Podologische Leistungen abrechnen – das Wichtigste auf einen Blick
Das neue Faktenblatt «Podologie in der Langzeitpflege – Abrechnung über die OKP» bietet Institutionen Unterstützung bei der Abrechnung podologischer Leistungen über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP. Laden Sie das Faktenblatt hier kostenlos herunter.
Siebzig Prozent der Institutionen verzichten darauf, podologische Leistungen über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP abzurechnen. Dies zeigte die Mitgliederbefragung 2025. Als Hauptgrund nennen die Institutionen die komplexen administrativen Abläufe.
Auch der Fachkräftemangel bei Podolog:innen HF, das Einholen der ärztlichen Diagnose sowie die unterschiedliche Handhabung der Kostengutsprache durch die Versicherer erschweren die Abrechnung und führen zu zusätzlichem Aufwand.
Faktenblatt schafft Orientierung
Das neue Faktenblatt «Podologie in der Langzeitpflege – Abrechnung über die OKP» von CURAVIVA schafft Orientierung bei der Abrechnung. Es zeigt die Voraussetzungen für die OKP-Abrechnung, klärt Zuständigkeiten und gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte für die Praxis.
Das Faktenblatt hilft Institutionen, Abläufe zu vereinfachen und eine rechtskonforme Abrechnung sicherzustellen.