POLITIK | Careleaver:innen brauchen dringend Unterstützung
Für junge Erwachsene, die eine Institution verlassen, sind die Hürden im Übergang zu einem selbstständigen Leben besonders hoch. Strukturelle Anpassungen sind darum dringend notwendig. Mit zwei Vorstössen beantragt Nationalrätin Sarah Wyss die Entwicklung von möglichen Modellen für eine e Unterstützung. YOUVITA und ARTISET begrüssen diese Vorstösse.
Der Weg zur Selbstständigkeit ist oftmals steinig
Jugendliche, die in Institutionen wohnen, sind in der Regel verpflichtet, diese mit dem Erreichen der Volljährigkeit zu verlassen. Der Start ins Erwachsenenleben stellt für Careleaver:innen in vielerlei Hinsicht eine grosse Herausforderung dar. Häufig steht ihnen auf diesem Weg nur eine beschränkte Unterstützung aus dem Elternhaus zur Verfügung. Kommt dazu, dass sich ihre finanzielle Absicherung bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung oftmals als kompliziert erweist und nicht selten nur über die Unterstützung der Sozialhilfe zu erreichen ist.
Einen kohärenten Unterstützungsrahmen schaffen
Die Voraussetzungen zu einem erfolgreichen Start ins Erwachsenenleben hängen stark vom relevanten gesetzlichen Rahmen – auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene – ab. Deswegen will Nationalrätin Sarah Wyss mit zwei Vorstössen erreichen, dass die Startchancen für Careleaver:innen verbessert werden und eine Chancengleichheit für die jungen Erwachsenen und ihre Altersgenoss:innen gewährleistet ist:
- Postulat «Finanzierung des Lebensbedarfs von "care leavers" während der Ausbildung»
Mit dem Postulat beantragt Sarah Wyss, dass Modelle zur Verbesserung der Finanzierung des Lebensbedarfs der Careleaver:innen bis zum Abschluss der Erstausbildung ausgearbeitet werden. Zur Lösungssuche sollen bereits vorhandene «Good Practice»-Ansätze aus den Kantonen beitragen. - Motion «Unterbringung von volljährigen Heim- und Pflegekindern schweizweit nach Unterstützungsbedarf und nicht nach Altersgrenze vereinheitlichen»
Ziel der Motion ist, dass die Unterbringung von volljährigen Heim- und Pflegekindern schweizweit nach dem individuellen Unterstützungsbedarf und nicht nach einer starren Altersgrenze (Volljährigkeit) erfolgt.
YOUVITA unterstützt zusammen mit ARTISET die Anliegen der beiden Vorstösse
Die rechtlichen Grundlagen und die möglichen Unterstützungsleistungen unterscheiden sich zwischen den Kantonen stark. Eine schweizweite Gleichbehandlung der betroffenen jungen Menschen ist nicht garantiert. Das Mapping der rechtlichen Grundlagen des Kompetenzzentrums Leaving Care (KLC) – eine Initiative unter anderem von YOUVITA – orientiert über die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und die Leistungen in den Kantonen. Die Empfehlungen der SODK und KOKES zur ausserfamiliären Unterbringung weisen die Richtung, in welche sich die Kinder- und Jugendhilfe und somit auch die Leistungen für Care Leaver:innen weiterentwickeln müssen. Es gibt bereits Bestrebungen, aber politische Schritte sind dringend notwendig.
Die Kantone sind zwar primär für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Die Erarbeitung von Modellen und gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene auf der Basis von kantonalen Lösungsansätzen erachten YOUVITA und ARTISET dennoch als sinnvoll. Es geht darum, sich die Stärken unseres föderalistischen Systems effektiv und zielführend zunutze zu machen: Erfolgreiche Erfahrungen sollen zugunsten aller Betroffenen flächendeckend umgesetzt werden.
Das Kompetenzzentrum Leaving Care setzt sich für die Chancengleichheit für Care Leaver:innen ein
Das seit 2019 bestehende Kompetenzzentrum Leaving Care rückt die Thematik der Care Leaver:innen schweizweit in den Fokus der gesellschaftlichen und sozialpolitischen Aufmerksamkeit. Es zielt darauf ab, vorhandenes Wissen und Erfahrungen zu bündeln und Bestrebungen sowie Initiativen in der ganzen Schweiz zu unterstützen.
Dokumente
- Postulat 21.4022 «Finanzierung des Lebensbedarfs von "care leavers" während der Ausbildung»
- Motion 22.3179 «Unterbringung von volljährigen Heim- und Pflegekindern schweizweit nach Unterstützungsbedarf und nicht nach Altersgrenze vereinheitlichen»