Eidgenössische Qualitätskommission
Der Bundesrat hat die Mitglieder der Eidgenössischen Qualitätskommission ernannt, die ihn unter anderem bei der Entwicklung der Versorgungsqualität beraten soll. Bei der Besetzung des Gremiums wurden die Institutionen der Langzeitpflege unverständlicherweise nicht berücksichtigt. Damit werden wichtige Aspekte eines umfassenden Qualitätsverständnisses nicht abgedeckt. CURAVIVA Schweiz und senesuisse fordern Bundesrat und Eidgenössische Qualitätskommission dringend dazu auf, die betriebliche Sicht der Pflege angemessen einzubeziehen.
Der Bundesrat will die Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen stärken und hat mit der Änderung der Krankenversicherungsverordnung (KVV) auch eine Eidgenössische Qualitätskommission eingeführt, die ihn bei der Entwicklung der Versorgungsqualität beraten soll. Obschon gemäss KVV vier der fünfzehn Sitze in der Kommission für Leistungserbringer vorgesehen sind, hat der Bundesrat bei der Wahl der Kommissionsmitglieder die über 1600 Leistungserbringer der stationären Langzeitpflege nicht berücksichtigt. Und dies, obschon die Langzeitpflege aufgrund ihrer systemrelevanten Bedeutung einen berechtigten Anspruch auf eine angemessene Vertretung hat und die Leistungserbringer ausgezeichnete Kandidaturen für die Qualitätskommission eingereicht hatten.
Expertise aus der Langzeitpflege ist für die Kommissionsarbeit unerlässlich
Die Alters- und Pflegeheime haben im Gesundheitssystem eine besondere Rolle und Aufgabe: Sie sind der Lebensort für die ihnen anvertrauten Menschen. Versorgungsqualität ist viel umfassender und vielschichtiger zu verstehen als etwa bei einem kurzen Aufenthalt im Spital. Die Vertretung der betrieblichen Managementsicht in der Eidgenössischen Qualitätskommission ist deshalb unerlässlich
Es genügt nicht, dass in der Kommission die berufliche Perspektive der Pflege vertreten ist. Diese ist unbestrittenermassen wichtig, hat aber einen anderen Blickwinkel als die Institutionen. Qualität im Gesundheitswesen muss umfassender verstanden werden und auch einen Fokus auf die Praxis des Betriebsalltags legen. Die Kommission kann vom diesbezüglichen Know-how der Institutionen nur profitieren. CURAVIVA Schweiz und
senesuisse erwarten deshalb, dass die Kommission der Bedeutung der betrieblichen Sicht der Langzeitpflege Rechnung trägt und diese in ihrer Arbeit angemessen berücksichtigt. Mit diesem Ziel haben die beiden Verbände Bundesrat und Kommission bereits direkt kontaktiert.