Qualitätsziele des Bundesrats greifen für die stationäre Langzeitpflege zu kurz
ARTISET, CURAVIVA und senesuisse unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität in der stationären Langzeitpflege. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Ziele für die Jahre 2025–2028 weisen jedoch zentrale Mängel auf. Ohne mehr Transparenz, realistische Zielsetzungen und einen ganzheitlichen Qualitätsbegriff drohen die Ziele an der Praxis vorbeizugehen.
Qualitätsentwicklung 2025–2028: Ausgangslage
Der Bundesrat hat im Rahmen der nationalen Qualitätsstrategie neue Vierjahresziele für die Qualitätsentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festgelegt. Diese Ziele betreffen die stationäre Langzeitpflege direkt und haben weitreichende Auswirkungen auf Institutionen, Bewohnende und Kantone.
ARTISET, CURAVIVA und senesuisse begrüssen grundsätzlich die Stossrichtung einer systematischen Qualitätsentwicklung. Gleichzeitig zeigen sie in ihrer Stellungnahme sechs zentrale Defizite auf, die aus fachlicher und praktischer Sicht nicht akzeptabel sind.
Fehlende Transparenz bei der Zielherleitung
Unklar bleibt, wie die neuen Vierjahresziele 2025–2028 zustande gekommen sind. Der Jahresbericht der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) für 2022 liegt bis heute nicht vor. Damit fehlt eine nachvollziehbare Grundlage, wie die neuen Ziele aus den bisherigen Zielen abgeleitet wurden.
Diese fehlende Transparenz erschwert nicht nur die Umsetzung, sondern auch die Vermittlung der Ziele gegenüber den Institutionen erheblich.
Qualitätsstrategie bleibt zu systemorientiert
Wie bereits bei den Zielen 2022–2024 liegt der Fokus weiterhin stark auf systemorientierten Handlungsfeldern. Zentrale Rückmeldungen der Verbände aus früheren Konsultationen wurden erneut nicht berücksichtigt. Die grundlegende Kritik an der Qualitätsstrategie bleibt deshalb bestehen.
Pflege im Fokus – Betreuung ausgeblendet
Die vorgeschlagenen Handlungsfelder orientieren sich weiterhin fast ausschliesslich an den Pflegeleistungen gemäss Artikel 7 KLV. In der stationären Langzeitpflege machen diese jedoch nur rund ein Drittel der Leistungen aus.
Betreuung und Pension, die den Alltag und das Leben der Bewohnenden wesentlich prägen, bleiben weitgehend ausgeklammert – obwohl sie den grössten Teil der Leistungen ausmachen.
Lebensqualität im Alltag fehlt als Ziel
Das übergeordnete Ziel der stationären Langzeitpflege ist die Erhaltung und Förderung der Lebensqualität im Alltag. Dieses Ziel ist sowohl im Qualitätsbericht des Bundesrates (2019) als auch in der gesundheitspolitischen Strategie 2020–2030 verankert. In den neuen Vierjahreszielen fehlt dieser Bezug erneut.
ARTISET, CURAVIVA und senesuisse bedauern dies ausdrücklich.
Ziele kaum messbar und schwer umsetzbar
Auch für die Periode 2025–2028 bleibt unklar, mit welchen Indikatoren und Messmethoden die Zielerreichung überprüft werden soll. Ohne klare Messbarkeit drohen die Ziele wirkungslos zu bleiben. Zudem werden sie von den Verbänden für die stationäre Langzeitpflege weiterhin als kaum realisierbar eingeschätzt.
Rolle der Kantone bleibt ungeklärt
Die Kantone tragen die Verantwortung für Bewilligung, Aufsicht und Qualitätssicherung in der stationären Langzeitpflege. Dennoch sind ihre Aufgaben und ihre Rolle bei der Umsetzung der Vierjahresziele erneut nicht definiert. Diese Leerstelle ist aus Sicht der Verbände nicht nachvollziehbar.
Fazit: Qualitätsziele praxisnah und ganzheitlich weiterentwickeln
ARTISET, CURAVIVA und senesuisse fordern, dass die Qualitätsstrategie und die Vierjahresziele die besondere Rolle der stationären Langzeitpflege als Lebensort stärker berücksichtigen. Qualität darf sich nicht allein auf medizinische und pflegerische Aspekte beschränken, sondern muss Betreuung und Lebensqualität systematisch einbeziehen.
Weiterführende Informationen
Die vollständige gemeinsame Stellungnahme von ARTISET, CURAVIVA und senesuisse finden Sie hier als PDF.