Anpassungen der Grenzgängerbewilligung für Lernende aus dem grenznahen Ausland
Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, die vorsieht, dass Lernende aus dem grenznahen Ausland für die gesamte Dauer ihrer Berufslehre eine Grenzgängerbewilligung erhalten. Damit haben die Institutionen mehr Planungssicherheit während der Ausbildung.
Lernende aus dem grenznahen Ausland, die in der Schweiz eine Berufslehre absolvieren, sollen für die gesamte Lehrzeit nur noch eine einzige Grenzgängerbewilligung benötigen. Bis anhin musste diese Bewilligung jeweils auf Ende Jahr erneuert werden, was mit einem grösseren administrativen Aufwand verbunden war.
Ständerat und Nationalrat haben nun zugestimmt, dass dieses Gesetz geändert wird. Die Umsetzung der Motion kann somit in Angriff genommen werden kann.
Sollte eine entsprechende Regelung im Ausländergesetz nicht möglich sein, würde für Grenzgänger:innen in einer Berufslehre ein eigener Status geschaffen.
ARTISET begrüsst diesen Entscheid, denn unsere Institutionen profitieren mehrfach:
- Sie gewinnen Planungssicherheit bei der Ausbildung von Lernenden
- Sie vermindern den administrativen Aufwand, da die jährlichen Verlängerungen wegfallen
- Sie reduzieren das Risiko von Verzögerungen im Ausbildungsprozess
- Sie erhöhen ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb für Lernende aus Grenzregionen