Revision des Epidemiengesetzes: Die Situation der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf soll künftig besser berücksichtigt werden
Die aktuell laufende Revision des Epidemiengesetzes enthält viel Sinnvolles. Im Vorentwurf des Bundesrats bestanden Lücken hinsichtlich der besonderen Lebensbedingungen in Altersinstitutionen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Jetzt hat die Gesundheitskommission des Ständerats Anliegen von ARTISET grossenteils berücksichtigt. Nun ist es Aufgabe des Ständerats, dieses Werk zu verfeinern.
Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) hat seine Vorprüfung des Revisionsentwurfs des Bundesrats jetzt abgeschlossen. Dabei hat sie den von ARTISET formulierten wichtigen Anliegen Beachtung geschenkt. Das ist eine erfreuliche Entwicklung.
Handlungsbedarf ist heute unbestritten
Die Covid-19-Krise hat es gezeigt: Der gesetzlich aufgestellte Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten ist heute schon imstande, seine Ziele mehrheitlich erreichen – Verbesserungsbedarf bleibt aber trotzdem vorhanden. Um Mängel zu beheben und die Effektivität der Schutzmassnahmen zu erhöhen, präsentierte der Bundesrat im August 2025 einen Revisionsvorentwurf des Epidemiengesetzes.
Im Rahmen der darauffolgenden Vernehmlassung begrüsste ARTISET insbesondere:
- Die vom Bundesrat vorgesehene Vereinfachung gewisser Mechanismen
- Die Stärkung der Prävention und der Vorbereitung gegenüber Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit
- Die breitere Einsetzung digitaler Instrumente
- Die hohen Anforderungen am Verhängen einer Impfpflicht
Parlament jetzt am Zug, um Mängel zu beheben
Aus Sicht von ARTISET offenbarten sich aber gewisse Lücken im dem Parlament unterbreiteten Revisionsentwurf. So bestand ARTISET insbesondere auf folgende Punkte, denen die SGK-S jetzt weitgehend Beachtung geschenkt hat:
- Neben ‘gesundheitspolizeilichen’ Massnahmen sollen auch die psychischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Schutzmassnahmen stärker gewichtet werden. Das will die SGK-S jetzt in gewissem Masse berücksichtigen, indem allfällige Massnahmen auf die mildest- und möglichkürzeste Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgerichtet werden sollen.
- Das Know-how und die Standpunkte der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen laut ARTISET besser berücksichtigt werden. Tatsächlich ist die ständerätliche Kommission jetzt der Ansicht, dass die Versorgungsstrukturen sowohl in die Erarbeitung der Schutzpläne als auch bei der Anordnung von Massnahmen in konkreten Fällen einbezogen werden müssen.
- Zu begrüssen ist auch, dass die SGK-S die Übernahme durch die öffentliche Hand der Kosten für die Sicherstellung der Kapazitäten der Institutionen des Gesundheitswesens ausdrücklich vorsieht.
Ganzheitliche Sichtweise des Menschen ist erforderlich
ARTISET appelliert an den Ständerat, den von seiner vorberatenden Kommission eingeschlagenen Weg zu vertiefen. So ist es von entscheidender Bedeutung, dass auch die durch Schutzmassnahmen verursachte psychologische Belastung im revidierten Gesetz ausdrücklich berücksichtigt wird.
Gerade die Covid-19-Krise hat gezeigt, dass der Kampf gegen Epidemien vielseitig sein muss und sich nicht auf rein medizinische Sichtpunkte reduzieren lässt. Um die Bedürfnisse umfassend einschätzen zu können, ist es wichtig, auch die Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf im Kampf gegen Epidemien einzubeziehen: Gerade sie sind am Puls besonderer Gefährdeten – von ihren praktischen Kenntnissen können die Behörden sinnvolle Erkenntnisse gewinnen.
Der Ständerat wird sich in einer kommenden Session des Parlaments mit dem Geschäft befassen.