Rückblick auf die Sommersession 2026
Die drei letzten Wochen debattierten die National- und Ständerät:innen über eine Vielzahl von Geschäften. Nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit für die Rosinen aus dem Bundeshaus, die wir für Sie herausgepickt haben.
Digitalisierung fördern – aber bitte ohne Geld?
Das Parlament zwingt das BAG zum Sparen – auch bei DigiSanté. Mit der Konsequenz, dass die digitalen Grundlagen und Infrastrukturen für den elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten nicht wie geplant geschaffen werden können. Gleichzeitig verlangt die SGK-S im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes bei der Einführung des elektronischen Rezepts und der elektronischen Medikation die Prüfung von Übergangslösungen, falls die notwendigen digitalen Infrastrukturen nicht rechtzeitig bereitstehen. Das ist bemerkenswert: Man spart beim Aufbau der Infrastruktur, nur um dann Geld für Übergangslösungen auszugeben.
Die Schweiz kann ihren Rückstand bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nur aufholen, wenn sie konsequent in solide digitale Grundlagen investiert. Projekte wie der Swiss Health Data Space sind keine Nebensachen, sondern die Voraussetzung für einen sicheren und effizienten Datenaustausch. Wer hier spart, verzögert die Digitalisierung weiter und riskiert neue Abhängigkeiten von privaten – schlimmstenfalls ausländischen – Anbietern. Das ist weder wirtschaftlich noch im Interesse der Datensouveränität der Schweiz.
25.074 BRG «Heilmittelgesetz (Revision 3a). Änderung»
Der Ständerat folgt dem Nationalrat und treibt die Digitalisierungsbemühungen des Bundes im Bereich der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln auch unter den aktuellen Sparvorgaben weiter voran. Mit seinen zusätzlichen Prüfaufträgen scheint er dabei allerdings einen Weg zu suchen, die eigenen Sparvorgaben an das EDI etwas zu umgehen. Da die Vorlage nun zurück an den Nationalrat geht, sind wir gespannt, wie dieser mit der ständerätlichen «Kreativität» umgeht.
21.498 pa. Iv. Roduit «Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begut-achtung in der IV»
Knapp, mit 23 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen trat die kleine Kammer nicht auf den Entwurf ein und folgte damit dem Antrag seiner vorberatenden Kommission. Diese war der Ansicht, dass die Vorlage zwar ein relevantes Thema adressiere, jedoch den falschen Lösungsweg wähle. ARTISET bedauert diesen Entscheid. Die parlamentarische Initiative fordert ein Einigungsverfahren bei monodisziplinären Gutachten, in dem sich IV-Stellen und versicherte Personen auf eine sachverständige Person einigen müssen. ARTISET teilt die Ansicht, dass dies zu faireren und transparenteren Prozessen führen würde. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.
26.3018 Mo. SGK-N «Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten»
sowie
23.448 pa. Iv. Kamerzin «Berücksichtigung der realen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen»
Die Motion der SGK-N greift das Anliegen der parlamentarischen Initiative auf, die realen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen bei der Beurteilung des invaliditätsbedingten Erwerbsausfalls zu berücksichtigen. ARTISET unterstützt die Änderung und begrüsst, dass diese dank der überwiesenen Motion in der nächsten IV-Reform umgesetzt werden soll. Es ist an der Zeit sich von abstrakten ökonomischen Modellen des ausgeglichenen Arbeitsmarktes zu distanzieren und die realen Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Gut, dass der Nationalrat diese Ansicht teilt. Die Motion wurde stillschweig angenommen. Das Geschäft geht jetzt in den Ständerat.
24.3441 Mo. de Courten «Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämien-last durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege»
Es kommt nicht häufig vor, dass sich Bundesrat, Nationalrat und Ständerat einig sind. In diesem Fall war die Einigkeit sogar so gross, dass die Motion in beiden Räten einstimmig angenommen wurde. Ziel ist es, bei den administrativen Anforderungen die Spreu vom Weizen zu trennen: Welche Dokumentationspflichten schaffen tatsächlich einen Mehrwert, und welche binden vor allem Zeit und Ressourcen?
Die Frage mag einfach klingen. In der Praxis dürfte die Antwort jedoch deutlich komplizierter ausfallen. Kaum ein Bereich wird heute so intensiv vermessen, verglichen und kontrolliert wie das Gesundheitswesen: Qualitätsindikatoren, Kostenziele, Leistungsnachweise und Datenerhebungen gehören längst zum Alltag. Eine nachhaltige Entlastung wird nur gelingen, wenn nicht nur die Leistungserbringer, sondern auch Politik, Behörden und Versicherer bereit sind, ihr Verständnis von Steuerung, Kontrolle und Rechenschaftspflicht zu überdenken.
26.3242 Mo. Gmür-Schönenberger «Kinder- und Jugendschutz auf digitalen Plattformen»
Mittels eines neuen Gesetzes will der Bundesrat die Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen enger regulieren. Allerdings sind seine aktuellen Pläne in diesem Zusammenhang eher enttäuschend, da sie einen ungehinderten Zugang zu potenziell schädlichen digitalen Angeboten nicht wirklich verhindern. Der Ständerat teilte das Anliegen der Motionärin, Benutzer:innen – insbesondere Kinder und Jugendliche - bei ihrem Rückgriff auf digitale Instrumente besser zu schützen, da es klare Zusammenhänge zwischen intensiver Nutzung algorithmisch gesteuerter Plattformen und Schlafmangel, Konzentrationsschwierigkeiten oder auch psychischem Stress gibt. Nationalrätin Gmür-Schönenberger unterstrich zudem, dass die Motion weder Smartphones noch soziale Medien verbiete. Sie richte sich gegen konkrete Gestaltungsmerkmale, sogenannte Dark Patterns, die Nutzungsdauer und Suchtpotenzial maximieren wollen. Der Bundesrat zeigte «grosses Verständnis» für das Anliegen der Motion, beantragte aber trotzdem ihre Ablehnung, «wie er das immer tut, wenn das Anliegen bereits in der Umsetzung ist». Eine Begründung, die nach dem Geschmack des Ständerats zu kurz griff: Er nahm die Motion mit 31 gegen 11 Stimmen an. Nun ist der Nationalrat anlässlich einer kommenden Session an der Reihe.
