MEDIENMITTEILUNG | Grünes Licht für die Ausbildungsoffensive
Nach dem Ständerat stimmt nun auch der Nationalrat dem 1. Paket zur Umsetzung der Pflegeinitiative, der Ausbildungsoffensive, zu. Die Verbände der Leistungserbringer begrüssen den Entscheid der beiden Kammern und fordern eine rasche Umsetzung der Ausbildungsoffensive durch Bund und Kantone.
Die Verbände senesuisse, Spitex Schweiz, ASPS, H+ sowie ARTISET mit ihrem Branchenverband CURAVIVA sind erfreut, dass nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat dem 1. Paket zur Umsetzung der Pflegeinitiative zugestimmt hat. Die Ausbildungsoffensive entspricht inhaltlich dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, für den sich die Verbände im Rahmen der Volksabstimmung eingesetzt haben.
Die rasche Umsetzung der Ausbildungsoffensive hilft mit, die angespannte Fachkräftesituation im Pflegebereich zu lindern. Um die Gesundheitsversorgung in den kommenden Jahren zu sichern, braucht es mehr Personen, die eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren. Das jetzt vom Parlament behandelte Bundesgesetz schafft die Rechtsgrundlage dafür. Mit den zugehörigen Bundesbeschlüssen werden die notwendigen Mittel bereitgestellt, damit die Ausbildungsoffensive gestartet werden kann. Das verabschiedete 1. Paket leistet einen substanziellen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels:
- Damit können Ausbildungsbeiträge von insgesamt rund einer Milliarde Franken ausgelöst werden;
- die Kompetenz des Pflegefachpersonals wird erweitert, indem diese gewisse Leistungen neu direkt abrechnen kann;
- der Pflegebedarf von Personen mit komplexen Erkrankungen sowie von Personen, die palliative Pflege benötigen, wird gesetzlich verankert.
Nun sind die Kantone gefordert
Der Bund übernimmt einen Teil der Kosten für die Ausbildungsoffensive. Auf kantonaler Ebene geht es nun darum, möglichst rasch die Voraussetzungen für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten zu realisieren. Die Kantone müssen auf Basis ihrer gesetzlichen Grundlagen die Gelder für die Ausbildungsoffensive budgetieren, um die zur Verfügung stehenden Bundesgelder beantragen zu können. Die zu erstellende Bedarfsplanung und die Bestimmung der Ausbildungskapazitäten im Bereich der praktischen Ausbildung liegen genauso in der Hoheit der Kantone wie die finanzielle Unterstützung der Akteure der Ausbildung und die Vergütung der ungedeckten Ausbildungskosten.