Pflegeinitiative: SGK-S fällt erste Entscheide – Finanzierung bleibt zentral
Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) hat erste Beschlüsse zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative gefasst. ARTISET und CURAVIVA begrüssen einige Entscheide, beurteilen andere hingegen kritisch. Entscheidend bleibt, dass die zusätzlichen Kosten gedeckt sind und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.
Mehr Spielraum bei den Arbeitszeiten
Die SGK-S will die wöchentliche Normalarbeitszeit auf maximal 42 Stunden begrenzen. Gleichzeitig lehnt sie es ab, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, diese Grenze weiter auf 40 Stunden zu senken. ARTISET und CURAVIVA begrüssen diesen Entscheid, da er den Betrieben mehr Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung belässt. Positiv beurteilen die Verbände auch den Verzicht darauf, Mittagspausen generell als bezahlte Arbeitszeit anzurechnen.
Kritische Auswirkungen auf die Versorgung
Kritisch sehen ARTISET und CURAVIVA hingegen den Entscheid, den Bereitschaftsdienst künftig vollständig als Arbeitszeit anzurechnen und zum vollen Lohn zu vergüten. Diese Regelung erhöht den Personalbedarf und erschwert die Dienstplanung – insbesondere angesichts des bestehenden Fachkräftemangels.
Finanzierung sicherstellen
Attraktive Arbeitsbedingungen sind entscheidend, um Pflegefachpersonen langfristig im Beruf zu halten. Die mit den beschlossenen Massnahmen verbundenen Mehrkosten müssen jedoch vollständig finanziert werden – sowohl während der Übergangsphase bis zur Einführung von EFAS in der Pflege als auch danach. Nur so können die Massnahmen ihre Wirkung entfalten, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.