26.3014 Mo. SiK-N «Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von besonde-ren Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten)»
Ob alle Gesundheitseinrichtungen über einen angemessenen Evakuierungsplan verfügen, weiss niemand genau. Deswegen ist es an sich sinnvoll, dass dies überprüft wird. Das ist die Haltung von ARTISET gegenüber der Motion. Gleichzeitig möchte die Föderation, dass die Motion zielführend konkretisiert wird: Ihre Umsetzung muss den kantonalen Behörden überlassen werden – der Bund muss sich darauf beschränken, einen allgemeinen Rahmen zu setzen. Doppelspurigkeiten sind zu vermeiden. In diesem Sinn pflichtet ARTISET dem Bundesrat bei, der zur Zurückhaltung mahnte. In der Session anerkannte der Nationalrat den Handlungsbedarf und nahm die Motion an. Sie geht jetzt an den Ständerat zur weiteren Prüfung.
26.031 BRG (KVG-Änderung) «Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten»
Der Wunsch, Gesundheitsdaten möglichst nur einmal zu erheben und im Anschluss den berechtigten Datenempfängern zur Verfügung zu stellen, ist im Nationalrat unbestritten. Die SGK-N hat jedoch mit Stichentscheid das Verfahren zur Anpassung der Datenerhebung ergänzt. Damit erhalten die Datenempfänger – insbesondere die Leistungserbringer – im Rahmen eines formalisierten Prozesses die Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen des Datensatzes zu beantragen. Ziel ist es, Datenlücken zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Datensatz den sich verändernden Bedürfnissen der Datenempfänger weiterhin gerecht wird. Eine Minderheit der Kommission erachtete die bestehenden Verfahren des BFS dafür als ausreichend. Der Nationalrat beurteilte die Ergänzung jedoch als sinnvoll und folgte seiner Kommission. Nun geht das Geschäft zum Ständerat.
25.465 pa. Iv. SGK-N «Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG»
Der Fachkräftemangel macht sich auch in der medizinischen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf zunehmend bemerkbar. Viele Bewohner:innen von Alters- und Pflegeheimen verfügen heute nicht mehr über eine eigene Hausärztin oder einen eigenen Hausarzt. Gleichzeitig haben Institutionen zunehmend Schwierigkeiten Heimärztinnen und Heimärzten zu finden.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht sinnvoll, den Zugang zur Berufsausübung für ausländische Fachpersonen durch zusätzliche Hürden zu erschweren. Die befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht trägt dazu bei, die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten und Versorgungslücken nicht zu verschärfen. Da der Fachkräftemangel nicht nur die Grundversorgung, sondern auch die Psychiatrie betrifft, begrüsst ARTISET insbesondere die Ausweitung der Ausnahme auf den Bereich «Psychiatrie und Psychotherapie». Dieser Einschätzung folgte auch der Nationalrat, der nun eine Vorlage ausarbeiten wird.
26.3234 Mo. Caroni «Eine Lohnprozentbremse für die Schweiz»
Die Motion will, dass der Bundesrat eine Obergrenze für steuerähnlichen Lohnabgaben einführt. Sie wurde infolge von Bedenken eingereicht, die vom Schweizer Arbeitgeberverband und dem Think Tank Avenir Suisse geäussert wurden. Laut genug, damit der Ständerat die Motion an die zuständige Kommission zur Vorberatung zuweist. Aus Sicht des Motionärs bestünde eine Asymmetrie zwischen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und zugleich ein strukturelles Problem, da im letzten Bereich kein schuldenbremsähnlicher Mechanismus existiert. Lohnbeiträge erhöhten die Kosten der Ressource «Arbeit» – und der Standort Schweiz werde dadurch unattraktiver. Die Versuchung sei für die Politik gross, ungebremst auf dieses Finanzierungsinstrument zurückzugreifen. Für die von ARTISET vertretenen Institutionen stellt sich die Frage nicht in dieser Form, aber die Debatte ist trotzdem interessant – auch weil ARTISET die Einführung einer neuen Lohnabgabe kürzlich unterstützt hat, um familienergänzende Kinderbetreuungsangebote zu fördern und dem Fachkräftemangel dadurch entgegenzuwirken.
25.3430 Mo. RK-N «Kein Verbot von internationalen Adoptionen»
Nach der Enthüllung von Missbräuchen im Rahmen von Adoption von Kindern aus dem Ausland wollte der Bundesrat internationale Adoptionen verbieten. Die Problematik löst offensichtlich viele Emotionen aus. Nach Hin und Her zwischen parlamentarischen Kommissionen setzte der Ständerat einen provisorischen Schlusspunkt in der Sommersession 2026: Er lehnte die Motion ab. Damit bleiben im Moment beide Optionen offen: Entweder die Adoption ausländischer Kinder gänzlich zu verbieten oder strengere Beschränkungen und Kontrollen vorzusehen. Das Parlament wird es später richten.