Für unabhängige Praktika – unter bestimmten Voraussetzungen
ARTISET positioniert sich zu unabhängigen Praktika vor beruflichen Grundbildungen: Unabhängige Praktika dürfen nicht zum Ersatz für Lehrstellen werden. ARTISET unterstützt faire Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und fordert, dass der direkte Einstieg in die Berufslehre der reguläre Weg bleibt.
Kontext
Unter «unabhängigen Praktika» verstehen wir befristete, mehrmonatige Anstellungen ohne direkten Bezug zu einer Ausbildung. Sie unterscheiden sich von obligatorischen Vorpraktika (z. B. Sozialpädagogik HF/FH) oder schulisch begleiteten Brückenangeboten.
Unsere Haltung
ARTISET setzt sich für die Stärkung der Berufsbildung und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein.
- Der direkte Einstieg in die Berufslehre ist der Standardweg für Schulabgänger:innen.
- Interessen- und Eignungsabklärungen gehören in Schnupper- oder Selektionspraktika.
- Unabhängige Praktika sind nur in Ausnahmefällen für Quereinstiegende oder Erwachsene ohne Zugang zu Brückenangeboten sinnvoll.
Bedingungen für unabhängige Praktika
Unabhängige Praktika kommen nur infrage, wenn:
- ein Praktikumsvertrag vorliegt,
- Ziele klar definiert und eine Begleitung gewährleistet sind,
- eine faire Entschädigung bezahlt wird (unter Berücksichtigung von Vorerfahrungen),
- die Dauer maximal 1 Jahr beträgt,
- ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird,
- die Stelle ausserhalb des Stellenplans geführt und im Dienstplan begleitet wird,
- nicht mehr Praktikumsplätze als Lehrstellen vorhanden sind.
Fazit
Unabhängige Praktika bleiben die Ausnahme. ARTISET erwartet, dass bei Bedarf alternative Angebote wie Brückenangebote rechtzeitig ausgebaut werden.