spätere Armut wirkt. Der Nationalrat war aber anderer Meinung und lehnte die Motion ab: Die Kinderarmut zu lindern sei als letztes Mittel Sache der Sozialhilfe, wofür gerade die Kantone zuständig sind, befand eine Mehrheit der grossen Kammer. Der Bund habe in diesem Bereich nichts zu suchen. ARTISET bedauert diesen Entscheid: Die UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Schweiz, angemessene Lebensbedingungen für Kinder zu gewährleisten; die Kantone dürfen bei der Erfüllung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung nicht sich selbst überlassen bleiben.

20.4264 Mo. SGK-S
Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care

Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger hat beantragt, die Motion «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» nicht abzuschreiben. Damit wird sich die zuständige ständerätliche Kommission erneut mit dem Vorstoss befassen. Inzwischen hat sich auch der Nationalrat – mit 119 zu 59 Stimmen – gegen eine Abschreibung ausgesprochen.

ARTISET begrüsst sowohl den Antrag von Ständerätin Gmür-Schönenberger als auch den Entscheid des Nationalrats. ARTISET hatte sich bereits im Vorfeld gegen eine Abschreibung ausgesprochen. Denn trotz den bereits getroffenen Massnahmen bestehen weiterhin zentrale Finanzierungslücken – insbesondere beim Zusammenspiel bio-psycho-sozial-spiritueller Leistungen sowie bei den mobilen Palliativdiensten für Pflegeheime.

26.3008 Mo. FK-N
Ein gemeinschaftlicher, öffentlicher Ansatz zur schrittweisen Erarbeitung von DigiSanté

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Motion 26.3008 stillschweigend angenommen und ist damit seiner Kommission gefolgt. Sie verlangt für DigiSanté einen gemeinschaftlichen und öffentlichen Ansatz bei der weiteren Erarbeitung. Offen bleibt, was das konkret verändert: Die Umsetzung erfolgt bereits heute unter Einbezug verschiedener Stakeholder, darunter auch CURAVIVA. Ob die Motion zusätzliche Wirkung entfaltet oder vor allem bestehende Prozesse politisch bestätigt, wird sich zeigen.

26.036 BRG
«Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Volksinitiative und direkter Gegenentwurf (BB über die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern)

Der Nationalrat folgte seiner Kommission und nahm den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» an und beantragte die Initiative zu Ablehnung. Das ist vernünftig, denn der Gegenentwurf des Bundesrates trägt den wichtigsten Forderungen der Volksinitiative Rechnung. Gleichzeitig sieht er aber eine fokussierte und verhältnismässige Verfassungskompetenz des Bundes in Sachen medizinischer Versorgungssicherheit vor. Auch klammert der direkte Gegenentwurf gewisse branchenspezifischen Begehrlichkeiten aus, die aus Sicht von ARTISET zu weit gegangen wären. Nun geht der Ball an den Ständerat.

24.3115 Mo. Fehr Düsel
Verschärfung des Jugendstrafrechts

Die Motion verlangt härtere Sanktionen bei von Jugendlichen begangenen schweren Verbrechen. Der Nationalrat hatte die Motion im Mai 2025 knapp angenommen. Nach vertiefter Überprüfung war die ständerätliche Kommission für Rechtfragen am 1. September 2026 zum Schluss gekommen, dass sich das geltende Jugendstrafrecht mit seinem Fokus auf Erziehung, Schutz und Spezialprävention doch bewährt hat. Infolgedessen hatte die Kommission die meisten Punkte des Vorstosses verworfen, aber trotzdem und etwas unpassend vorgeschlagen, den maximalen Freiheitsentzug für 15- und 16-Jahre alte Jugendliche deutlich zu erhöhen. Während der Session folgte der Ständerat seiner Kommission und erhörte das Strafmass. ARTISET hält diese Entwicklung für befremdend: Die Föderation will die zuweilen dramatischen Konsequenzen von Jugendkriminalität nicht kleinreden. Aus ihrer Sicht sind aber schwierige Lebensumstände der Nährboden für Rückfälle. Und krimineller Energie wird bei Jugendlichen in erster Linie durch eine angemessene soziale Betreuung Einhalt gebietet.

22.3867 Po. SGK-N
Betreuung von Menschen mit Demenz. Finanzierung verbessern

Der Nationalrat hat das Postulat 22.3867 «Betreuung von Menschen mit Demenz. Finanzierung verbessern» abgeschrieben. Der Bundesrat hatte das Anliegen mit seinem Bericht vom November 2025 formell als erfüllt betrachtet. ARTISET und der Branchenverband CURAVIVA sehen jedoch weiterhin Handlungsbedarf: Der krankheitsspezifische Mehraufwand der Demenzpflege ist in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung noch nicht angemessen abgebildet. Ein entsprechender Antrag auf Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) befindet sich weiterhin im Verfahren. Die ELGK (Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen) entscheidet auf Empfehlung des BAG über solche Leistungsanpassungen. Entsprechend bedauern ARTISET und CURAVIVA die Abschreibung des Postulats. Denn eine faire, transparente und sachgerechte Finanzierung der Mehraufwände für die Pflege von Menschen mit Demenz ist im Rahmen der OKP noch lange nicht abgebildet.

26.4057 Mo. SGK-N
Transparenz und Gleichberechtigung im Einigungsverfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen für medizinische Gutachten

Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Verfahren für den Einigungsversuch nach Artikel 7j der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts näher zu regeln. Insbesondere soll eine kohärente, transparente und einheitliche Beteiligung der versicherten Person gewährleistet werden. ARTISET sieht weiterhin Verbesserungsbedarf bei den medizinischen Gutachten insbesondere im Rahmen der Invalidenversicherung und begrüsst deshalb die Annahme der Motion durch den Nationalrat. Diese muss nun noch vom Ständerat behandelt werden.

25.304 Kt.Iv. TI
Für eine konkrete Unterstützung bei den wachsenden Herausforderungen der dualen Berufsausbildung. Erlernen einer Zweitsprache soll in der Lehrlingsausbildung obligatorisch werden

Die Mehrsprachigkeit ist eine der Grundlagen der Schweizer Demokratie. Kein Zweifel, dass das Erlernen weiterer Landessprachen gefördert werden muss. Dennoch hielten es sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat für wenig zielführend, die sprachlichen Anforderungen in der Berufsbildung partout zu erhöhen: Für viele Jugendliche würde der Einstieg in den Arbeitsmarkt dadurch unnötig erschwert, so der Tenor im Plenum. Und mit diesem Argument schickten beide Kammern die kantonale Initiative bachab.

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