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Stellungnahme

Schutzstatus S: Zugang zum Arbeitsmarkt konsequent erleichtern

ARTISET begrüsst die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S sowie zur erleichterten Zulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen. Damit das Potenzial wirksam genutzt werden kann, fordert ARTISET gezielte Nachbesserungen – insbesondere zugunsten der Sozial- und Gesundheitsbranche.

Ausgangslage: Fachkräftemangel verschärft sich

In den kommenden Jahren scheiden zahlreiche Fachpersonen aus dem Erwerbsleben aus, während gleichzeitig der Bedarf an Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf deutlich zunimmt. Die Sozial- und Gesundheitsbranche ist davon doppelt betroffen: Es fehlen Fachkräfte, während die Nachfrage nach Pflege-, Betreuungs- und Begleitangeboten weiter steigt.

ARTISET hält fest: Der Bedarf kann nicht allein durch inländische Ausbildungskapazitäten gedeckt werden. Es ist deshalb zwingend, das bereits vorhandene Arbeitskräftepotenzial gezielter zu nutzen.

Grundsätzliche Unterstützung der Vorlage

ARTISET unterstützt die Stossrichtung der Vorlage. Die vorgesehenen Anpassungen bauen administrative Hürden ab und erleichtern:

  • den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S,
  • sowie die Erwerbstätigkeit von ausländischen Fachpersonen, die ihre Ausbildung in der Schweiz abgeschlossen haben.

Diese Massnahmen sind sowohl integrations- als auch arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und bringen Vorteile für Wirtschaft, Gesellschaft und die betroffenen Personen.

Schweizer Abschlüsse konsequent anerkennen

ARTISET begrüsst die geplante Öffnung des Arbeitsmarktes für Drittstaatsangehörige mit einem in der Schweiz erworbenen Abschluss auf Tertiärstufe. Kritisch ist jedoch, dass die Regelung zu eng gefasst ist.

ARTISET fordert, dass nicht nur Absolvent:innen von Hochschulen und Höheren Fachschulen berücksichtigt werden, sondern auch Fachpersonen mit eidgenössischen Fachausweisen und Diplomen der höheren Berufsbildung. Diese Abschlüsse sind staatlich geregelt, mitfinanziert und in der Praxis stark nachgefragt – insbesondere in Pflege, Betreuung und Medizin.

Schutzstatus S: Kantonswechsel weiter erleichtern

Die vorgesehene Erleichterung des Kantonswechsels für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung wird ausdrücklich begrüsst. ARTISET kritisiert jedoch, dass diese Erleichterung auf berufliche Grundbildungen beschränkt bleibt.

ARTISET fordert, dass der Kantonswechsel auch für höhere Berufsbildungen, etwa für Ausbildungen an Höheren Fachschulen, ermöglicht wird. Diese Ausbildungen sind praxisnah, im Betriebsmodell organisiert und für die Integration in den Arbeitsmarkt besonders geeignet.

Meldepflicht statt Bewilligungspflicht

Positiv bewertet ARTISET die Umstellung von der Bewilligungs- auf die Meldepflicht bei Aufnahme, Beendigung oder Wechsel einer Erwerbstätigkeit. Diese Vereinfachung reduziert administrative Belastungen und beschleunigt den Zugang zum Arbeitsmarkt – ein zentraler Faktor angesichts des akuten Fachkräftemangels.

Fazit: Integration und Fachkräftesicherung zusammendenken

Die Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Damit die Massnahmen ihre Wirkung entfalten, braucht es jedoch praxisnahe und konsistente Regelungen, die auch die höhere Berufsbildung einbeziehen und Schweizer Abschlüsse gleichwertig behandeln.

Weiterführende Informationen

Die vollständige Stellungnahme von ARTISET finden Sie hier als PDF.

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