Alters- und Pflegeinstitutionen in der COVID-19-Pandemie
Steigende COVID-19-Fallzahlen in der Bevölkerung wirken sich auch auf die Alters-und Pflegeinstitutionen aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation aber deutlich verbessert: Heute verfügen die Institutionen mit der (Booster-)Impfung und mit repetitiven Tests über zusätzliche Instrumente, die die Bewohnenden wirksam schützen und gleichzeitig ihre Würde und Lebensqualität respektieren. Wie die statistischen Angaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) belegen, sind die aktuellen Massnahmen gut wirksam. Trotzdem ortet CURAVIVA Schweiz bei der Booster-Impfung einen Handlungsbedarf. Mit der Zuspitzung der epidemiologischen Lage trägt der Verband auch weitergehende Regeln im Bereich der Testung und der Zertifikatspflicht mit.
Gemäss BAG steigen die COVID-19-Fallzahlen in den Institutionen in dieser weiteren Pandemie-Welle deutlich weniger als in der Gesamtbevölkerung. Auch ist aktuell in den Institutionen kein Trend zu einer pandemiebedingten Zunahme der Todesfälle zu beobachten, und bei den Hospitalisierungen handelt es sich zu einem geringen Anteil um Bewohnende aus Pflegeinstitutionen. Die Impf- und Teststrategien von Bund und Kantonen zeigen Wirkung und stellen eine wichtige Ergänzung zu den Schutzkonzepten in den Institutionen dar. Die Bewohnenden wurden als vulnerable Menschen bei den Erstimpfungen priorisiert und erhalten nun auch die Booster-Impfungen zuerst. Zudem übernimmt der Bund die Kosten für das regelmässige präventive Testen des Personals und die Corona-Tests der Besuchenden.
Ausdehnung der Booster-Impfung – Unterstützung für weitergehende Massnahmen
In der aktuellen Situation als nötig und prioritär erachtet CURAVIVA Schweiz eine Ausdehnung der Booster-Impfung auf alle Risikogruppen im institutionellen Setting und auf das Pflege- und Betreuungspersonal mit Kontakt zu Risikogruppen. Sie hilft mit, das Ausbruchsrisiko in Gemeinschaftseinrichtungen zu reduzieren.
Im Rahmen der Test- und Impfstrategie trägt der Verband auch weitergehende, durch Bund beziehungsweise Kantone verordnete Massnahmen mit:
- Testpflicht für Personal: Eine Pflicht für ungeimpftes Personal schafft Klarheit im Bereich des Testens und erhöht zusätzlich den Schutz der Bewohnenden. Bei zunehmenden Impfdurchbrüchen kann auch die Ausdehnung des repetitiven Testens auf das geimpfte Personal eine erforderliche Massnahme darstellen. CURAVIVA Schweiz hat dem BAG sowie der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz ein Mittragen der Testpflicht bereits kommuniziert.
- Zertifikatspflicht für den Zutritt zu Alters- und Pflegeinstitutionen: Voraussetzung ist ein einfacher und kostenloser Zugang für ungeimpfte Besuchende zu Tests, damit ein möglichst ungehinderter Besuch durch Angehörige und Freunde gewährleistet ist.
Bei allen Schutzmassnahmen bedürfen die Institutionen eines Spielraums, damit persönliche Lebensqualität und kollektiver Schutz in einem optimalen, situationsgerechten Verhältnis zueinanderstehen. Gleichzeitig ist festzuhalten: Die Situation der Institutionen lässt sich nicht vom epidemiologischen Geschehen in der gesamten Bevölkerung entkoppeln. Weiterhin zentral bleiben deshalb die allgemeine Steigerung der Impfquote sowie die konsequente und disziplinierte Einhaltung der aktuellen – bei Bedarf auch der erweiterten – Schutzmassnahmen durch die Bevölkerung.